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Strafrecht

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB

Die vorsätzliche Körperverletzung (§ 223 StGB) schützt die körperliche Unversehrtheit vor Misshandlung oder Gesundheitsschädigung durch Dritte. Streitentscheidend sind Einwilligung, Abgrenzung zu § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) und die Abgrenzung zu fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB). Examensklassiker: Sportverletzungen, Tatbestandsmerkmale 'körperliche Misshandlung' und 'Gesundheitsschädigung'.

Zu diesem Thema haben wir 130 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Schuldenschnitt mit einem Fischermesser eine strafrechtliche Prüfung verschiedener Delikte erforderlich macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Abgrenzung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie Problemen im Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Dr. Ludwig Lüst· JuS 2026, 875
Totschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSchuld+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Der geglückte Fehlwurf – Teil 1

Bei der Fallbearbeitung 'Der geglückte Fehlwurf – Teil 1' handelt es sich um eine fortgeschrittene Hausarbeit im Strafrecht. Der Sachverhalt thematisiert einen Wurf, der entgegen der Absicht des Täters doch das Erfolgsergebnis herbeiführt und wirft Fragen der Strafbarkeit insbesondere zum Versuch sowie zur vorsätzlichen und fahrlässigen Deliktsbegehung auf.

Matthias Kuhn, Jakob Leonardy· ZJS 2026, 1084
Versuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten eines Künstlers, der im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zur Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu möglichen Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit künstlerischer Freiheit.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der rabiate Vermieter

Die Klausur behandelt eine Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen mit Schwerpunkt auf der praktischen Erstellung einer Abschlussverfügung. Im Fokus steht dabei ein Sachverhalt um den strafrechtlichen Umgang mit übergriffigen Handlungen eines Vermieters. Geprüft werden materiell- und prozessuale Fragestellungen insbesondere zu Körperverletzung und Hausfriedensbruch.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 449· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+3 weitere
ZjS 2026Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“

Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenklausur

A und B treffen sich abends in einem Kölner Brauhaus. Sie essen und trinken dort gemeinsam (Rechnungsbetrag: 60 Euro). Wortlos und unaufgefordert gesellt sich nach einiger Zeit der C an ihren Tisch, der ebenfalls beim Köbes1 (K) eine Bestellung aufgibt (Wert 20 Euro), trinkt und isst. Nach ca. einer Stunde verlässt C den Gastraum. Dabei geht er davon aus, dass seine Rechnung entweder von A und B beglichen wird, oder der Inhaber des Brauhauses auf dieser» sitzen bleibt «. A und B denken, der C werde seine Rechnung beim K bezahlen. Schließlich ist es nicht unüblich, sich in Brauhäusern an größeren Tischen dazuzusetzen und Rechnungen getrennt zu begleichen. Der K nimmt wiederum an, der C gehöre zu den beiden anderen am Tisch und diese würden später für ihn zahlen. Als A und B sich eine Stunde später vereinbarungsgemäß die Rechnung (80 Euro) teilen, fällt ihnen nicht auf, dass ihnen mehr in Rechnung gestellt wurde als sie verzehrt haben. Sie haben offenbar auch für C mitbezahlt. Das bemerken sie aber erst, als sie wieder zuhause sind. C betritt, von diesem finanziellen Erfolg beschwingt, spontan den Kiosk des I, um sich kostenfrei eine süße Tüte zu verschaffen. Hierfür befüllt er selbst zuerst die Tüte prall mit Süßigkeiten (Warenwert 10 Euro). Anschließend steckt er sie in seine Jackentasche ein und möchte den Laden verlassen. I, welcher das Geschehen die ganze Zeit beobachtet hat, geht auf den C zu, kriegt ihn jedoch erst zu fassen, als er den Laden bereits verlassen hat und auf der Straße steht. Als C den Griff des I spürt und die Situation erkennt, schlägt er, um die Süßigkeiten behalten zu können, dem I bewusst mehrfach mit der Faust, an der er einen festen, groben Lederhandschuh trägt, ins Gesicht, wodurch es zu einer klaffenden, langgezogenen Platzwunde und tiefen Hautabschürfungen kommt. Auch als I bereits am Boden liegt, tritt C ihm wiederholt mit seinen festen Turnschuhen wuchtig gegen den gesamten Kopf-und Flankenbereich und trifft den I dabei auch mehrfach im Gesichts-und Nierenbereich. Dies führt zu zahlreichen großflächigen Prellungen, tief einblutenden Hämatomen und erheblichen Schmerzen. Der I ist daraufhin mehrere Wochen arbeitsunfähig. C erkennt, dass derartige Handlungen auch äußerst gefährlich sind, die Verletzungen sind allerdings zu keinem Zeitpunkt tatsächlich lebensbedrohlich. Anschließend lässt C von I ab und verlässt den Tatort fluchtartig.

Betrug (§ 263 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Der Tortenwurf“

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung bewirft die politische Aktivistin T den amtierenden Bundesfinanzminister O mit einer Sahnetorte, um ein politisches Zeichen zu setzen. O erleidet keine Schmerzen oder Verletzungen, T wird unmittelbar durch Sicherheitspersonal von der Bühne entfernt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der T unter Berücksichtigung von Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung.

Maximilian Reinhardt, Simon Schlicksupp· JA 2025, 914· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Im Übungsfall "Student auf Abwegen" wird geprüft, ob sich der Student S und der Arzt A im Zusammenhang mit dem Tod des Universitätsmitarbeiters M und einer ärztlichen Amputation nach StGB strafbar gemacht haben. Zentrale Aspekte sind der ärztliche Heileingriff als Körperverletzung und die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung im Rahmen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Lösung thematisiert insbesondere die objektive Zurechnung, den subjektiven Tatbestand sowie mögliche Rechtfertigungsgründe.

Dr. Johannes Petersen· JA 2025, 649· 120 Min
Objektive ZurechnungVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen

Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.

Christine Morgenstern· ZJS 2025, 1150
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 20252. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler

Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.

Dr. Samuel Strauß· JuS 2025, 597
Objektive ZurechnungRechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Wer dazugehören will …?

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von A und S nach dem StGB. Thematisiert werden Körperverletzung mit Spikes (§§ 223, 224 StGB), Beihilfe durch neutrale Handlungen sowie der Rücktritt vom versuchten Mord nach einem mehraktigen Geschehen.

Anna-Sophia Folly-Worger· JA 2025, 459· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+2 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung einer Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls sowie weiterer Verkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme einer Revision aus Sicht des Nebenklägers, etwa im Zusammenhang mit Verfahrensrügen, Öffentlichkeit und Beweisantragsrecht.

Dr. Georg Bischoff, Jens Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+4 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Ein räuberischer Ausflug

Im Rahmen einer Bootstour entwendet T das Auto seines Mitbewohners durch den Einsatz von Gewalt. Anschließend versucht er, vor einem Restaurant Champagner zu erlangen und schreckt dabei nicht vor bedrohlichem Verhalten mit einer als Waffe eingesetzten Luftpumpe zurück. Beim Versuch, die Beute zu sichern, schlägt er eine Kellnerin, die daraufhin tödlich verunglückt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T nach dem StGB.

Lippert· JA 2025, 375· 120 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Plagiat mit Todesfolge“

In dieser Zwischenprüfungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von A und B untersucht. Thematisiert werden unter anderem Versuch und Rücktritt, erfolgsqualifizierte Delikte, Mord und Körperverletzungsdelikte sowie Problemkreise wie error in persona und die Gefährlichkeit ärztlicher Instrumente. Der Fall beruht zum Teil auf aktuellen BGH-Entscheidungen und ist für 2 Stunden angesetzt.

Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2025Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenübungsklausur zu Körperverletzungs- und Straßenverkehrsdelikten: Grillen mit Hindernissen

Im Mittelpunkt des Falls steht Onkel Otto, der einen Stuhl im Vorfeld eines Familiengrillens so manipuliert, dass er beim Hinsetzen zusammenbricht. Ziel seiner Handlung ist es, seine Nichte Nina zu erschrecken und ihr Schmerzen zuzufügen, tatsächlich trifft es jedoch Pauline, die sich auf den präparierten Stuhl setzt und dabei erhebliche Verletzungen erleidet. Danach versucht Otto, die Beweise der Stuhlmanipulation zu vernichten, indem er die Schrauben auf Straßenbahngleise wirft, wodurch eine Entgleisungsgefahr für eine ankommende autonome Straßenbahn entsteht. Schließlich verursacht Otto beim Verlassen der Tankstelle einen Unfall mit einem geparkten Auto und entfernt sich, ohne den Schaden zu melden. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Problemkreise der versuchten und vollendeten Körperverletzung, Irrtumsfragen, Gefährdungsdelikte im Zusammenhang mit § 315e StGB sowie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Potsdamer Sommerfestspiele

Die Klausur behandelt grundlegende strafrechtliche Fragestellungen anhand eines Sachverhalts rund um die Potsdamer Sommerfestspiele. Sie richtet sich an Studierende der Anfangssemester und soll den Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die typische Fallbearbeitung im Strafrecht einüben. Schwerpunkte und genaue Themen können ohne weiteren Inhalt nicht näher angegeben werden.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2024, 322· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSchuld+2 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Bacchantenrevanche

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 252 StPO sowie die Auswirkungen des Verzichts auf das Verwertungsverbot. Weiterhin liegt ein Fokus auf der Androhung der Notwehrhandlung als milderes Mittel im Rahmen der Sachverhaltsauswertung. Ein weiterer zentraler Punkt ist das Verhältnis von Raub und räuberischer Erpressung, insbesondere die Anforderungen an die Vermögensverfügung. Die Bearbeitung dieser Problembereiche steht im Mittelpunkt der juristischen Analyse in dieser Strafrechtsklausur.

Wachter· JuS 2023, 1137
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRaub (§ 249 StGB)+3 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.

Stark· JuS 2023, 234
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässigkeitRechtfertigungsgründe+3 weitere
JuS 2023Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Nymphenbad

Die Klausur behandelt in Schwerpunkt die strafprozessuale Verwertbarkeit einer Spontanäußerung in festnahmeähnlicher Lage ohne Belehrung zur Aussagefreiheit und die mögliche Heilung nur durch qualifizierte Belehrung. Ebenso stehen die Voraussetzungen einer notwendigen Verteidigung nach § 140 StPO im Fokus. Weiterhin wird im materiellen Strafrecht der Schutz der persönlichen Fortbewegungsfreiheit durch § 239 StGB sowie die Güterabwägung beim Notstand thematisiert. Die Klausur legt besonderen Wert auf die Analyse von Beweisverwertungsverboten und die Anwendung strafprozessualer Schutzvorschriften.

Lange-Bertalot· JuS 2023, 147
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JA 2023Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: "Brother‘s Keeper

Die Klausur behandelt eine Schlägerei in einer Kneipe mit tödlichem Ausgang, prüft zahlreiche Beteiligtenkonstellationen (u.a. psychische Beihilfe), die Strafbarkeit verschiedener Handlungen (u.a. Messerangriff, Raub, Notstandshandlung) und erörtert Irrtumsprobleme auf Täter- wie Opferseite. Die Strafbarkeit der Beteiligten A, Z und M ist umfassend, unter Einbeziehung von Rücktritt, Enteignungswille und Irrtümern, zu prüfen.

Dr. Alexandra Windsberger· JA 2023, 23· 300 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBRaub (§ 249 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Alles eine Frage der Vorbereitung

Die Klausur behandelt das Vorbereitungsstadium einer räuberischen Erpressung unter Verwendung einer selbstgebauten Rohrbombe sowie die strafrechtliche Bedeutung von Abstandnahmebemühungen. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Franca (F), Manfred (M) und Elif (E), insbesondere hinsichtlich der Körperverletzung der Mitarbeiterin Nora (N), Sachbeschädigung und der erfolgreichen Erpressung des Supermarktbetreibers Sebastian (S). Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Strafrecht voraus.

Dr. Nina Schrott· JA 2022, 902· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse

Im Rahmen eines Kreisklassen-Fußballspiels kommt es zu einer Verwechslung und einem schweren Foul, bei dem ein Spieler Waden- und Schienbeinbrüche erleidet. Zudem führt eine ärztliche Fehldosierung aufgrund Übermüdung zum Tod des verletzten Spielers. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB, insbesondere grundlegende AT-Probleme wie Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung.

Alina Hoffmann, Ron-Jo Koenen· JA 2022, 727· 120 Min
Objektive ZurechnungFahrlässigkeitKausalität+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr

Im Rahmen eines Aktenvortrags aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist ein mutmaßlicher Vorfall im Straßenverkehr zu bearbeiten, bei dem ein Radfahrer beinahe von einem PKW erfasst wurde und in Folge stürzte. Die Ermittlungen betreffen u.a. die Frage nach Fahrereigenschaft, möglicher Trunkenheit, das Verhalten nach dem Unfall sowie Straftatbestände aus dem Verkehrsstrafrecht und den Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit.

Praktischer Teil 2: Die AnklageschriftGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Anfängerübungsklausur: Alte Feindschaft

Im Mittelpunkt des Falls steht die wechselseitige Eskalation zwischen den verfeindeten O und T, bei der es zunächst zu einer gefährlichen körperlichen Auseinandersetzung durch einen Schusswaffengebrauch kommt. Im weiteren Verlauf versucht O, sich durch einen geplanten Schlag zu behaupten, verzichtet jedoch angesichts des Kindes auf sein Vorhaben. Schließlich stellt T O eine Falle, die versehentlich den ahnungslosen Nachbarn N verletzt. Im Vordergrund stehen Fragen der Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Irrtumsproblematik, Rücktritt und Versuch sowie der Notwehr gemäß StGB.

Dr. Julius-Vincent Ritz· ZJS 2022, 772
RechtfertigungsgründeÜble Nachrede, § 186 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneSchwerpunktbereich

Übungsfall: Das Abfalldilemma

Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.

Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Dr. C & Co – Praxis für den Menschen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit alternativen Heilmethoden, insbesondere zu Täterschaft und Teilnahme, Unterlassen, Fahrlässigkeit und dolus eventualis, sowie zur Rechtswidrigkeit bei Einwilligung in ärztliche Maßnahmen. Neben der Behandlung eines Patienten mit fragwürdigen Methoden werden Konstellationen wie mittelbare Täterschaft bei Selbsttötung und das Sich-Bereiterklären zum Mord thematisiert. Zusätzlich sind Aspekte des § 263 StGB mit Vermögensschaden, Qualifikationen und Regelbeispielen relevant.

Dr. Daria Bayer· JA 2022, 122· 300 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBUnterlassenMord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur »Roboter und Igel«

Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.

Wolfgang Mitsch· JURA 2022, 1102
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Kamera(den)-Jagd

Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.

Johannes Herb· JURA 2022, 380
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Revisionsklausur - Corona im Anflug

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit der strafrechtlichen Bewertung von Infektionsübertragungen, insbesondere der Frage, ob das Anhusten als Beibringen gesundheitsschädlicher Stoffe im Sinne der Körperverletzung gilt. Weiterhin wird die Verfahrensrüge hinsichtlich des Protokollverweises, insbesondere im Kontext der Befangenheit einer Schöffin und des Öffentlichkeitsgrundsatzes unter pandemiebedingten Sitzungsordnungen (Mund-Nase-Schutz), thematisiert. Ein zusätzlicher Schwerpunkt liegt auf den Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge im Zusammenhang mit gerichtlicher Hinweispflicht und dem Recht auf das letzte Wort.

Bischoff, Adolph· JuS 2021, 1067
Zulässigkeit der RevisionBegründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+2 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein

Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.

Hoffmann, Koenen· JuS 2021, 941
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Das liebe Geld

In der Originalexamensklausur 'Das liebe Geld' werden verschiedene strafrechtliche Sachverhalte behandelt, darunter Cash-Trapping am Geldautomaten, eine Körperverletzung mit aberratio ictus, ein versuchter Tankstellenbetrug sowie Fragen zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach § 53 StPO und zur Rechtmäßigkeit einer Verfahrensbefassung bei entgegenstehender Rechtskraft. Die Klausur umfasst typische Konstellationen des Strafrechts und bezieht dabei materiellrechtliche und prozessrechtliche Aspekte ein.

Dr. Sabine Grommes· JA 2021, 669· 300 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge

In diesem Strafrechtsfall geht es um A, der aus Eifersucht versucht, seinen Bruder B während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn zu töten, dabei aber versehentlich C schwer verletzt. Nach dem erfolglosen Versuch, B zu töten, glaubt A, C sei bereits verstorben, während dieser tatsächlich noch lebt, später aber an den Verletzungen stirbt. Es sind insbesondere Fragen des Versuchs, Rücktritts, Unterlassens und der Irrtumslehre bei Tötungsdelikten zu prüfen.

Prof. Dr. Robert Esser, Clara Herz· JA 2021, 373· 120 Min
Versuch und RücktrittUnterlassenMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“

Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.

Maximilian Nussbaum· ZJS 2021, 350
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: „Skull Breaker Challenge“ Social Media Trends und deren körperliche Folgen

A wird von seinen Freunden B und D im Rahmen eines Treffens dazu gebracht, an der sogenannten „Skull Breaker Challenge“ teilzunehmen, wobei ihm seine Freunde die Beine wegtreten und er schwer stürzt. Es entstehen erhebliche gesundheitliche Schäden, die berufliche Folgen für A nach sich ziehen. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Verantwortung von B und D, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte und Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Außerdem wird die Möglichkeit geprüft, für A als Nebenkläger mit geringem Aufwand Schmerzensgeld zu erhalten.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBNötigung, § 240 StGB+5 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Der falsche Freund

A plant gemeinsam mit B die Entführung des wohlhabenden O, um dessen Ehefrau zur Zahlung eines hohen Lösegelds zu bewegen und die sofortige Drohung mit der Tötung von O einzusetzen. B stimmt zunächst zu, beteiligt sich aber letztlich nicht an der Tat, woraufhin A sein Vorhaben abbricht. Später verletzt A den Radfahrer F absichtlich und nimmt dabei den Tod von F in Kauf, um eine langjährige Freiheitsstrafe zu erlangen. Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit versuchter Beteiligung gemäß § 30 StGB sowie mit den Qualifikationsmerkmalen bei gefährlicher Körperverletzung und möglichen Mordmerkmalen, insbesondere Habgier. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.

Martin Piazena· ZJS 2021, 72
Mord, § 211 StGBKörperverletzung im Amt, § 340 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Zugfahrt mit Folgen

Die Klausur behandelt eine Straftatenserie, beginnend mit Unterschlagung von Fahrtgeldern durch eine Zugbegleiterin und eskalierend in eine tätliche Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Lebenspartnern. Schwerpunkt liegt auf den Fragen zum Versuch und Rücktritt vom Tötungsdelikt, zu den Anforderungen an die Freiwilligkeit sowie an die Rücktrittshandlung sowie auf Täterschaft und Teilnahme und einer möglichen Unterschlagung.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 30· 300 Min
Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Corona-Dilemmata

Der Fall behandelt strafrechtliche Probleme rund um lebensbedrohliche Entscheidungssituationen im Krankenhaus während der Corona-Pandemie. Diskutiert werden insbesondere Fragen zum Versuch eines unechten Unterlassungsdelikts, zur rechtfertigenden Pflichtenkollision im Rahmen einer medizinischen 'Triage', Anstiftung, Notwehr, sowie das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag.

Prof. Dr. Robert Esser, Anna Wasmeier· JA 2020, 668· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Alkohol, Tritte und ein Handy-Video

Die Klausur behandelt eine komplexe strafrechtliche Situation, in der B nach Alkoholkonsum einen Tötungsversuch an seiner getrennten Ehefrau A begeht und dabei gescheitert. Später übt C im Zuge einer Vergeltung eine Körperverletzung an B aus und entwendet durch Gewalt das Handy eines Zeugen, um belastendes Videomaterial zu löschen. Zu prüfen sind Strafbarkeit und Beteiligung von A, B und C, insbesondere unter den Gesichtspunkten Garantenstellung, a.l.i.c., Raub und Körperverletzung.

Mara Sieren· JA 2020, 268· 300 Min
RechtfertigungsgründeSchuldTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2020Anfänger:innen

Anfängerklausur: Die missglückte Cold-Water-Challenge

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der seinem langjährigen Freund F einen Radlader vermietet, dessen Überlastungswarneinrichtung defekt ist. F nutzt das Fahrzeug für eine Cold-Water-Challenge seines Kegelklubs, bei der durch einen Unfall ein Klubmitglied tödlich verletzt wird. Streitig ist insbesondere, ob und inwieweit sich A und F strafbar gemacht haben, insbesondere wegen Fahrlässigkeitsdelikten, unterlassener Hinweis- oder Sorgfaltspflichten sowie Beihilfe. Im abgewandelten Sachverhalt liegt der Schwerpunkt auf der Vorsatztat von F und der möglichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit des A als Gehilfe bei einer vorsätzlichen Tötung.

Patrick Pörtner· ZJS 2020, 469
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUnterlassen+5 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Kinder des Himmels

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Piloten, der aus religiös motivierten Gründen ein Passagierflugzeug absichtlich zum Absturz bringt und dabei den Tod und die Körperverletzung zahlreicher Insassen herbeiführt. Schwerpunktmäßig zu prüfen sind Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, insbesondere hinsichtlich der Täterschaft, Teilnahme und subjektiven Tatbestandsmerkmale. Auch die psychische Beihilfe einer Sektenkollegin sowie die versuchte Körperverletzung gegenüber einer besonders gefährdeten Passagierin sind einzubeziehen.

Prof. Dr. Kai Cornelius, Dominik Birner· JA 2020, 188· 120 Min
Mord, § 211 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+2 weitere
ZjS 2020Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit: Eheglück am Valentinstag

A plant, seine Ehefrau F mit Gift zu töten, um mit seiner Geliebten G und dem Schmuck der F ein neues Leben zu beginnen. G überredet A zur Tat, geht aber von einer anderen Vorgehensweise aus, während J als Freund A bei der Beschaffung des Giftes unterstützt, obwohl er von den wahren Absichten weiß. Im Zentrum des Falls stehen das Verhältnis von Totschlag und Mord nach §§ 212, 211 StGB, die Auslegung von Mordmerkmalen, Versuchsbeginn und mittelbare Täterschaft sowie Beihilfe durch berufstypisches Verhalten. Außerdem sind Aspekte des Pflanzenschutzgesetzes zu beachten. Es ist zu prüfen, wie sich A, G und J strafbar gemacht haben könnten.

Carolin Hermann, M.mel.· ZJS 2020, 150
Täterschaft und TeilnahmeVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Corona-Party«

Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.

Lukas Cerny, Johannes Makepeace· JURA 2020, 1128
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässigkeit+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Bienchen summ summ summ

In der Klausur "Bienchen summ summ summ" geht es um strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, Hausfriedensbruch, und vorsätzliche Körperverletzung, sowie einen zivilrechtlichen Rechtfertigungsgrund (§§ 961, 962 BGB). Besonders relevant sind Themen wie Versuch, Rücktritt und die objektive Zurechnung im Zusammenhang mit den Ereignissen im Wochenendhaus. Der Fall behandelt zudem das Unterlassen von Hilfeleistung nach einer gefährlichen Körperverletzung.

Lisa-Marlena Donhauser, Christoph Bauernschmitt, Dohnhauser· JA 2019, 262· 150 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Aus dem Weg – ich bin LKW-Fahrer!

Im Mittelpunkt des Falls steht der LKW-Fahrer L, der beim Rangieren in der Osnabrücker Altstadt einen parkenden PKW erheblich beschädigt und die Unfallstelle verlässt, ohne den Schaden zu bemerken oder sich darum zu kümmern. Ein Zeuge macht ihn später darauf aufmerksam, woraufhin L weiterhin untätig bleibt. Wenige Wochen darauf verursacht L unter Alkoholeinfluss einen weiteren Verkehrsunfall mit seinem LKW und setzt trotz Kenntnis des Schadens seine Fahrt fort, flieht vor der Polizei und gefährdet einen Polizeibeamten an einer Straßensperre. Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Straßenverkehrsdelikte, insbesondere das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Gefährdung im Straßenverkehr, sowie strafrechtliche Aspekte des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte samt Konkurrenzen hierzu.

Marie Louise Hohmann· ZJS 2019, 403
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBTätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 114 StGB+5 weitere
ZjS 2019Fortgeschrittene

Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub

Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.

Nicolas Böhm· ZJS 2019, 231
RechtfertigungsgründeTäterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Der lustige Bob (Horrorclown)

Die Klausur behandelt einen Zwischenfall, bei dem ein als Horrorclown verkleideter ehemaliger Zirkusmitarbeiter drei Frauen erschreckt. Eine davon schlägt ihn aus Angst vor Angriff mit einer Messerattrappe, wodurch seine Nase bricht. Es sind strafrechtliche Qualifikationen sowie Rechtfertigungsgründe (insb. Notwehr) zu prüfen.

Henning Lorenz, Felix Flaig· JA 2019, 108· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein folgenschwerer Gegenschlag

Die Klausur behandelt eine Auseinandersetzung, bei der der Täter unter Einfluss eines Freundes statt eines Faustschlags ein Messer einsetzt und dadurch gravierende Verletzungen verursacht. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung, Aufstiftung, die Zueignungsabsicht beim Entwenden eines Smartphones, die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und Sachentziehung sowie strafrechtliche Fragen zur Nutzung einer digitalen Parkscheibe und Revision wegen eines absoluten Revisionsgrundes.

Tamina Preuß· JURA 2019, 660
Schwere Körperverletzung, § 226 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Ein folgenschwerer Einbruch

Die Klausur behandelt einen Einbruch in ein Wohnmobil mit schlafenden Insassen und einen weiteren Einbruchversuch in ein polizeilich präpariertes Wohnmobil, gefolgt von einem Messerangriff auf eine vermutete Zeugin. Es werden strafrechtliche Fragestellungen sowohl des allgemeinen als auch des besonderen Teils thematisiert, insbesondere Wohnungseinbruchdiebstahl und schwere Körperverletzung.

Momme Buchholz· JURA 2019, 211
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
ZjS 2018Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur: Sommernacht

Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall, der durch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einen Vorfahrtverstoß verursacht wurde. Im Anschluss an den Unfall verlassen die drei Fahrgäste das Taxi ohne zu bezahlen. Der Sachverhalt wirft Fragen zur Strafbarkeit nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und aus dem Bereich der Vermögensdelikte auf. Zusätzlich nimmt der zweite Teil des Falls Bezug auf die strafrechtliche Relevanz des Inverkehrbringens und Konsums der Substanz GBL (Gamma-Butyrolacton) sowie damit zusammenhängende Aspekte der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Zentral sind hier die Probleme der objektiven Zurechnung und der Garantenpflicht aus Ingerenz.

Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Wahre Freunde

In dieser Übungsklausur geht es um eine Gruppe von Freunden, die im Rahmen eines eskalierten Streits in einer Berghütte in eine gewalttätige Auseinandersetzung verwickelt werden, bei der ein Beteiligter infolge eines Schlages sein Augenlicht verliert. Zudem unternimmt einer der Freunde später einen Stoß mit potentiell tödlicher Folge gegen einen anderen, zieht ihn jedoch zurück, um als Helden vor einer Frau dazustehen. Zu prüfen sind unter anderem Delikte des Strafgesetzbuches wie Bedrohung, Körperverletzung und Beteiligung an einer Schlägerei mit besonderem Fokus auf Täterschaft und Teilnahme, Mordmerkmale sowie Rücktritt vom Versuch.

Dr. Tamina Preuß, Barbara Krüll· JA 2018, 271· 120 Min
Beteiligung an einer Schlägerei, § 231 StGBTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Tödliche Missgunst unter Tierfreunden

In diesem Fall begehrt der Hobbyzüchter H nach einer Preisverleihung den Hund B von dem Rentner R und versucht, diesen durch einen Rempler an der U-Bahnstation an sich zu bringen. Dabei kommt R tödlich zu Fall, ohne dass H einen solchen Ausgang für möglich hält. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung eines möglichen Raubversuchs mit Todesfolge, die Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts sowie die Frage der Zueignungsabsicht. Zusätzlich sind etwaige gemeingefährliche Straftaten und Vermögensdelikte relevant.

Dr. Thomas Schröder· ZJS 2018, 162
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Fußballfans nach verschiedenen Vorfällen im Stadion und auf dem Heimweg. Thematisiert werden insbesondere das Zeigen eines Banners mit der Aufschrift 'A.C.A.B.' als mögliche Beleidigung, das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik, Übergriffe auf einen gegnerischen Fan sowie die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen als Beweismittel.

Thomas Wieneck· JA 2018, 38· 300 Min
Beleidigung, § 185 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Besuch bei Mama

Der Sachverhalt behandelt einen Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung im familiären Umfeld, eine nachfolgende qualifizierte Wegnahme (schwerer Raub), sowie weitere Delikte wie Freiheitsberaubung im Straßenverkehr und Beleidigung. Die Klausur prüft mehrere strafrechtliche Tatbestände, insbesondere den Finalzusammenhang und Qualifikationen im klassischen Strafrecht BT.

Dr. Gerwin Moldenhauer· JA 2017, 915· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGB+4 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Grusel-Clowns in Niederbayern

Die Klausur thematisiert das strafrechtliche Verhalten eines als Grusel-Clown verkleideten A, der eine Passantin erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die anschließende Reaktion des B, der A mit einem Messer angreift. Zu prüfen sind insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, das Strafrecht im Allgemeinen Teil (Täterschaft, Versuch, Rechtfertigung) sowie der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen.

Prof. Dr. Robert Esser, Annegret Michel· JA 2017, 585· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Folgenschwere Freuden

Der Fall thematisiert einen scheinbar eifersuchtsgetriebenen Angriff mit tödlichen Folgen, Mordmerkmale, Dolus alternativus und die fahrlässige Tötung. Zudem wird die Blutabnahme an einem nicht einwilligenden Spender behandelt, sodass auch Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei Lebensrettung zu prüfen sind. Es sind ausschließlich Tötungs- und Körperverletzungsdelikte aus dem Besonderen Teil relevant.

Nicolas Böhm, Philipp Stürmer· JA 2017, 272· 120 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2017Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur: „Promotion leicht gemacht“

Im Fall schließen sich A, der eine geerbte Druckerei betreibt, und B zusammen, um gefälschte Universitätsabschlüsse herzustellen und zu verkaufen. Sie gewinnen C als Helfer, der ein Duplikat des Universitätssiegels anfertigt und als Gegenleistung selbst ein gefälschtes Promotionszeugnis von A und B erhalten soll. Bei der Umsetzung des Plans kommt es zu einer Beschädigung der Druckmaschine und einem körperlichen Angriff von A gegen B, wodurch B schwer verletzt wird. Zentral stehen strafrechtliche Fragen zu Urkundenfälschung, Beteiligungsdelikten und Körperverletzung nach dem StGB im Vordergrund.

Dr. Fabian Stam· ZJS 2017, 351
Täterschaft und TeilnahmeSchwere Körperverletzung, § 226 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)

Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2017, 727
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Objektive Zurechnung+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

In diesem Übungsfall planen und begehen die Ganoven Yolanda und Ringo einen bewaffneten Raubüberfall in einem Diner und entwenden dabei die Tageseinnahmen sowie das Bargeld der Gäste. Zusätzlich werden Fragen zum Vorfall in einer Bank (Erpressung), zu Körperverletzung und zur Zulässigkeit der Verteidigung von H durch einen bestimmten Anwalt im Strafprozessrecht gestellt.

Jannik Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Lebensgefährliche Lebensrettung

Im Fall 'Lebensgefährliche Lebensrettung' spritzt ein Pfleger einem Patienten ein gefährliches Medikament, um ihn anschließend als 'Retter' zu inszenieren. Der Fall behandelt typische Problembereiche des Rücktritts vom Versuch und der Rechtfertigungsgründe. Zusätzlich injiziert der Pfleger einer anderen Patientin ein ungefährliches Schlafmittel, wobei er irrtümlich eine Körperverletzung annimmt.

Dr. Christian Brand, Aleksandar Zivanic· JA 2016, 667· 120 Min
Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
ZjS 2016Fortgeschrittene

Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende

Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.

Annabell Blaue· ZJS 2016, 750
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 20161. Staatsexamen

Bandendiebstahl und Betrug

Der Fall behandelt Bandendiebstahl in einer Gruppe mit wechselnden Beteiligten, wobei insbesondere das Verhalten von V, S und B im Rahmen eines Wohnungseinbruchsdiebstahls mit Gewaltanwendung gegen eine Person zu prüfen ist. Im zweiten Teil wird ein computergestütztes Call-In-Betrugsszenario dargestellt, bei dem V zahlreiche Personen zu kostspieligen Rückrufen auf eine Mehrwertnummer verleitet. Die Klausur legt Schwerpunkte auf die strafrechtliche Prüfung von Bandendiebstahl, Versuch, Rücktritt, Beteiligungsformen und Betrug.

Prof. Dr. Jens Bülte, Sophie Härtl· JA 2016, 345· 300 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 497
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Die verpatzte Abreibung

Die Klausur behandelt einen Fall, bei dem mehrere Personen einen anderen zu Hause aufsuchen, ihn körperlich angreifen und unter Androhung/Begleitung einer Waffe versuchen, Geld zu entwenden. Thematisiert wird dabei die Abgrenzung zwischen Raub (§ 249 StGB) und räuberischer Erpressung (§§ 253, 255 StGB), sowie die Beteiligung von Mittäter:innen und mögliche Qualifikationen wie gefährliche Körperverletzung.

Dr. Georg Bischoff, Johanna Hintz· JA 2016, 218· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Liebesschlösser – Für immer und ewig?

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Entwenden von Liebesschlössern von einer Brücke. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Diebstahl sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Außerdem wird eine Körperverletzung im Zusammenhang mit der Wegnahme geprüft.

Marc Reinhardt· JA 2016, 189· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.

Christine Morgenstern· JURA 2016, 686
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die manipulierte Spende

Ein Transplantationsmediziner verändert bewusst Blutwerte eines Patienten, um diesem eine höhere Dringlichkeit im Vergabeverfahren für Spenderlebern zu verschaffen. Dadurch erhält der Patient eine Spenderleber, während ein anderer lebensbedrohlich erkrankter Patient keine mehr bekommt und verstirbt. Es wird gefragt, ob der Arzt sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Sebastian Braun· JA 2015, 753· 300 Min
Objektive ZurechnungBetrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Tötungs- und Sprengsatzdelikte im Zusammenhang mit einer privaten Verkaufsveranstaltung. Gegenstand sind eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge sowie ein geplantes, aber nicht ausgeführtes Sprengstoffanschlagsvorhaben, wobei typische Problemstellungen des Versuches, Rücktritts und der Beteiligungsformen erörtert werden. Geprüft werden die Strafbarkeit von A, S und D.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 748· 120 Min
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Autosurfen und provozierte Nothilfe

A und B versuchen sich am sogenannten Autosurfen, wobei B schwere Kopfverletzungen erleidet, nachdem A den Wagen infolge eigenverantwortlichen Cannabiskonsums zu schnell fährt und einen Fahrfehler begeht. Im zweiten Teil provoziert A absichtlich eine Notwehrsituation, um C im Rahmen der Nothilfe verletzen zu können. Die Klausur behandelt Straftatbestände aus dem Bereich Straßenverkehrsdelikte und Körperverletzungsdelikte mit AT-Schwerpunkten wie eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Einwilligung und Absichtsprovokation in der Nothilfe.

Dr. Simone Wedler· JA 2015, 671· 300 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Thorsten auf Abwegen

Die Klausur schildert mehrere Straftaten des arbeitslosen Thorsten: Nach einem Diebstahl bei einem Juwelier täuscht er eine Gefahrensituation gegenüber seinem ehemaligen Chef vor, was indirekt dessen Tod verursacht. Schließlich verletzt er seine Frau schwer durch das Abschneiden eines Fingers. Die Aufgabe besteht in der umfassenden strafrechtlichen Prüfung von Thorstens Verhalten.

Wolfgang Rottwinkel· JA 2015, 593· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Das Ende einer Karriere

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von Bestechungs- und Körperverletzungsdelikten einer Chefarztkarriere, darunter wenn ein Arzt durch Unterlassen eine Patientin fahrlässig tödlich verletzt und im Zuge der eskalierenden Ereignisse eine Arzthelferin körperlich attackiert. Zudem werden Aspekte wie Vorsatzwechsel, Rücktritt vom Versuch und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit geprüft.

Dr. Tanja Henking, Thorge Koehler· JA 2015, 357· 300 Min
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
ZjS 20152. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Money for Nothing

Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).

Jacob Böhringer· ZJS 2015, 512
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Rechtfertigungsgründe(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Liebe mit Hindernissen

Der Fall thematisiert die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen im Kontext einer ungewollten Schwangerschaft und einer gescheiterten Beziehung. Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um den Schwangerschaftsabbruch im Ausland, das Ubiquitätsprinzip, Sachbeschädigung, Nachstellung und Beleidigung, sowie die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme und ein tödlicher Schuss im Rahmen einer Bedrohungsaktion.

Dr. Sebastian Bürger· JA 2015, 271· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBNachstellung, § 238 StGBBeleidigung, § 185 StGB+4 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Tönnies, der Tätowierer

Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.

Andrej Umansky· ZJS 2015, 431
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Ärger nach dem Physikum

Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.

Marc Reinhardt· ZJS 2015, 222
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Rocker knacken Schlösser und Knochen

In diesem Fall verlangt die Eigentümerin einer Brücke bzw. Dritte die strafrechtliche Beurteilung des Rockers Anton, der zunächst Liebesschlösser entfernt und verkauft, um seinem Motorradclub zu imponieren. Später setzt Anton auf Befehl des Clubpräsidenten gezielt einen PKW ein, um Mitglieder eines konkurrierenden Clubs körperlich anzugreifen und verletzt dabei zwei Personen. Im Anschluss entwendet er die Lederweste eines bewusstlosen, schwerverletzten Opfers und unterlässt es, diesem Hilfe zu leisten. Die zentralen rechtlichen Schwerpunkte sind Eigentums- und Vermögensdelikte, Körperverletzungs- und Tötungsdelikte sowie Zurechnungsfragen im Allgemeinen Teil des StGB.

Sebastian Sobota, Marcel Kahl· ZJS 2015, 206
UnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2015Fortgeschrittene

Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand

Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.

Marcus Bergmann· ZJS 2015, 114
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Geld macht nicht (immer) glücklich

Die Klausur behandelt einen Diebstahl aus einem Kiosk, der nach Mittäterschaft weitergeführt wird, und eine anschließende versuchte Wiederholung unter Einsatz von Schusswaffen. Während des geplanten zweiten Diebstahls kommt es zu Gewissensbissen, einem Irrtum sowie einer Körperverletzung im Rahmen des sog. Verfolgerfalls. Die Strafbarkeit von S und A ist gutachtlich zu prüfen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 24· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Nächtliche Aktion mit Folgen

Zwei Aktivisten sprühen einen beleidigenden Schriftzug an eine Haltestelle vor der Polizeistation. Während der anschließenden Flucht kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge, verbunden mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Weiterhin kommt es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Polizisten. Es sind mehrere Delikte aus dem Bereich der Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verkehrsdelikte zu prüfen.

Amina Hallmann· JURA 2015, 1121
Beleidigung, § 185 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.

Sascha Sebastian· JURA 2015, 992
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die geplatzte Hochzeit

Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Flucht nach einem Diebstahl, die in Bedrohung, Freiheitsberaubung und einem tödlichen Verkehrsunfall mündet. Zu prüfen sind insbesondere der räuberische Angriff auf Kraftfahrer, Erpressung und verschiedene Straßenverkehrsdelikte sowie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fallbearbeitung auf Examensniveau.

Dorothee Lang, Johann Sieber· JA 2014, 913· 300 Min
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 2

Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob sich F nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 StGB strafbar gemacht hat, indem sie alkoholisiert einen Segeltörn unternahm und dabei den S rammte. F wird vorgeworfen, ein Schiff unter erheblichem Alkoholeinfluss geführt und dadurch das Leben und die Gesundheit des S konkret gefährdet zu haben. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Taten im Küstenmeer. Der Fall beleuchtet insbesondere das Problem der absoluten Fahruntüchtigkeit im Schiffsverkehr und die Anforderungen an eine konkrete Gefährdung von Leib oder Leben.

UnterlassenGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Folgen einer Belästigung

In diesem Übungsfall werden die strafrechtlichen Folgen mehrerer Handlungen untersucht, darunter die Konfrontation zwischen Veronika und Bernd samt Schussabgabe mit Tötungsabsicht, die Zerstörung von Mobiltelefonen, das Zurückhalten eines Handys mit Forderung auf Ersatzleistung, eine nicht fachgerechte ärztliche Behandlung mit Todesfolge sowie Diebstahl und Brandstiftung in einer Praxis. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit sämtlicher Beteiligter nach dem StGB.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 348· 300 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wintersport

Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Überprüfung verschiedener Handlungen beim Wintersport, insbesondere Fragen der Notwehr, Notwehrprovokation sowie das Erfordernis eines subjektiven Rechtfertigungselements. Es wird zu prüfen sein, ob der Einsatz von Körpergewalt und Pfefferspray durch B sowie das Eingreifen der Skilehrer Alois und Uschi strafbar sind.

Dr. Nina Nestler· JA 2014, 262· 120 Min
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
ZjS 2014Fortgeschrittene

Übungsfall: „Vertauscht, verkehrt, verfahren“

Der Fall behandelt die rechtlichen Folgen mehrerer alkoholbedingter Verkehrs- und Unfallereignisse zwischen A und B, die nach Feierabend ihre Fahrzeuge tauschen. Dabei kommt es zu Unfällen mit weiteren Beteiligten (K und P), Sachschäden und schweren Verletzungen. Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von A und B, insbesondere hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung, Alkoholeinfluss im Straßenverkehr und Handlungen gegenüber Minderjährigen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln bei Alkoholverdacht.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBSchwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur im Strafprozessrecht: Private Investigations

Im Mittelpunkt des Falles steht B, Geschäftsführer einer Baufirma, der durch den Bezug minderwertiger Waren und den Verkauf als Qualitätsprodukte an Kunden erhebliche Gewinne privatisiert. Der Jura-Student J verschafft sich heimlich Zugang zu Bs Villa, entwendet eine Taschenuhr und beschafft sich Zugang zu Bs E-Mails, die später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Streitpunkte sind die Verwertbarkeit dieser von J privat erlangten Beweismittel im Strafverfahren sowie der Umfang und die Reichweite der Weisungsbefugnis und Verfahrenseinstellungsvorschriften der Staatsanwaltschaft. Zudem wird die Rolle des Verteidigers im Zusammenhang mit Verwertungsverboten geprüft.

Christopher Schöpe· ZJS 2014, 304
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Ausspähen von Daten, § 202a StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Der Berg ruft

Ein Bergsteiger bricht aus lebensrettenden Gründen in eine Schutzhütte ein und nimmt anschließend eine Marienfigur mit. Der Eigentümer verfolgt ihn und schießt mit einem Jagdgewehr, wobei sowohl der Bergsteiger als auch eine Kuh verletzt werden. Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand, mutmaßliche Einwilligung, sowie Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehr beim Schusswaffeneinsatz und die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.

RechtfertigungsgründeFahrlässigkeitDiebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Musikwettbewerb mit Folgen

Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.

Werner Beulke· JURA 2014, 639
KausalitätObjektive ZurechnungTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten

Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.

Florian Knauer· JURA 2014, 254
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Parkfreuden

Der Fall behandelt verschiedene Straftatbestände im Zusammenhang mit Parken auf einem Behindertenparkplatz unter Verwendung eines manipulierten Ausweises sowie der Täuschung über den Preis einer Weinflasche durch Umkleben des Etiketts. Weiterhin wird ein tätlicher Angriff gegen die Verkäuferin thematisiert. Die Klausur fordert eine umfassende strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens.

Tamina Preuß· JA 2013, 433· 120 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+3 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Nachts im Museum

Drei Täter planen und verüben einen Kunstdiebstahl in einer Münchener Kunsthalle. Dabei werden Sicherheitseinrichtungen überwunden, Gemälde entwendet und ein Sicherheitsmann durch einen Schlag mit einem Bild verletzt. Es stellt sich die Frage nach der Strafbarkeit der Beteiligten insbesondere in Bezug auf Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie strafrechtliche Beteiligungsformen.

Christoph Kramer, Eerke Pannenborg· JA 2013, 349· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2013Fortgeschrittene

Examensfall: Und alles für ein bisschen Geld

Im Mittelpunkt des Falls steht Manfred Oberle (M), der sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet und mehrfach versucht, durch verschiedene Handlungen Geld zu erlangen. Zentrale Konstellationen sind unter anderem der Verkauf nicht zugelassener Felgen, das Vortäuschen von Originalteilen, die Anfertigung gefälschter Urkunden sowie das Angebot nicht erbrachter Redenschreibleistungen an Politiker in Zusammenarbeit mit einem Gehilfen. Weitere Schwerpunkte bilden die Rückforderung eines Geldbetrags, das Mitnehmen eines Handys unter Täuschung sowie eine konfliktgeladene Auseinandersetzung mit dem Gläubiger, bei der ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Fragen der Heimtücke und des Rücktritts aufgeworfen werden. Der Fall behandelt insbesondere Straftatbestände wie Betrug, Urkundenfälschung, Erpressung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und mögliche Beteiligungsformen.

Dr. Jens Puschke· ZJS 2013, 285
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Ein Arzt auf Abwegen

Im Fall geht es um Sterbehilfe bei einer Komapatientin, die anhand einer Patientenverfügung nicht weiter künstlich ernährt werden soll. Der behandelnde Arzt, die Tochter als Betreuerin sowie ihr Rechtsanwalt sind involviert; es werden verschiedene strafrechtliche Problemkreise wie mittelbare Täterschaft, Körperverletzung, Urkundsdelikte und Betrug behandelt. Der Arzt manipuliert zudem Dokumentation und begeht einen betrügerischen Verkauf zur Finanzierung eines Anwalts.

Dr. Michael Kubiciel, Matthias Wachter, Staufer· JA 2013, 112· 300 Min
SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 20132. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur: Der Milzriss

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem der Autofahrer T eine Fußgängerin P anfährt, die später an den Unfallfolgen verstirbt. T unterlässt es, der schwer verletzten P Hilfe zu leisten, da er ohne Führerschein fährt und nicht erwischt werden möchte. Im Krankenhaus unterbleiben weitere Rettungsmaßnahmen durch den behandelnden Arzt Dr. C, was ebenfalls thematisiert wird. Zusätzlich wird beleuchtet, wie T und der Kfz-Händler X gemeinsam versuchen, durch falsche Angaben beim Antrag auf eine staatliche Umweltprämie einen finanziellen Vorteil zu erlangen. Der Fall prüft schwerpunktmäßig strafrechtliche Verantwortlichkeiten aus dem StGB, insbesondere zu Straßenverkehrs-, Unterlassungs- und Vermögensdelikten.

UnterlassenUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein folgenreicher Skitag

Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.

UnterlassenDiebstahl (§ 242 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»All doors locked«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.

Christian Fahl· JURA 2013, 967
Nötigung, § 240 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 20121. Staatsexamen

* "Preisausschreiben

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz von Betrugshandlungen im Zusammenhang mit einem Preisausschreiben und Lotteriegewinnversprechen. Die Protagonisten erscheinen im Sachverhalt als potenzielle Täter sowie Opfer verschiedener Straftaten, wobei auch mögliche Rechtfertigungsgründe zu prüfen sind. Zudem wird eine prozessuale Frage zur Zulässigkeit der Mithilfe eines Schöffen im Hauptverfahren aufgeworfen.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2012, 906· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)RechtfertigungsgründeHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Masern-Party

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Relevanz einer sogenannten 'Masern-Party', bei der Eltern gezielt ein Kind der Ansteckung mit Masern aussetzen. Es werden Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte und Fragen der rechtfertigenden Einwilligung, insbesondere bei Einwilligungsunfähigkeit, behandelt. Besonderes Augenmerk liegt auf der objektiven Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten und der psychischen Beihilfe durch das Verhalten der Eltern.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+4 weitere
ZjS 2012Fortgeschrittene

Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.

Guido Philipp Ernst· ZJS 2012, 654
RechtfertigungsgründeUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2012Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Feuer im Polizeigewahrsam

Im Mittelpunkt des Falls steht A, ein Asylbewerber, der mit dem PKW seines Freundes B unter Alkoholeinfluss eine Ausfahrt unternimmt, obwohl er keine Fahrerlaubnis besitzt und gegen eine behördliche Aufenthaltsbeschränkung verstößt. Bei einer Polizeikontrolle wird A festgenommen, ihm wird auf der Polizeiwache eine Blutprobe entnommen und er wird in eine Zelle verbracht. Dort kommt es zu einem Brand, bei dem A verstirbt, wobei Polizeibeamte P und K zuvor auf Schreie aus der Zelle nicht reagiert haben. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten, insbesondere hinsichtlich Tötungsdelikten, unterlassener Hilfeleistung, und etwaiger Amtsdelikte sowie die Verwertbarkeit der Blutprobe im Strafverfahren. Zusätzlich werden Regelungen aus dem Asylverfahrensgesetz zu Aufenthaltsbeschränkungen und entsprechenden Straftatbeständen relevant.

Tobias Singelnstein· ZJS 2012, 229
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Raus aus den Schulden!

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer Personen infolge eines Erbfalls, bei dem ein Tötungsplan entwickelt und ausgeführt wird. Neben versuchter sowie vollendeter Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Aspekte wie Täterschaft, Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie rechtfertigende Eingriffe und subjektive Motive behandelt. Die Aufgabenstellung erfordert eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.

Dr. Christian Brand, Oliver Kanzler· JA 2012, 37· 180 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Ende eines Hundelebens

In diesem Sachverhalt geht es um das Verhalten eines Jägers, der einen Hund erschießt, weil er diesen für wildernd hält, und dabei die psychischen Folgen für eine Zeugin sowie weitere Strafbarkeitsaspekte beleuchtet. Thematisiert werden u.a. Rechtfertigungsgründe, Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung, Fahrlässigkeit und das Eigentum an Tieren. Auch die Auseinandersetzung mit einem Fotografierenden und das Recht am eigenen Bild spielen eine Rolle.

Michael Gaul, Clemens Haseloff, Daniel Zapf· JA 2011, 672· 180 Min
RechtfertigungsgründeFahrlässigkeitVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur thematisiert Beihilfe zur Selbsttötung und die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe am Beispiel zweier Söhne, die ihrem unheilbar kranken Vater auf dessen Wunsch eine tödliche Giftspritze verschaffen bzw. verabreichen. Außerdem wird eine fehlerhafte medizinische Operation mit relevanten strafrechtlichen Implikationen behandelt.

SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Die Party bei den Jacks

Bei einer Party in einer Münchner Penthouse-Wohnung eskaliert ein Streit zwischen mehreren Gästen, der zu einer Schlägerei führt. Im Verlauf der Auseinandersetzung werden wertvolle Gegenstände beschädigt, ein Stuhl wird aus dem Fenster geworfen und verursacht den Tod eines Passanten. Zudem kommt es zu einem weiteren tödlichen Unfall, nachdem ein Beteiligter aus Panik vom Balkon stürzt. Im Mittelpunkt des Falles stehen strafrechtliche Fragen zur Körperverletzung, zur Beteiligung an einer Schlägerei sowie zu Zurechnungsproblemen im Allgemeinen Teil des StGB. Zu prüfen ist, ob und inwiefern A, B, C und S sich nach §§ 223–231 StGB strafbar gemacht haben.

Täterschaft und TeilnahmeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Der rachsüchtige Waffenfreund

T möchte sich an seiner Ex-Freundin O rächen und plant verschiedene Aktionen, die ihr Leben erschweren sollen. Nachdem diese Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt bringen, entscheidet er sich, einen schwerwiegenden Angriff auf O mit einer Handgranate durchzuführen. Der Fall kreist um Fragen des Tötungsversuchs, insbesondere unter Einsatz eines Kriegsgeräts, sowie um die Voraussetzungen und Prüfung von Mordmerkmalen wie Heimtücke. Die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von T steht im Mittelpunkt, wobei auch Aspekte wie vorheriges Stalking und versuchtes Delikt relevant werden.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Hundeleben

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.

Marcus Bergmann· ZJS 2011, 260
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Student auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falles steht Student S, der nach einer Party im Park die Handtasche der Frau F raubt und dabei Gewalt anwendet. Während seiner Flucht schlägt S einen Jogger J nieder, um den Besitz der Handtasche zu sichern. Später verschenkt S die Tasche an seine Kommilitonin K. Der Fall behandelt insbesondere die strafrechtlichen Schwerpunkte Raub (§ 249 StGB), räuberischen Diebstahl sowie Fragen der Zweitzueignung (§ 246 StGB). Zusätzlich werden im Fragenteil systematische und begriffliche Aspekte zu Mord, Totschlag, ärztlichem Heileingriff und § 216 StGB geprüft.

Täterschaft und TeilnahmeTötung auf Verlangen, § 216 StGBRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+5 weitere
JA 20101. Staatsexamen

* "Sprühaktion mit Folgen

Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf einem Bahngelände, einen Angriff auf einen Bahnmitarbeiter, Freiheitsberaubung, Diebstahl und anschließende riskante Fahrmanöver mit einem gestohlenen Fahrzeug. Zu prüfen sind strafrechtliche Fragen zu Sachbeschädigung, Körperverletzung, Raub, Nötigung im Straßenverkehr und Straßenverkehrsdelikten. Eine Zusatzfrage betrifft das Verhalten des Gerichts bezüglich eines Beweisantrags und der Verwertbarkeit eines Geständnisses.

Dr. Lutz Eidam· JA 2010, 601· 300 Min
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ein Arzt auf Abwegen

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arzt (A), der aus Eifersucht einen Giftmord an einem Rivalen (N) plant und eine Krankenschwester (K) als Werkzeug für die Tat einsetzt. K durchschaut den Mordplan, handelt aber aus Gleichgültigkeit weiter, bereut später und gibt einen anonymen Hinweis, sodass N gerettet wird. Anschließend versucht A unter Alkoholeinfluss, K zu töten, trifft jedoch versehentlich seine Kollegin (B), die an den Folgen verstirbt, unter Mitwirkung eines fahrlässigen Kunstfehlers. Der Fall behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB), Täterschaft und Teilnahme (insbesondere den Irrtum des Hintermanns), sowie Probleme der actio libera in causa und fahrlässigen Tötung.

Paul Krell· ZJS 2010, 640
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe

Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.

Bernd J. Hartmann· ZJS 2010, 633
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Weiblicher Ratschlag und Geschwisterzwist

Albert plant und verwirklicht die Tötung von Oskar mit einem gezielten Schuss ins Herz, nachdem er im Vorfeld von seiner Freundin Beatrix hierzu beraten wurde. Beatrix empfiehlt Albert einen besonders qualvollen Tathergang, der jedoch abgelehnt wird. Am selben Tag kommt es zwischen Albert und seiner Schwester Charlotte zu einem Streit, in dessen Verlauf Charlotte nach einem Tritt Alberts und einem anschließenden Sturz ums Leben kommt. Im Fokus des Falles stehen die strafrechtliche Bewertung von Mordmerkmalen, Beteiligungsformen sowie Fahrlässigkeit und Vorsatz bei den jeweiligen Tatkomplexen.

Georg Steinberg· ZJS 2010, 518
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
ZjS 2010Fortgeschrittene

Übungsfall: Ehren- und andere Schulden

A fordert von W die Rückzahlung erheblicher Schulden, doch W weigert sich und beleidigt A. Nach einem Streit eskaliert die Situation: A schießt mit einer Luftdruckpistole auf W und bringt ihn später gemeinsam mit seinem Bruder B in einer Gaststätte durch Messerstiche um. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Versuch und Rücktritt vom Mord sowie zur Teilnehmerstrafbarkeit und zur Bedeutung des § 28 StGB. Der Fall thematisiert Motivlagen, Tatentschluss und Zusammenarbeit beim Tötungsdelikt.

Holger Niehaus· ZJS 2010, 396
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Das Feuer der Liebe

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der zunächst aus Wut eine Sachbeschädigung begeht, sodann seinen Bruder in einem massiven Angriff schwer verletzt und schließlich tötet. Anschließend legt er zur Spurenbeseitigung und zur Vortäuschung eines Versicherungsfalles Feuer im eigenen Haus. Erörtert werden insbesondere Tötungsdelikte, Brandstiftungsdelikte und deren jeweilige Qualifikationen sowie die Verwertbarkeit von Beweismitteln.

Benjamin Linke, Benjamin Steinhilber· JA 2010, 117· 180 Min
Mord, § 211 StGBSchwere Brandstiftung, § 306a StGB Versicherungsmissbrauch (§ 265 StGB)+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: „Verletzung mit Folgen“

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Straßenverkehrssituation, in der der heroinabhängige A unter Entzugserscheinungen einen Verkehrsunfall verursacht und den Fußgänger C schwer verletzt. Die Strafbarkeit von A als Fahrer, insbesondere hinsichtlich Straßenverkehrsdelikten und unter dem Gesichtspunkt eingeschränkter Schuldfähigkeit, ist ebenso zu prüfen wie eine mögliche Strafbarkeit wegen der Unfallflucht. Weiterhin erhebt sich die Frage nach der Strafbarkeit des behandelnden Arztes D, der ohne ausdrückliche Aufklärung und unter bewusster Täuschung des Patienten C eine zweite Operation durchführt. Zentrale Themen sind hierbei die Rechtfertigung ärztlicher Heileingriffe, die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung und der Umgang mit ärztlichen Aufklärungspflichten.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Das Segelboot

In dem Fall 'Das Segelboot' nimmt T aus Neid am Sommerfest seines wohlhabenden Freundes O teil und zerstört dessen Segelboot absichtlich. Beim Versuch, persönliche Gegenstände aus dem sinkenden Boot zu bergen, ertrinkt O. Ein Feuerwehrtaucher F wird bei der späteren Bergung verletzt. Nach dem Tod des O begeht dessen Ehefrau E einen erweiterten Suizid mithilfe ihrer Freundin P. Die zentrale rechtliche Problematik betrifft insbesondere Sachbeschädigung, Fahrlässigkeit, Kausalität sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beteiligten für den Tod und die Körperverletzung.

Gerhard Timpe· ZJS 2009, 550
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässige Tötung, § 222 StGBTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Eine Beziehung im Sinkflug

A und B, deren Beziehung zunehmend konfliktreich verläuft, ziehen gemeinsam nach Konstanz und geraten in der gemeinsamen Wohnung in eine Eskalation. Im Verlauf eines Streits zerrt A B zum Balkon, um ihr einen Denkzettel zu verpassen, wobei er den Tod von B billigend in Kauf nimmt, lässt aber schließlich von ihr ab. Später will A B durch Gewalt zum Gehorsam bewegen, wird jedoch von B abgewehrt, die die Wohnung verlässt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen zu Versuch und Rücktritt sowie Tätervorstellung hinsichtlich rechtfertigender Umstände. Eine Zusatzfrage thematisiert die irrige Annahme eines Angriffs durch B bei einem tatsächlich friedlichen Annäherungsversuch von A.

Hans Theile· ZJS 2009, 545
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Wer im Glashäuschen sitzt ...

T wird von A dazu verleitet, an O Rache für den Tod seiner Frau F nehmen zu wollen. A gibt T gezielt falsche Informationen, damit dieser O an einer Bushaltestelle tötet. Durch ein Eingreifen von D, einem Freund von O, gerät jedoch A selbst in T's Schussbahn und wird von T getötet, der A irrtümlich für O hält. Der Fall behandelt insbesondere die Voraussetzungen von vorsätzlicher Tötung, den Tatbestandsirrtum (error in obiecto vel persona), und thematisiert relevante Mordmerkmale sowie den Aufbau einer Strafbarkeitsprüfung nach dem StGB.

Marcus Bergmann· ZJS 2009, 412
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Ein Arzt sieht sich durch eine von einem Ehemann mit Waffengewalt erzwungene Körperverletzung an einer Patientin, zugunsten des Lebens seiner Lebensgefährtin, in einer Notstandssituation. Später rächt sich die Patientin durch Manipulation an der Bremsleitung des Arztes, mit tödlichen Konsequenzen für eine andere Person. Die Klausur behandelt schwierige Fragen zu Nötigungsnotstand, mittelbarer Individualisierung und actio libera in causa.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min
RechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die Rockband

Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· JURA 2009, 465
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen

Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.

Christian Fahl· JURA 2009, 234
RechtfertigungsgründeSchuldSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.

Ingo Bott, Uta Kühn· JURA 2009, 72
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGBSchuld+4 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Lästige Mieter

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer Beteiligter im Zusammenhang mit gezielten Rauchbelästigungen eines Vermieters gegenüber Mietern sowie einem anschließenden, von Dritten initiierten Überfall auf einen mutmaßlichen Verursacher. Thematisiert werden insbesondere Täterschaft und Teilnahme, die actio libera in causa und verschiedene Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Es ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Personen für die entstandenen Personenschäden strafrechtlich verantwortlich sind.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2008, 859· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Von verhinderten Meistern und hartnäckigen Liebhabern

Im Fall geht es um die Strafbarkeit von A, B und C im Zusammenhang mit Notwehrprovokation, versuchter Körperverletzung, Rücktritt vom Versuch und Nachstellung. Besondere Schwerpunkte liegen auf Notwehrkonstellationen, dem Versuch und Rücktritt sowie auf Anstiftung zu einem erfolgsqualifizierten Delikt nach § 18 StGB. Neben § 211 StGB sind keine Tötungsdelikte zu berücksichtigen.

Prof. Dr. Robert Esser, Helmut Krickl· JA 2008, 787· 120 Min
RechtfertigungsgründeVersuch und RücktrittNachstellung, § 238 StGB+4 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Falsch geparkt

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um das verbotswidrige Parken anlässlich eines Fußballspiels. Im Fokus stehen Fragen der Urkundenfälschung durch das Auslegen eines gefälschten "Presse"-Ausweises, ein mögliches Betrugsdelikt sowie Gefährdung und Verletzung im Straßenverkehr, als der Fahrer einer Politesse auszuweichen versucht und diese dabei verletzt wird.

Rüppell· JA 2008, 133· 90 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Hafenlichter

Ein ehemaliger Dockarbeiter überfällt einen Taxifahrer mit einem Revolver, nimmt später dessen Handy an sich und setzt den verletzten Fahrer der Gefahr aus, von einem Containerfahrzeug überfahren zu werden. Der Sachverhalt behandelt verschiedene Vermögensdelikte sowie das Verhalten der weiteren Beteiligten, unter Berücksichtigung strafrechtlicher Zurechnungs- und Beteiligungsfragen.

Namavicius· JA 2007, 190
Raub (§ 249 StGB)Täterschaft und TeilnahmeObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der gewalttätige Schlafwandler

In diesem anspruchsvollen Fortgeschrittenenfall geht es um einen gewalttätigen Schlafwandler, der im Somnambulismus eine Person verletzt. Die Strafbarkeit des Schlafwandlers und der sich verteidigenden Frau wird unter anderem im Hinblick auf Handlungsbegriff, Notwehr, Unterlassen (Garantenstellung) und Verbotsirrtum geprüft.

Dr. Johannes Kaspar· JA 2006, 855· 180 Min
SchuldRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JA 20061. Staatsexamen

Der Zweck heiligt nicht die Mittel

Die Klausur behandelt einen Banküberfall mit komplexer Täterrollenverteilung sowie ein Abhörszenario in einer Gaststätte. Thematisiert werden unter anderem Raub und räuberische Erpressung, verschiedene Formen der Täterschaft sowie der Erlaubnistatbestandsirrtum.

Helmrich· JA 2006, 351· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Im Sachverhalt geht es um eine Gewalttat in einer S-Bahn, bei der A den O mit einem Schlagring verletzt. O sticht in einer Notsituation A mit einem Messer versehentlich in den Brustkorb. Zudem bleiben B und der Zivilpolizist P passive Zuschauer und unterlassen es, dem schwer verletzten A rechtzeitig zu helfen. Der Fall ist für eine Zwischenprüfung im Strafrecht konzipiert und behandelt primär Körperverletzungs-, Tötungsdelikte sowie das Unterlassen von Hilfeleistung.

Dr. Klaus Ellbogen, Diana Stage· JA 2005, 353· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGBUnterlassen+4 weitere
Verwandte Themen in BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB in der Jurafuchs-Lernapp

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