Klausuren
3 KlausurenFortgeschrittenenklausur: Tödliche Missgunst unter Tierfreunden
In diesem Fall begehrt der Hobbyzüchter H nach einer Preisverleihung den Hund B von dem Rentner R und versucht, diesen durch einen Rempler an der U-Bahnstation an sich zu bringen. Dabei kommt R tödlich zu Fall, ohne dass H einen solchen Ausgang für möglich hält. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung eines möglichen Raubversuchs mit Todesfolge, die Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts sowie die Frage der Zueignungsabsicht. Zusätzlich sind etwaige gemeingefährliche Straftaten und Vermögensdelikte relevant.
Spenden auf Kosten des Hauses
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mitarbeiters einer Aktiengesellschaft, der Spenden aus dem dafür vorgesehenen Budget entgegen dem Verwendungsbeschluss für die eigenen gemeinnützige GmbH abzweigt und einen wahrheitswidrigen Verwendungsnachweis erstellt. Zu prüfen sind insbesondere die strafrechtlichen Aspekte des Vorgehens ab Dezember 2014, sowie ergänzend das Verhalten in den Vorjahren, wobei auch Beratung durch einen Rechtsanwalt einbezogen wird.
»Der schöne Schein«
Die Klausur behandelt eine Betrugskonstellation im Zusammenhang mit einem auf eBay zum Schein als Goldbarren angebotenen Gemälde. Zudem werden mögliche Begleittaten beim Einschalten eines weiteren Tatbeteiligten sowie Fragen des Verhaltens nach der Tat gegenüber dem Mitbewohner thematisiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Thomas Schröder prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (2×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (1×) und Untreue (§ 266 StGB) (1×).