Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2
ZJS 2014, 692 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Jacob Böhringer, Markus Wagner
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.
Schwerpunkte
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- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBDas Leben gefährdende Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) (Einführung)
- UnterlassenGemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung durch Unterlassen - Senatsdivergenz
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFahrt auf der Motorhaube – Einsatz eines Kraftfahrzeugs als gefährliches Werkzeug?
- Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBEinsatz eines Autos als gefährliches Werkzeug („Zecken-Fall“)
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