Schwerer Raub (§ 250 StGB)
Der schwere Raub (§ 250 StGB) verschärft die Strafandrohung des Raubes (§ 249 StGB) bei qualifizierenden Umständen wie dem Beisichführen oder Verwenden von Waffen, gefährlichen Werkzeugen oder bei bandenmäßiger Begehung. Zentrale Streitstände betreffen den Waffenbegriff (§ 250 Abs. 1 Nr. 1a), das gefährliche Werkzeug (objektiv vs. subjektiv), chemisch wirkende Kampfmittel, Scheinwaffen und die Bandenproblematik. Examensklassiker: Gaspistole als Waffe, Schlüssel als Raubmittel, Bandenraub (§ 250 Abs. 2 StGB).
Klausuren zum Thema
Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.
Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten
Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute
Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.
Ein räuberischer Ausflug
Im Rahmen einer Bootstour entwendet T das Auto seines Mitbewohners durch den Einsatz von Gewalt. Anschließend versucht er, vor einem Restaurant Champagner zu erlangen und schreckt dabei nicht vor bedrohlichem Verhalten mit einer als Waffe eingesetzten Luftpumpe zurück. Beim Versuch, die Beute zu sichern, schlägt er eine Kellnerin, die daraufhin tödlich verunglückt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T nach dem StGB.
Schwerpunktbereichsklausur Kriminologie: Jugendkriminalität in Parks
Im Mittelpunkt des Falls steht der Jugendliche D, der in Berlin zunächst Opfer von Schulhofkriminalität ist und später unter dem Einfluss einer Gruppe jugendlicher Straftäter mehrere Diebstähle und Raubüberfälle in einem Park begeht. Thematisiert werden die Entwicklung vom Opfer zum Täter sowie die Auswirkungen von Gruppendruck und Sozialisation. Die Klausur fordert eine kriminologische Analyse von D und seinen Taten, die Darstellung verschiedener Erklärungsansätze für seine Straffälligkeit sowie eine kritische Diskussion der Rolle von Gewaltdarstellungen in Medien. Zusätzlich ist ein Konzept zur Prävention von Jugendkriminalität in öffentlichen Parks zu entwerfen und auf Probleme kriminologischer Forschung im Bereich Jugendkriminalität unter Mitschüler:innen einzugehen.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Ungebetener Gast
A und B brechen gemeinsam in das Haus von Q und R ein, um Wertgegenstände und Bargeld zu stehlen. Während des Einbruchs trifft A im Schlafzimmer überraschend auf T, die dort übernachtet, und überwältigt sie gewaltsam, um ungestört weitersuchen zu können. Am Ende verlassen A und B das Haus mit Beute, ohne zu wissen, dass T inzwischen Alleinerbin ist, da Q und R verstorben sind. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung des (qualifizierten) Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Einordnung der Gewaltanwendung gegenüber T.
Fortgeschrittenenklausur: Bad Influence(r)
A möchte als Influencer Erfolg erlangen und kauft für einen neuen Instagram-Account 50.000 Fake-Follower, um einen Werbevertrag mit dem Unternehmen U über B zu erhalten. Nach Ausbleiben des Werbeerfolgs kündigt U den Vertrag nach vier Wochen und zahlt bisher 4.000 €. In einem zweiten Tatkomplex entwenden C und D gemeinsam ein Armband aus dem Auto des A, wobei D zusätzlich ein Portemonnaie an sich nimmt. Bei der Flucht droht C A mit einer angeblichen Bombe, um das Armband behalten zu können. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A, C und D, insbesondere im Bereich des Vermögensstrafrechts und bei Diebstahlsdelikten.
Examensübungsklausur: Unter Strom
Im Mittelpunkt des Falls steht Thilo (T), der versucht, in einem Juweliergeschäft mittels eines Elektroschockgeräts und Pfeffersprays Schmuck zu entwenden und dabei Gewalt gegen die Inhaberin anwendet. Nachdem er fluchtartig ohne Beute das Geschäft verlässt, erschleicht er sich durch eine List ein Smartphone von Helmut (H) und entwendet dieses. Als T auf der Flucht einer Polizeibeamtin begegnet, setzt er Pfefferspray gegen sie ein, um sich im Besitz des Diebesguts zu halten. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung, das Verhältnis von Sachbetrug und Trickdiebstahl sowie der Waffenbegriff und das 'Betroffensein' im Sinne des § 252 StGB.
Fortgeschrittenenhausarbeit: „Alles nur geklaut“
Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Vermögensdelikte rund um den chronisch mittellosen Freddy (F), der durch mehrere Beutezüge seinen Lebensunterhalt sichern will. Zunächst nutzt F einen Störsender, um das Wohnmobil der A unbemerkt zu betreten und Bargeld sowie Kfz-Kennzeichen zu stehlen. Anschließend dringt er zusammen mit Kumpel Konstantin (K) in das Haus der W ein, wobei F mit Wertsachen flieht und gegenüber der Bewohnerin ein Messer einsetzt. Schließlich versucht F, bei der Rentnerin R einzubrechen, wobei sein Plan fehlschlägt, da R nicht anwesend ist. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Diebstahl, besonders schweren Fällen, Raub, Versuch und strafbarer Teilnahme.
Fortgeschrittenenklausur: Auf dem E-Scooter durch die Nacht
Drei Personen planen abends im Wohnviertel einen Überfall auf einen E-Scooter-Fahrer, um dessen Smartphone und Geldbeutel zu entwenden. Während zwei die Person festhalten, nimmt der Dritte die Wertgegenstände und fügt dem Opfer zudem eine Körperverletzung zu. Nach dem Überfall flieht eine Beteiligte unter Alkoholeinfluss mit dem Auto und verursacht beinahe einen Unfall, bei dem durch Ausweichmanöver ein Sachschaden entsteht. Thematisch werden typische strafrechtliche Prüfungsfragen aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil behandelt, insbesondere Raub, Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.
Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher
Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.
Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!
Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Der arme Student
Student S plant einen bewaffneten Überfall auf die Kassiererin K, um die Tageseinnahmen der Mensa zu erbeuten. Während des Überfalls kommt es versehentlich zu einem tödlichen Schuss. Kurz darauf nutzt S eine irrtümliche bankinterne Gutschrift für eigene Zwecke, obwohl er weiß, dass ihm das Geld nicht zusteht. Im anschließenden Strafverfahren erwirkt S eine uneidliche Falschaussage seiner Großmutter G zu seiner Entlastung. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig strafrechtliche Fragen zum versuchten Raub mit Todesfolge, Bankbetrug und Aussagedelikten.
Besuch bei Mama
Der Sachverhalt behandelt einen Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung im familiären Umfeld, eine nachfolgende qualifizierte Wegnahme (schwerer Raub), sowie weitere Delikte wie Freiheitsberaubung im Straßenverkehr und Beleidigung. Die Klausur prüft mehrere strafrechtliche Tatbestände, insbesondere den Finalzusammenhang und Qualifikationen im klassischen Strafrecht BT.
Examensklausur: Skate-by-night
Der Fall handelt von A, der während eines Inline-Skate-Events dem Mitteilnehmer R unbemerkt ein Smartphone und einen Energieriegel entwendet. Als R A später verfolgt, stellt A ihm ein Bein, wodurch R stürzt und an den Folgen verstirbt. Am nächsten Tag verkauft A das gestohlene Smartphone seinem Bekannten B und täuscht ihn dabei mit einer gefälschten Garantieerklärung. Schwerpunkte liegen im Bereich der Eigentums- und Urkundendelikte, des Raubs sowie der Prüfung etwaiger Tötungsdelikte.
»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)
Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.
Übungsfall: Ärger nach dem Physikum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.
Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen
Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.
Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld
Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.
Examensfall: Der untreue Betreuer
A, Amtsrat und berufsmäßiger Betreuer, verkauft als Betreuer einer betreuten, geschäftsunfähigen Person ein wertvolles Grundstück weit unter dessen tatsächlichem Wert an seinen Bekannten B, um eigene finanzielle Schwierigkeiten zu lösen. Die erforderliche gerichtliche Genehmigung erschleicht er sich durch bewusst falsche Angaben über die Grundstücksbeschaffenheit. Nach Aufdeckung des wahren Werts wird der Kaufvertrag vor Eigentumsumschreibung rückabgewickelt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung einer möglichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB durch A.
Der ausgenutzte Unfall
In dieser Übungsklausur wird ein Diebstahlsfall im Zusammenhang mit einem Unfall in einer Kneipe dargestellt. Die Studierenden sollen insbesondere die diebstahlsrechtliche Dogmatik, einschließlich Qualifikationen und den Meinungsstreit zur Verwirklichung qualifizierter Tatbestände zwischen Vollendung und Beendigung, anhand eines aktuellen Sachverhalts analysieren.
Übungsfall: Der geheime Safe
Harald Hartmann verschafft sich heimlich Zutritt zur Villa von Oswald Ohm, um wertvolle Juwelen aus einem versteckten Safe zu erlangen. Um den Besitz an den Juwelen zu erlangen, bedroht H den überraschten O mit einer Pistole und zwingt ihn, den Safe zu öffnen. O erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt, ehe H die Juwelen an sich nehmen kann. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung des Verhaltens von H, insbesondere im Hinblick auf Raub, versuchten Raub, Hausfriedensbruch und Tötungsdelikte gemäß §§ 249 ff. StGB.
Übungsfall: Der verwirrte Vater
Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.
Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner
In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.
Übungsfall: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Untreue
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Abrede zwischen Angestellten eines Automobilherstellers und einer externen Nacharbeitsfirma, bei der gezielt Fehler produziert werden, um dem Partnerunternehmen lukrative Nachbesserungsaufträge zu verschaffen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Mitarbeiter wiederholt persönliche Vorteile wie Reisen, Eintrittskarten und vergünstigte Fahrzeuge. Es geht um die Frage, ob sich die Angestellten wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht haben. Schwerpunkte bilden die Zurechenbarkeit dieser Handlungen, die Definition der Vorteile sowie die Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der einzelnen Beteiligten.
Übungsfall: Examensklausur Strafrecht
A und B wollen von Heidelberg nach Leipzig reisen und entschließen sich, das Auto des Gartenbesitzers O gewaltsam zu rauben. Dabei verletzt A O mit einem Schraubendreher tödlich, während B nach anfänglichem Zögern mithilft, die Leiche zu verstecken und das Fahrzeug zu entwenden. Auf ihrer Fahrt betanken A und B das Auto an einer Tankstelle, ohne zu bezahlen, und nutzen das gestohlene Geld für weitere Zwecke in Leipzig. Dort geraten A, B und ihr Freund F in eine körperliche Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe, infolge derer B am Auge schwer verletzt wird. Der Fall umfasst die Prüfung von Straftatbeständen wie Mord, Raub, Diebstahl, Schwarztanken, Beteiligung an einer Schlägerei sowie strafprozessuale Fragestellungen.
Examensklausur StR Aus dem Leben von Taugenichtsen
Die Klausur thematisiert eine geplante Straftat eines Verbrecherduos, das bei einem Einbruch in eine Villa mit Waffen vorgeht. Neben einem tödlichen Ereignis durch einen Schlag thematisiert die Klausur Aspekte des erfolgsqualifizierten Versuchs, Rücktritts, einen Verfolgerfall sowie Subsumtionsirrtum. Die Rollen beteiligter Personen im Vorfeld und während der Tat und ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit sind umfassend zu prüfen.
Übungsfall: Imponiergehabe mit Folgen
Im Zentrum des Falls steht A, der kurz vor Ladenschluss in einem Laden des X Pralinen kaufen möchte. Nachdem X den Verkauf verweigert, nimmt A die Pralinen eigenmächtig und verlässt das Geschäft, worauf es zu einer Eskalation kommt, bei der X beim Versuch, A zu stoppen, verletzt wird. Später gerät A im Zusammenhang mit einer Kfz-Werkstatt des Y in Streit über die Bezahlung und verschafft sich gewaltsam die Autoschlüssel. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Strafrecht, insbesondere bei der Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, sowie bei Delikten wie Diebstahl, räuberische Erpressung, Pfandkehr und einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Übungsfall: Das Autorennen
In dem Fall geht es um ein illegales Autorennen, das von mehreren jungen Männern auf einer öffentlichen Straße veranstaltet wird. Während des Rennens kommt es bei einem riskanten Überholmanöver zu einem Unfall, bei dem ein Beifahrer tödlich verunglückt. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen zur Strafbarkeit der beteiligten Fahrer und Mitfahrer, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung sowie Beteiligung an verbotenen Straßenrennen. Im Fokus stehen außerdem Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubtes Überholen und die Missachtung der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr.
Auch guten Freunden traut man nicht
In diesem Übungsfall wird die Strafbarkeit von A und B im Rahmen eines Giftmordes unter Freunden geprüft. Thematisch geht es um den Irrtum des mittelbaren Täters über die Tatherrschaft, den Rücktritt vom Versuch mit erfolgsqualifizierter Folge, Mordmerkmale und den schweren Raub mit Todesfolge. Der Sachverhalt verlangt eine ausführliche Auseinandersetzung mit täterschaftlichen und teilnahmebezogenen Fragestellungen sowie Konkurrenzproblemen.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
Schwerer Raub (§ 250 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.