🚧 Diese Plattform ist in der Beta. Gefunden was nicht stimmt? Schreib uns: feedback@jurafuchs.de

Jurafuchs
Strafrecht

Unterlassen

Unterlassungsdelikte (§ 13 StGB) erfassen strafbares Nichthandeln, sofern der Täter rechtlich dafür einzustehen hat (Garantenstellung). Zentral ist die Abgrenzung von Tun und Unterlassen sowie zwischen echten und unechten Unterlassungsdelikten (z.B. § 323c StGB vs. §§ 212, 223 StGB i.V.m. § 13). Examensklassiker: Objektive Zurechnung beim unechten Unterlassen, hypothetische Kausalität, Abgrenzung von Beschützer- und Überwachergarant.

Zu diesem Thema haben wir 126 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2026, 249· 240 Min Bearbeitung
KausalitätRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
JA 2026Anfänger:innen

„Verhängnisvolle Eifersucht“

Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.

Betrug (§ 263 StGB)Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+13 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min Bearbeitung
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Mehr Schein als Sein – Greenwashing und „Probefahrt“

Die A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer A, wirbt trotz Kostensenkungen durch Verwendung konventioneller Baumwolle weiterhin als 'klimaneutrales Unternehmen', was V zum Kauf eines T-Shirts veranlasst. Im zweiten Komplex übernimmt T ein Fahrzeug vom Händler H im Rahmen einer Probefahrt und verkauft dieses mittels gefälschtem Fahrzeugbrief an V, nachdem er H die Rückgabe absichtlich verweigert hat. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Greenwashing im Wirtschaftsverkehr sowie der Umgang mit Täuschungshandlungen und Eigentumsdelikten bei der Fahrzeugüberlassung. Wesentliche Aspekte betreffen §§ 263, 242 StGB sowie lauterkeitsrechtliche und sachenrechtliche Bezüge. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Jan Günther· ZJS 2025, 140
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 20251. Staatsexamen

Mila und die Geldautomaten

Die Klausur behandelt zunächst zwei Fälle am Geldautomaten: Zum einen entnehmen F und M, arbeitsteilig und unter Ablenkung eines Opfers, 200 EUR aus einem Geldautomaten; zum anderen versucht das Paar, in ähnlicher Weise erneut Geld zu erlangen, wobei es schließlich M allein gelingt, nach einem Stoß gegen das Opfer 300 EUR zu entwenden. Im weiteren Verlauf werden die Vernachlässigung und die daraus resultierende schwere Gesundheitsschädigung ihrer Tochter Mila durch F und M geschildert. Die Prü­fung richtet sich auf die strafrechtliche Verantwortlichkeit der beiden hinsichtlich Diebstahl, Mittäterschaft, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2025, 28· 300 Min Bearbeitung
UnterlassenGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMisshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur: Die verrückten Fußballfans

Im Fokus des Falls steht die Strafbarkeit zweier Fußballfans, die durch Einbruch das Maskottchen-Kostüm ihres Vereins sowie einen Mitarbeiterausweis entwenden, um sich damit Zugang zum Stadion zu verschaffen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft den Diebstahl und das Fälschen von Ausweisdokumenten, wobei beide gemeinsam und arbeitsteilig agieren. Schwerpunkte liegen auf dem Wohnungseinbruchdiebstahl, den Urkundendelikten und der Prüfung von Mittäterschaft nach dem Allgemeinen Teil des StGB. Es geht zudem um die Abgrenzung relevanter Qualifikationsmerkmale und den Umgang mit gefälschten Zutrittsausweisen zum Stadion.

Paul Friedrich· ZJS 2024, 1358
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Es weihnachtet sehr

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Fremdheit beim Diebstahl sowie die Auslegung von Gegenständen im Zusammenhang mit einem Weihnachtsmarkt und der Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und Gewahrsamsaufgabe. Zudem wird das unechte Unterlassungsdelikt mit besonderem Fokus auf die Sorgfaltswidrigkeit und die Bedeutung löschunabhängiger Rettungsaktivitäten als tätige Reue thematisiert. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Vermögensschaden beim Betrug, insbesondere persönliche Schadenseinschläge und die Zweckverfehlung bei wirtschaftlich ausgeglichenen Verträgen. Die Bearbeitung dieser Aspekte steht im Mittelpunkt der rechtlichen Prüfung.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
ZjS 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: Liebesbeweis mit rasanten Folgen – mit Exkurs zu § 315d StGB

Bei diesem Fall begehrt B von A, eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl in der Wohnung bzw. im Büro des Ex-Freundes C zu begehen, was A teilweise umsetzt. Anschließend verabreden B und C ein illegales Autorennen, bei dem B als Fahrer und A als Beifahrer gegen C antreten; dabei kommt es zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang für den unbeteiligten D. Die zentrale Fallkonstellation betrifft Delikte gegen fremdes Eigentum, Beteiligungsformen, sowie strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und dadurch verursachte Folgen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Straftatbeständen des Diebstahls, der Sachbeschädigung, den Beteiligungsregelungen sowie den Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2024, 1040
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut

Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.

Alexander Hofmann· JuS 2024, 938· 120 Min Bearbeitung
RechtfertigungsgründeUnterlassenSchuld+3 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Klimaprotest mal anders

Im Mittelpunkt des Falles steht T, der als Klimaprotest mittels Giftangriff auf Wurstwaren seinen Supermarkt zu einem Fleischverkaufsstopp bewegen will. Nach dem Versenden einer Erpressungs-E-Mail nimmt der Supermarkt vorsorglich alle Fleischprodukte aus dem Sortiment, dennoch erleidet ein Kunde eine Vergiftung. Später schießt T aus Angst auf anrückende Polizisten, wobei ein Beamter schwer verletzt wird. Rechtlich relevant sind u.a. die Prüfung von Nötigung, (mittelbarer) Körperverletzung, Gefährdungsdelikten, Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand sowie Fragen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und zu Erfolgsqualifikationen.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JuS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Tücken der Straße

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Problemstellungen rund um typische Verkehrsstraftaten. Der Schwerpunkt liegt auf der Analyse der Tücken des Straßenverkehrs im Lichte der einschlägigen Tatbestände des StGB, insbesondere auf der Gefährdung des Straßenverkehrs sowie gefährlichen Eingriffen. Es werden zudem Randaspekte wie Trunkenheit im Verkehr und unterlassene Hilfeleistung berücksichtigt.

Simon Pschorr· JuS 2024, 663· 240 Min Bearbeitung
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+6 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der große Wurf

Die Klausur befasst sich mit einer grenzüberschreitenden Drogentat zwischen Deutschland und Frankreich. Im Mittelpunkt stehen J, die eine größere Menge Fentanyl von F erhält, einsammelt und schließlich verkauft, sowie T, die aus Rache im alkoholisierten Zustand versucht, F mit dem Auto zu überfahren, dabei aber eine andere Person tödlich verletzt. Es geht um die Strafbarkeit von J und T nach deutschem Strafrecht, insbesondere wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beihilfeshandlungen sowie Fragen zum vorsätzlichen und fahrlässigen Handeln im Zusammenhang mit einer Tötung. Zusätzlich wird thematisiert, ob eine Aussage von F bei der Polizei im Verfahren gegen J verwertbar ist.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Drama am Mount Everest

B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.

Simone Schönmehl· ZJS 2024, 184
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe

In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.

Martin Heger, Laszlo Aust· ZJS 2024, 156
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2024Anfänger:innenFortgeschrittene

Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Sitzblockade im Rahmen eines Klimaprotests. Thematisiert werden insbesondere Nötigung, mittelbare Täterschaft, Mordmerkmale und Mord durch Unterlassen. Die Strafbarkeit der Beteiligten B, C und D nach ausgewählten StGB-Normen ist zu prüfen.

Dr. Kristina Peters, Dr. Felix Ruppert, Anna Magdenko· JA 2024, 30· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenMord, § 211 StGBNötigung, § 240 StGB+12 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Dubioser Welpenkauf mit besonders schwerer Folge

Im Mittelpunkt des Falls steht ein betrügerischer Welpenverkauf durch die Geschäftsfrau G, die gefälschte Impfpässe und Ahnennachweise über einen befreundeten Tierarzt T nutzt. Die Kundin K kauft einen vermeintlich reinrassigen und geimpften Hundewelpen, der tatsächlich ein nicht geimpfter Mischling ist. Als K nach Entdeckung des Betrugs ihren Hund auf den Nachbarn N anstachelt, kommt es zu einem tödlichen Tollwutvorfall. Die strafrechtliche Relevanz erstreckt sich auf Betrug, Urkundenfälschung und Körperverletzungsdelikte mit Todesfolge nach dem StGB.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die lieben Mitbewohner

Im Mittelpunkt des Falls stehen A und sein Mitbewohner B, die wiederholt Streit haben. A schließt B absichtlich für eine Stunde im Keller ein, wobei B beim Versuch zu entkommen schwer verletzt wird. Die rechtlichen Schwerpunkte betreffen Freiheitsdelikte, Körperverletzung und Beleidigungsdelikte. Außerdem nutzt A ein mobiles Kartenlesegerät, um durch kontaktloses Abbuchen im Bus Geld von fremden Konten zu erlangen, was strafrechtlich im Kontext des elektronischen Taschendiebstahls und Kartenmissbrauchs zu prüfen ist. Zusätzlich wird die strafprozessuale Durchsicht von digitalen Speichermedien behandelt.

Alexander Bechtel· ZJS 2023, 1339
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Bad Influence(r)

A möchte als Influencer Erfolg erlangen und kauft für einen neuen Instagram-Account 50.000 Fake-Follower, um einen Werbevertrag mit dem Unternehmen U über B zu erhalten. Nach Ausbleiben des Werbeerfolgs kündigt U den Vertrag nach vier Wochen und zahlt bisher 4.000 €. In einem zweiten Tatkomplex entwenden C und D gemeinsam ein Armband aus dem Auto des A, wobei D zusätzlich ein Portemonnaie an sich nimmt. Bei der Flucht droht C A mit einer angeblichen Bombe, um das Armband behalten zu können. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A, C und D, insbesondere im Bereich des Vermögensstrafrechts und bei Diebstahlsdelikten.

Lucas Tomiak· ZJS 2023, 1112
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)+5 weitere
ZjS 2023Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Unter Strom

Im Mittelpunkt des Falls steht Thilo (T), der versucht, in einem Juweliergeschäft mittels eines Elektroschockgeräts und Pfeffersprays Schmuck zu entwenden und dabei Gewalt gegen die Inhaberin anwendet. Nachdem er fluchtartig ohne Beute das Geschäft verlässt, erschleicht er sich durch eine List ein Smartphone von Helmut (H) und entwendet dieses. Als T auf der Flucht einer Polizeibeamtin begegnet, setzt er Pfefferspray gegen sie ein, um sich im Besitz des Diebesguts zu halten. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung, das Verhältnis von Sachbetrug und Trickdiebstahl sowie der Waffenbegriff und das 'Betroffensein' im Sinne des § 252 StGB.

Mathis Schwarze· ZJS 2023, 1088
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.

Schröder, Klesczewski· JuS 2023, 837
UnterlassenRechtfertigungsgründeSchuld+2 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.

Stark· JuS 2023, 234
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässigkeitRechtfertigungsgründe+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour

Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.

Jonas C. Schulz· ZJS 2022, 911
RechtfertigungsgründeUnterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!

In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.

Dr. Nina Schrott· ZJS 2022, 896
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Große und kleine Finanzgeschäfte

Im Mittelpunkt des Falles stehen die Vorstände der H-AG, die zum Zwecke einer Bilanzaufbesserung ein riskantes Millionengeschäft mit der X-Bank ohne eingehende Prüfung der Vertragsunterlagen abschließen und dadurch dem Unternehmen einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Nach ihrer Entlassung nutzt einer der Vorstände, A, sein technisches Wissen, um mittels kontaktlosen EC-Kartenzahlungen unbemerkt Geldbeträge von Dritten zu stehlen. Die Klausur thematisiert insbesondere strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB im Kontext von Untreue im Unternehmensbereich sowie Betrug durch missbräuchliche Nutzung elektronischer Zahlungssysteme. Ein Bezug zu § 93 AktG und der HSH-Nordbank-Entscheidung des BGH ist gegeben.

Dr. Stephan Christoph· ZJS 2022, 761
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Übungsfall: Schlüssel zum Glück

B findet nach der Scheidung von S einen Schlüssel zur Villa der Ex-Schwiegermutter O, behält ihn absichtlich und überlässt ihn später ihrem neuen Freund A. A verschafft sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Haus der O und entwendet dort Wertsachen, wobei es zu einer Gewalttat mit Todesfolge an O kommt. Im Raum stehen insbesondere strafrechtliche Prüfungen bezüglich Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie einer möglichen Beteiligung von B. Der Erblasserstatus von S und strafprozessuale Aspekte wie Strafanträge werden thematisiert.

Johannes Weigl, Tobias Gafus· ZJS 2022, 598
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht W, der mithilfe einer präparierten Metallblende am Geldautomaten versucht, zurückgehaltene Geldscheine zu entwenden (sog. Cash-Trapping). Nach dem Scheitern dieses Plans manipuliert W einen weiteren Kunden während des Abhebevorgangs und entnimmt diesem unter Ablenkung Bargeld. Zudem verwendet W das erlangte Geld für ein Restaurantessen mit seiner Freundin B, die anschließend einen Teil des Geldes mit Kenntnis der Herkunft annimmt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von W und B nach dem StGB, insbesondere zum Versuch des Diebstahls, zur Wegnahme aus Automaten nach Eingabe der PIN und zur Teilnahme an Hehlerei.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2022Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht

Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.

Joachim Kummer· ZJS 2022, 449
UnterlassenBesonderer TeilAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: „Gambling auf Abwegen“

Der Fall behandelt die Manipulation einer E-Sport-Wette durch den Sportwagenliebhaber B, der gemeinsam mit dem Berufsspieler A eine Spielniederlage abspricht, um vom Wettanbieter C einen Gewinn zu erzielen. Der Gewinn wird nach Hinweis nicht ausgezahlt, obwohl B einen hohen Betrag eingesetzt hat. Im Anschluss versucht B, nach einer polizeilichen Kontrolle durch gefährliches Fahrverhalten zu entkommen. Der Fall wirft strafrechtliche Fragen zum Sportwettbetrug (§§ 263 ff. StGB) und zu Straßendelikten im Kontext eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens auf. Zentrale Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von A und B nach dem Strafgesetzbuch.

Miguel Veljovic, Meike Koch· ZJS 2022, 436
UnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Eine schrecklich nette Familie

Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Dr. C & Co – Praxis für den Menschen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden. Hauptpunkte sind die Abgrenzung von Tun und Unterlassen, die Abgrenzung von dolus eventualis und bewusster Fahrlässigkeit, sowie die Rechtswidrigkeit ärztlichen Handelns abseits der Schulmedizin bei Einwilligung. Es werden außerdem Vermögensschäden im Zusammenhang mit § 263 StGB (Betrug), mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und ein Sich-Bereiterklären zum Mord diskutiert.

Dr. Daria Bayer· JA 2022, 122· 300 Min Bearbeitung
UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd

A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.

Elena Hilgers· ZJS 2022, 82
RechtfertigungsgründeWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf

Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.

Janick Haas, Marie Thamar Hänke· JURA 2021, 1508
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+4 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche Langeweile

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage nach den Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag im Rahmen der Mittäterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auslegung der Anstiftung durch nonverbale Kommunikation und deren strafrechtliche Bewertung. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Garantenstellung aus Ingerenz nach einem gerechtfertigten Vorverhalten geprüft. Die Klausur legt somit besonderen Wert auf die Abgrenzungsfragen im Beteiligungs- und Garantensystem.

Scholler· JuS 2021, 1153
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+1 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

(Original-)Examensklausur: Alles für die Provision

Die Lehramtsstudentin Patrizia (P) arbeitet als Verkäuferin im Sportcenter (SC) in Leipzig und erhält neben ihrem Stundenlohn eine Provision für jeden Verkauf, die anhand eines Barcode-Systems mit Verkäuferaufklebern erfasst wird. Aufgrund enttäuschender Provisionsergebnisse sucht P nach alternativen Möglichkeiten, ihre Einnahmen zu steigern und nutzt dabei ihre Aufkleber entgegen der Dienstanweisungen. P bittet eine Freundin, ihren Verkäuferaufkleber beim Kauf im SC zu verwenden, und tauscht später unbemerkt Aufkleberrollen mit einer Kollegin, wodurch Provisionen für Verkäufe anderer auf ihr Konto gebucht werden. Die Prüfung des Falles betrifft Fragen des Arbeitsrechts, Strafrechts und eventuell des Betrugs sowie der unberechtigten Provisionserschleichung.

Katharina Beckemper· ZJS 2021, 808
Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGBTäterschaft und TeilnahmeVerleitung zur Falschaussage, § 160 StGB+5 weitere
ZjS 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Ein guter Tropfen

Student S entnimmt nach einem Vergessen der Kundin K am Pfandautomaten einen Pfandbon und nutzt diesen im Supermarkt, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. Zudem manipuliert S ein Rabattetikett und verschafft sich so einen Preisnachlass auf eine hochwertige Flasche Scotch. Am Abend konsumiert S zusammen mit Freundin F die Flasche und berichtet ihr von den Umständen des Erwerbs. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Computerbetrug, Urkundenfälschung und mögliche Beteiligungstatbestände. Strafprozessuale Zusatzfragen betreffen die Zulässigkeit einer Publikumseinschränkung und die Verlegung der Hauptverhandlung in das Audimax.

Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Graffiti-Arts“ oder: „FUCK“

In diesem Fall begeben sich Anna und Berta in ein Graffiti-Geschäft, um Spraydosen zu entwenden, und werden dabei von dem Eigentümer überrascht, woraufhin es zu einer tätlichen Auseinandersetzung mit folgenschwerem Unfall kommt. Später trifft das Duo auf einen bekannten Sprayer, dessen Kunstwerk sie übermalt vorfinden, und entreißt ihm unter Gewaltandrohung seine Farben, um sich für das Übermalen ihres eigenen Bildes zu rächen. Thematisiert werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, räuberischem Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge sowie zur Abgrenzung von Raub und strafloser Sachentziehung. Außerdem stehen der Umgang mit fremden Kunstwerken und die Besonderheiten von legalen Graffiti-Flächen im Mittelpunkt.

Liane Wörner, Daniel Goll· ZJS 2021, 644
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Fernweh

A bucht mit den Zahlungsdaten des C auf der Website der F-GmbH eine Busreise von Hannover nach Berlin, wodurch das Konto des C zunächst belastet wird. Die Konstellation betrifft die mögliche Strafbarkeit der A nach den §§ 242, 243, 263, 263a StGB, insbesondere im Bereich Vermögensstrafrecht. Zudem ist zu klären, ob bei der automatisierten Buchung ein Datenverarbeitungsprozess im Sinne des Computerbetrugs (§ 263a StGB) vorliegt oder ob ein Betrug (§ 263 StGB) durch Täuschung eines Mitarbeiters erfolgt. Schwerpunkt der Prüfung sind die Abgrenzung zwischen Betrug und Computerbetrug sowie die Anwendung des in-dubio-pro-reo-Grundsatzes hinsichtlich der Bearbeitung des Buchungsvorgangs.

Jennifer Hedel· ZJS 2021, 531
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur Völkerstrafrecht: Eine Kathedrale brennt

Im Staat M kommt es nach einem politischen Machtwechsel zu einer systematischen „Säuberungspolitik“ der Gruppe S gegen die Gruppe X, die frühere Machthaber waren. Der Bürgermeister B unterstützt diese Politik durch Propaganda und Befehle, wodurch X-Einwohner in einer Kathedrale eingesperrt und durch Brandstiftung getötet werden. Die Kathedrale, ein UNESCO-Welterbe, wird dabei zerstört. Im Fokus stehen strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem IStGH-Statut, insbesondere Genozid, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, sowie die Rolle von Vorgesetzten im Völkerstrafrecht und Zulässigkeitsfragen im Rahmen des Komplementaritätsprinzips.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonderer Teil+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem aus Eifersucht während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn mit einer Pistole auf eine Person gezielt und versehentlich eine andere schwer verletzt wird. Anschließend tritt der Täter vom Versuch zurück, während ein Dritter Hilfe leisten will, aber durch den Täter behindert wird. Die Prüfung konzentriert sich auf Tötungsdelikte, Rücktritt vom Versuch, Unterlassen und Irrtum im Straftatbestand.

Prof. Dr. Robert Esser, Clara Herz· JA 2021, 373· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“

Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2021, 350
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Corona-Party«

Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.

Lukas Cerny, Johannes Makepeace· JURA 2020, 1128
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässigkeit+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Düstere Zukunft

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Arztes, der einem Suizidwilligen eine tödliche Dosis Tabletten überlässt, Suizidassistenz leistet und nach der Einnahme ärztliche Hilfe unterlässt, obwohl die Rettung zwar möglich, aber mit schweren Folgeschäden verbunden gewesen wäre. Im Mittelpunkt stehen der freiverantwortliche Suizid, das unechte Unterlassungsdelikt und die unterlassene Hilfeleistung.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 836· 120 Min Bearbeitung
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

* ORIGINAL: "Bauen wie geschmiert

Die Klausur behandelt die Revision gegen eine Verurteilung wegen Untreue und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Schwerpunkt sind die Prüfung von Verfahrensverstößen (u.a. § 275 StPO sowie Belehrungspflichten gemäß §§ 136, 163a StPO), der Zugang einer Revisionsbegründung sowie materiell-rechtliche Aspekte zur Untreue und zur Konkurrenz der Straftaten.

Prof. Dr. Diethelm Klesczewski, Moritz Rapp· JA 2020, 590· 240 Min Bearbeitung
UnterlassenBesondere VerfahrenPraktischer Teil 2: Die Anklageschrift+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.

Patrick Pörtner· ZJS 2020, 469
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUnterlassen+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Goldener Schuss

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Drogendealers, der nach gemeinsamer Einnahme von Heroin davon absieht, ärztliche Hilfe zu rufen, obwohl sein Freund aufgrund einer Überdosis in Lebensgefahr schwebt. Thematisch im Zentrum stehen eigenverantwortliche Selbstgefährdung, die Abgrenzung von Fremd- und Selbstgefährdung, Ingerenz und die unterlassene Hilfeleistung.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 427· 120 Min Bearbeitung
Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBUnterlassenBetäubungsmittelgesetz (BtMG)+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Eiskalt

Im Mittelpunkt des Falls steht das Verhalten mehrerer Personen während eines Rettungseinsatzes nach einem Einbruch durch das Eis: Die Schülerin S ignoriert Verbote und bricht in einen zugefrorenen See ein, woraufhin ihre Freundin O beim Rettungsversuch ebenfalls einbricht. Ein Notarzt muss sich in einer Ressourcenknappheitssituation (Triage) entscheiden, wem primär medizinische Hilfe zuteilwird, während eine weitere Person versucht, diese Entscheidung durch ein Bestechungsangebot zu beeinflussen. Zu prüfen sind unter anderem Fragen der Fahrlässigkeit bei Retterfällen, die strafrechtliche Verantwortlichkeit bei rechtfertigender Pflichtenkollision sowie etwaige Korruptionsdelikte.

Christoph Sowada· ZJS 2020, 387
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Seeteufel à l‘ancienne

Im vorliegenden Fall besucht die Foodbloggerin F das Restaurant von R und bemerkt dort einen Widerspruch zwischen der Speisekarte ("fangfrischer" Fisch) und tatsächlich verwendeter Tiefkühlware. Nach einer Konfrontation droht F dem R implizit mit einem Veröffentlichungsdruck, der zu einer unentgeltlichen Bewirtung führt. Später täuscht R gegenüber seiner Lieferantin L, um an preisgünstigere Ware zu gelangen. Abschließend bittet R seinen Freund A, F zu töten, wobei der Tötungsversuch jedoch scheitert. Die Prüfung umfasst mögliche Straftatbestände bezüglich Betrug, Erpressung, Täuschung und versuchtem Tötungsdelikt nach dem Strafgesetzbuch.

Dr. Yao Li, Sebastian Kürten· ZJS 2020, 269
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Fatale Fehleinschätzungen

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortung von A und C im Zusammenhang mit zwei tödlichen Vorfällen: Zunächst wird eine Person (O) durch eine Sprengfalle getötet, die C auf Anweisung von A platziert hat, wobei C O mit B verwechselt. Im zweiten Fall tötet C eine weitere Person (X) im Rahmen einer vermeintlichen Nothilfe, nachdem er sich über das Notwehrrecht täuscht. Thematisiert werden Probleme der Irrtumslehre, Mittäterschaft und des Erlaubnistatbestandsirrtums.

Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Das Schimmelhaus

Im Fall „Das Schimmelhaus“ steht ein zivilrechtlicher und strafrechtlicher Konflikt um den Verkauf eines schimmelbefallenen Hauses im Mittelpunkt. K erwirbt von H das Haus, ohne von den erheblichen Baumängeln zu wissen, und macht später eine arglistige Täuschung geltend. Es entsteht eine gerichtliche Auseinandersetzung zur Rückabwicklung des Kaufvertrags, beeinflusst durch Zeugenaussagen. Zusätzlich kommt es zu einem Brandanschlag des H, der zur Untersuchung von Straftatbeständen nach dem StGB führt, nachdem dabei ein Feuerwehrmann ums Leben kommt. Zu prüfen sind die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von H, K und S.

Katharina Beckemper· ZJS 2020, 140
UnterlassenFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Spendenbecher

Im Mittelpunkt des Falles steht A, der ein Benefizfestival ohne Entrichtung des Eintrittspreises betritt, indem er sich einen Eintrittsstempel fälscht und unbefugt auf das Gelände gelangt. Dort entwendet er aus versiegelten Spendeneimern eine Vielzahl von Bechern, die als Nachweis für getätigte Spenden dienen, und gibt diese an einer Bar mit einer falschen Behauptung gegen Auszahlung von Geld ab. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach dem StGB und fokussiert auf Vermögensdelikte, insbesondere Urkundenfälschung und den Umgang mit den Bechern als möglichem Tatobjekt. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Vorliegen von Täuschungshandlungen und die Zueignungsabsicht im Zusammenhang mit den entnommenen Spendenbechern.

Dennis Klein· ZJS 2020, 70
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen

Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGBVortäuschen einer Straftat, § 145d StGB+5 weitere
ZjS 2019Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Zuständig? Selbständig? Irrig?

Im Mittelpunkt des Falles steht die Frage, ob A als Geschäftsführerin und B als faktischer Geschäftsführer einer GmbH zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet waren. Die GmbH betreibt ein Callcenter und beschäftigt Telefonistinnen, die als Selbständige ausgewiesen sind, de facto jedoch wie Arbeitnehmer eingegliedert wurden. Im Raum steht eine mögliche Strafbarkeit nach § 266a StGB wegen Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen. Relevant sind dabei insbesondere die Abgrenzung zwischen selbständiger und abhängiger Beschäftigung sowie die damit verbundenen Melde- und Zahlungspflichten.

Scarlett Jansen· ZJS 2019, 503
UnterlassenFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Tierisches Dilemma

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Must-Haves – Smartphone und Pfefferspray

A möchte ein neues Smartphone besitzen und beauftragt seine Freundin B, ihm das gewünschte Modell von X zu verschaffen. B und ihre Schwester C bringen X dazu, ihnen das Smartphone unter einem Vorwand auszuleihen und behalten es anschließend trotz Nachfrage von X. Als X das Telefon zurückfordert, bedroht B ihn mit einem Pfefferspray. Die Klausur thematisiert insbesondere die Abgrenzung zwischen Sachbetrug und Trickdiebstahl, die Einordnung des Pfeffersprays als gefährliches Werkzeug sowie das Problem der "frischen Tat" bei § 252 StGB.

Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2019Examensklausur1. Staatsexamen

(Original-)Examensklausur: Selbst bedienen: gern – aber selbst zahlen?

Im Fall betreibt V ein Selbstbedienungsrestaurant, in dem Gäste Speisen und Getränke über eine Chipkarte bestellen und beim Verlassen bezahlen. A entnimmt unbemerkt die Chipkarte des P, bestellt damit ein Gericht und legt die Karte danach zurück. P zahlt bei Verlassen des Restaurants unwissentlich auch für die Bestellung des A. Im Zentrum stehen die strafrechtlichen Fragestellungen nach Betrug und möglicher Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A.

Scarlett Jansen· ZJS 2019, 132
Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Ausspähen von Daten, § 202a StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Mein Haus ist Dein Haus

Die Klausur thematisiert die Begehung eines Hauszutritts durch einen Dritten mit Hilfe einer Anleitung des Bewohners unter Missachtung des elterlichen Willens, sowie das Verhalten einer Autofahrerin nach einem vermeintlichen Unfall. Schwerpunktmäßig werden klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie Unterlassen behandelt. Der Sachverhalt bietet zahlreiche Ansatzpunkte für die Prüfung der Beteiligungsformen und der jeweiligen subjektiven Elemente.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2018, 914· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2018Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur: Die falsche Birne

B betreibt ein Computerfachgeschäft und bewirbt einen PC im Schaufenster mit falschen Angaben über dessen Betriebsfähigkeit, um Kunden anzulocken. A kauft den PC aufgrund der versprochenen Mehrplatzfähigkeit, stellt jedoch später fest, dass diese nicht besteht, und erklärt die Anfechtung des Kaufvertrags sowie die Rückforderung des Kaufpreises. B erhält daraufhin einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit, legt Einspruch ein, und das Verfahren wird nach einem richterlichen Hinweis zum möglichen Betrug in ein Strafverfahren übergeleitet. Der Fall behandelt Fragen zur Täuschung im Geschäftsverkehr, Rückabwicklung nach Anfechtung, Ansprüche aus Betrug und die Wechselwirkungen zwischen Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren.

Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)Falsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGBUnterlassen+5 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der arme Student

Student S plant einen bewaffneten Überfall auf die Kassiererin K, um die Tageseinnahmen der Mensa zu erbeuten. Während des Überfalls kommt es versehentlich zu einem tödlichen Schuss. Kurz darauf nutzt S eine irrtümliche bankinterne Gutschrift für eigene Zwecke, obwohl er weiß, dass ihm das Geld nicht zusteht. Im anschließenden Strafverfahren erwirkt S eine uneidliche Falschaussage seiner Großmutter G zu seiner Entlastung. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig strafrechtliche Fragen zum versuchten Raub mit Todesfolge, Bankbetrug und Aussagedelikten.

Unterlassen(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Der geschäftstüchtige Kunststudent

Der Fall handelt vom US-amerikanischen Kunststudenten Gaffrey (G), der in Berlin eine Fälschung eines verschollenen van Gogh-Gemäldes anfertigt und signiert, um diese auf dem Schwarzmarkt über den Mafioso Alba (A) gewinnbringend zu verkaufen. G bietet das gefälschte Gemälde dem Kunstsammler Rudolph (R) als angebliches Original an, was nach mehrfacher Täuschung zu einem Verkauf für 10 Millionen Euro führt. Zusätzlich versucht G, nach seinem Abtauchen auf die Cayman Islands mithilfe einer gefälschten Sterbeurkunde die Auszahlung einer Lebensversicherung zugunsten seiner Freundin Charlotte (C) zu bewirken. Im Mittelpunkt stehen Vermögens-, Urkunden- und Kunstfälschungsdelikte sowie strafrechtliche Aspekte des Versicherungsbetrugs. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von G, A und R nach dem StGB.

Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßige Hehlerei; Bandenhehlerei (§ 260 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Nox irae flagrantis – Kulturkampf im Sauerland

Im Mittelpunkt des Falls stehen T1 und T2, die sich über ein Fax des Bürgermeisters B, mit dem sie zur Teilnahme an einem traditionellen Osterfeuer eingeladen werden, empören. Aus Protest setzen sie einen städtischen Holzhaufen in Brand, wodurch wirtschaftlicher Schaden entsteht und T2 durch einen Unfall verletzt wird. Zudem lassen sie einen in der Nähe abgestellten Trecker des Bauern Ö trotz bestehender Rettungsmöglichkeit ungeschützt, sodass er durch das Feuer zerstört wird. Der Fall behandelt Fragestellungen aus dem Bereich der Sachbeschädigungs- und Brandstiftungsdelikte, objektiven Zurechnung, Versuchsbeginn sowie Unterlassungsstrafbarkeit.

Dr. Lars Berster· ZJS 2017, 468
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Fahrlässige Brandstiftung, § 306d StGB Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Probleme mit dem Erben

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um das Erbrecht, darunter eine mögliche Tötungshandlung durch Unterdosierung von Morphium, einen Betrug im Zusammenhang mit einem Erbversprechen, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Giftanschlag, bei dem tatsächlich kein Gift verwendet wird. Mehrere Beteiligte treffen aufeinander, wodurch strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen sowie Besonderen Teil des Strafrechts angesprochen werden.

Holm Putzke· JURA 2017, 344
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+4 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: „Heiße Quellen“

Der weltberühmte Sänger C übernachtet inkognito in einem Hotel und gibt beim Einchecken bewusst falsche Personalien auf dem Meldeformular an. Nach einer versehentlichen Beschädigung eines Hotelgemäldes verlässt er das Hotel im Glauben, dass durch die Falschangaben eine Haftung vermieden wird. Die Hotelangestellte A eignet sich das vom Gast gezahlte Bargeld an, vernichtet den Meldezettel und täuscht so die ordnungsgemäße Buchführung. Der Fall konzentriert sich auf mögliche Strafbarkeiten wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug und begleitende Kontrollpflichten weiterer Hotelmitarbeiter.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2017Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Skate-by-night

Der Fall handelt von A, der während eines Inline-Skate-Events dem Mitteilnehmer R unbemerkt ein Smartphone und einen Energieriegel entwendet. Als R A später verfolgt, stellt A ihm ein Bein, wodurch R stürzt und an den Folgen verstirbt. Am nächsten Tag verkauft A das gestohlene Smartphone seinem Bekannten B und täuscht ihn dabei mit einer gefälschten Garantieerklärung. Schwerpunkte liegen im Bereich der Eigentums- und Urkundendelikte, des Raubs sowie der Prüfung etwaiger Tötungsdelikte.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Fahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjS 2017Fortgeschrittene

Übungsfall: Jacqueline und der Fluch der Damenhandtasche

Im Mittelpunkt des Falls steht Jacqueline (J), die als Auszubildende im Seniorenheim ihrer Kollegin Emma (E) deren vermeintlich wertvolle Handtasche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abnimmt und mit Hilfe des Wachmanns Warnfried (W) entwenden will. Es kommt zu einer Kooperation zwischen J und W, deren Inhalte später Anlass für eine Erpressung durch W werden. Gleichzeitig begeht J eine Schwarzfahrt und wird dabei von Bobfried (B) bemerkt, woraus eine tätliche Auseinandersetzung resultiert. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Strafrecht, insbesondere Diebstahl, Mittäterschaft, Erpressung, Körperverletzung sowie Aspekte im Zusammenhang mit unerlaubtem Schwarzfahren.

Sascha Sebastian, M.mel., Henning T. Lorenz· ZJS 2017, 84
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Guter Rat ist teuer

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von B, K und F im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt. Im Fokus stehen Mordmerkmale, Versuch und Rücktritt sowie eine mögliche Beteiligung durch Unterlassen. Der Sachverhalt stellt das Zusammenspiel verschiedener Beteiligungsformen und strafrechtlicher Institute im Kontext eines geplanten und durch B versuchten Tötungsdelikts dar.

Isabel Wendeburg· JA 2017, 25· 180 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittBeteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGB+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 20162. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag

Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.

Tamina Preuß· ZJS 2016, 639
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Falsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Leise pfeift der Whistleblower

Im Mittelpunkt des Falls steht ein leitender Angestellter eines Baukonzerns, der Einfluss auf die Vergabe eines Bauauftrags für einen Regionalflughafen nehmen will und dabei einem Geschäftsführer eine parteipolitische Unterstützung für dessen Ehefrau in Aussicht stellt. Es geht zudem um die versuchte Manipulation einer konkurrierenden Angebotsabgabe durch eine Büroangestellte sowie um die Weitergabe vertraulicher Informationen durch eine Sekretärin an einen Journalisten, der diese veröffentlicht. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen der Bestechung im geschäftlichen Verkehr, des Geheimnisverrats und berührt Aspekte des Whistleblowings. In einem zweiten Teil sind die Zulässigkeit und Verwertbarkeit eines im Rahmen interner Ermittlungen erstellten Aussageprotokolls in einem Strafverfahren zu prüfen.

Peter Kasiske· ZJS 2016, 628
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer

A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.

Dr. Florian Schumann· ZJS 2016, 489
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)UnterlassenBesonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Sandviper

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.

Georg Steinberg, Melanie Epe· ZJS 2016, 370
RechtfertigungsgründeUnterlassenSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Grenzüberschreitende Rachegelüste

Im Mittelpunkt des Falls steht Theodor (T), der seine Ehefrau und deren Liebhaber Konrad (K) inflagranti ertappt und daraufhin eine Gewaltspirale auslöst: T versucht zunächst K mit einem Messer zu verletzen, stiehlt das Auto eines Nachbarn zur Verfolgung und wird dabei von Passant Paul (P) mit Waffeneinsatz gestoppt. In der Folge tötet T seine Frau aus Angst vor Unterhaltsforderungen und zündet später das Haus von K an, was zum Tod eines Feuerwehrmanns führt. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich des Strafrechts, insbesondere bei Notwehr, den Grenzen der Notwehr durch die EMRK, objektiver Zurechnung bei sogenannten Retterfällen, Mordmerkmalen wie Habgier und möglicher Ingerenzhaftung. Zudem werden Fragen des internationalen Strafrechts und etwaiger Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe angesprochen, etwa bei der Tötungshandlung im Ausland.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 232
RechtfertigungsgründeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Schirm, Schein und Melone

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.

Marcus Bergmann· ZJS 2016, 73
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Money for Nothing

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).

Jacob Böhringer· ZJS 2015, 512
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Die Wahrheit liegt (nicht nur) auf dem Platz

Im vorliegenden Fall geht es um mehrere Szenen rund um ein Fußballspiel, in denen verschiedene Beteiligte strafrechtlich relevantes Verhalten zeigen. C attackiert und beraubt A an einer Bushaltestelle aufgrund von Fanrivalität. Im Stadion veranlasst Trainer D seine Spieler E und F zu gezielten Regelverstößen gegen gegnerische Fußballspieler, wobei es zu schweren Fouls und einer roten Karte kommt. Nach dem Spiel lenkt Z einen außer Kontrolle geratenen Bus so, dass der Tod eines Gärtners zur Rettung einer Fangruppe in Kauf genommen wird. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Fragen aus dem Strafrecht, insbesondere zu Körperverletzungs- und Eigentumsdelikten, Anstiftung und Rechtfertigungsgründen.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Das Ende einer Karriere

Die Klausur behandelt strafrechtliche Bestechungs- und Körperverletzungsdelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten eines Chefarztes, insbesondere die Aspekte Vorsatzwechsel und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit, Mord durch Unterlassen sowie Rücktritt vom Versuch und relevante Nebenhandlungen. Der Fall thematisiert komplexe medizinische Sachverhalte und prozessuale Fragestellungen rund um die Strafbarkeit im medizinischen Berufsumfeld.

Dr. Tanja Henking, Thorge Koehler· JA 2015, 357· 300 Min Bearbeitung
UnterlassenVersuch und RücktrittMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: In der Gosse

Joachim (J) verursacht unter Alkoholeinfluss und Übermüdung einen Autounfall mit dem Fußgänger Florian (F), der schwer verletzt in der Gosse liegen bleibt. J unterlässt aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Hilfeleistung und fährt weg, obwohl F noch hätte gerettet werden können. Im späteren Verlauf kommt F ums Leben. Die Klausur verlangt die Prüfung der Strafbarkeit des J nach den §§ 212 und 222 StGB, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung und die Wechselwirkung von Übermüdung und Alkoholisierung am Steuer.

UnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGBUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Plötzlicher Kindstod?

Die allein lebende Mutter M versorgt ihr Kleinkind K zunächst ausreichend, ist aber später überfordert und unterlässt die notwendige Ernährung sowie kinderärztliche Vorsorge. Nachdem sich K's Gesundheitszustand weiter verschlechtert und lebensbedrohlich wird, unternimmt M aus Gleichgültigkeit nichts, obwohl ärztliche Hilfe den Tod hätte verhindern können. K verstirbt; die Ursache des Todes ist medizinisch unklar, es kommen sowohl Unterernährung als auch plötzlicher Kindstod in Betracht. Gegenstand des Falls ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit der M wegen unterlassener Hilfe für K, insbesondere mit Blick auf eine mögliche Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB.

UnterlassenTotschlag, § 212 StGBAllgemeiner Teil+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Rocker knacken Schlösser und Knochen

In diesem Fall verlangt die Eigentümerin einer Brücke bzw. Dritte die strafrechtliche Beurteilung des Rockers Anton, der zunächst Liebesschlösser entfernt und verkauft, um seinem Motorradclub zu imponieren. Später setzt Anton auf Befehl des Clubpräsidenten gezielt einen PKW ein, um Mitglieder eines konkurrierenden Clubs körperlich anzugreifen und verletzt dabei zwei Personen. Im Anschluss entwendet er die Lederweste eines bewusstlosen, schwerverletzten Opfers und unterlässt es, diesem Hilfe zu leisten. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Zurechnungsfragen im Allgemeinen Teil des StGB.

Sebastian Sobota, Marcel Kahl· ZJS 2015, 206
UnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.

UnterlassenGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1

Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Keine Unschuldslämmer«

In dem Fall 'Keine Unschuldslämmer' dringt ein Schäfer mit seiner Herde wiederholt auf fremde Wiesen vor. Nachdem ein Bauer und seine Frau den Verlust ihres Futters beklagen, nehmen sie als Ausgleich ein Lamm des Schäfers, setzen sich gegen seine Wiedererlangungsversuche mit einer Pistole zur Wehr und fliehen mit dem Tier. Es ist die Strafbarkeit aller Beteiligten nach dem StGB zu prüfen.

Thomas Jänicke· JURA 2014, 446
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+2 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsklausur: „I am the danger“

Der an Lungenkrebs erkrankte Chemielehrer C baut zusammen mit seinem ehemaligen Schüler S ein Drogenlabor auf und produziert Methamphetamin, das von S verkauft wird. Als sie durch einen Konkurrenten K Umsatzverluste erleiden, planen C und S, K zu töten, indem sie sein Essen vergiften. Aufgrund eines Platztausches isst jedoch der schwer kranke Onkel O versehentlich das Gift und verstirbt, während der Mord an K fehlschlägt. Im Anschluss versuchen C und S, K durch eine anonyme Anzeige bei der Polizei auszuschalten, was zu einer tödlichen Auseinandersetzung zwischen K und dem Polizisten P führt. Im Mittelpunkt der Klausur stehen Fragen der Irrtumslehre, Mittäterschaft und der Mordmerkmale im Rahmen des Strafrechts.

RechtfertigungsgründeUnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Schwammerl am Wilden Kaiser«

Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.

Florian Walter· JURA 2014, 117
UnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Der falsche Schuldschein

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach dem Tod seines Freundes B einen Schuldschein mittels gefälschter Unterschrift erstellt, um von Bs Mutter M die Rückzahlung eines Darlehens zu erlangen. Als M zweifelt und die Zahlung verweigert, wird gemeinsam die Rechtsanwältin R aufgesucht, die A unrechtmäßig zur Beeidigung drängt, woraufhin M den Betrag auszahlt. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte wie Urkundenfälschung, Betrug, Meineid und Amtsanmaßung sowie spezielle Irrtumsprobleme und die Rolle eines agent provocateur bei der Anstiftung. Im zweiten Teil betrifft der Schwerpunkt die Beschlagnahme von Verteidigungsunterlagen und die Frage eines daraus resultierenden Beweisverwertungsverbots.

Holm Putzke· ZJS 2014, 83
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein folgenreicher Skitag

Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.

UnterlassenDiebstahl (§ 242 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»All doors locked«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.

Christian Fahl· JURA 2013, 967
Nötigung, § 240 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen

A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Schussfahrt auf der schiefen Bahn

Die Klausur behandelt eine Einbruchsserie von vier Arbeitskollegen, die sich zu bandenmäßigen Einbruchsdiebstählen zusammenschließen. Im Mittelpunkt stehen versuchter schwerer Bandendiebstahl, Mittäterschaft und sukzessive Beteiligung sowie die Prüfung eines etwaigen Rücktritts. Zusätzlich wird das versehentliche Entfernen vom Unfallort ohne Kenntnis des Schadens behandelt.

Hans Kromrey· JURA 2013, 533
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld

Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.

Dr. Jens Puschke· ZJS 2013, 285
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Der Milzriss

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer T eine Fußgängerin P anfährt, die später an den Unfallfolgen verstirbt. T unterlässt es, der schwer verletzten P Hilfe zu leisten, da er ohne Führerschein fährt und nicht erwischt werden möchte. Im Krankenhaus unterbleiben weitere Rettungsmaßnahmen durch den behandelnden Arzt Dr. C, was ebenfalls thematisiert wird. Zusätzlich wird beleuchtet, wie T und der Kfz-Händler X gemeinsam versuchen, durch falsche Angaben beim Antrag auf eine staatliche Umweltprämie einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Der Fall prüft schwerpunktmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus dem StGB, insbesondere zu Straßenverkehrs-, Unterlassungs- und Vermögensdelikten.

UnterlassenUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2013Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“

Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.

RechtfertigungsgründeDiebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Der praktische Fall – Strafrecht: „Von Höllen-Engeln und Banditen“

Im Zentrum des Falls steht die Auseinandersetzung zweier rivalisierender Rockergruppen. Nachdem Vitali K. (Mitglied der 'Banditen') eine 'Kutte' von Rocky (Mitglied der 'Höllen-Engel') entwendet, erfährt Rocky durch einen Polizeibeamten die Identität des Täters und stellt Vitali daraufhin, wobei es zu einer schweren Körperverletzung kommt. Der Fall beleuchtet strafrechtliche Fragen wie Diebstahl, Körperverletzung, Garantenstellung von Polizeibeamten sowie Aspekte der Notwehr und Rechtfertigung. Zusätzlich wird die Rolle von Irrtümern und die Besonderheiten bei Hausfriedensbruch, gefährlichen Werkzeugen und fahrlässigem Verhalten thematisiert.

Georg Freund, Verena Telöken· ZJS 2012, 796
RechtfertigungsgründeFahrlässige Tötung, § 222 StGBKörperverletzung im Amt, § 340 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem mehrere Beteiligte mit Fragen des Unterlassens, des Notwehrexzesses und des Erlaubnistatbestandsirrtums konfrontiert werden. Im Mittelpunkt stehen die (Nicht-)Rettung eines Kindes durch den Vater, der Einfluss einer weiteren Person sowie eine spätere tödliche Eskalation zwischen Ehepartnern. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vater, Geliebter und Tochter soll geprüft werden.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Katharina Litau· JA 2012, 755· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenMord, § 211 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Amoklauf an der Schule

Die Examensklausur behandelt einen Amoklauf an einer Berufsschule, ausgelöst durch anhaltende Gewalt unter den Schülern. Der Sachverhalt umfasst die brutale Behandlung zweier Brüder durch eine Jugendgang, die Ankündigung und Ausführung eines Amoklaufs durch die Brüder sowie die Reaktionen von Lehrern und Schülern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der Beteiligten (A, B, E, G und L) nach dem Strafgesetzbuch.

Dr. Liane Wörner· ZJS 2012, 661
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.

Guido Philipp Ernst· ZJS 2012, 654
RechtfertigungsgründeUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Krankenschwester

In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.

Moritz Vormbaum· JURA 2012, 652
SterbehilfeRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Klausur Strafprozessrecht: Pudel und Tagebuch

Im Fall wird Theodora (T) vor dem Landgericht wegen Aussetzung mit Todesfolge angeklagt, nachdem ihr bettlägeriger Vater Ottokar (O) tot aufgefunden wurde. Während der Hauptverhandlung belastet ein Zeuge T, nachdem er ihr mit Gewalt gegen ihren Hund drohte und so ein Geständnis erlangte. Zudem wird ein belastender Tagebucheintrag nach richterlicher Durchsuchung und Beschlagnahme verlesen. Rechtlich stehen die Verwertbarkeit erzwungener Aussagen, die Verwertung privater Tagebuchaufzeichnungen in der Hauptverhandlung sowie die Frage eines Verstoßes gegen den Anklagegrundsatz im Mittelpunkt.

UnterlassenMord, § 211 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam

Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.

Tobias Singelnstein· ZJS 2012, 229
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Drei Freunde in der Mensa

Drei Freunde – Axel (A), Bruno (B) und Claus (C) – treffen sich regelmäßig in der Mensa einer Universität. C ist kein Student, will aber trotzdem zum günstigeren Studentenpreis essen und bittet A, für ihn mit dessen Uni-Karte zu bezahlen. Zudem nutzt B, der wissenschaftlicher Mitarbeiter ist, ebenfalls die Karte von A, um den Studentenpreis zu erhalten. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Frage, ob A, B und C sich durch ihr Verhalten strafbar gemacht haben, insbesondere im Hinblick auf den Betrug gemäß § 263 StGB. Thematisiert werden die Voraussetzungen des Betrugstatbestands, Täuschungshandlung und Dreiecksbetrug.

Andreas Raschke, mel., Julia Zirzlaff· ZJS 2012, 219
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+5 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: Selbstjustiz auf der Intensivstation

Die Tochter T fordert den behandelnden Arzt A nach einem schweren Unfall ihrer Mutter M, die im Koma liegt und künstlich beatmet wird, zur Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte auf. Nachdem A dies unter Berufung auf ärztliche Pflichten und mangelnde Übertragbarkeit der Patientenverfügung ablehnt, trennt T selbstständig den Beatmungsschlauch, woraufhin M verstirbt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Beurteilung dieses Vorgehens unter Einbeziehung der Patientenverfügung und der aktuellen Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit der T nach dem StGB, einschließlich der Relevanz von §§ 212, 216 StGB und der Rolle des mutmaßlichen Patientenwillens.

RechtfertigungsgründeUnterlassenTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Ganove und der Gärtner

In diesem Examensfall wird die Strafbarkeit von A und G nach dem StGB geprüft. A entreißt einer älteren Dame gewaltsam die Handtasche, wodurch weitere Straftaten und Todesfolge entstehen; beim anschließenden Fluchtversuch schlägt er das Opfer mit einer Schaufel nieder. Ferner werden prozessuale Fragen im Zusammenhang mit Zeugenaussagen behandelt.

Raub (§ 249 StGB)Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der verwirrte Vater

Im Mittelpunkt des Falles steht das strafrechtliche Verhalten des M, der seinen geistig verwirrten Schwiegervater V absichtlich in einem Zimmer einschließt, wobei er dessen mögliche lebensgefährliche Flucht in Kauf nimmt, sowie das Verhalten der F, die die Situation kennt und billigt. Es kommt im weiteren Verlauf zur Verletzung und letztlich zum Tod des V nach einem Unfall während des Krankentransports. Zentral ist die Frage, ob und inwieweit M und F nach dem StGB strafbar sind. Die Schwerpunkte liegen bei der objektiven Zurechnung, dem Rücktritt vom Versuch, der Beurteilung erfolgsqualifizierter Delikte sowie bei der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassungsdelikten.

Holm Putzke· ZJS 2011, 522
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2011Anfänger:innen

Übungsklausur (Anfänger) StR Von Kanarienvögeln und Schnapsdrosseln

Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A im Zusammenhang mit dem Tod eines Kanarienvogels durch einen verfehlten Angriff mit einem Laserpointer, unterlassene Hilfeleistung bei einem Bekannten sowie einem gescheiterten, scheinwaffenbasierten Raubversuch mit anschließender tödlicher Unfallfolge eines Passanten. Schwerpunkte liegen auf Versuch und Unterlassung, Wahndelikt, Fahrlässigkeit, spezifischem Gefahrzusammenhang sowie Raub mit Scheinwaffen.

Florian Hertel· JURA 2011, 391
UnterlassenVersuch und RücktrittRaub (§ 249 StGB)+3 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Tödliches Liebesspiel

Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit einer einverständlichen Fremdgefährdung bei gefährlichen Sexualpraktiken, insbesondere Sittenwidrigkeit gemäß § 228 StGB, Risikoeinwilligung und deren Grenzen, sowie das Geschehen rund um die tödliche Folge. Zusätzlich werden prozessuale Fragen zur Verwertung von Aussagen aufgrund (qualifizierter) Belehrungen thematisiert.

Prof. Dr. Claus Kreß, Peter Mülfarth, Mülfaerth· JA 2011, 268· 300 Min Bearbeitung
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Berliner Straßenreinigung

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um den Vorstand einer öffentlichen Anstalt, der im Zusammenhang mit der Organisation der Straßenreinigung und deren Finanzierung mutmaßlich Betrugshandlungen begeht. Thematisiert werden unter anderem Betrug, mittelbare Täterschaft, besonders schwere Fälle des Betrugs sowie Beihilfe durch Unterlassen und die Garantenstellung.

Moritz Vormbaum· JURA 2010, 861
Betrug (§ 263 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unterlassen+2 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.

Joachim Eiden, Georg Köpferl· JURA 2010, 780
Aussetzung, § 221 StGBUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der wütende Ex-Freund

Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.

Susanne Beck· ZJS 2010, 742
RechtfertigungsgründeVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Nachstellung mit unverhofften Folgen

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach gescheiterter Beziehung und Verlust seines Arbeitsplatzes eine Nachbarin, N, intensiv verfolgt und belästigt, wodurch bei N ernsthafte psychische Beeinträchtigungen entstehen. Neben wiederholten Aufmerksamkeitsgesten (Heißluftballon mit Liebesbotschaft) tätigt A auch Bestellungen im Namen von N, was zusätzliche Belastungen verursacht. Nachdem N seine Annäherungsversuche endgültig ablehnt, richtet A seine Aktivitäten gegen seine Ex-Ehefrau O und verursacht Panikreaktionen, die letztlich zu einem tödlichen Unfall führen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Nachstellung (§ 238 StGB), Belästigung, sowie der mittelbaren Verursachung des Todes und der entsprechenden Strafbarkeit nach dem StGB.

Ralf Krack, Sascha Kische· ZJS 2010, 734
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr und Untreue

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Abrede zwischen Angestellten eines Automobilherstellers und einer externen Nacharbeitsfirma, bei der gezielt Fehler produziert werden, um dem Partnerunternehmen lukrative Nachbesserungsaufträge zu verschaffen. Im Gegenzug erhalten die beteiligten Mitarbeiter wiederholt persönliche Vorteile wie Reisen, Eintrittskarten und vergünstigte Fahrzeuge. Es geht um die Frage, ob sich die Angestellten wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB) und Untreue (§ 266 StGB) strafbar gemacht haben. Schwerpunkte bilden die Zurechenbarkeit dieser Handlungen, die Definition der Vorteile sowie die Abgrenzung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der einzelnen Beteiligten.

Michael Pösl, Felix Walther· ZJS 2010, 523
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ehren- und andere Schulden

A fordert von W die Rückzahlung erheblicher Schulden, doch W weigert sich und beleidigt A. Nach einem Streit eskaliert die Situation: A schießt mit einer Luftdruckpistole auf W und bringt ihn später gemeinsam mit seinem Bruder B in einer Gaststätte durch Messerstiche um. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Versuch und Rücktritt vom Mord sowie zur Teilnehmerstrafbarkeit und zur Bedeutung des § 28 StGB. Der Fall thematisiert Motivlagen, Tatentschluss und Zusammenarbeit beim Tötungsdelikt.

Holger Niehaus· ZJS 2010, 396
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der (E)i-Pod und die Messer

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und inwieweit sich die Beteiligten T, P und F wegen verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte strafbar gemacht haben. T verkauft der alten Dame O telefonisch zunächst einen i-Pod unter Missverständnissen und Unwahrheiten und später ein Messerset unter Falschangaben, wobei O beide Waren kauft. P, die Putzfrau, entwendet den i-Pod und nach O's Tod auch das Messerset aus deren Wohnung. F kauft das Messerset von P, obwohl sie weiß, dass sie den Kaufpreis nicht zahlen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.

Dr. Oliver Sahan· ZJS 2010, 238
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Unterlassen+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Der gute Ruf des Möbelhauses

Im Mittelpunkt des Falls stehen mögliche strafrechtliche Verfehlungen des Geschäftsführers eines Möbelhauses und seiner Buchhalterin. Der Geschäftsführer bedankt sich nach einem abgeschlossenen Bauvorhaben beim Leiter der zuständigen Behörde mit VIP-Fußballkarten, woraufhin Bedenken hinsichtlich Vorteilsgewährung und Compliance-Regeln geäußert werden. Später wird die Buchhalterin angewiesen, Scheinrechnungen zu erstellen und eine Umsatzsteuerhinterziehung umzusetzen, was sie zunächst nach dem Widerstand doch ausführt. Nach Aufdeckung der Vorgänge durch eine Selbstanzeige der Buchhalterin an das Finanzamt kommt es zu weiteren arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Konflikten. Die Schwerpunkte des Falls liegen im Bereich Korruptionsdelikte, Steuerstrafrecht, Geheimnisverrat und Untreue.

Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBVorteilsannahme & Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB) +5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Jurist auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht T, ein Jurist mit mäßigen Prüfungsergebnissen, der sein Zeugnis fälscht, um sich in einer Großkanzlei bessere Karrierechancen zu verschaffen. Er verändert dazu seine Examensnote auf dem Zeugnis und fertigt hiervon eine täuschend echte Kopie an, nutzt diese letztlich aber nicht. Später täuscht T im Rahmen von Haustürgeschäften einen Gefängnisaufenthalt vor, um Waren und eine Geldspende von E zu erlangen. In einem Elektronikmarkt stiehlt T eine CD und setzt bei seiner Flucht gegenüber dem Ladendetektiv Gewalt ein. Schwerpunkte liegen im Bereich der Urkundsdelikte, des Betrugs und des Diebstahls mit möglichen Qualifikationen.

Dr. Janique Brüning· ZJS 2010, 98
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)UnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Die unfreiwillige Tötung „im Namen der Ehre“

Der Übungsfall behandelt die Strafbarkeit einer Tötung im Kontext eines sogenannten 'Ehrenmords'. Der Tatbestand, die rechtliche Bewertung der Täterschaft und Teilnahme, die subjektiven Merkmale, Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe sowie die Schuld des Handelnden werden auf Basis der einschlägigen Strafnormen geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei das Verhältnis familiärer Traditionen zur deutschen Strafrechtsordnung und die Prüfung der relevanten Tatbestände und Schuldausschließungsgründe.

RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Bis der Arzt kommt

In dem Fall geht es um einen Krankenhausarzt A, der den Patienten P töten will und dazu die Krankenschwester K mit einer Giftspritze instrumentalisiert. Als K dabei ist, die Spritze zu verabreichen, erschießt A sie im letzten Moment, um den Tod des P doch noch zu verhindern. Zentral steht die Frage, ob sich A dadurch wegen Totschlags an K strafbar gemacht hat. Schwerpunktmäßig behandelt der Fall Probleme des Allgemeinen Teils des StGB, insbesondere mittelbare Täterschaft, Versuchsbeginn, Rücktritt vom Versuch sowie Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Markus Wagner· ZJS 2009, 419
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Doppelt hält besser

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Jurastudenten, der im Ausland ein Handtuch entwendet und sich anschließend zweifach in den juristischen Vorbereitungsdienst zweier Bundesländer aufnehmen lässt, um sowohl Vorteile bei den Ausbildungsversuchen als auch finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Thematisiert werden insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten, das tatbestandsausschließende Einverständnis, sowie Betrug durch Unterlassen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

René Sengbusch· JURA 2009, 307
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Autorennen

In dem Fall geht es um ein illegales Autorennen, das von mehreren jungen Männern auf einer öffentlichen Straße veranstaltet wird. Während des Rennens kommt es bei einem riskanten Überholmanöver zu einem Unfall, bei dem ein Beifahrer tödlich verunglückt. Streitentscheidend sind insbesondere Fragen zur Strafbarkeit der beteiligten Fahrer und Mitfahrer, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung sowie Beteiligung an verbotenen Straßenrennen. Im Fokus stehen außerdem Verkehrsverstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitung, unerlaubtes Überholen und die Missachtung der Sorgfaltspflichten im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 170
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.

Ingo Bott, Uta Kühn· JURA 2009, 72
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGBSchuld+4 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der Platzverweis

Im Mittelpunkt des Falls steht A.S., der Sportwetten auf Fußballspiele abschließt und gezielt die Spielausgänge manipulieren will, indem er einen Schiedsrichter gegen Geld zur absichtlichen Falschentscheidung anstiftet. Der Fall behandelt zwei Varianten: Zum einen wettet A.S. trotz geplanter Manipulation und verliert, zum anderen belauscht ein Dritter die Abrede und gewinnt durch die tatsächliche Manipulation. Kernthema ist die Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug), insbesondere hinsichtlich Täuschung durch konkludentes Verhalten und Manipulation des Wettgegenstands. Die Strafrechtsdogmatik zum Betrug bei Sportwetten, Spielmanipulation sowie die Beteiligungsform werden vertieft behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge

Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.

RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeFahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Folter zur Rettung des Entführungsopfers?

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob Polizeibeamte zur Rettung eines entführten Kindes körperlichen Zwang und Folter gegenüber dem Täter anwenden dürfen, um Informationen über den Aufenthaltsort des Opfers zu erlangen. Der Täter hatte das Kind entführt und schweigt auch nach seiner Festnahme, weshalb die Polizei mit Gewalt droht und diese auch ausübt. Die Fallkonstellation betrifft insbesondere das Verhältnis zwischen polizeilichen Eingriffsbefugnissen, den Grundrechten – namentlich dem Schutz der Menschenwürde – sowie strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind das Polizei- und Verfassungsrecht, die strafrechtliche Bewertung von Folter sowie die Strafbarkeit von Beamten und Vorgesetzten bei der Anwendung unzulässiger Zwangsmittel.

Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Luftgeschäfte

In diesem Fall geht es um die Strafbarkeit von Beteiligten eines Unternehmensgeflechts im Zusammenhang mit Umwelt-, Steuer- und Wirtschaftsstraftaten. Die Vorstandsvorsitzende der Transpo-AG und weitere Beteiligte unterlassen bewusst Umweltauflagen beim Betrieb eines Stahlofens und manipulieren Messwerte gegenüber der Behörde. Zudem werden Schein- und Luftgeschäfte zwischen Tochter- und Schwestergesellschaften durchgeführt, um Kredite und Steuererstattungen zu erlangen. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Vorwürfe der Luftverunreinigung, Umsatzsteuerhinterziehung, Bilanzmanipulation, Kreditbetrug, Insolvenzverschleppung und strafvereitelndes Verhalten eines Finanzbeamten.

Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Das Lächeln der Lisa

Die Klausur behandelt die gemeinsame Planung und Ausführung der Tötung eines Belastungszeugen durch verschiedene Beteiligte aus dem Umfeld des Opfers. Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen nach der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme, insbesondere bei Unterlassen, sowie die Prüfung von Mordmerkmalen und Akzessorietätslockerungen. Die Strafbarkeit von F, B und L wird gutachterlich untersucht.

Prof. Dr. Nikolaus Bosch· JA 2007, 418· 120 Min Bearbeitung
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext einer gewalttätigen Auseinandersetzung während einer S-Bahn-Fahrt. Es geht um Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, Unterlassen sowie die Pflicht zur Hilfeleistung. Die Tathandlungen und das Verhalten mehrerer Beteiligter werden auf ihre strafrechtliche Relevanz geprüft.

Dr. Klaus Ellbogen, Diana Stage· JA 2005, 353· 120 Min Bearbeitung
UnterlassenVerletzung des höchstpersönl. Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, § 201a StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
ZjSFortgeschrittene

Übungsfall: Trautes Heim, dieses Glück gibt’s nur allein

Im Mittelpunkt des Falls stehen zwei Käufer, A und B, die jeweils bei V hochwertige Espressomaschinen erworben haben. Beide Käufer reklamieren Mängel an den Maschinen und fordern von V Nacherfüllung, wobei insbesondere um die Modalitäten der Rückgabe bzw. Reparatur gestritten wird. A verlangt nach erfolgloser Aufforderung zur Abholung der defekten Maschine die Rückzahlung des Kaufpreises, während V im zweiten Fall nach Feststellung eines Bedienungsfehlers von B die Rückzahlung von Transportkosten sowie die Abholung der Maschine fordert. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen im Kaufrecht bei Fragen zum Erfüllungsort der Nacherfüllung, den Konsequenzen eines unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangens sowie den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien nach Rücktritt und bei mangelfreier Ware.

Unmöglichkeit (§ 275 BGB) (Leistungsstörungsrecht)Rücktritt Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht)+39 weitere
Verwandte Themen in Strafrecht Allgemeiner Teil
🦊

Unterlassen in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

Jurafuchs-Lernapp öffnen