BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Das Tötungs- und Körperverletzungsdeliktsrecht (§§ 211–231 StGB) regelt strafbare Angriffe auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Im Fokus stehen Totschlag (§ 212), Mord (§ 211), Körperverletzung (§ 223) sowie Qualifikationen und Sonderformen wie gefährliche Körperverletzung (§ 224) und fahrlässige Tötung (§ 222). Examensklassiker: Abgrenzung Mord/Totschlag, Heimtücke (§ 211), Sterbehilfe (§ 216), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227).
Unterthemen
Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Schuldenschnitt mit einem Fischermesser eine strafrechtliche Prüfung verschiedener Delikte erforderlich macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Abgrenzung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie Problemen im Allgemeinen Teil des Strafrechts.
„Zu viel des G(l)uten“
Der Fall 'Zu viel des G(l)uten' ist eine strafrechtliche Übungsklausur, die sich mit den Voraussetzungen und Problemen einer Strafbarkeit im Allgemeinen Teil sowie im Bereich der Körperverletzungsdelikte beschäftigt. Der Sachverhalt behandelt das Verhalten einer Person, das zu einer Gesundheitsschädigung führt und diskutiert dabei insbesondere den subjektiven Tatbestand, Rechtfertigungsgründe und die Fahrlässigkeit.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der Autobahnraser
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Autobahnfahrers, der durch extremes Rasen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet beziehungsweise schwere Folgen verursacht. Thematisch stehen insbesondere die Einordnung und Prüfung von Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten sowie relevanten Verkehrsdelikten im Mittelpunkt.
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.