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Strafrecht

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.

Das Tötungs- und Körperverletzungsdeliktsrecht (§§ 211–231 StGB) regelt strafbare Angriffe auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Im Fokus stehen Totschlag (§ 212), Mord (§ 211), Körperverletzung (§ 223) sowie Qualifikationen und Sonderformen wie gefährliche Körperverletzung (§ 224) und fahrlässige Tötung (§ 222). Examensklassiker: Abgrenzung Mord/Totschlag, Heimtücke (§ 211), Sterbehilfe (§ 216), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227).

Zu diesem Thema haben wir 316 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026Fortgeschrittene

„Der kriminell talentierte Mr. Ripley – Eine Übungsklausur“

Die Klausur "Der kriminell talentierte Mr. Ripley" bietet einen prozessual und materiell abwechslungsreichen Übungsfall zu klassischen Vermögens- und Lebensdelikten. Im Mittelpunkt steht das strafrechtliche Vorgehen des Hauptakteurs inklusive Täuschung, Vermögensdelikten sowie Tötungsdelikten. Ziel ist die Vertiefung der wichtigsten Probleme im Strafrecht AT und BT.

Mord, § 211 StGBBetrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Die Wut des Radrennfahrers“

Radrennfahrer A will nach dem Ablauf einer Leihfrist ein Fahrrad von O zurückholen und droht ihm telefonisch Gewalt an. Beim späteren Zusammentreffen verletzt A zunächst Es Ehefrau mit Pfefferspray, tötet O mittels Schusswaffengebrauch und entwendet das Fahrrad. Auf der Rückfahrt versucht A zudem, einen Rivalen mit dem Rad zu verletzen, was jedoch misslingt. Es ist die Strafbarkeit des A nach dem StGB zu prüfen.

Professor Dr. Frank Zieschang· JA 2026, 820· 120 Min
Bedrohung, § 241 StGBMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Schuldenschnitt mit einem Fischermesser eine strafrechtliche Prüfung verschiedener Delikte erforderlich macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Abgrenzung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie Problemen im Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Dr. Ludwig Lüst· JuS 2026, 875
Totschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSchuld+4 weitere

BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a. in der Jurafuchs-Lernapp

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