Rechtfertigungsgründe
Rechtfertigungsgründe (§§ 32 ff. StGB) schließen die Rechtswidrigkeit einer Tat aus. Zentral ist die Notwehr (§ 32 StGB), die Verteidigung gegen einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff regelt. Zu den Examensklassikern zählen die Bestimmung der Notwehrlage (z.B. Scheinangriff, fortdauernder oder unmittelbar bevorstehender Angriff), die Erforderlichkeit tödlicher Verteidigungsmittel und der Erlaubnistatbestandsirrtum.
Klausuren zum Thema
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Medizinstrafrecht – Die unrichtige Indikationsbescheinigung
Im Mittelpunkt der Klausur steht ein medizinischer Behandlungsfall, bei dem ein Arzt eine unrichtige Indikationsbescheinigung ausstellt. Es sind vor allem Fragen zum Medizinstrafrecht, insbesondere zu Urkundsdelikten und zu möglichen Vermögensdelikten, zu beantworten.
„Die Wut des Radrennfahrers“
Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Schuldenschnitt mit einem Fischermesser eine strafrechtliche Prüfung verschiedener Delikte erforderlich macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Abgrenzung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie Problemen im Allgemeinen Teil des Strafrechts.
Original-Examensklausur: „Klimakleber“
Die Klausur thematisiert strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Protestaktionen von sogenannten 'Klimaklebern'. Anhand eines Sachverhalts werden die strafrechtlichen Tatbestände und mögliche Rechtfertigungsgründe geprüft.
„Das tragische Ende einer Heimfahrt“
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Autofahrers, der aus Ärger über das Fahrverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers eine ruckartige Lenkbewegung vollzieht und dadurch einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Schwerpunktmäßig geht es um die Prüfung von Tötungsdelikten, Straßenverkehrsdelikten, Problemen des Vorsatzes, Unterlassen, Versuch und Konkurrenzfragen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten eines Künstlers, der im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zur Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu möglichen Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit künstlerischer Freiheit.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.
Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.
* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'
Die Klausur befasst sich mit dem Diebstahl von Betäubungsmitteln, Mordmerkmalen, Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch, Notwehr und Besitzkehr, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie räuberischem Diebstahl. Zudem wird ein prozessualer Teil zur Revision nach Abweichen von einer Verständigung im Strafverfahren geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.
Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen
In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.
Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten
Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.
StR – Fortgeschrittenenhausarbeit zur Triage
Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Triage. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Ärzten bei der Priorisierung von Patienten im Krankenhaus. Es werden insbesondere Rechtfertigungsgründe und der objektive sowie subjektive Tatbestand erörtert.
StR-Fortgeschrittenenklausur
A und B treffen sich abends in einem Kölner Brauhaus. Sie essen und trinken dort gemeinsam (Rechnungsbetrag: 60 Euro). Wortlos und unaufgefordert gesellt sich nach einiger Zeit der C an ihren Tisch, der ebenfalls beim Köbes1 (K) eine Bestellung aufgibt (Wert 20 Euro), trinkt und isst. Nach ca. einer Stunde verlässt C den Gastraum. Dabei geht er davon aus, dass seine Rechnung entweder von A und B beglichen wird, oder der Inhaber des Brauhauses auf dieser» sitzen bleibt «. A und B denken, der C werde seine Rechnung beim K bezahlen. Schließlich ist es nicht unüblich, sich in Brauhäusern an größeren Tischen dazuzusetzen und Rechnungen getrennt zu begleichen. Der K nimmt wiederum an, der C gehöre zu den beiden anderen am Tisch und diese würden später für ihn zahlen. Als A und B sich eine Stunde später vereinbarungsgemäß die Rechnung (80 Euro) teilen, fällt ihnen nicht auf, dass ihnen mehr in Rechnung gestellt wurde als sie verzehrt haben. Sie haben offenbar auch für C mitbezahlt. Das bemerken sie aber erst, als sie wieder zuhause sind. C betritt, von diesem finanziellen Erfolg beschwingt, spontan den Kiosk des I, um sich kostenfrei eine süße Tüte zu verschaffen. Hierfür befüllt er selbst zuerst die Tüte prall mit Süßigkeiten (Warenwert 10 Euro). Anschließend steckt er sie in seine Jackentasche ein und möchte den Laden verlassen. I, welcher das Geschehen die ganze Zeit beobachtet hat, geht auf den C zu, kriegt ihn jedoch erst zu fassen, als er den Laden bereits verlassen hat und auf der Straße steht. Als C den Griff des I spürt und die Situation erkennt, schlägt er, um die Süßigkeiten behalten zu können, dem I bewusst mehrfach mit der Faust, an der er einen festen, groben Lederhandschuh trägt, ins Gesicht, wodurch es zu einer klaffenden, langgezogenen Platzwunde und tiefen Hautabschürfungen kommt. Auch als I bereits am Boden liegt, tritt C ihm wiederholt mit seinen festen Turnschuhen wuchtig gegen den gesamten Kopf-und Flankenbereich und trifft den I dabei auch mehrfach im Gesichts-und Nierenbereich. Dies führt zu zahlreichen großflächigen Prellungen, tief einblutenden Hämatomen und erheblichen Schmerzen. Der I ist daraufhin mehrere Wochen arbeitsunfähig. C erkennt, dass derartige Handlungen auch äußerst gefährlich sind, die Verletzungen sind allerdings zu keinem Zeitpunkt tatsächlich lebensbedrohlich. Anschließend lässt C von I ab und verlässt den Tatort fluchtartig.
StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben
Die Anfängerklausur befasst sich mit Delikten gegen Leib und Leben am Beispiel einer missglückten medizinischen Behandlung durch einen Nicht-Mediziner. Im Mittelpunkt stehen die objektive Zurechenbarkeit der Todesfolge, der subjektive Tatbestand, Erfolgsqualifikation und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Daneben werden auch Aspekte wie gefährliche Körperverletzung, Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe behandelt.
Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.
„Der Tortenwurf“
Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung bewirft die politische Aktivistin T den amtierenden Bundesfinanzminister O mit einer Sahnetorte, um ein politisches Zeichen zu setzen. O erleidet keine Schmerzen oder Verletzungen, T wird unmittelbar durch Sicherheitspersonal von der Bühne entfernt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der T unter Berücksichtigung von Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung.
Käse – Das Gold der einfachen Leute
Ein Übungsfall zur strafrechtlichen Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie zu den Voraussetzungen des räuberischen Diebstahls. Im weiteren Verlauf geht es um die Qualifikation eines gefährlichen Werkzeugs und die objektive Zurechnung einer schweren Folge (Todesfolge nach Wechselwirkung von Medikamenten). Es sind vorgegebene Straftatbestände nicht zu prüfen; der Fall richtet sich an Studierende im Grundstudium.
Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.
Student auf Abwegen
Im Übungsfall "Student auf Abwegen" wird geprüft, ob sich der Student S und der Arzt A im Zusammenhang mit dem Tod des Universitätsmitarbeiters M und einer ärztlichen Amputation nach StGB strafbar gemacht haben. Zentrale Aspekte sind der ärztliche Heileingriff als Körperverletzung und die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung im Rahmen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Lösung thematisiert insbesondere die objektive Zurechnung, den subjektiven Tatbestand sowie mögliche Rechtfertigungsgründe.
Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.
Anfängerklausur: Das falsche Holster
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Security-Mitarbeiter, der aufgrund eines vermeintlichen Bedrohungsszenarios eine Person mit seiner Dienstwaffe anschießt. Es geht um die Frage, ob der Schuss als zulässige Notwehrhandlung oder aufgrund eines Erlaubnistatbestandsirrtums gerechtfertigt war. Weiterhin ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Dritten zu prüfen, der den Security-Mitarbeiter zur Tat psychisch bestärkt hatte. Zentrale Schwerpunkte bilden Probleme der Notwehr, des Erlaubnistatbestandsirrtums sowie der Teilnahme durch psychische Beihilfe.
Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration
In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.
Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“
Der Fall behandelt die strafrechtliche Beurteilung eines Kurierfahrers, der die ihm überlassene firmeneigene Tankkarte missbräuchlich für private Zwecke und zum Vorteil Dritter einsetzte. Neben Betrug und Untreue stehen auch Unterschlagung und Urkundenunterdrückung im Raum; ferner ist der Umgang mit Erkenntnissen aus verdeckten Ermittlermaßnahmen und prozessuale Fragen (Haftbefehl) zu prüfen.
„Plagiat mit Todesfolge“
In dieser Zwischenprüfungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von A und B untersucht. Thematisiert werden unter anderem Versuch und Rücktritt, erfolgsqualifizierte Delikte, Mord und Körperverletzungsdelikte sowie Problemkreise wie error in persona und die Gefährlichkeit ärztlicher Instrumente. Der Fall beruht zum Teil auf aktuellen BGH-Entscheidungen und ist für 2 Stunden angesetzt.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität
Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.
StR-Anfängerklausur zu Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Strafrecht und richtet sich an Anfänger. Im Mittelpunkt stehen typische Problemstellungen und Grundbegriffe des Allgemeinen Teils sowie einschlägige Delikte des Besonderen Teils. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung unter Anwendung der relevanten strafrechtlichen Vorschriften.
Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)
Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.
»Der räuberische Hund«
In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.
Eine Schifffahrt, die ist lustig …
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um eine Bootsfahrt, die durch ein plötzlich aufkommendes Unwetter eine Notsituation auslöst und verschiedene Notwehr- und Rechtfertigungsproblematiken. Thematisiert werden unter anderem Aggressivnotstand, Gefährdung des Schiffsverkehrs durch einen betrunkenen Kapitän, Todesfolge nach einem Zusammenstoß sowie die Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung und die Einordnung einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Im prozessualen Teil wird das Zeugnisverweigerungsrecht und die Einführung von Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren geprüft.
Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut
Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.
Schwangerschaft in Not
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von drei Personen im Kontext eines Schwangerschaftsabbruchs und medizinischen Eingriffs: V hält M gewaltsam fest, um einen Abbruch zu verhindern; M verletzt V schwer, um zu fliehen; A führt einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt gegen den Willen der M durch, wobei sowohl M als auch der Fötus schwer verletzt werden. Zu prüfen sind insbesondere Notwehr, rechtfertigender und entschuldigender Notstand sowie körperliche Integritätsdelikte.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Freiverantwortlichkeit, erfolgsqualifizierter Versuch und Teilnahme
Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Freiverantwortlichkeit, dem erfolgsqualifizierten Versuch sowie den Voraussetzungen und Schwierigkeiten der Teilnahmeformen. Prüfungsrelevant sind vor allem die Abgrenzung der Freiverantwortlichkeit, die Besonderheiten beim Versuch mit erfolgsqualifizierendem Ausgang sowie Fragen der Täterschaft und Teilnahme. In typischer Examensintensität werden Streitstände dargestellt und aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter
Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme
Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.
Fortgeschrittenenklausur: Der rasende Helfer
Im Mittelpunkt des Falls steht F, ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, der auf dem Weg zu einem vermeintlichen Einsatz mit überhöhter Geschwindigkeit und riskantem Überholen einen Unfall mit einem Porsche verursacht. F fährt trotz des Unfalls weiter, da er den Feuerwehreinsatz für wichtiger hält und auf das Verständnis des Porschefahrers vertraut. Nach Feststellung eines Fehlalarms kehrt F ohne weitere Maßnahmen an seinen Arbeitsplatz zurück. Der Fall behandelt strafrechtliche Straßenverkehrsdelikte sowie Fragen der Rechtfertigung und Entschuldigung, einschließlich Einwilligung und mutmaßlicher Einwilligung.
Anfängerklausur: Klimaprotest mal anders
Im Mittelpunkt des Falles steht T, der als Klimaprotest mittels Giftangriff auf Wurstwaren seinen Supermarkt zu einem Fleischverkaufsstopp bewegen will. Nach dem Versenden einer Erpressungs-E-Mail nimmt der Supermarkt vorsorglich alle Fleischprodukte aus dem Sortiment, dennoch erleidet ein Kunde eine Vergiftung. Später schießt T aus Angst auf anrückende Polizisten, wobei ein Beamter schwer verletzt wird. Rechtlich relevant sind u.a. die Prüfung von Nötigung, (mittelbarer) Körperverletzung, Gefährdungsdelikten, Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand sowie Fragen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und zu Erfolgsqualifikationen.
Anfängerklausur: Das Haus am See
Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.
Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr
F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.
„Die Gasleitung und der E-Scooter“
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Monteurs A, der durch die Verwechslung von Gasleitungen eine Explosion und einen Brand verursacht, in deren Folge mehrere Personen schwer verletzt oder getötet werden. Zudem wird die strafrechtliche Relevanz einer anschließenden alkoholisierten E-Scooter-Fahrt von A und F geprüft. Die Aufgabenstellungen umfassen den Umgang mit Fahrlässigkeit, Zurechnung, Retterfall und mehreren Delikten im Bereich Brandstiftung und Verkehrsdelikte.
Der Mörder ist immer der Gärtner
In dieser umfangreichen Übungsklausur wird die Strafbarkeit verschiedener Personen thematisiert, u.a. eines Gärtners, der einen Jungen erschießt, eines Privatmannes, der Rettungsfolter anwendet, und eines alkoholisierten Sohnes, der aus Wut einen Bierkrug wirft. Gefragt sind u.a. Tatherrschaft, täterbezogene Mordmerkmale und Vollrauschtatbestand. Der Fall behandelt komplexe Aspekte der Täterschaft, Teilnahme und Strafrecht, einschließlich neutraler Beihilfe und privater Notwehr.
Anfängerklausur: Drama am Mount Everest
B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.
Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe
In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.
Studentische 'Gratismentalität'
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme rund um Eigentums- und Vermögensdelikte mit Fokus auf die sogenannte 'studentische Gratismentalität'. Es werden insbesondere klassische Eigentumsdelikte sowie mögliche Anschlussdelikte geprüft.
Wohnt hier wer?
Im Mittelpunkt der Klausur stehen strafrechtliche Wertungen zu Eigentumsdelikten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Brandstiftungsdelikten. Im Sachverhalt werden Einbruchsvorbereitungen, das Aufbrechen einer Tür, eine Interaktion mit vermeintlichen Polizeibeamten sowie eine anschließende Brandstiftung mit Versicherungsbezug geschildert. Die Strafbarkeit der beteiligten Personen ist nach dem StGB zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"
Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.
* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot
Die Klausur 'Ein Bastler in Geldnot' behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um den Einsatz eines Störsenders zum Aushebeln von Pkw-Funkfernbedienungen, Diebstahl einer Kiste Wein, eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall, Raub/Erpressung am Geldautomaten und daraus resultierende Eigentums- und Vermögensdelikte. Es sind auch Fragen der Unfallflucht, strafprozessuale Verwertungsverbote sowie die Rolle eines neutral handelnden Verkäufers und Verteidigers Gegenstand der Prüfung.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Lügen des „Finder-Schwindlers“
Im Mittelpunkt des Falls stehen Betrugshandlungen eines Mannes, der sich über eine Dating-App unter falscher Identität das Vertrauen und Geld einer Influencerin erschleicht. Die Geschädigte entnimmt daraufhin als alleinige Geschäftsführerin einer GmbH ohne Gesellschafterbeschluss einen erheblichen Bargeldbetrag aus dem Firmenvermögen und übergibt ihn dem Täter. Zentral sind die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens als Betrug, insbesondere unter dem Aspekt des sogenannten Dreiecksbetrugs, sowie Fragen rund um den reformierten Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) einschließlich der Selbstgeldwäsche. Die Klausur behandelt zudem das Problem, ob ein Vermögensschaden entfällt, wenn das Opfer eines Betrugs durch eigene Täuschung einen Ausgleich des Schadens versucht.
* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um Corona-Soforthilfe- und Maskengeschäfte in der Pandemie. Thematisiert werden insbesondere Betrug durch falsche Angaben im Förderantrag, Urkundenfälschung bei Maskenzertifikaten, Brandstiftung zur Erlangung einer Versicherungssumme sowie strafprozessuale Aspekte wie Beweisverwertungsverbote und Untersuchungshaft. Im Fokus stehen die Strafbarkeit von E und A nach dem StGB und die prozessualen Zusatzfragen.
Examensübungsklausur: „Klimakleber“ – Mit Exkurs zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolges durch die Hinderung von Rettungskräften infolge einer Straßenblockade
A und B, Mitglieder der Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“, blockieren eine Berliner Stadtautobahn durch Festkleben an einer Schilderbrücke und verursachen einen erheblichen Stau. Während des Staus verzögern sich Verkehr und Rettungskräfte, wobei einige Fahrer keine Rettungsgasse bilden. Kurz darauf wird eine Radfahrerin nach einem Unfall lebensgefährlich verletzt; der zur Bergung benötigte Rüstwagen der Feuerwehr kommt wegen des Staus verspätet am Unfallort an. Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zur Zurechenbarkeit eines Todeserfolgs bei Behinderung von Rettungskräften, die rechtliche Einordnung von Straßenblockaden im Rahmen der Rechtfertigungsdogmatik sowie grundsätzliche Aspekte der Nötigung.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Schwerpunktmäßig geht es um die rechtliche Bewertung von Protestaktionen, insbesondere deren Aggressionspotenzial, die Geeignetheit und mittelbare Wirkung sowie das Verhältnis einfachgesetzlicher Regelungen zu grundrechtlich legitimiertem zivilen Ungehorsam. Weiterhin werden die Anforderungen an das Hinzuziehen rettender Kausalverläufe, etwa im Kontext der Rettungsgasse, sowie die Sorgfaltsanforderungen in Schutzwecksituationen geprüft. Schließlich steht die Frage der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die Unbeachtlichkeit von Fernzielen im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt.
Bullet Dodging
Der Fall behandelt die Abgrenzung von dolus eventualis und grober Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit einer Attacke mittels Flaschenwürfen, die Qualifikationen der gefährlichen Körperverletzung sowie den Teilrücktritt und Rücktritt bei mehreren Beteiligten. Weiterhin steht ein bewusster, nachzeitig-extensiver Notwehrexzess nach dem Ziehen einer Schusswaffe durch das Opfer im Fokus. Die Strafbarkeit der Beteiligten ist unter Ausschluss der §§ 211, 240, 241 StGB zu prüfen.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat
Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Blockierer von der A 81
Umweltaktivisten blockieren durch Sitzblockade, teils mit Festkleben an der Fahrbahn, die A 81 am Kreuz Hegau, wodurch ein massiver Verkehrsstau entsteht. Betroffene sind u.a. eine Rechtsanwältin, ein besorgter Arbeitnehmer sowie ein Rettungswagen mit einem lebensgefährlich verletzten Patienten. Die Aktion wird unter Berufung auf Umweltnotstand und Versammlungsfreiheit durchgeführt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen der Aktivisten (insbesondere Nötigung, Gewalt) und das Verhalten eines frustrierten Autofahrers, der auf eine Aktivistin zufährt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beiden Beteiligten nach dem StGB vor dem Hintergrund eines Autobahnenversammlungsverbots.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad
Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.
Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper
Die Klausur behandelt eine Schlägerei in einer Kneipe mit tödlichem Ausgang, prüft zahlreiche Beteiligtenkonstellationen (u.a. psychische Beihilfe), die Strafbarkeit verschiedener Handlungen (u.a. Messerangriff, Raub, Notstandshandlung) und erörtert Irrtumsprobleme auf Täter- wie Opferseite. Die Strafbarkeit der Beteiligten A, Z und M ist umfassend, unter Einbeziehung von Rücktritt, Enteignungswille und Irrtümern, zu prüfen.
»Guter Rat ist nicht teuer«
Die Klausur behandelt vornehmlich strafrechtliche Probleme des Besonderen Teils, darunter das Akzessorietätsproblem aus § 28 StGB bei gekreuzten Mordmerkmalen. Thematisiert werden zudem Aspekte des besonders schweren Diebstahls bei bewusstlosen Opfern sowie Straftatbestände wie Totschlag, Mord, Aussetzung und gefährliche Körperverletzung. Im Mittelpunkt stehen das gemeinsame Vorhaben zur Tötung und die anschließende Wegnahme von Wertgegenständen durch einen Dritten.
Knacken sie den »Monetenbunker«?
In dieser Fortgeschrittenenklausur werden strafrechtliche Probleme rund um den Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls, den Einsatz von Werkzeugen und Qualifikationstatbeständen thematisiert. Zusätzlich werden Fragen zur Mittäterschaft und zum Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten behandelt.
Alles eine Frage der Vorbereitung
Die Klausur behandelt das Vorbereitungsstadium einer räuberischen Erpressung unter Verwendung einer selbstgebauten Rohrbombe sowie die strafrechtliche Bedeutung von Abstandnahmebemühungen. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Franca (F), Manfred (M) und Elif (E), insbesondere hinsichtlich der Körperverletzung der Mitarbeiterin Nora (N), Sachbeschädigung und der erfolgreichen Erpressung des Supermarktbetreibers Sebastian (S). Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Strafrecht voraus.
Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse
Im Rahmen eines Kreisklassen-Fußballspiels kommt es zu einer Verwechslung und einem schweren Foul, bei dem ein Spieler Waden- und Schienbeinbrüche erleidet. Zudem führt eine ärztliche Fehldosierung aufgrund Übermüdung zum Tod des verletzten Spielers. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB, insbesondere grundlegende AT-Probleme wie Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour
Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.
Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!
In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.
Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr
Im Rahmen eines Aktenvortrags aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist ein mutmaßlicher Vorfall im Straßenverkehr zu bearbeiten, bei dem ein Radfahrer beinahe von einem PKW erfasst wurde und in Folge stürzte. Die Ermittlungen betreffen u.a. die Frage nach Fahrereigenschaft, möglicher Trunkenheit, das Verhalten nach dem Unfall sowie Straftatbestände aus dem Verkehrsstrafrecht und den Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit.
Anfängerübungsklausur: Alte Feindschaft
Im Mittelpunkt des Falls steht die wechselseitige Eskalation zwischen den verfeindeten O und T, bei der es zunächst zu einer gefährlichen körperlichen Auseinandersetzung durch einen Schusswaffengebrauch kommt. Im weiteren Verlauf versucht O, sich durch einen geplanten Schlag zu behaupten, verzichtet jedoch angesichts des Kindes auf sein Vorhaben. Schließlich stellt T O eine Falle, die versehentlich den ahnungslosen Nachbarn N verletzt. Im Vordergrund stehen Fragen der Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Irrtumsproblematik, Rücktritt und Versuch sowie der Notwehr gemäß StGB.
Containern für den Hunger der Welt
A "rettet" abgelaufene Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarktes, ohne den Betreiber zu fragen, und bringt sie B, der die Waren zugunsten einer Hilfsorganisation veräußert. Die Klausur prüft insbesondere eine Strafbarkeit von A und B wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, Betrugs und Hehlerei.
Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.
Übungsfall: Das Abfalldilemma
Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier
In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.
Anfängerklausur – Strafrecht: "Alles Versager!"
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Beurteilung von Rücktrittsbemühungen des mittelbaren Täters nach § 24 I oder II StGB inklusive einer konkreten Rücktrittsprüfung. Ein weiterer Fokus liegt auf der Heimtücke und der Abgrenzung zwischen dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit. Zusätzlich wird die Anstiftung eines allgemein Tatbereiten mit gekreuzten Mordmerkmalen eingehend geprüft. Es stehen somit zentrale Fragen des Strafrechts zu Täterschaft, Rücktritt und Mordmerkmalen im Mittelpunkt.
Dr. C & Co – Praxis für den Menschen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden, insbesondere zu Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen, Fahrlässigkeit und dolus eventualis, sowie zur Rechtswidrigkeit bei Einwilligung in ärztliche Maßnahmen. Neben der Behandlung eines Patienten mit fragwürdigen Methoden werden Konstellationen wie mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und das Sich-Bereiterklären zum Mord thematisiert. Zusätzlich sind Aspekte des § 263 StGB mit Vermögensschaden, Qualifikationen und Regelbeispielen relevant.
Ein Tag am Strand
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit nach einem Tag am Strand, an dem ein Vater aus niederen Motiven die Rettung seines Kindes unterlässt, obwohl er dazu in der Lage wäre. Im weiteren Verlauf wird ein Arzt mit der Konkurrenz zweier gleich dringlicher Rettungspflichten konfrontiert. Abschließend versucht der Vater das Kind gezielt zu töten, trifft jedoch versehentlich die Mutter.
Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd
A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht
Der Fall behandelt eine eskalierende Demonstration, bei der es zu tödlichen und schwerwiegenden Gewalttaten kommt. Thematisiert werden insbesondere Notwehr, Notstand und Festnahmerecht sowie verschiedene strafrechtliche Delikte rund um den Einsatz von Schusswaffen im Kontext Diebstahl und Körperverletzung. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten A und C steht im Mittelpunkt.
Examensklausur »Roboter und Igel«
Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.
Kamera(den)-Jagd
Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.
Eine schrecklich nette Familie
Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.
Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche Langeweile
Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage nach den Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag im Rahmen der Mittäterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auslegung der Anstiftung durch nonverbale Kommunikation und deren strafrechtliche Bewertung. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Garantenstellung aus Ingerenz nach einem gerechtfertigten Vorverhalten geprüft. Die Klausur legt somit besonderen Wert auf die Abgrenzungsfragen im Beteiligungs- und Garantensystem.
Maskendeal
In dieser Übungsklausur wird der sogenannte Maskendeal während der Corona-Pandemie behandelt. Im Fokus stehen Strafbarkeitsfragen zu Betrug im besonders schweren Fall, Untreue sowie die Rolle des Provisionsvertreters und mögliche Kompensationen, insbesondere Anfechtung. Die Strafbarkeit von zwei beteiligten Personen (P und K) ist anhand des geschilderten Sachverhalts zu prüfen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein
Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.
ORIGINAL: "Das liebe Geld
In der Originalexamensklausur 'Das liebe Geld' werden verschiedene strafrechtliche Sachverhalte behandelt, darunter Cash-Trapping am Geldautomaten, eine Körperverletzung mit aberratio ictus, ein versuchter Tankstellenbetrug sowie Fragen zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach § 53 StPO und zur Rechtmäßigkeit einer Verfahrensbefassung bei entgegenstehender Rechtskraft. Die Klausur umfasst typische Konstellationen des Strafrechts und bezieht dabei materiellrechtliche und prozessrechtliche Aspekte ein.
Nachts sind alle Autos grau
Die Klausur behandelt typische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zweier Sachverhaltsstränge: Zum einen geht es um die Anstiftung eines Kleinkriminellen zum Diebstahl eines bestimmten Autos, wobei dieser jedoch das falsche Auto aufbricht und den Versuch abbricht; zum anderen um einen gemeinschaftlich geplanten Brandanschlag auf das Haus eines ehemaligen Auftraggebers, der jedoch fehlschlägt. Das Hauptaugenmerk liegt auf Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor
Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Methodik der Strafverteidigung - Der verhinderte Beutezug
Die Klausur thematisiert maßgeblich die materiell-rechtliche Bewertung im Zusammenhang mit einer Gewahrsamsenklave und der Beutesicherungsabsicht unter Berücksichtigung der Beweismöglichkeiten. Im Fokus steht zudem die Einschätzung der Beweislage, insbesondere die Folgerungen für (teil-)geständige Einlassungen, Entschuldigungen und den Beweisantrag sowie die Rolle des Strafverteidigers. Schließlich werden auch Aspekte wie die strukturierte Informationsaufbereitung des Sachverhalts und die Zieldefinition in der Verteidigung behandelt. Damit liegt der Schwerpunkt auf der prozessualen und materiell-rechtlichen Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Tätigkeit der Strafverteidigung.
Hitzeschlag einer Puppe
S erkennt fälschlicherweise in einem Auto einen Säugling in Gefahr und schlägt, mit Hilfe eines von Z geliehenen Hammers, die Autoscheibe ein. Z ist bösgläubig und nimmt den Irrtum von S in Kauf, zumal ihn persönliche Motive gegenüber der Halterin des Autos leiten. Die Klausur thematisiert den Erlaubnistatbestandsirrtum und die Strafbarkeit von Beteiligten mit unterschiedlichen subjektiven Tatbeständen.
Assessorexamensklausur – Strafrecht: Urteil - Parkkrallen-Nepp
Im Zentrum der Klausur steht die Prüfung des Verhältnismäßigkeitserfordernisses aus Treu und Glauben im Zusammenhang mit der Selbsthilfe, insbesondere das Fehlen eines Zurückbehaltungsrechts, die Bewertung einer Besitzstörung und das Vorliegen eines Festnahmerechts sowie die Frage der Gewerbsmäßigkeit. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der vollständigen Sachverhaltsdarstellung unter besonderer Berücksichtigung der Zeugenaussagen. Zusätzlich wird die umfassende Behandlung im Rubrum und der Urteilsformel hinsichtlich Vollständigkeit und Konsistenz gefordert.
Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“
In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenklausur: Die große Corona-Sause
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, die trotz einer behördlichen Corona-Verordnung mit zahlreichen Gästen abgehalten wird. A, wissentlich mit COVID-19 infiziert und kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, verheimlicht seine Symptome und infiziert durch engen Kontakt weitere Partygäste. Einer der Anwesenden, B, nutzt seine Infektion gezielt, um aus Wut seinen Nachbarn N anzustecken, was tödliche Folgen hat. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A und B nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte in Zusammenhang mit der Virusübertragung.
Wer stört, verdient (nicht)
Die Klausur behandelt strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Datenverarbeitungsvorgängen sowie Diebstahl unter besonderen Umständen. A manipuliert einen Strichcode an einer Selbstbedienungskasse, um eine falsche Ware zu bezahlen, und nutzt später einen Störsender, um die Zentralverriegelung eines Fahrzeugs zu verhindern und daraus Geld zu stehlen. Die Prüfung erfolgt im Gutachtenstil und konzentriert sich auf die Strafbarkeit nach dem StGB.
Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“
Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".
Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf
Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.
Geldsorgen
In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.
Folgenschwere Vorurteile
In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten
In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.
Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.
Bruderhahn
Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Eigentumsdelikte - Alles Käse
Die Klausur behandelt zentrale Problemfelder im Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere im Zusammenhang mit dem Gewaltbegriff und dem Gewahrsam. Ein Schwerpunkt liegt auf der Auseinandersetzung mit dem 'vergeistigten' Gewaltbegriff, dem Finale Zusammenhang und der Frage der Gewahrsamsverhältnisse. Zudem wird der Vorsatz und die Zueignungsabsicht, insbesondere der Einsatz von Scheinwaffen als Drohmittel im Sinne der §§ 244, 250 StGB, umfassend thematisiert. Ferner wird die Aneignungsabsicht beim Verzehr des Diebesguts und das Regelbeispiel der Hilflosigkeit behandelt.
Düstere Zukunft
Die Klausur behandelt einen freiverantwortlichen Suizid in Verbindung mit dem unechten Unterlassungsdelikt sowie der unterlassenen Hilfeleistung. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Bewertung des Handelns eines Arztes, der die Suizidabsicht unterstützt und den Sterbeprozess begleitet, ohne rettende Maßnahmen zu ergreifen. Die Prüfung fokussiert auf strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB.
Corona-Dilemmata
Der Fall behandelt strafrechtliche Probleme rund um lebensbedrohliche Entscheidungssituationen im Krankenhaus während der Corona-Pandemie. Diskutiert werden insbesondere Fragen zum Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts, zur rechtfertigenden Pflichtenkollision im Rahmen einer medizinischen 'Triage', Anstiftung, Notwehr, sowie das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag.
Alkohol, Tritte und ein Handy-Video
Die Klausur behandelt eine komplexe strafrechtliche Situation, in der B nach Alkoholkonsum einen Tötungsversuch an seiner getrennten Ehefrau A begeht und dabei gescheitert. Später übt C im Zuge einer Vergeltung eine Körperverletzung an B aus und entwendet durch Gewalt das Handy eines Zeugen, um belastendes Videomaterial zu löschen. Zu prüfen sind Strafbarkeit und Beteiligung von A, B und C, insbesondere unter den Gesichtspunkten Garantenstellung, a.l.i.c., Raub und Körperverletzung.
Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt
Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.
Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.
Anfängerhausarbeit: Eheglück am Valentinstag
A plant, seine Ehefrau F mit Gift zu töten, um mit seiner Geliebten G und dem Schmuck der F ein neues Leben zu beginnen. G überredet A zur Tat, geht aber von einer anderen Vorgehensweise aus, während J als Freund A bei der Beschaffung des Giftes unterstützt, obwohl er von den wahren Absichten weiß. Im Zentrum des Falls stehen das Verhältnis von Totschlag und Mord nach §§ 212, 211 StGB, die Auslegung von Mordmerkmalen, Versuchsbeginn und mittelbare Täterschaft sowie Beihilfe durch berufstypisches Verhalten. Außerdem sind Aspekte des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Es ist zu prüfen, wie sich A, G und J strafbar gemacht haben könnten.
»Corona-Party«
Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.
Ein Geburtstag und seine Folgen
In dieser anspruchsvollen Übungsklausur werden Eigentums- und Vermögensdelikte, typische Raserproblematiken, Nötigung im Zusammenhang mit Parkplatzfällen sowie strafrechtliche Aspekte rund um Aufstiftung behandelt. Verschiedene strafrechtliche Handlungen und ihre rechtliche Bewertung hinsichtlich A, C, D und E stehen im Mittelpunkt. Die Klausur verbindet Alltagsgeschehen mit komplexen strafrechtlichen Fragen.
Buch-Liebe
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt einen Fall, in dem eine Bibliothekarin einer Komplizin dabei hilft, ein wertvolles Buch aus der Universitätsbibliothek zu entwenden und dabei Aufkleber in andere Bücher anzubringen. Im Verlauf der Tat wird ein Schatten wahrgenommen und es kommt zu einem tätlichen Kontakt. Es sind insbesondere strafrechtliche Delikte wie Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie die Rolle der Meinungsfreiheit und eine mögliche Untreuehandlung zu prüfen.
* "Die kriminellen Geschäftsführer
In dem Fall geht es um Geschäftsführer einer GmbH, die in unterschiedlich gelagerte strafrechtliche Handlungen verwickelt sind, darunter Betrug, Untreue, und Diebstahl. Zusätzlich spielt das Verhalten im Zusammenhang mit bei Schmiergeldzahlungen verschleierten Konten und Fragen der Strafprozessordnung bezüglich einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung eine Rolle. Es werden Strafbarkeiten der Beteiligten nach dem StGB sowie die Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen geprüft.
Die Qual der Wahl
Die Fallklausur behandelt die Revision eines wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr verurteilten Angeklagten. Im Fokus stehen Themen wie Befangenheit eines Schöffen, Beweisverwertungsverbote nach Polizeirecht, Wahlfeststellung, sowie strafprozessuale Aspekte zur Beschränkung der Revision und deren Zurückverweisung. Die materiellen und prozessualen Probleme werden aus Sicht des Verteidigers und im Rahmen einer Referendarsklausur beleuchtet.
Die Poststelle
Der Fall behandelt den Verlust einer Brieftasche mit Sparbuch in einer Poststelle. Nach dem Diebstahl kontaktiert ein Mann die Geschädigte und verlangt Geld für die Rückgabe. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl und Erpressung sowie die Einlassung des Beschuldigten bezüglich des Fundes und der Rückgabe.
Bienchen summ summ summ
In der Klausur "Bienchen summ summ summ" geht es um strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, Hausfriedensbruch, und vorsätzliche Körperverletzung, sowie einen zivilrechtlichen Rechtfertigungsgrund (§§ 961, 962 BGB). Besonders relevant sind Themen wie Versuch, Rücktritt und die objektive Zurechnung im Zusammenhang mit den Ereignissen im Wochenendhaus. Der Fall behandelt zudem das Unterlassen von Hilfeleistung nach einer gefährlichen Körperverletzung.
Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub
Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.
Der lustige Bob (Horrorclown)
Die Klausur behandelt einen Zwischenfall, bei dem ein als Horrorclown verkleideter ehemaliger Zirkusmitarbeiter drei Frauen erschreckt. Eine davon schlägt ihn aus Angst vor Angriff mit einer Messerattrappe, wodurch seine Nase bricht. Es sind strafrechtliche Qualifikationen sowie Rechtfertigungsgründe (insb. Notwehr) zu prüfen.
Anfängerklausur: „Wasch deine eigene Wäsche!“
Im vorliegenden Fall betreibt A einen Waschsalon und bittet aus Verärgerung über die Konkurrenz durch O ihren Freund B, O telefonisch mit Kraftausdrücken einzuschüchtern. B beleidigt jedoch versehentlich die Aushilfe S am Telefon, die daraufhin Privatklage gegen die Beteiligten erhebt. Zudem lässt B seinen Freund C zugunsten einer Falschaussage zu einem Alibi überreden, obwohl C weiß, dass die Angaben nicht zutreffen. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Fragen der Täterschaft und Teilnahme sowie Irrtumsproblematiken im Zusammenhang mit Beleidigungs- und Aussagedelikten.
Tierisches Dilemma
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.
Die digitale Selbstschussanlage
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.
* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung, die Voraussetzungen eines Befangenheitsantrags gegen einen Schöffen sowie die rechtliche Zulässigkeit der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine gutachterliche Auseinandersetzung mit materiell- und prozessualstrafrechtlichen Themen.
Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Zusammenhang mit einem entwendeten juristischen Kommentar und einem betrügerisch erlangten Rauschgift. Es ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach StGB hinsichtlich Raub, räuberischer Erpressung und Betrug zu prüfen. Der Sachverhalt eignet sich als mittelschwere Semesterabschlussklausur.
Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank
Die Klausur thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte rund um einen Spind-Schlüssel im Fitnessstudio. A hebt einen verlorenen Schlüssel auf und entwendet daraus Bargeld und eine EC-Karte samt notierter PIN, nutzt die Karte zum Geldabheben und erschleicht sich später eine Fundsache (Pulsuhr) durch falsche Angaben. Zusätzlich gibt A das erbeutete Geld seiner Mutter weiter. Die Aufgabenstellung fordert strafrechtliche Prüfung sämtlicher relevanten Handlungen des A.
Jede Leidenschaft hat ihren Preis
Im Fall sammelt der Student T hochwertige Mobiltelefone und verschafft sich aus finanzieller Not eines durch Täuschung und Wegnahme von einem Passanten. Die Klausur thematisiert dabei insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug am konkreten Beispiel sowie das Vorgehen des Täters bei der anschließenden Flucht. Es werden zwei Lösungswege diskutiert: Diebstahlslösung und Betrugslösung.
Grusel-Clowns in Niederbayern
Die Klausur thematisiert das strafrechtliche Verhalten eines als Grusel-Clown verkleideten A, der eine Passantin erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die anschließende Reaktion des B, der A mit einem Messer angreift. Zu prüfen sind insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, das Strafrecht im Allgemeinen Teil (Täterschaft, Versuch, Rechtfertigung) sowie der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen.
Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.
Missverständnisse
In diesem Zwischenprüfungsfall geht es um die Strafbarkeit von A und B nach dem 16. und 17. Abschnitt des StGB aufgrund zweier Konstellationen mit tödlichen Messerstichen. Besonders relevant sind Fragen des Verteidigungswillens, Exzess, außertatbestandliche Zielerreichung und die Korrektur des Rücktrittshorizonts. Es sind Probleme rund um Notwehr, Beteiligungsformen und Rücktritt im Versuchsstadium zu prüfen.
Folgenschwere Freuden
Der Fall thematisiert einen scheinbar eifersuchtsgetriebenen Angriff mit tödlichen Folgen, Mordmerkmale, Dolus alternativus und die fahrlässige Tötung. Zudem wird die Blutabnahme an einem nicht einwilligenden Spender behandelt, sodass auch Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei Lebensrettung zu prüfen sind. Es sind ausschließlich Tötungs- und Körperverletzungsdelikte aus dem Besonderen Teil relevant.
Heiße Ware
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von mehreren Tatbeteiligten an einem Einbruch in eine Villa, die Entwendung einer wertvollen Uhr, die Brandstiftung zur Spurenbeseitigung sowie anschließende Versuche der Hehlerei durch den Bekanntenkreis. Der Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung der Vermögensdelikte (Diebstahl, Hausfriedensbruch), verschiedener Brandstiftungsdelikte und Anschlussdelikte wie Hehlerei. Die Strafbarkeit von Adam, Dora, Hans und P wird unter Berücksichtigung des Allgemeiner Teils sowie relevanter Tatbestände des Strafgesetzbuchs erörtert.
Übungsfall: Jacqueline und der Fluch der Damenhandtasche
Im Mittelpunkt des Falls steht Jacqueline (J), die als Auszubildende im Seniorenheim ihrer Kollegin Emma (E) deren vermeintlich wertvolle Handtasche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abnimmt und mit Hilfe des Wachmanns Warnfried (W) entwenden will. Es kommt zu einer Kooperation zwischen J und W, deren Inhalte später Anlass für eine Erpressung durch W werden. Gleichzeitig begeht J eine Schwarzfahrt und wird dabei von Bobfried (B) bemerkt, woraus eine tätliche Auseinandersetzung resultiert. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Strafrecht, insbesondere Diebstahl, Mittäterschaft, Erpressung, Körperverletzung sowie Aspekte im Zusammenhang mit unerlaubtem Schwarzfahren.
Guter Rat ist teuer
Diese fortgeschrittene Übungsklausur behandelt Tötungsdelikte mit Beteiligung durch Unterlassen, Versuch und Rücktritt sowie Mordmerkmale. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von B, K und F hinsichtlich Tötungsdelikten, wobei insbesondere die individuelle Tatbeteiligung und rechtliche Verantwortlichkeit in einer komplexen familiären Situation im Vordergrund steht.
»Rachsucht in zwei Akten«
Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.
Probleme mit dem Erben
Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um das Erbrecht, darunter eine mögliche Tötungshandlung durch Unterdosierung von Morphium, einen Betrug im Zusammenhang mit einem Erbversprechen, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Giftanschlag, bei dem tatsächlich kein Gift verwendet wird. Mehrere Beteiligte treffen aufeinander, wodurch strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen sowie Besonderen Teil des Strafrechts angesprochen werden.
Lebensgefährliche Lebensrettung
Im Fall 'Lebensgefährliche Lebensrettung' spritzt ein Pfleger einem Patienten ein gefährliches Medikament, um ihn anschließend als 'Retter' zu inszenieren. Der Fall behandelt typische Problembereiche des Rücktritts vom Versuch und der Rechtfertigungsgründe. Zusätzlich injiziert der Pfleger einer anderen Patientin ein ungefährliches Schlafmittel, wobei er irrtümlich eine Körperverletzung annimmt.
* "Freundschaftsbande
Die Klausur behandelt einen Überfall auf einen Lieferwagen mittels vorgetäuschter Polizeikontrolle, wobei der Fahrer gefesselt und wertvolle Smartphones entwendet werden. Ferner thematisiert sie den versuchten Mord aus Rache sowie die strafprozessuale Frage zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach Zeugnisverweigerung. Es sind sowohl strafrechtliche als auch strafprozessrechtliche Fragestellungen zu prüfen.
Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag
Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.
Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower
Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.
Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.
Übungsfall: Die Glasflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht eine tödliche Auseinandersetzung innerhalb einer Wohngemeinschaft. A schlägt M mit einer Glasflasche an die Schläfe, woraufhin dieser stirbt, nachdem sie fälschlicherweise davon ausgeht, M würge ihren Bruder J. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und J wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB. Der Fall thematisiert insbesondere Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe, einschließlich Nothilfe, Erlaubnistatumstandsirrtum und Putativnotwehrexzess, sowie Fragen der mittelbaren Täterschaft.
Übungsfall: Die Sandviper
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.
Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste
Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.
Der verkappte Arzt
A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Der missglückte (?) Anschlag im Museum
Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.
Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.
Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel
F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.
Die manipulierte Spende
Ein Transplantationsmediziner verändert bewusst Blutwerte eines Patienten, um diesem eine höhere Dringlichkeit im Vergabeverfahren für Spenderlebern zu verschaffen. Dadurch erhält der Patient eine Spenderleber, während ein anderer lebensbedrohlich erkrankter Patient keine mehr bekommt und verstirbt. Es wird gefragt, ob der Arzt sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.
Tupper-Party mit Folgen
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Tötungs- und Sprengsatzdelikte im Zusammenhang mit einer privaten Verkaufsveranstaltung. Gegenstand sind eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge sowie ein geplantes, aber nicht ausgeführtes Sprengstoffanschlagsvorhaben, wobei typische Problemstellungen des Versuches, Rücktritts und der Beteiligungsformen erörtert werden. Geprüft werden die Strafbarkeit von A, S und D.
Autosurfen und provozierte Nothilfe
A und B versuchen sich am sogenannten Autosurfen, wobei B schwere Kopfverletzungen erleidet, nachdem A den Wagen infolge eigenverantwortlichen Cannabiskonsums zu schnell fährt und einen Fahrfehler begeht. Im zweiten Teil provoziert A absichtlich eine Notwehrsituation, um C im Rahmen der Nothilfe verletzen zu können. Die Klausur behandelt Straftatbestände aus dem Bereich Straßenverkehrsdelikte und Körperverletzungsdelikte mit AT-Schwerpunkten wie eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation in der Nothilfe.
'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?
Im Mittelpunkt des Falles stehen ein Überfall auf einen älteren Hausbewohner durch einen jugendlichen Einbrecher und die daraus resultierenden tödlichen Schüsse des Opfers sowie das Verhalten der Lebensgefährtin in einer Rettungssituation. Die Klausur thematisiert Tötungsdelikte, Fragen der Notwehr und des Notwehrexzesses sowie die Strafbarkeit durch Unterlassen und Teilnahmehandlung. Auch wird auf die spezielle Konstellation eingegangen, dass der Täter selbst jung ist und das Opfer in einer Bedrohungslage agiert.
Das Ende einer Karriere
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von Bestechungs- und Körperverletzungsdelikten einer Chefarztkarriere, darunter wenn ein Arzt durch Unterlassen eine Patientin fahrlässig tödlich verletzt und im Zuge der eskalierenden Ereignisse eine Arzthelferin körperlich attackiert. Zudem werden Aspekte wie Vorsatzwechsel, Rücktritt vom Versuch und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit geprüft.
ORIGINAL: "Gefährlicher Unfug
A und B beschließen, ein baufälliges, versichertes Bauernhaus anzuzünden, wobei B A zu dieser Tat auffordert und A das Feuer legt. Das Haus ist zeitweise von L bewohnt, der zum Tatzeitpunkt nicht anwesend ist. B beabsichtigt, anschließend eine Schadensanzeige bei der Versicherung zu stellen, wird aber vor Durchführung festgenommen.
Referendarexamensklausur: Money for Nothing
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
Gefahr für Juri und Justel
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem A versucht, wertvolle Schneeeulen aus dem Zoo zu stehlen und dabei einen Pfleger mit einer (ungefährlichen) Waffe bedroht, um an die Tiere zu gelangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des A nach Normen des StGB unter Berücksichtigung von Raub, räuberischer Erpressung und verwandten Delikten.
Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz
Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.
Übungsfall: Ärger nach dem Physikum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.
Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand
Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.
Jagdpech
In der Klausur 'Jagdpech' geht es um eine Gruppe, die nach einem alkoholisierten Wildunfall einen Versicherungsbetrug planen und dabei versehentlich ein fremdes Auto trifft. Thematisiert werden unter anderem Fragen zur Trunkenheit im Verkehr, error in persona, Mittäterschaft, Täterschaft und Teilnahme sowie relevante Mordmerkmale. Die Fallgestaltung basiert auf einer Original-Examensklausur.
* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem innerbetrieblichen Umfeld, in dem persönliche Konflikte zu Straftaten führen: K begeht einen Diebstahl in der Wohnung einer Kollegin und attackiert später den Chef mit einem Messer. Schwerpunktmäßig werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung, versuchtem Mord sowie prozessuale Themen der Revision, einschließlich der Verfahrensrüge sowie der Verteidigung im Prozess, geprüft.
Übungsfall: Im Schwitzkasten
K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.
Die Folgen einer Belästigung
In diesem Übungsfall werden die strafrechtlichen Folgen mehrerer Handlungen untersucht, darunter die Konfrontation zwischen Veronika und Bernd samt Schussabgabe mit Tötungsabsicht, die Zerstörung von Mobiltelefonen, das Zurückhalten eines Handys mit Forderung auf Ersatzleistung, eine nicht fachgerechte ärztliche Behandlung mit Todesfolge sowie Diebstahl und Brandstiftung in einer Praxis. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit sämtlicher Beteiligter nach dem StGB.
Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.
Wintersport
Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Überprüfung verschiedener Handlungen beim Wintersport, insbesondere Fragen der Notwehr, Notwehrprovokation sowie das Erfordernis eines subjektiven Rechtfertigungselements. Es wird zu prüfen sein, ob der Einsatz von Körpergewalt und Pfefferspray durch B sowie das Eingreifen der Skilehrer Alois und Uschi strafbar sind.
Übungsklausur: „I am the danger“
Der an Lungenkrebs erkrankte Chemielehrer C baut zusammen mit seinem ehemaligen Schüler S ein Drogenlabor auf und produziert Methamphetamin, das von S verkauft wird. Als sie durch einen Konkurrenten K Umsatzverluste erleiden, planen C und S, K zu töten, indem sie sein Essen vergiften. Aufgrund eines Platztausches isst jedoch der schwer kranke Onkel O versehentlich das Gift und verstirbt, während der Mord an K fehlschlägt. Im Anschluss versuchen C und S, K durch eine anonyme Anzeige bei der Polizei auszuschalten, was zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen K und dem Polizisten P führt. Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen der Irrtumslehre, Mittäterschaft und der Mordmerkmale im Rahmen des Strafrechts.
* "Abifrust
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Schülerin infolge des Nichtbestehens des Abiturs aus Rache das Kind ihrer Lehrerin entführt. Zusätzlich versucht ein Dritter, aus der Situation durch eine fingierte Lösegeldforderung Kapital zu schlagen, bricht dieses Vorhaben jedoch ab. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung der Beteiligten und um eine prozessuale Beweisfrage zum Einsatz einer polygrafischen Untersuchung in der Hauptverhandlung.
Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen
Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.
Der Berg ruft
Ein Bergsteiger bricht aus lebensrettenden Gründen in eine Schutzhütte ein und nimmt anschließend eine Marienfigur mit. Der Eigentümer verfolgt ihn und schießt mit einem Jagdgewehr, wobei sowohl der Bergsteiger als auch eine Kuh verletzt werden. Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand, mutmaßliche Einwilligung, sowie Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehr beim Schusswaffeneinsatz und die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.
Übungsfall: Der falsche Schuldschein
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.
Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen anhand der Lebenssituation eines krisengeplagten Managers, der als Geschäftsführer sowie später bei Immobilien- und sonstigen Geschäften tätig wird. Thematisiert werden u. a. Untreue, Betrug, Verbrechensverabredung sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit des D in mehreren Fallkonstellationen. Die Aufgaben fordern die Prüfung verschiedener Delikte des Wirtschaftsstrafrechts und allgemeine Grundlagen der Strafbarkeit.
»Die Vergänglichkeit des Seins«
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des T, der ein wirkungsloses 'Jugendelixier' verkauft, ein Gartenhäuschen und Wohnhaus anzündet sowie anschließend mit Hilfe des Friseurs L versucht, unerkannt zu entkommen. Gefragt ist insbesondere nach der Prüfung von Betrug, Brandstiftung und Strafvereitelung, einschließlich Problemfällen wie Rücktrittsrecht des Käufers, Eigenschaft der Wohnung und Gefährdung von Rettern.
Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot
Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.
»Keine Unschuldslämmer«
In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.
Kommissar Langfinger kauft ein
Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.
Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten
Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.
»Schwammerl am Wilden Kaiser«
Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.
Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif
Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.
Vom Wutbürger W
Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten eines Wutbürgers, der aus Protest das Anwesen eines Investors aufsucht, ein Fenster einschlägt, einen hochwertigen Whisky entwendet und eine politische Parole auf eine Glastür sprüht. Zusätzlich verletzt er einen Kampfhund mit einer Eisenstange und nimmt diesen mit. Die strafrechtliche Prüfung umfasst Diebstahl, Qualifikationen sowie Sachbeschädigung und Notwehr.
Die eigenmächtige Vollstreckung
In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.
Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine alkoholisierte Autofahrerin beinahe einen Unfall verursacht. Im Anschluss versucht sie, zusammen mit einem Freund und ihrem Anwalt, durch eine Falschaussage den wahren Alkoholkonsum vor Gericht zu verschleiern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB.
Ein Haus zu viel
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit nach Inbrandsetzung eines Hauses mit Versicherungsabsicht, insbesondere Brandstiftung und Betrugsversuch. Neben klassischen Straftatbeständen werden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit sowie anwaltstaktische Überlegungen bei Sachverhaltsungewissheit und Verteidigung im Verfahren behandelt.
Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.
Übungsfall: The Hangover Part I
Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.
Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld
Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.
Ein Arzt auf Abwegen
Im Fall geht es um Sterbehilfe bei einer Komapatientin, die anhand einer Patientenverfügung nicht weiter künstlich ernährt werden soll. Der behandelnde Arzt, die Tochter als Betreuerin sowie ihr Rechtsanwalt sind involviert; es werden verschiedene strafrechtliche Problemkreise wie mittelbare Täterschaft, Körperverletzung, Urkundsdelikte und Betrug behandelt. Der Arzt manipuliert zudem Dokumentation und begeht einen betrügerischen Verkauf zur Finanzierung eines Anwalts.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“
Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.
Unter Rockern
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung aus Angst vor einem Angriff konkurrierender Rockergruppen einen tödlichen Schuss auf einen Polizeibeamten abgibt. Schwerpunkte sind der Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr im Lichte des Schusswaffengebrauchs.
Ein folgenreicher Skitag
Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.
Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.
»Wer den Pfennig nicht ehrt …«
Die Klausur behandelt einen geplanten und schließlich gescheiterten Banküberfall, bei dem zwei Täter mit einer scharfen Waffe agieren, einen Bankangestellten bedrohen und letztlich dennoch kein Geld erbeuten – bis ein zufällig erscheinender Kunde dazu gezwungen wird, Geldscheine herauszugeben. Die rechtliche Prüfung erfasst unter anderem das Vorgehen der Täter, den Wechsel zu aggressiverem Verhalten und die jeweiligen Beteiligungsformen sowie Versuch/Beendigung.
* "Preisausschreiben
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz von Betrugshandlungen im Zusammenhang mit einem Preisausschreiben und Lotteriegewinnversprechen. Die Protagonisten erscheinen im Sachverhalt als potenzielle Täter sowie Opfer verschiedener Straftaten, wobei auch mögliche Rechtfertigungsgründe zu prüfen sind. Zudem wird eine prozessuale Frage zur Zulässigkeit der Mithilfe eines Schöffen im Hauptverfahren aufgeworfen.
Ein Engel auf Erden
Die Klausur behandelt die Revision eines wegen Totschlags verurteilten Angeklagten. Im Zentrum stehen die Themen Mord/Totschlag, Notwehr sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum, eingebettet in einen Rockermilieu-Konflikt zwischen zwei rivalisierenden Banden. Es geht sowohl um materiellrechtliche als auch prozessuale Fragestellungen, insbesondere um Fragen des subjektiven Tatbestands, der Rechtfertigungsgründe und prozessuale Aspekte der Revision.
Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht
Der Fall thematisiert das strafrechtliche Haftungsrisiko mehrerer Beteiligter nach einem tödlichen Badeunfall und anschließender Eskalation zwischen Eheleuten. Geprüft wird insbesondere das Unterlassen einer Rettung, der Irrtum über einen Rechtfertigungsgrund im Rahmen einer Tötung und eine irrtümliche Notwehrhandlung der Tochter. Die zugrundeliegenden Probleme betreffen die Abgrenzung und Behandlung von Unterlassen, Notwehrexzess und Erlaubnistatbestandsirrtum.
Die gefährliche Ex-Frau
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Ex-Frau K, die aus Ärger die Villa ihrer Rivalin B anzünden möchte. Zusätzlich verändert sie mit Nagellack die Prüfplakette ihres Autos, um vor einer Polizeikontrolle geschützt zu sein. Geprüft werden Brandstiftungsdelikte, Urkundsdelikte und Sachbeschädigung nach dem StGB.
Die flüchtige Ladendiebin
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um einen Ladendiebstahl, eine anschließende Nötigung und das Ausparkverhalten der Beschuldigten. Im Zentrum stehen die Prüfung von § 242 StGB, die möglichen Tatbestände des räuberischen Diebstahls und der Nötigung sowie relevante Beweisfragen im Zusammenhang mit der Zeugenwahrnehmung. Die Aufgabenstellung richtet sich an Referendare als Aktenvortrag im Rahmen der mündlichen Assessorprüfung.
Masern-Party
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Relevanz einer sogenannten 'Masern-Party', bei der Eltern gezielt ein Kind der Ansteckung mit Masern aussetzen. Es werden Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte und Fragen der rechtfertigenden Einwilligung, insbesondere bei Einwilligungsunfähigkeit, behandelt. Besonderes Augenmerk liegt auf der objektiven Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten und der psychischen Beihilfe durch das Verhalten der Eltern.
Der praktische Fall – Strafrecht: „Von Höllen-Engeln und Banditen“
Im Zentrum des Falls steht die Auseinandersetzung zweier rivalisierender Rockergruppen. Nachdem Vitali K. (Mitglied der 'Banditen') eine 'Kutte' von Rocky (Mitglied der 'Höllen-Engel') entwendet, erfährt Rocky durch einen Polizeibeamten die Identität des Täters und stellt Vitali daraufhin, wobei es zu einer schweren Körperverletzung kommt. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen wie Diebstahl, Körperverletzung, Garantenstellung von Polizeibeamten sowie Aspekte der Notwehr und Rechtfertigung. Zusätzlich wird die Rolle von Irrtümern und die Besonderheiten bei Hausfriedensbruch, gefährlichen Werkzeugen und fahrlässigem Verhalten thematisiert.
Eine heiße Sache
Die Aktenvortrags-Übungsklausur schildert einen Fall, in dem drei Beschuldigte einen Mann in einem abgelegenen Waldstück bedrohen, fesseln, mit Benzin übergießen und anzünden, wodurch dieser lebensgefährliche Brandverletzungen erleidet. Die relevanten strafrechtlichen Fragestellungen betreffen insb. das vorsätzliche und fahrlässige Handeln, die Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Tötung und die Beteiligungsform der Beteiligten. Die Rechtsfragen umfassen den Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts sowie Bezüge zum Strafprozessrecht.
Examensklausur – Strafrecht: Amoklauf an der Schule
Die Examensklausur behandelt einen Amoklauf an einer Berufsschule, ausgelöst durch anhaltende Gewalt unter den Schülern. Der Sachverhalt umfasst die brutale Behandlung zweier Brüder durch eine Jugendgang, die Ankündigung und Ausführung eines Amoklaufs durch die Brüder sowie die Reaktionen von Lehrern und Schülern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten (A, B, E, G und L) nach dem Strafgesetzbuch.
Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.
Übungsfall: Segeltour mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine dramatische Segeltour auf dem Bodensee, bei der vier Personen nach dem Kentern ihrer Yacht in Lebensgefahr geraten. Alfred (A) wirft aus einer Notlage heraus seinen Begleiter Bernhard (B) aus dem Rettungsboot, um zwei leichtere Mitreisende (C und D) aufnehmen zu können. B überlebt zunächst, stirbt jedoch später im Anschluss an eine Krankenhausentlassung an den gesundheitlichen Folgen des Vorfalls. Im Kern ist zu prüfen, ob sich A wegen Totschlags gemäß § 212 StGB strafbar gemacht hat, insbesondere unter Berücksichtigung der objektiven Zurechnung sowie möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: „Ein teuflischer Plan“
In dem Fall wollen Kalle (K) und seine Frau Gabi (G) ein renovierungsbedürftiges und versichertes Bauernhaus in der Eifel wieder instand setzen. Nachdem K die Renovierungskosten als zu hoch einschätzt, überredet er seinen Praktikanten Boris (B), das Haus in Brand zu setzen, um über die Brandversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme zu erlangen. Der Brand verläuft wie geplant, K beantragt die Auszahlung und es folgen polizeiliche Ermittlungen, die zur Verweigerung der Versicherungssumme führen. Strafrechtliche Schwerpunkte betreffen die Brandstiftungstatbestände, Täterschaft und Teilnahme, den Umgang mit Irrtümern sowie das Verhältnis von Betrug und Brandstiftung; in der Zusatzfrage geht es um die Anforderungen an die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren.
Verspätete Rache
Im Mittelpunkt des Falls 'Verspätete Rache' steht die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Überfalls auf ein Juweliergeschäft, bei dem es zur tödlichen Verletzung des Inhabers kommt und im Anschluss daran eine erzwungene Taxifahrt erfolgt. Zu prüfen sind die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Erfolgsqualifikation (Tötung) sowie Fragen der Mittäterschaft.
Harte Männer haben keine Angst
Der Fall thematisiert eine strafrechtliche Beratung aus Anwaltssicht für einen WG-Bewohner, der nach einer vermeintlich bedrohlichen und freiheitsberaubenden Aktion seines Mitbewohners Strafantrag stellte. Prüfungsrelevant sind insbesondere Delikte wie Bedrohung und Freiheitsberaubung sowie verfahrensrechtliche Fragen zu Verfahrensbeendigung und Rechtsbehelfen. Der Aktenvortrag ist für Referendare als Übungsklausur ausgelegt.
Übungsfall: Selbstjustiz auf der Intensivstation
Die Tochter T fordert den behandelnden Arzt A nach einem schweren Unfall ihrer Mutter M, die im Koma liegt und künstlich beatmet wird, zur Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte auf. Nachdem A dies unter Berufung auf ärztliche Pflichten und mangelnde Übertragbarkeit der Patientenverfügung ablehnt, trennt T selbstständig den Beatmungsschlauch, woraufhin M verstirbt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Beurteilung dieses Vorgehens unter Einbeziehung der Patientenverfügung und der aktuellen Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit der T nach dem StGB, einschließlich der Relevanz von §§ 212, 216 StGB und der Rolle des mutmaßlichen Patientenwillens.
Raus aus den Schulden!
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer Personen infolge eines Erbfalls, bei dem ein Tötungsplan entwickelt und ausgeführt wird. Neben versuchter sowie vollendeter Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Aspekte wie Täterschaft, Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie rechtfertigende Eingriffe und subjektive Motive behandelt. Die Aufgabenstellung erfordert eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.
Ohne Rücksicht auf Verluste
Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.
Übungsklausur StR Krankenschwester
In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.
Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück
Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.
Examensklausur StR Giro d
In dieser Examensklausur planen mehrere Täter, darunter Don Alfredo und Beppo Buittoni, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, um Bargeld aus dem Tresor einer Villa zu erbeuten. Die Klausur thematisiert unter anderem den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, die Rolle neutraler Beihilfe, die Abgrenzung sukzessiver Beihilfe zur Begünstigung und den Anwendungsbereich von § 28 II StGB.
Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.
Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall
T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.
Der Tod war schneller
Eine Gruppe von PKW-Fahrern führt gemeinsam Beschleunigungsrennen auf der Bundesstraße durch. Während eines Rennens, bei dem die Beifahrer das Geschehen filmen und aktiv in das Rennen eingebunden sind, kommt es zu einem Unfall. Der Beifahrer O verstirbt, nachdem das von T gelenkte Auto verunglückt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T.
* "Autos für Afrika
A und B planen, durch einen fingierten Nachweis die Umweltprämie zu erhalten, obwohl das Auto nicht wie vorgeschrieben verschrottet, sondern weiterverkauft wird. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von A und B sowie prozessuale Fragen zur Wirksamkeit einer Verständigung und der Rücknahme eines Rechtsmittels.
* "Ende eines Hundelebens
In diesem Sachverhalt geht es um das Verhalten eines Jägers, der einen Hund erschießt, weil er diesen für wildernd hält, und dabei die psychischen Folgen für eine Zeugin sowie weitere Strafbarkeitsaspekte beleuchtet. Thematisiert werden u.a. Rechtfertigungsgründe, Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung, Fahrlässigkeit und das Eigentum an Tieren. Auch die Auseinandersetzung mit einem Fotografierenden und das Recht am eigenen Bild spielen eine Rolle.
Inspiration durch Gewaltvideos?
Der Fall behandelt Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Gewalttaten aus dem rechtsradikalen Milieu, sukzessive Mittäterschaft, eigenmächtiges Handeln innerhalb einer Gruppe und die strafrechtliche Bewertung von Motivationsmomenten wie Gewaltvideos. Im zweiten Teil wird der Versuch eines Einbruchdiebstahls nach Anstiftung thematisiert. Behandelt werden individuelle Beteiligungsformen, strafbare Handlungen und Konkurrenzfragen.
Zwei ungleiche Söhne
Die Klausur thematisiert Beihilfe zur Selbsttötung und die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe am Beispiel zweier Söhne, die ihrem unheilbar kranken Vater auf dessen Wunsch eine tödliche Giftspritze verschaffen bzw. verabreichen. Außerdem wird eine fehlerhafte medizinische Operation mit relevanten strafrechtlichen Implikationen behandelt.
Übungsfall: Der geheime Safe
Harald Hartmann verschafft sich heimlich Zutritt zur Villa von Oswald Ohm, um wertvolle Juwelen aus einem versteckten Safe zu erlangen. Um den Besitz an den Juwelen zu erlangen, bedroht H den überraschten O mit einer Pistole und zwingt ihn, den Safe zu öffnen. O erleidet dabei einen tödlichen Herzinfarkt, ehe H die Juwelen an sich nehmen kann. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Prüfung des Verhaltens von H, insbesondere im Hinblick auf Raub, versuchten Raub, Hausfriedensbruch und Tötungsdelikte gemäß §§ 249 ff. StGB.
Übungsfall: Der verwirrte Vater
Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.
* "Tödliches Liebesspiel
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer tödlichen Würgehandlung im Rahmen einverständlicher sexueller Praktiken mit Rückgriff auf die Themen Risikoeinwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB und Einwilligungssperre (§§ 216, 228 StGB). Zusätzlich werden strafprozessuale Aspekte wie das Verwertungsverbot bei unterlassener (qualifizierter) Belehrung untersucht.
Übungsfall: Ein Hundeleben
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.
Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte
Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.
Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner
In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.
Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.
Übungsklausur (Anfänger) StR Error in persona und zweiaktiger Geschehensablauf, Notwehr – Pech für den Dorfpfarrer
Die Klausur richtet sich an Erstsemester und behandelt Problemkreise des zweiaktigen Geschehensablaufs im Strafrecht sowie den error in persona. Es sind vorsätzlich vollendete Begehungsdelikte, der Versuch, Fahrlässigkeit und eine mögliche Rechtfertigung durch Notwehr zu prüfen.
Übungshausarbeit ÖR Immissionsschutz in der Nachbarschaft
Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Auslandsstraftaten, insbesondere Fragen zu Mittäterexzess, mittelbarer Täterschaft, Irrtum bezüglich Tatbestandsalternativen, aberratio ictus und Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung. Im Mittelpunkt steht ein gemeinschaftlicher Diebstahl mit Waffen während eines Einbruchs in Zürich.
Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd
Ein Jurastudent beobachtet eine Kundin in einem Geschäft beim Einstecken von Rasierklingen und greift gewaltsam ein, um sie an der Flucht zu hindern. Im weiteren Verlauf wendet er erhebliche körperliche Gewalt an und hindert sie an Hilferufen, bis der Sicherheitsdienst eingreift. Es ist die Strafbarkeit sowohl der Kundin als auch des Studenten sowie eventuelle Rechtfertigungs- und Irrtumsfragen (z.B. Notwehr, Festnahmerecht, Erlaubnistatumstandsirrtum) zu prüfen. Der Fall bezieht auch eine Abwandlung ein, bei der sich der vermeintliche Diebstahl als Irrtum herausstellt.
Neue Disziplinen für Olympia
In diesem anspruchsvollen strafrechtlichen Übungsfall aus dem Bereich des Eigentums- und Vermögensdelikts klettert ein olympischer Turner mit einem Seil samt Enterhaken auf einen Balkon, dringt in ein Wohnhaus ein und entwendet eine hochwertige Armbanduhr. Nach der Entdeckung durch den Wohnungsinhaber fesselt er diesen und flieht. Der Fall prüft u.a. die Qualifikationstatbestände des § 244 StGB, den Wohnungsbezug, das Beisichführen eines Werkzeugs sowie nachgelagerte Handlungen (u.a. räuberischer Diebstahl und Hehlerei). Weiterhin wird die Strafbarkeit der Freundin angesprochen.
Übungsfall: Der wütende Ex-Freund
Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.
Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.
Übungsfall: Weiblicher Ratschlag und Geschwisterzwist
Albert plant und verwirklicht die Tötung von Oskar mit einem gezielten Schuss ins Herz, nachdem er im Vorfeld von seiner Freundin Beatrix hierzu beraten wurde. Beatrix empfiehlt Albert einen besonders qualvollen Tathergang, der jedoch abgelehnt wird. Am selben Tag kommt es zwischen Albert und seiner Schwester Charlotte zu einem Streit, in dessen Verlauf Charlotte nach einem Tritt Alberts und einem anschließenden Sturz ums Leben kommt. Im Fokus des Falles stehen die strafrechtliche Bewertung von Mordmerkmalen, Beteiligungsformen sowie Fahrlässigkeit und Vorsatz bei den jeweiligen Tatkomplexen.
Übungsfall: Der gute Ruf des Möbelhauses
Im Mittelpunkt des Falls stehen mögliche strafrechtliche Verfehlungen des Geschäftsführers eines Möbelhauses und seiner Buchhalterin. Der Geschäftsführer bedankt sich nach einem abgeschlossenen Bauvorhaben beim Leiter der zuständigen Behörde mit VIP-Fußballkarten, woraufhin Bedenken hinsichtlich Vorteilsgewährung und Compliance-Regeln geäußert werden. Später wird die Buchhalterin angewiesen, Scheinrechnungen zu erstellen und eine Umsatzsteuerhinterziehung umzusetzen, was sie zunächst nach dem Widerstand doch ausführt. Nach Aufdeckung der Vorgänge durch eine Selbstanzeige der Buchhalterin an das Finanzamt kommt es zu weiteren arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konflikten. Die Schwerpunkte des Falls liegen im Bereich Korruptionsdelikte, Steuerstrafrecht, Geheimnisverrat und Untreue.
Examensklausur StR Tod in den Wolken
In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.
Examensklausur StR Berliner Straßenreinigung
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um den Vorstand einer öffentlichen Anstalt, der im Zusammenhang mit der Organisation der Straßenreinigung und deren Finanzierung mutmaßlich Betrugshandlungen begeht. Thematisiert werden unter anderem Betrug, mittelbare Täterschaft, besonders schwere Fälle des Betrugs sowie Beihilfe durch Unterlassen und die Garantenstellung.
Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.
Übungsklausur StR Goldkette und Amulett
Die Übungsklausur behandelt einen Fall um das Abziehen einer Goldkette und eines Amuletts von einer gehbehinderten Person an einer U-Bahn-Station. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von T bezüglich Raub, Diebstahl und Hehlerei sowie die Strafbarkeit von R, der durch einen Irrtum zum Eingreifen veranlasst wurde. Der Fall fokussiert auf Gewaltbegriff, Irrtumsproblematik und mittelbare Täterschaft.
Der Gang nach dem Eisenhammer
Der Sachverhalt behandelt komplexe strafrechtliche Fragen wie Täterschaft und Teilnahme bei einer geplanten Tötung, die Rolle absichtslos-doloser Werkzeuge, Kettenanstiftung, Anstiftervorsatz, Abgrenzung untauglicher Versuch/Wahndelikt sowie räuberischer Diebstahl. Hinzu kommt die Situation eines vermeintlichen Meineids im Ermittlungsverfahren. Der Klausurtext bietet vielfältige Ansatzpunkte für den Strafrechtlichen Allgemeinen Teil wie auch für ausgewählte Delikte des Besonderen Teils.
Verletzte Gefühle
In dieser anspruchsvollen Anfängerübungsklausur geht es um die Strafbarkeit verschiedener Beteiligter im Zusammenhang mit einem tödlichen Angriff auf E. Schwerpunktmäßig werden die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe, eine mögliche gefährliche Körperverletzung sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme, insbesondere Täterexzess und limitierte Akzessorietät des § 28 StGB bei Mordmerkmalen, geprüft.
Übungsfall: Die unfreiwillige Tötung „im Namen der Ehre“
Der Übungsfall behandelt die Strafbarkeit einer Tötung im Kontext eines sogenannten 'Ehrenmords'. Der Tatbestand, die rechtliche Bewertung der Täterschaft und Teilnahme, die subjektiven Merkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie die Schuld des Handelnden werden auf Basis der einschlägigen Strafnormen geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei das Verhältnis familiärer Traditionen zur deutschen Strafrechtsordnung und die Prüfung der relevanten Tatbestände und Schuldausschließungsgründe.
Übungsfall: Das Segelboot
In dem Fall 'Das Segelboot' nimmt T aus Neid am Sommerfest seines wohlhabenden Freundes O teil und zerstört dessen Segelboot absichtlich. Beim Versuch, persönliche Gegenstände aus dem sinkenden Boot zu bergen, ertrinkt O. Ein Feuerwehrtaucher F wird bei der späteren Bergung verletzt. Nach dem Tod des O begeht dessen Ehefrau E einen erweiterten Suizid mithilfe ihrer Freundin P. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft insbesondere Sachbeschädigung, Fahrlässigkeit, Kausalität sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten für den Tod und die Körperverletzung.
Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug
A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.
Übungsfall: Bis der Arzt kommt
In dem Fall geht es um einen Krankenhausarzt A, der den Patienten P töten will und dazu die Krankenschwester K mit einer Giftspritze instrumentalisiert. Als K dabei ist, die Spritze zu verabreichen, erschießt A sie im letzten Moment, um den Tod des P doch noch zu verhindern. Zentral steht die Frage, ob sich A dadurch wegen Totschlags an K strafbar gemacht hat. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Probleme des Allgemeinen Teils des StGB, insbesondere mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, Rücktritt vom Versuch sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...
T wird von A dazu verleitet, an O Rache für den Tod seiner Frau F nehmen zu wollen. A gibt T gezielt falsche Informationen, damit dieser O an einer Bushaltestelle tötet. Durch ein Eingreifen von D, einem Freund von O, gerät jedoch A selbst in T's Schussbahn und wird von T getötet, der A irrtümlich für O hält. Der Fall behandelt insbesondere die Voraussetzungen von vorsätzlicher Tötung, den Tatbestandsirrtum (error in obiecto vel persona), und thematisiert relevante Mordmerkmale sowie den Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung nach dem StGB.
Ein Arzt in Not
Ein Arzt sieht sich durch eine von einem Ehemann mit Waffengewalt erzwungene Körperverletzung an einer Patientin, zugunsten des Lebens seiner Lebensgefährtin, in einer Notstandssituation. Später rächt sich die Patientin durch Manipulation an der Bremsleitung des Arztes, mit tödlichen Konsequenzen für eine andere Person. Die Klausur behandelt schwierige Fragen zu Nötigungsnotstand, mittelbarer Individualisierung und actio libera in causa.
Brandreden
In einem nächtlichen Handgemenge mit einem Einbrecher kommt es im Haus des A zu einem tödlichen Unfall. Anschließend bittet A seinen Freund F, das Haus in Brand zu setzen, um Spuren zu verwischen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und F im Zusammenhang mit Körperverletzungs- oder Tötungs-, Brandstiftungs- sowie Beteiligungsdelikten.
Übungsfall: Das Autorennen
In dem Fall geht es um ein illegales Autorennen, das von mehreren jungen Männern auf einer öffentlichen Straße veranstaltet wird. Während des Rennens kommt es bei einem riskanten Überholmanöver zu einem Unfall, bei dem ein Beifahrer tödlich verunglückt. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen zur Strafbarkeit der beteiligten Fahrer und Mitfahrer, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung sowie Beteiligung an verbotenen Straßenrennen. Im Fokus stehen außerdem Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubtes Überholen und die Missachtung der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr.
Examensklausur – Strafrecht: Liechtensteinische Erpressung
Ein Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank fordert von einem deutschen Kunden Geld, um über dessen Schwarzgeldkonten Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde setzt zum Schein einen Schläger auf den Bankmitarbeiter an, wobei es zu einer Verwechslung und Körperverletzung eines unbeteiligten Hotelgastes kommt. Der Bankmitarbeiter entwendet daraufhin eine Datensicherungs-CD mit brisanten Kundendaten und verkauft diese an einen deutschen Polizeibeamten, was zu erheblichen Steuereinnahmen führt. Im Zentrum stehen strafrechtliche Fragen zu Erpressung, Körperverletzung, Notwehr, error in persona, Hehlerei sowie Beweisverwertungsverboten im Steuerverfahren.
Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht
Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Fallbearbeitung im Strafrecht
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl, Gewahrsamsverhältnisse, rechtswidrige Besitzlagen, Hehlerei und Konkurrenzen. Im Mittelpunkt stehen Fälle am Bahnhof, in denen ein vergessenes Buch und ein nicht gesichertes Fahrrad entwendet und weitergegeben werden. Neben Grundlagenthemen werden auch vertiefte Probleme aufgegriffen, wodurch sich die Fallbearbeitung sowohl für Fortgeschrittene als auch für Examenskandidaten eignet.
Übungsklausur StR Die Rockband
Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.
Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen
Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.
Examensklausur StR Streit ums Kaminholz
In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder
Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.
Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern
Im Fall geht es um die Strafbarkeit von A, B und C im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, versuchter Körperverletzung, Rücktritt vom Versuch und Nachstellung. Besondere Schwerpunkte liegen auf Notwehrkonstellationen, dem Versuch und Rücktritt sowie auf Anstiftung zu einem erfolgsqualifizierten Delikt nach § 18 StGB. Neben § 211 StGB sind keine Tötungsdelikte zu berücksichtigen.
Urlaubsvorbereitung
Im Rahmen einer Fortgeschrittenenklausur treffen sich A und B zur Urlaubsvorbereitung. Ein Streit um einen geliehenen Bildband führt dazu, dass A während Bs Abwesenheit sein Buch zurücknimmt und daneben einen ebenfalls wertvollen Ratgeber einsteckt. Nach der Entdeckung kommt es zu einer Konfrontation; A gibt beide Bücher zurück. Die Strafbarkeit von A und B ist zu prüfen, insbesondere bezüglich Raub-, Erpressungs- und Diebstahlsdelikten sowie der Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen.
Übungsfall: Schwerpunktklausur Strafrecht
Ein türkischer Staatsangehöriger (A), der seit Jahren in Deutschland lebt, wird wegen Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes zusammen mit B verurteilt. Die zentralen Streitpunkte betreffen die Strafprozessordnung und internationale Verpflichtungen, insbesondere die Rechte des A auf konsularische Unterstützung gemäß Art. 36 WÜK sowie die verwertbarkeit seiner Aussagen. Im Revisionsverfahren werden mögliche Verfahrensverstöße hinsichtlich Belehrungspflichten und Verwertungsverboten thematisiert. Zudem geht es um die Auswirkungen einer EGMR-Entscheidung auf B und die Optionen einer Individualbeschwerde beziehungsweise Wiederaufnahme des Verfahrens. Im wirtschaftsstrafrechtlichen Teil steht eine mögliche Subventionserschleichung durch G im Fokus.
Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge
Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.
Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.
Übungsfall: Der bestohlene Erpresser
Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.
* "Die vorgetäuschte Entführung
In dieser Fortgeschrittenenklausur wird ein Unfall mit tödlichem Ausgang, eine anschließende vorsätzliche Tötung, das Versenken einer Leiche und eine vorgetäuschte Entführung thematisiert. Der Sachverhalt enthält außerdem eine Aussageerpressung durch Folterandrohung seitens eines Polizeibeamten sowie einen Doppelirrtum betreffend die Todesursache des Opfers. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Täters und des Polizeibeamten.
Der gewalttätige Schlafwandler
In diesem anspruchsvollen Fortgeschrittenenfall geht es um einen gewalttätigen Schlafwandler, der im Somnambulismus eine Person verletzt. Die Strafbarkeit des Schlafwandlers und der sich verteidigenden Frau wird unter anderem im Hinblick auf Handlungsbegriff, Notwehr, Unterlassen (Garantenstellung) und Verbotsirrtum geprüft.
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Ein Mitbewohner zieht für einen Freund, der nach einem Kokainverkauf eine Forderung gegen den Käufer hat, los, um das Geld einzutreiben. Dabei droht er dem Schuldner mit einer Pistole und nimmt dessen Stereoanlage mit, um diesen zur Zahlung zu veranlassen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Geldeintreibers nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Raub und räuberischer Erpressung.
Der Zweck heiligt nicht die Mittel
Die Klausur behandelt einen Banküberfall mit komplexer Täterrollenverteilung sowie ein Abhörszenario in einer Gaststätte. Thematisiert werden unter anderem Raub und räuberische Erpressung, verschiedene Formen der Täterschaft sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.
Ende einer Erpressung
Die Klausur behandelt eine Strafrechtsproblematik rund um einen Erpressungsfall, bei dem das Opfer den Erpresser nach Übergabe von Geld mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Thematisiert werden Mordmerkmale, die sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts sowie der Versuch und Rücktritt vom Versuch, insbesondere im Hinblick auf die Motivation und das Verhalten des Täters nach der Tat.
Die S-Bahn-Fahrt
Im Sachverhalt geht es um eine Gewalttat in einer S-Bahn, bei der A den O mit einem Schlagring verletzt. O sticht in einer Notsituation A mit einem Messer versehentlich in den Brustkorb. Zudem bleiben B und der Zivilpolizist P passive Zuschauer und unterlassen es, dem schwer verletzten A rechtzeitig zu helfen. Der Fall ist für eine Zwischenprüfung im Strafrecht konzipiert und behandelt primär Körperverletzungs-, Tötungsdelikte sowie das Unterlassen von Hilfeleistung.
Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein
Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.
Rechtfertigungsgründe in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.