Examensübungsklausur Strafrecht: Nur Bares ist Wahres!
ZJS 2022, 896 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Nina Schrott
In diesem Fall verlangen Ali (A) und Erika (E) von Oskar (O) die Rückzahlung eines Darlehens sowie eine Entschädigungszahlung, nachdem O zuvor finanzielle Vorteile auf Kosten von A und E erlangt hatte. Um die Zahlungen durchzusetzen, setzen A und E O unter Anwendung von körperlicher Gewalt und unter Androhung mit einer Schreckschusspistole unter Druck, bis O ein „Ehrenwort“ zur Zahlung abgibt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf die Delikte der Erpressung, Nötigung und Körperverletzung, insbesondere im Hinblick auf den tauglichen Nötigungserfolg, den Zusammenhang zwischen Zwang und Vermögensverfügung sowie die Waffenqualifikation einer Schreckschusspistole. In einem weiteren Teil geht es um eine Beleidigung eines Jobcenter-Mitarbeiters und die Wirksamkeit eines Strafantrags per Onlineanzeige.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Finalzusammenhang zwischen Nötigung und Vermögensminderung bei unbekanntem Anspruch?
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei geplanter Zerstörung ohne Absicht zum Gebrauch
- (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Bereicherungsabsicht bei Zerstörungswille – Zerstörung erst zuhause
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