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Jurafuchs
Dr.

Nina Schrott

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Klausuren

JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos

Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.

Dr. Nina Schrott· JuS 2025, 144· 120 Min Bearbeitung
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Betrug, Untreue, Aussage- und Rechtspflegedelikte

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Delikte wie Betrug, Untreue sowie verschiedene Aussage- und Rechtspflegedelikte. Sie eignet sich besonders für Anfänger und prüft grundlegende Tatbestände sowie typische Problemstellungen in diesen Bereichen. Dabei werden sowohl die Voraussetzungen als auch die möglichen Konkurrenzen in den Delikten thematisiert.

Dr. Nina Schrott· JuS 2024, 231· 120 Min Bearbeitung
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+3 weitere
ZjS 2022Fortgeschrittene1. Staatsexamen

Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!

In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.

Schwere Körperverletzung, § 226 StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Dr. Nina Schrott prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (2×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB (1×), Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) (1×), Schwere Körperverletzung, § 226 StGB (1×) und Untreue (§ 266 StGB) (1×).