Stefan Seiterle
Klausuren
Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel
F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.
Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte
Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Stefan Seiterle prüfen besonders häufig Brandstiftung, § 306 StGB (2×), Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB (1×), Objektive Zurechnung (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).