Schwere Körperverletzung, § 226 StGB
Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) ist ein Qualifikationstatbestand mit verschärfter Strafandrohung bei besonders gravierenden Folgen – etwa Verlust des Sehvermögens, der Fortpflanzungsfähigkeit oder einer wichtigen Gliedesfunktion. Wichtig sind Abgrenzungen zu § 223 StGB (einfache Körperverletzung) und § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) sowie die Auslegung der Begriffe wie ‚wichtiges Glied‘ oder ‚dauernde Entstellung‘. Klausurklassiker: Auswirkungen von Fahrlässigkeit beim Erfolg, Zugehörigkeit von Organen als ‚wichtiges Glied‘.
Klausuren zum Thema
Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.
Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen
In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.
Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten
Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.
Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles
Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.
Examensübungsklausur: Hools, Corona und ein Supersportwagen
Im Fall geht es um mehrere strafrechtliche Problemstellungen: T beteiligt sich als Hooligan an einer Prügelei mit gegnerischen Fußballfans, nimmt infiziert an einer Corona-Demonstration teil und greift einen Polizeibeamten körperlich sowie durch Anspucken an. Zudem geht es um den Supersportwagenfahrer X, der auf einer unbegrenzten Autobahn mit extrem hoher Geschwindigkeit einen Geschwindigkeitsrekord erzielen und filmen will. Zentral sind Fragestellungen rund um die Strafbarkeit von Körperverletzungen im Rahmen von Raufhändeln, die Begehung von Straftaten im Zusammenhang mit Demonstrationen und Infektionsschutz, sowie die strafrechtliche Relevanz des sogenannten Alleinrasens gemäß § 315d StGB.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute
Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.
Zwischenprüfungsklausur: Rund um die WG-Party
Bianca plant eine WG-Party und entwendet dazu Lebensmittel und eine Sporttasche aus einem Supermarkt, indem sie die Spirituose aus einem verschlossenen Schrank mit einer Büroklammer öffnet und die Ware unbezahlt in die Tasche steckt. Sie hat vor, die Sporttasche am nächsten Tag zurückzubringen, verzichtet jedoch nach der Party und behält sie, da sie verschmutzt ist. Nach der Party versucht Alexandras Freund Fabian auf Alexandras Wunsch hin, den wertvollen Pudel Mephisto eines Rentners gezielt mit dem Auto zu überfahren, was jedoch misslingt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Diebstahl, Umgang mit fremdem Eigentum sowie das Verhalten beim Versuch, einem Tier vorsätzlich Schaden zuzufügen.
Schwerpunktbereichsklausur Kriminologie: Jugendkriminalität in Parks
Im Mittelpunkt des Falls steht der Jugendliche D, der in Berlin zunächst Opfer von Schulhofkriminalität ist und später unter dem Einfluss einer Gruppe jugendlicher Straftäter mehrere Diebstähle und Raubüberfälle in einem Park begeht. Thematisiert werden die Entwicklung vom Opfer zum Täter sowie die Auswirkungen von Gruppendruck und Sozialisation. Die Klausur fordert eine kriminologische Analyse von D und seinen Taten, die Darstellung verschiedener Erklärungsansätze für seine Straffälligkeit sowie eine kritische Diskussion der Rolle von Gewaltdarstellungen in Medien. Zusätzlich ist ein Konzept zur Prävention von Jugendkriminalität in öffentlichen Parks zu entwerfen und auf Probleme kriminologischer Forschung im Bereich Jugendkriminalität unter Mitschüler:innen einzugehen.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Raufhandel mit ungewisser Kausalität
Im Mittelpunkt des Falls steht eine gewaltsame Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen in einer Bar, bei der unklar bleibt, wer welchen Schaden verursacht hat. S erleidet einen irreversiblen Gehörschaden, der durch eine im Handgemenge eingesetzte Vase verursacht wurde, wobei nicht festgestellt werden kann, wer verantwortlich war. Die Klausur thematisiert vor allem die Beteiligung an einer Schlägerei sowie die strafrechtliche Bewertung von Körperverletzungsdelikten unter besonderer Berücksichtigung von Kausalitäts- und Zurechnungsproblemen. Zudem ist die Abgrenzung zwischen aktiver Beteiligung und zulässiger Notwehr sowie der Einsatz gefährlicher Werkzeuge zu prüfen. Die Analyse erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils festgestellten Tatsachen durch Gericht und Gutachterin.
Anfängerklausur: Klimaprotest mal anders
Im Mittelpunkt des Falles steht T, der als Klimaprotest mittels Giftangriff auf Wurstwaren seinen Supermarkt zu einem Fleischverkaufsstopp bewegen will. Nach dem Versenden einer Erpressungs-E-Mail nimmt der Supermarkt vorsorglich alle Fleischprodukte aus dem Sortiment, dennoch erleidet ein Kunde eine Vergiftung. Später schießt T aus Angst auf anrückende Polizisten, wobei ein Beamter schwer verletzt wird. Rechtlich relevant sind u.a. die Prüfung von Nötigung, (mittelbarer) Körperverletzung, Gefährdungsdelikten, Rechtfertigungsgründen wie Notwehr und Notstand sowie Fragen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und zu Erfolgsqualifikationen.
Examensübungsklausur: Dubioser Welpenkauf mit besonders schwerer Folge
Im Mittelpunkt des Falls steht ein betrügerischer Welpenverkauf durch die Geschäftsfrau G, die gefälschte Impfpässe und Ahnennachweise über einen befreundeten Tierarzt T nutzt. Die Kundin K kauft einen vermeintlich reinrassigen und geimpften Hundewelpen, der tatsächlich ein nicht geimpfter Mischling ist. Als K nach Entdeckung des Betrugs ihren Hund auf den Nachbarn N anstachelt, kommt es zu einem tödlichen Tollwutvorfall. Die strafrechtliche Relevanz erstreckt sich auf Betrug, Urkundenfälschung und Körperverletzungsdelikte mit Todesfolge nach dem StGB.
Alles eine Frage der Vorbereitung
Die Klausur behandelt das Vorbereitungsstadium einer räuberischen Erpressung unter Verwendung einer selbstgebauten Rohrbombe sowie die strafrechtliche Bedeutung von Abstandnahmebemühungen. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Franca (F), Manfred (M) und Elif (E), insbesondere hinsichtlich der Körperverletzung der Mitarbeiterin Nora (N), Sachbeschädigung und der erfolgreichen Erpressung des Supermarktbetreibers Sebastian (S). Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Strafrecht voraus.
Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!
In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.
Übungsfall: Das Abfalldilemma
Im Mittelpunkt des Falls steht der Geschäftsführer einer Lackfabrik, der aus Kostengründen auf eine vorgeschriebene umweltrechtliche Genehmigung verzichtet und in der Folge giftige Produktionsabfälle unsachgemäß entsorgt. Durch das Vergraben und spätere Versenken von Fässern mit Chemikalien kommt es zu erheblichen Umweltschäden, darunter die Verunreinigung des Bodens, das Absterben von Pflanzen und Tieren sowie die Beeinträchtigung eines Badesees. Außerdem kommt es zu einer tödlichen Körperverletzung, als ein Badegast versehentlich von einem Fass getroffen wird. Der Fall behandelt die zentralen Fragen nach der Strafbarkeit der handelnden Personen insbesondere im Umweltstrafrecht (§§ 324a, 330 StGB) und geht zudem auf gemeinschaftsgefährdende Delikte des Allgemeinen Teils ein.
Fortgeschrittenenklausur: Die große Corona-Sause
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Geburtstagsfeier, die trotz einer behördlichen Corona-Verordnung mit zahlreichen Gästen abgehalten wird. A, wissentlich mit COVID-19 infiziert und kürzlich aus einem Risikogebiet zurückgekehrt, verheimlicht seine Symptome und infiziert durch engen Kontakt weitere Partygäste. Einer der Anwesenden, B, nutzt seine Infektion gezielt, um aus Wut seinen Nachbarn N anzustecken, was tödliche Folgen hat. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A und B nach dem StGB, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungs- und Tötungsdelikte in Zusammenhang mit der Virusübertragung.
Examensübungsklausur: „Boxkampf mit Folgen“
Im Rahmen eines vom Preisspender S organisierten Boxturniers wird Profiboxer T zum Sieger erklärt, nachdem er regelkonforme Schläge gegen seinen Kontrahenten G ausführt, wodurch G eine dauerhafte Gesichtsverletzung erleidet. Kurz nach dem Turnier wird bekannt, dass T das Dopingmittel Stanozolol von seiner Sportärztin A erhalten hat, was einen Verstoß gegen die Wettkampfregeln darstellt. T wird daraufhin disqualifiziert und G zum Sieger erklärt. Die Klausur fokussiert auf die strafrechtlichen Aspekte des Dopingeinsatzes, insbesondere die Einwilligungsdogmatik sowie Vermögensdelikte. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.
Fortgeschrittenenklausur: „Skull Breaker Challenge“ Social Media Trends und deren körperliche Folgen
A wird von seinen Freunden B und D im Rahmen eines Treffens dazu gebracht, an der sogenannten „Skull Breaker Challenge“ teilzunehmen, wobei ihm seine Freunde die Beine wegtreten und er schwer stürzt. Es entstehen erhebliche gesundheitliche Schäden, die berufliche Folgen für A nach sich ziehen. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Verantwortung von B und D, insbesondere im Hinblick auf Körperverletzungsdelikte und Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Außerdem wird die Möglichkeit geprüft, für A als Nebenkläger mit geringem Aufwand Schmerzensgeld zu erhalten.
Fortgeschrittenenklausur: Der falsche Freund
A plant gemeinsam mit B die Entführung des wohlhabenden O, um dessen Ehefrau zur Zahlung eines hohen Lösegelds zu bewegen und die sofortige Drohung mit der Tötung von O einzusetzen. B stimmt zunächst zu, beteiligt sich aber letztlich nicht an der Tat, woraufhin A sein Vorhaben abbricht. Später verletzt A den Radfahrer F absichtlich und nimmt dabei den Tod von F in Kauf, um eine langjährige Freiheitsstrafe zu erlangen. Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit versuchter Beteiligung gemäß § 30 StGB sowie mit den Qualifikationsmerkmalen bei gefährlicher Körperverletzung und möglichen Mordmerkmalen, insbesondere Habgier. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und B.
Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub
Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.
Ein folgenschwerer Gegenschlag
Die Klausur behandelt eine Auseinandersetzung, bei der der Täter unter Einfluss eines Freundes statt eines Faustschlags ein Messer einsetzt und dadurch gravierende Verletzungen verursacht. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung, Aufstiftung, die Zueignungsabsicht beim Entwenden eines Smartphones, die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und Sachentziehung sowie strafrechtliche Fragen zur Nutzung einer digitalen Parkscheibe und Revision wegen eines absoluten Revisionsgrundes.
Ein folgenschwerer Einbruch
Die Klausur behandelt einen Einbruch in ein Wohnmobil mit schlafenden Insassen und einen weiteren Einbruchversuch in ein polizeilich präpariertes Wohnmobil, gefolgt von einem Messerangriff auf eine vermutete Zeugin. Es werden strafrechtliche Fragestellungen sowohl des allgemeinen als auch des besonderen Teils thematisiert, insbesondere Wohnungseinbruchdiebstahl und schwere Körperverletzung.
Examensklausur: Sommernacht
Der Fall dreht sich um einen Verkehrsunfall, der durch das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und einen Vorfahrtverstoß verursacht wurde. Im Anschluss an den Unfall verlassen die drei Fahrgäste das Taxi ohne zu bezahlen. Der Sachverhalt wirft Fragen zur Strafbarkeit nach § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) und aus dem Bereich der Vermögensdelikte auf. Zusätzlich nimmt der zweite Teil des Falls Bezug auf die strafrechtliche Relevanz des Inverkehrbringens und Konsums der Substanz GBL (Gamma-Butyrolacton) sowie damit zusammenhängende Aspekte der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung. Zentral sind hier die Probleme der objektiven Zurechnung und der Garantenpflicht aus Ingerenz.
Fortgeschrittenenklausur: Tödliche Missgunst unter Tierfreunden
In diesem Fall begehrt der Hobbyzüchter H nach einer Preisverleihung den Hund B von dem Rentner R und versucht, diesen durch einen Rempler an der U-Bahnstation an sich zu bringen. Dabei kommt R tödlich zu Fall, ohne dass H einen solchen Ausgang für möglich hält. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung eines möglichen Raubversuchs mit Todesfolge, die Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts sowie die Frage der Zueignungsabsicht. Zusätzlich sind etwaige gemeingefährliche Straftaten und Vermögensdelikte relevant.
Besuch bei Mama
Der Sachverhalt behandelt einen Raubüberfall mit schwerer Körperverletzung im familiären Umfeld, eine nachfolgende qualifizierte Wegnahme (schwerer Raub), sowie weitere Delikte wie Freiheitsberaubung im Straßenverkehr und Beleidigung. Die Klausur prüft mehrere strafrechtliche Tatbestände, insbesondere den Finalzusammenhang und Qualifikationen im klassischen Strafrecht BT.
Hausarbeit: Ein ganz normaler Spieltag der Fußball-Bundesliga
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere strafrechtliche Problemstellungen rund um ein Fußball-Bundesligaspiel zwischen dem FC Schalke 04 und Borussia Dortmund. Es geht insbesondere um Verletzungshandlungen auf dem Spielfeld infolge von Zweikämpfen und geplanten Revanche-Aktionen zwischen Spielern, wobei mehrfach Körperverletzungen auftreten. Eine weitere zentrale Konstellation betrifft einen Zuschauer, der ein Plakat mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ gegenüber Polizisten hochhält, und damit eine mögliche Beleidigungstat nach § 185 StGB. Nach Spielende kommt es zudem zu einem Angriff eines Spielers gegen einen Fotografen, der diesen trotz eines Verbots fotografiert.
Zwischenprüfungsklausur: „Promotion leicht gemacht“
Im Fall schließen sich A, der eine geerbte Druckerei betreibt, und B zusammen, um gefälschte Universitätsabschlüsse herzustellen und zu verkaufen. Sie gewinnen C als Helfer, der ein Duplikat des Universitätssiegels anfertigt und als Gegenleistung selbst ein gefälschtes Promotionszeugnis von A und B erhalten soll. Bei der Umsetzung des Plans kommt es zu einer Beschädigung der Druckmaschine und einem körperlichen Angriff von A gegen B, wodurch B schwer verletzt wird. Zentral stehen strafrechtliche Fragen zu Urkundenfälschung, Beteiligungsdelikten und Körperverletzung nach dem StGB im Vordergrund.
Übungsfall: Untreue mit bitterem Ende
Im Mittelpunkt des Falles steht eine Körperverletzung im Park, bei der T ihrem Kollegen O mit einem Ast eine schwere Verletzung zufügt. Kurz darauf sticht E, die Exfreundin des O, ihn aus persönlichen Motiven tödlich nieder. Die zentrale Frage ist die Strafbarkeit von T und E, insbesondere im Hinblick auf die Kausalität, objektive Zurechnung sowie das eigenverantwortliche Dazwischentreten eines Dritten. Thematisiert werden zudem strafrechtliche Aspekte wie Heimtücke und niedrige Beweggründe.
Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.
Fortgeschrittenenklausur: Strohfeuer
A setzt sein eigenes Wohnhaus in Brand, um einen Versicherungsbetrug zu begehen, ohne Wissen seiner Ehefrau F. Hierfür entwendet er einen Strohballen vom benachbarten Bauern N und zündet diesen im Hausflur an. N bemerkt das Feuer zufällig, löscht den Brand unter Gefahr für sich selbst und erleidet dabei erhebliche Verbrennungen. Im Anschluss täuscht A die Polizei mit einem fingierten Täterhinweis. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu den Brandstiftungsdelikten, Eigentumsdelikten einschließlich Gewahrsam, sowie Straftaten gegen die Rechtspflege.
Referendarexamensklausur: Eine feurige Spritztour
Die Klausur thematisiert einen schweren Fall von Brandstiftung an einem Wohnhaus mit Todesfolge für einen Feuerwehrmann sowie den Versuch der unbefugten Fahrzeugnutzung und das geplante Aufbrechen einer Garage. Geprüft werden verschiedene Delikte aus dem besonderen Teil des StGB, beginnend bei Brandstiftung, über den Tod eines Feuerwehrmanns bei Rettungsaktionen bis hin zum Versuch des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs.
Thorsten auf Abwegen
Die Klausur schildert mehrere Straftaten des arbeitslosen Thorsten: Nach einem Diebstahl bei einem Juwelier täuscht er eine Gefahrensituation gegenüber seinem ehemaligen Chef vor, was indirekt dessen Tod verursacht. Schließlich verletzt er seine Frau schwer durch das Abschneiden eines Fingers. Die Aufgabe besteht in der umfassenden strafrechtlichen Prüfung von Thorstens Verhalten.
Übungsfall: Tönnies, der Tätowierer
Im vorliegenden Fall tätowiert der Insasse Tönnies (T) in der Justizvollzugsanstalt Spießerdorf mehrere Mitgefangene, beginnend mit Clyde (C), unter Verstoß gegen die Hausordnung und mit selbstgebautem Gerät. Thematisiert wird die Strafbarkeit des T nach §§ 223, 224 StGB, wobei der Fokus auf der Qualifikation der Körperverletzung durch das tätowieren und auf Einwilligungsfragen liegt. In einer Abwandlung wird dargestellt, wie der schmächtige S unter sozialem und psychischem Druck letztlich dem Tattoo zustimmt. Es spielen Aspekte der freiwilligen Einwilligung, etwa unter Drohung und Zwang, sowie die Gefährlichkeit des eingesetzten Werkzeugs eine zentrale Rolle. Der Fall adressiert grundlegende Prüfungsprobleme zum Tattoo als Körperverletzung und zur Wirksamkeit der Einwilligung im Strafrecht.
Übungsfall: Ärger nach dem Physikum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.
Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand
Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.
Übungsfall: „Vertauscht, verkehrt, verfahren“
Der Fall behandelt die rechtlichen Folgen mehrerer alkoholbedingter Verkehrs- und Unfallereignisse zwischen A und B, die nach Feierabend ihre Fahrzeuge tauschen. Dabei kommt es zu Unfällen mit weiteren Beteiligten (K und P), Sachschäden und schweren Verletzungen. Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von A und B, insbesondere hinsichtlich fahrlässiger Körperverletzung, Alkoholeinfluss im Straßenverkehr und Handlungen gegenüber Minderjährigen. Ein weiterer Aspekt betrifft die Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen zur Sicherung von Beweismitteln bei Alkoholverdacht.
Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.
Übungsfall: The Hangover Part I
Vier Freunde feiern einen Junggesellenabschied, bei dem einer von ihnen heimlich Betäubungsmittel in die Getränke mischt. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Schlägerei mit Verletzungen sowie zu einer gemeinsamen Spritztour mit einem Polizeiwagen unter erheblichem Alkoholeinfluss, wobei mehrere Sachschäden entstehen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten hinsichtlich Körperverletzung, Straßenverkehrsdelikten, Beteiligung an einer Schlägerei und Sachbeschädigung. Schwerpunkte liegen dabei insbesondere auf der actio libera in causa und Fragen zur Schuldfähigkeit unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln.
Fortgeschrittenenklausur Strafrecht – Der reuige Brandstifter
A setzt nach einem Streit die im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Brand, um Versicherungsleistungen zu erlangen und die finanzielle Lage der Familie zu verbessern. Trotz anfänglicher Billigung möglicher Gefahren für andere Hausbewohner bereut A die Tat sofort und warnt die Hausbewohner sowie die Feuerwehr. Durch das schnelle Eingreifen werden ernsthafte Schäden und größere Personengefahren verhindert, dennoch erleiden zwei Hausbewohner leichte und eine Feuerwehrfrau eine schwere Rauchgasvergiftung. Im Zentrum stehen Brandstiftungsdelikte nach §§ 306 ff. StGB, versuchte Tötungs- oder Körperverletzungsdelikte sowie Rücktrittshandlungen gemäß § 24 StGB.
Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.
Die Beerdigung des Dorfpfarrers
Der Fall behandelt die mittäterschaftliche Planung und Ausführung einer Tötung durch einen Angestifteten, bei der es zum error in persona kommt, sodass statt des eigentlichen Opfers der Cousin getötet wird. Ergänzend eskaliert der ursprünglich planende Täter selbst durch einen Anschlag mit dem Pkw auf eine Menschenmenge, wobei das Ziel verletzt, aber nicht getötet wird und es zu bleibenden Verletzungen kommt. Zu prüfen sind insbesondere die Strafbarkeit von A und C im Hinblick auf das vollendete und versuchte Tötungsdelikt, Fahrlässigkeit, Körperverletzung und die dogmatische Behandlung von error in persona sowie § 28 StGB.
Übungsfall: Die Party bei den Jacks
Bei einer Party in einer Münchner Penthouse-Wohnung eskaliert ein Streit zwischen mehreren Gästen, der zu einer Schlägerei führt. Im Verlauf der Auseinandersetzung werden wertvolle Gegenstände beschädigt, ein Stuhl wird aus dem Fenster geworfen und verursacht den Tod eines Passanten. Zudem kommt es zu einem weiteren tödlichen Unfall, nachdem ein Beteiligter aus Panik vom Balkon stürzt. Im Mittelpunkt des Falles stehen strafrechtliche Fragen zur Körperverletzung, zur Beteiligung an einer Schlägerei sowie zu Zurechnungsproblemen im Allgemeinen Teil des StGB. Zu prüfen ist, ob und inwiefern A, B, C und S sich nach §§ 223–231 StGB strafbar gemacht haben.
Übungsfall: Der rachsüchtige Waffenfreund
T möchte sich an seiner Ex-Freundin O rächen und plant verschiedene Aktionen, die ihr Leben erschweren sollen. Nachdem diese Maßnahmen nicht den gewünschten Effekt bringen, entscheidet er sich, einen schwerwiegenden Angriff auf O mit einer Handgranate durchzuführen. Der Fall kreist um Fragen des Tötungsversuchs, insbesondere unter Einsatz eines Kriegsgeräts, sowie um die Voraussetzungen und Prüfung von Mordmerkmalen wie Heimtücke. Die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von T steht im Mittelpunkt, wobei auch Aspekte wie vorheriges Stalking und versuchtes Delikt relevant werden.
Übungsfall: Der wütende Ex-Freund
Im Mittelpunkt des Falles steht Jurastudent A, der sich nach dem Ende der Beziehung an seiner Ex-Freundin O rächt, indem er kompromittierende Fotos und Kommentare in sozialen Netzwerken veröffentlicht. Darüber hinaus droht er O, intime Fotos zu veröffentlichen, falls sie nicht zu ihm zurückkehrt. Nach einem Streit in einer Gaststätte kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen A, O und deren neuem Freund X. Rechtlich relevant sind insbesondere die Strafbarkeit von A wegen Beleidigung, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB), Nötigung, übler Nachrede, sowie die Körperverletzungsdelikte durch X. Weitere Schwerpunkte betreffen die internationale Strafverfolgung bei ausländischem Serverstandort und Beweisverwertungsverbote hinsichtlich der Durchsuchung bei Rechtsanwälten.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Nachstellung mit unverhofften Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der nach gescheiterter Beziehung und Verlust seines Arbeitsplatzes eine Nachbarin, N, intensiv verfolgt und belästigt, wodurch bei N ernsthafte psychische Beeinträchtigungen entstehen. Neben wiederholten Aufmerksamkeitsgesten (Heißluftballon mit Liebesbotschaft) tätigt A auch Bestellungen im Namen von N, was zusätzliche Belastungen verursacht. Nachdem N seine Annäherungsversuche endgültig ablehnt, richtet A seine Aktivitäten gegen seine Ex-Ehefrau O und verursacht Panikreaktionen, die letztlich zu einem tödlichen Unfall führen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Nachstellung (§ 238 StGB), Belästigung, sowie der mittelbaren Verursachung des Todes und der entsprechenden Strafbarkeit nach dem StGB.
Übungsfall: Ein Arzt auf Abwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Arzt (A), der aus Eifersucht einen Giftmord an einem Rivalen (N) plant und eine Krankenschwester (K) als Werkzeug für die Tat einsetzt. K durchschaut den Mordplan, handelt aber aus Gleichgültigkeit weiter, bereut später und gibt einen anonymen Hinweis, sodass N gerettet wird. Anschließend versucht A unter Alkoholeinfluss, K zu töten, trifft jedoch versehentlich seine Kollegin (B), die an den Folgen verstirbt, unter Mitwirkung eines fahrlässigen Kunstfehlers. Der Fall behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Rücktritt vom Versuch (§ 24 StGB), Täterschaft und Teilnahme (insbesondere den Irrtum des Hintermanns), sowie Probleme der actio libera in causa und fahrlässigen Tötung.
Übungsfall: Examensklausur Strafrecht
A und B wollen von Heidelberg nach Leipzig reisen und entschließen sich, das Auto des Gartenbesitzers O gewaltsam zu rauben. Dabei verletzt A O mit einem Schraubendreher tödlich, während B nach anfänglichem Zögern mithilft, die Leiche zu verstecken und das Fahrzeug zu entwenden. Auf ihrer Fahrt betanken A und B das Auto an einer Tankstelle, ohne zu bezahlen, und nutzen das gestohlene Geld für weitere Zwecke in Leipzig. Dort geraten A, B und ihr Freund F in eine körperliche Auseinandersetzung mit einer anderen Gruppe, infolge derer B am Auge schwer verletzt wird. Der Fall umfasst die Prüfung von Straftatbeständen wie Mord, Raub, Diebstahl, Schwarztanken, Beteiligung an einer Schlägerei sowie strafprozessuale Fragestellungen.
Übungsfall: „Verletzung mit Folgen“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Straßenverkehrssituation, in der der heroinabhängige A unter Entzugserscheinungen einen Verkehrsunfall verursacht und den Fußgänger C schwer verletzt. Die Strafbarkeit von A als Fahrer, insbesondere hinsichtlich Straßenverkehrsdelikten und unter dem Gesichtspunkt eingeschränkter Schuldfähigkeit, ist ebenso zu prüfen wie eine mögliche Strafbarkeit wegen der Unfallflucht. Weiterhin erhebt sich die Frage nach der Strafbarkeit des behandelnden Arztes D, der ohne ausdrückliche Aufklärung und unter bewusster Täuschung des Patienten C eine zweite Operation durchführt. Zentrale Themen sind hierbei die Rechtfertigung ärztlicher Heileingriffe, die Bedeutung der hypothetischen Einwilligung und der Umgang mit ärztlichen Aufklärungspflichten.
Schwere Körperverletzung, § 226 StGB in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.