Paul Schwarz
Klausuren
Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Paul Schwarz prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).