Klausuren
1 KlausurJA 2011Fortgeschrittene
Der Nürnberger Zahngold-Fall
Im sogenannten Nürnberger Zahngold-Fall nehmen drei Arbeiter eines städtischen Krematoriums über einen längeren Zeitraum Zahngold aus den Überresten verbrannter Leichen an sich und verkaufen es. Die Klausur thematisiert insbesondere die strafrechtliche Einordnung des Diebstahls an Körperimplantaten, die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch, die Störung der Totenruhe sowie den Verwahrungsbruch.
Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+3 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Tobias Rudolph prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (1×) und Objektive Zurechnung (1×).