StrafrechtJURA 2014Anfänger:innen
Gewahrsamsbestimmung nach »natürlicher Auffassung des täglichen Lebens«
JURA 2014, 1237 · Strafrecht für Anfänger:innen
Von Nikolaus Bosch
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Rechtsgebiet
Strafrecht
Niveau
Anfänger:innen
Quelle
JURA 2014, 1237
Lösung
Enthalten
Die Klausur thematisiert die Bestimmung des Gewahrsams nach der ‚natürlichen Auffassung des täglichen Lebens‘ anhand eines strafrechtlichen Falles. Zentral ist die Abgrenzung zwischen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und anderen Delikten im Hinblick auf das Merkmal des Gewahrsams und dessen Bruch oder Begründung.
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Vertiefe die Klausur-Themen interaktiv — direkt in der Jurafuchs-App, ein Klick oder QR-Scan reicht.
- Diebstahl (§ 242 StGB)Wegnahme bei vermeintlichem Anspruch auf Geld – Irrtum über Berechtigung
- Diebstahl (§ 242 StGB)Zueignungsabsicht bei bedingtem Enteignungswillen
- Diebstahl (§ 242 StGB)Enteignung ohne Dritt-Aneignung
- Diebstahl (§ 242 StGB)Zueignungsabsicht beim Aneignen eines Fahrrads für einen Dritten („Bahnhof Altona“)
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