Übungsfall: Der verwirrte Vater
ZJS 2011, 522 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Holm Putzke
Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Täterschaft und TeilnahmeRücktritt von versuchter Anstiftung – Vollentsorgungsfall
- Täterschaft und TeilnahmeBeteiligung an einem Unterlassungsdelikt
- Täterschaft und TeilnahmeAnstiftung zum Mord – vermeintlicher Täter handelt gutgläubig
- Täterschaft und TeilnahmeFehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter schuldlos
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