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JurafuchsKlausuren

Thomas Schröder

3 Klausuren im Portal
Technische Universität Dortmund

Klausuren

3 Klausuren
ZjS 2018Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur: Tödliche Missgunst unter Tierfreunden

In diesem Fall begehrt der Hobbyzüchter H nach einer Preisverleihung den Hund B von dem Rentner R und versucht, diesen durch einen Rempler an der U-Bahnstation an sich zu bringen. Dabei kommt R tödlich zu Fall, ohne dass H einen solchen Ausgang für möglich hält. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung eines möglichen Raubversuchs mit Todesfolge, die Prüfung eines möglichen strafbefreienden Rücktritts sowie die Frage der Zueignungsabsicht. Zusätzlich sind etwaige gemeingefährliche Straftaten und Vermögensdelikte relevant.

Dr. Thomas Schröder· ZJS 2018, 162
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JURA 2018Schwerpunktbereich

Spenden auf Kosten des Hauses

Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mitarbeiters einer Aktiengesellschaft, der Spenden aus dem dafür vorgesehenen Budget entgegen dem Verwendungsbeschluss für die eigenen gemeinnützige GmbH abzweigt und einen wahrheitswidrigen Verwendungsnachweis erstellt. Zu prüfen sind insbesondere die strafrechtlichen Aspekte des Vorgehens ab Dezember 2014, sowie ergänzend das Verhalten in den Vorjahren, wobei auch Beratung durch einen Rechtsanwalt einbezogen wird.

Thomas Schröder· JURA 2018, 703
Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+1 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Der schöne Schein«

Die Klausur behandelt eine Betrugskonstellation im Zusammenhang mit einem auf eBay zum Schein als Goldbarren angebotenen Gemälde. Zudem werden mögliche Begleittaten beim Einschalten eines weiteren Tatbeteiligten sowie Fragen des Verhaltens nach der Tat gegenüber dem Mitbewohner thematisiert.

Thomas Schröder· JURA 2017, 210
Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Thomas Schröder prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (2×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Fahrlässige Tötung, § 222 StGB (1×), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (1×) und Untreue (§ 266 StGB) (1×).