🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Professor Dr.

Jörg Kinzig

2 Klausuren im Portal
Professor:in

Jörg Kinzig ist ein deutscher Kriminologe und Strafrechtswissenschaftler, geboren 1962 in Mannheim. Seit 2011 leitet er als Direktor das Institut für Kriminologie der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Er ist auf die Bereiche Kriminologie und Strafrecht spezialisiert und hat in diesen Feldern wissenschaftlich gearbeitet.

Klausuren

JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften

Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.

Jugendgerichtsgesetz (JGG)+3 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Kriminalwissen-schaften: Von Krawallnächten, Einhörnern und Stromausfällen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Strafverfahren gegen einen 18-jährigen Angeklagten (A), der sich in einer sogenannten Krawallnacht an Ausschreitungen beteiligt hat und deswegen unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Es werden verschiedene strafrechtliche Fragestellungen thematisiert, wie die Öffentlichkeit von Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, mögliche Diversionsmaßnahmen, die Einbeziehung früherer Jugendstrafen und die Anrechnung von Untersuchungshaft. Weiterhin behandelt der Fall die strafrechtlichen Sanktionen im Kontext einer Bewährung sowie die Bildung einer Gesamtstrafe und den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund erneuter Straftaten. Der Sachverhalt bezieht sich schwerpunktmäßig auf Jugendstrafrecht und Bewährungsfragen.

Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Jörg Kinzig prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB (1×), Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB (1×) und Jugendgerichtsgesetz (JGG) (1×).