Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Der räuberische Diebstahl (§ 252 StGB) erfasst die Ausübung von Gewalt oder Drohung zum Zwecke der Beuteerhaltung nach einem vollendeten Diebstahl (§ 242 StGB). Zentral sind das Tatbestandsmerkmal des 'auf frischer Tat betroffen Seins', die Besitzerhaltungsabsicht sowie die Abgrenzung zu § 249 StGB und § 252 StGB bei Teilnehmern der Vortat. Examensrelevant: Schlafwagen-Fall, Verstrickung von Mittätern und Verbrauch der Beute.
Klausuren zum Thema
„Die Wut des Radrennfahrers“
Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.
* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'
Die Klausur befasst sich mit dem Diebstahl von Betäubungsmitteln, Mordmerkmalen, Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch, Notwehr und Besitzkehr, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie räuberischem Diebstahl. Zudem wird ein prozessualer Teil zur Revision nach Abweichen von einer Verständigung im Strafverfahren geprüft.
StR-Fortgeschrittenenklausur
A und B treffen sich abends in einem Kölner Brauhaus. Sie essen und trinken dort gemeinsam (Rechnungsbetrag: 60 Euro). Wortlos und unaufgefordert gesellt sich nach einiger Zeit der C an ihren Tisch, der ebenfalls beim Köbes1 (K) eine Bestellung aufgibt (Wert 20 Euro), trinkt und isst. Nach ca. einer Stunde verlässt C den Gastraum. Dabei geht er davon aus, dass seine Rechnung entweder von A und B beglichen wird, oder der Inhaber des Brauhauses auf dieser» sitzen bleibt «. A und B denken, der C werde seine Rechnung beim K bezahlen. Schließlich ist es nicht unüblich, sich in Brauhäusern an größeren Tischen dazuzusetzen und Rechnungen getrennt zu begleichen. Der K nimmt wiederum an, der C gehöre zu den beiden anderen am Tisch und diese würden später für ihn zahlen. Als A und B sich eine Stunde später vereinbarungsgemäß die Rechnung (80 Euro) teilen, fällt ihnen nicht auf, dass ihnen mehr in Rechnung gestellt wurde als sie verzehrt haben. Sie haben offenbar auch für C mitbezahlt. Das bemerken sie aber erst, als sie wieder zuhause sind. C betritt, von diesem finanziellen Erfolg beschwingt, spontan den Kiosk des I, um sich kostenfrei eine süße Tüte zu verschaffen. Hierfür befüllt er selbst zuerst die Tüte prall mit Süßigkeiten (Warenwert 10 Euro). Anschließend steckt er sie in seine Jackentasche ein und möchte den Laden verlassen. I, welcher das Geschehen die ganze Zeit beobachtet hat, geht auf den C zu, kriegt ihn jedoch erst zu fassen, als er den Laden bereits verlassen hat und auf der Straße steht. Als C den Griff des I spürt und die Situation erkennt, schlägt er, um die Süßigkeiten behalten zu können, dem I bewusst mehrfach mit der Faust, an der er einen festen, groben Lederhandschuh trägt, ins Gesicht, wodurch es zu einer klaffenden, langgezogenen Platzwunde und tiefen Hautabschürfungen kommt. Auch als I bereits am Boden liegt, tritt C ihm wiederholt mit seinen festen Turnschuhen wuchtig gegen den gesamten Kopf-und Flankenbereich und trifft den I dabei auch mehrfach im Gesichts-und Nierenbereich. Dies führt zu zahlreichen großflächigen Prellungen, tief einblutenden Hämatomen und erheblichen Schmerzen. Der I ist daraufhin mehrere Wochen arbeitsunfähig. C erkennt, dass derartige Handlungen auch äußerst gefährlich sind, die Verletzungen sind allerdings zu keinem Zeitpunkt tatsächlich lebensbedrohlich. Anschließend lässt C von I ab und verlässt den Tatort fluchtartig.
Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.
Käse – Das Gold der einfachen Leute
Ein Übungsfall zur strafrechtlichen Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie zu den Voraussetzungen des räuberischen Diebstahls. Im weiteren Verlauf geht es um die Qualifikation eines gefährlichen Werkzeugs und die objektive Zurechnung einer schweren Folge (Todesfolge nach Wechselwirkung von Medikamenten). Es sind vorgegebene Straftatbestände nicht zu prüfen; der Fall richtet sich an Studierende im Grundstudium.
Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.
Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.
Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt typische Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten und diskutiert die Abgrenzung zwischen Raub, räuberischem Diebstahl, räuberischer Erpressung und Betrug am Beispiel eines Einführungsfalls, bei dem ein Täter unter Gewaltanwendung die Herausgabe von Geld mittels eines Dritten erzwingt. Im Fokus stehen dabei die Zurechnungsprobleme und das Verhältnis von Gewahrsam, Verfügung und Lagertheorie.
»Der Geldbündeltrick«
Die Klausur behandelt den sogenannten Geldbündeltrick, bei dem zwei Täterinnen arbeitsteilig eine ältere Person durch Täuschung und Ablenkung um ihr Geld bringen. Im Zentrum stehen die Abgrenzung zwischen Betrug und Diebstahl, Mittäterschaft, räuberischer Diebstahl, mögliche Erpressung und Hehlerei im Ganovenmilieu sowie Rechtsfragen um rechtswidrige Bereicherung und sukzessive Mittäterschaft.
„Die geschickten Mensagänger“
Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte rund um die missbräuchliche Nutzung einer Campus-Card und das gemeinschaftliche Vorgehen mehrerer Studierender in der Mensa. Die Beteiligten verbergen Speisen, täuschen an der Kasse und nutzen die Karte eines Dritten zum Bezahlen, während ein Kommilitone später durch eine Täuschung zum Diebstahl verleitet werden soll.
Heidelheimer Betrügereien
Die Klausur behandelt mehrere Vermögensdelikte im Zusammenhang mit manipulierten Sportwetten, dem Eindringen in ein Hotelzimmer unter falschem Namen und einem anschließenden Angriff auf einen Hausdetektiv. Die rechtliche Bewertung konzentriert sich auf Betrugstatbestände, Diebstahl sowie weitere einschlägige Delikte. Die §§ 211–231 StGB sind ausgenommen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Wohin mit all dem Geld?
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Einordnung der Übereignung und des Gewahrsams an Geldscheinen im Ausgabefach eines Geldautomaten sowie das tatbestandsausschließende Einverständnis durch die Geldausgabe. Ein weiterer Fokus liegt auf dem Vorsatz im Hinblick auf eine schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung und der Vermögensverfügung als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal bei Erpressungsdelikten. Zudem wird die Unbefugtheit im Sinne von § 263a StGB unter verschiedenen Verständnisansätzen (subjektiv, computerspezifisch, betrugsspezifisch) behandelt. Insgesamt stehen damit Fragestellungen aus dem Bereich des Computerstrafrechts und der Vermögensdelikte im Mittelpunkt.
Zweimal Pech an einem Abend
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten an einem nächtlichen Wohnungseinbruch. Zentral sind der Versuch des besonders schweren Diebstahls samt Rücktritt, mögliche Beteiligungsformen sowie die weiteren Folgen der Tatnacht, einschließlich eines gezielt abgegebenen Einschüchterungsschusses zur Sicherung der Beute und einer späteren Handlung in der S-Bahn. Zu prüfen sind sämtliche relevanten Straftatbestände aus dem StGB.
Anfängerklausur – Strafrecht: Diebstahl - Weinblätter auf Abwegen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Abtrennen von Bestandteilen und Fragen zur Gewahrsamsenklave im Rahmen eines Diebstahls. Ein zentrales Thema ist zudem die Verwendung eines Erntemessers als mögliches gefährliches Werkzeug im Tatgeschehen sowie die Rolle eines Teilnehmers als Bandenmitglied und das Zusammenwirken der Beteiligten. Ferner steht die inzidente Prüfung von Qualifizierungsmerkmalen im Fokus. Ziel ist es, die strafrechtlichen Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Diebstahlsdelikten ausführlich zu analysieren.
Buch-Liebe
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt einen Fall, in dem eine Bibliothekarin einer Komplizin dabei hilft, ein wertvolles Buch aus der Universitätsbibliothek zu entwenden und dabei Aufkleber in andere Bücher anzubringen. Im Verlauf der Tat wird ein Schatten wahrgenommen und es kommt zu einem tätlichen Kontakt. Es sind insbesondere strafrechtliche Delikte wie Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie die Rolle der Meinungsfreiheit und eine mögliche Untreuehandlung zu prüfen.
Examensklausur: Skate-by-night
Der Fall handelt von A, der während eines Inline-Skate-Events dem Mitteilnehmer R unbemerkt ein Smartphone und einen Energieriegel entwendet. Als R A später verfolgt, stellt A ihm ein Bein, wodurch R stürzt und an den Folgen verstirbt. Am nächsten Tag verkauft A das gestohlene Smartphone seinem Bekannten B und täuscht ihn dabei mit einer gefälschten Garantieerklärung. Schwerpunkte liegen im Bereich der Eigentums- und Urkundendelikte, des Raubs sowie der Prüfung etwaiger Tötungsdelikte.
Liebesschlösser – Für immer und ewig?
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Entwenden von Liebesschlössern von einer Brücke. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Diebstahl sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Außerdem wird eine Körperverletzung im Zusammenhang mit der Wegnahme geprüft.
Referendarexamensklausur: Money for Nothing
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen
Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.
Gewahrsamsbestimmung nach »natürlicher Auffassung des täglichen Lebens«
Die Klausur thematisiert die Bestimmung des Gewahrsams nach der ‚natürlichen Auffassung des täglichen Lebens‘ anhand eines strafrechtlichen Falles. Zentral ist die Abgrenzung zwischen Diebstahl, Unterschlagung, Betrug und anderen Delikten im Hinblick auf das Merkmal des Gewahrsams und dessen Bruch oder Begründung.
Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif
Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.
Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld
Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.
Die flüchtige Ladendiebin
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um einen Ladendiebstahl, eine anschließende Nötigung und das Ausparkverhalten der Beschuldigten. Im Zentrum stehen die Prüfung von § 242 StGB, die möglichen Tatbestände des räuberischen Diebstahls und der Nötigung sowie relevante Beweisfragen im Zusammenhang mit der Zeugenwahrnehmung. Die Aufgabenstellung richtet sich an Referendare als Aktenvortrag im Rahmen der mündlichen Assessorprüfung.
Übungsfall: Ein Student auf Abwegen
Im Mittelpunkt des Falles steht Student S, der nach einer Party im Park die Handtasche der Frau F raubt und dabei Gewalt anwendet. Während seiner Flucht schlägt S einen Jogger J nieder, um den Besitz der Handtasche zu sichern. Später verschenkt S die Tasche an seine Kommilitonin K. Der Fall behandelt insbesondere die strafrechtlichen Schwerpunkte Raub (§ 249 StGB), räuberischen Diebstahl sowie Fragen der Zweitzueignung (§ 246 StGB). Zusätzlich werden im Fragenteil systematische und begriffliche Aspekte zu Mord, Totschlag, ärztlichem Heileingriff und § 216 StGB geprüft.
Neue Disziplinen für Olympia
In diesem anspruchsvollen strafrechtlichen Übungsfall aus dem Bereich des Eigentums- und Vermögensdelikts klettert ein olympischer Turner mit einem Seil samt Enterhaken auf einen Balkon, dringt in ein Wohnhaus ein und entwendet eine hochwertige Armbanduhr. Nach der Entdeckung durch den Wohnungsinhaber fesselt er diesen und flieht. Der Fall prüft u.a. die Qualifikationstatbestände des § 244 StGB, den Wohnungsbezug, das Beisichführen eines Werkzeugs sowie nachgelagerte Handlungen (u.a. räuberischer Diebstahl und Hehlerei). Weiterhin wird die Strafbarkeit der Freundin angesprochen.
Übungsfall: Wehrhafte Laubenpieper
A dringt nachts mit einem Schraubendreher in eine Schrebergartenanlage ein und entwendet aus einem Verschlag des S einen mit Werkzeug gefüllten Werkzeugkasten. Während er den Tatort verlässt, wird er von M und N entdeckt; M hält A fest, während N die Polizei alarmiert. A versucht durch körperliche Gewalt und den Einsatz der Beute zu entkommen und verletzt dabei N leicht. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Diebstahl, zur Verwendung gefährlicher Werkzeuge und zum räuberischen Diebstahl gemäß StGB.
Übungsfall: Ein Jurist auf Abwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht T, ein Jurist mit mäßigen Prüfungsergebnissen, der sein Zeugnis fälscht, um sich in einer Großkanzlei bessere Karrierechancen zu verschaffen. Er verändert dazu seine Examensnote auf dem Zeugnis und fertigt hiervon eine täuschend echte Kopie an, nutzt diese letztlich aber nicht. Später täuscht T im Rahmen von Haustürgeschäften einen Gefängnisaufenthalt vor, um Waren und eine Geldspende von E zu erlangen. In einem Elektronikmarkt stiehlt T eine CD und setzt bei seiner Flucht gegenüber dem Ladendetektiv Gewalt ein. Schwerpunkte liegen im Bereich der Urkundsdelikte, des Betrugs und des Diebstahls mit möglichen Qualifikationen.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Ärger um den Laptop
In diesem strafrechtlichen Übungsfall wird die Strafbarkeit des A überprüft, der nach einem Streit um einen irreparablen Laptop im Computerladen des B eine Reihe von Delikten begeht: Er äußert eine wahrheitswidrige, ehrenrührige Behauptung über B, droht mit Gewalt unter Bezugnahme auf ein Familienmitglied von B, nimmt spontan ein Notebook an sich und verletzt B bei einem Gerangel um das Gerät. Der Fall thematisiert Beleidigung, Drohung, Nötigung, Diebstahl sowie Körperverletzung und beleuchtet die jeweiligen strafrechtlichen Tatbestände und die Kausalzusammenhänge.
Der Gang nach dem Eisenhammer
Der Sachverhalt behandelt komplexe strafrechtliche Fragen wie Täterschaft und Teilnahme bei einer geplanten Tötung, die Rolle absichtslos-doloser Werkzeuge, Kettenanstiftung, Anstiftervorsatz, Abgrenzung untauglicher Versuch/Wahndelikt sowie räuberischer Diebstahl. Hinzu kommt die Situation eines vermeintlichen Meineids im Ermittlungsverfahren. Der Klausurtext bietet vielfältige Ansatzpunkte für den Strafrechtlichen Allgemeinen Teil wie auch für ausgewählte Delikte des Besonderen Teils.
Übungsfall: Imponiergehabe mit Folgen
Im Zentrum des Falls steht A, der kurz vor Ladenschluss in einem Laden des X Pralinen kaufen möchte. Nachdem X den Verkauf verweigert, nimmt A die Pralinen eigenmächtig und verlässt das Geschäft, worauf es zu einer Eskalation kommt, bei der X beim Versuch, A zu stoppen, verletzt wird. Später gerät A im Zusammenhang mit einer Kfz-Werkstatt des Y in Streit über die Bezahlung und verschafft sich gewaltsam die Autoschlüssel. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Strafrecht, insbesondere bei der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie bei Delikten wie Diebstahl, räuberische Erpressung, Pfandkehr und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.