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Jurafuchs

Gunnar Duttge

4 Klausuren im Portal · Profil-Link vorschlagen

Klausuren

JURA 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafprozessrecht

Der Fall behandelt die bewegliche Zuständigkeit des Landgerichts, die Voraussetzungen einer Wohnungsdurchsuchung bei Nichtbeschuldigten, das Herausgabeverlangen nach § 95 Abs. 1 StPO, und die Frage der Befangenheit einer Dolmetscherin infolge persönlicher Beziehungen zu Ermittlungsbeamten. Dabei werden prozessuale Aspekte wie Verhältnismäßigkeit, sachliche Zuständigkeit und revisible Verfahrensfehler thematisiert.

Gunnar Duttge, Erik Scheiter· JURA 2023, 493
ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: MaßnahmenHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+3 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

Kleine oder große Fische beim »Schwarzangeln«?

Die Klausur behandelt strafprozessrechtliche Fragen rund um das sogenannte Schwarzangeln, insbesondere die Voraussetzungen für die Beschlagnahme von Zufallsfunden, die Folgen einer verspäteten Beschuldigtenbelehrung, die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters und die materiellen Voraussetzungen einer gerichtlichen Einstellung nach § 154 II StPO. Schwerpunktmäßig wird die Reichweite des Beweisverwertungsverbots aus § 252 StPO bei zeugnisverweigerungsberechtigten Personen beleuchtet.

Gunnar Duttge, Simone Klaffus· JURA 2020, 979
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)ZuständigkeitenErmittlungsverfahren 3: Maßnahmen+3 weitere
JURA 2018Fortgeschrittene

Jede Leidenschaft hat ihren Preis

Im Fall sammelt der Student T hochwertige Mobiltelefone und verschafft sich aus finanzieller Not eines durch Täuschung und Wegnahme von einem Passanten. Die Klausur thematisiert dabei insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug am konkreten Beispiel sowie das Vorgehen des Täters bei der anschließenden Flucht. Es werden zwei Lösungswege diskutiert: Diebstahlslösung und Betrugslösung.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2018, 515
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)

Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2017, 727
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Objektive Zurechnung+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Gunnar Duttge prüfen besonders häufig Ermittlungsverfahren 3: Maßnahmen (2×), Raub (§ 249 StGB) (2×), Zuständigkeiten (2×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Hauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf (1×), Objektive Zurechnung (1×) und Schwerer Raub (§ 250 StGB) (1×).