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Jurafuchs
a.Z. Dr.

Thomas Schröder

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Klausuren

ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Tödliche Missgunst unter Tierfreunden

In diesem Fall begehrt der Hobbyzüchter H nach einer Preisverleihung den Hund B von dem Rentner R und versucht, diesen durch einen Rempler an der U-Bahnstation an sich zu bringen. Dabei kommt R tödlich zu Fall, ohne dass H einen solchen Ausgang für möglich hält. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung eines möglichen Raubversuchs mit Todesfolge, die Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts sowie die Frage der Zueignungsabsicht. Zusätzlich sind etwaige gemeingefährliche Straftaten und Vermögensdelikte relevant.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von a.Z. Dr. Thomas Schröder prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×) und Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (1×).