Mark A. Zöller und Wiss. Mitarbeiter Markus Mavany
Klausuren
1 KlausurÜbungsfall: „Verletzung mit Folgen“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Straßenverkehrssituation, in der der heroinabhängige A unter Entzugserscheinungen einen Verkehrsunfall verursacht und den Fußgänger C schwer verletzt. Die Strafbarkeit von A als Fahrer, insbesondere hinsichtlich Straßenverkehrsdelikten und unter dem Gesichtspunkt eingeschränkter Schuldfähigkeit, ist ebenso zu prüfen wie eine mögliche Strafbarkeit wegen der Unfallflucht. Weiterhin erhebt sich die Frage nach der Strafbarkeit des behandelnden Arztes D, der ohne ausdrückliche Aufklärung und unter bewusster Täuschung des Patienten C eine zweite Operation durchführt. Zentrale Themen sind hierbei die Rechtfertigung ärztlicher Heileingriffe, die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung und der Umgang mit ärztlichen Aufklärungspflichten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Mark A. Zöller und Wiss. Mitarbeiter Markus Mavany prüfen besonders häufig Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB (1×) und Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB (1×).