BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Das Tötungs- und Körperverletzungsdeliktsrecht (§§ 211–231 StGB) regelt strafbare Angriffe auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Im Fokus stehen Totschlag (§ 212), Mord (§ 211), Körperverletzung (§ 223) sowie Qualifikationen und Sonderformen wie gefährliche Körperverletzung (§ 224) und fahrlässige Tötung (§ 222). Examensklassiker: Abgrenzung Mord/Totschlag, Heimtücke (§ 211), Sterbehilfe (§ 216), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227).
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Neueste Klausuren zum Thema
Die vollständige Sammlung erreichst du über die Unterthemen.„Der kriminell talentierte Mr. Ripley – Eine Übungsklausur“
Die Klausur "Der kriminell talentierte Mr. Ripley" bietet einen prozessual und materiell abwechslungsreichen Übungsfall zu klassischen Vermögens- und Lebensdelikten. Im Mittelpunkt steht das strafrechtliche Vorgehen des Hauptakteurs inklusive Täuschung, Vermögensdelikten sowie Tötungsdelikten. Ziel ist die Vertiefung der wichtigsten Probleme im Strafrecht AT und BT.
„Die Wut des Radrennfahrers“
Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Schuldenschnitt mit einem Fischermesser eine strafrechtliche Prüfung verschiedener Delikte erforderlich macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Abgrenzung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie Problemen im Allgemeinen Teil des Strafrechts.
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.