Klausuren
Filtere nach Studienstufe, Rechtsbereich, Quelle und Verfügbarkeit. Jede Filter-Kombination ist als URL teilbar.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten eines Künstlers, der im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zur Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu möglichen Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit künstlerischer Freiheit.
„Kurz rasiert, lang diskutiert“
Die Klausur "Kurz rasiert, lang diskutiert" behandelt einen strafrechtlichen Sachverhalt und dient als Übungsfall. Im Mittelpunkt stehen typische examensrelevante Strafrechtsfragen im Zusammenhang mit Körperverletzung und ihren Abwandlungen.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers
Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.
Die Gauner und der Geldspeicher
Die Klausur behandelt eine strafrechtliche Fallkonstellation zur Jagd auf einen Wolf, bei der zwei Jäger beteiligt sind. Wesentliche Aspekte sind der Versuch und Rücktritt vom Versuch, Rechtfertigungsgründe sowie insbesondere das subjektive Rechtfertigungselement. Der Prüfungsfokus liegt auf dem Verhalten des J gegenüber N und dem Wolf, unter Ausschluss einer Prüfung des § 303 StGB.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der rabiate Vermieter
Die Klausur behandelt eine Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen mit Schwerpunkt auf der praktischen Erstellung einer Abschlussverfügung. Im Fokus steht dabei ein Sachverhalt um den strafrechtlichen Umgang mit übergriffigen Handlungen eines Vermieters. Geprüft werden materiell- und prozessuale Fragestellungen insbesondere zu Körperverletzung und Hausfriedensbruch.
Fortgeschrittenenklausur: Briefe, Brüder & Beweise
Im Mittelpunkt des Falls steht Fabian (F), der einen Friseursalon als Deckmantel für kriminelle Aktivitäten betreibt und sich durch eine fingierte Notrufmeldung Zugang zum Dienstgebäude der Staatsanwaltschaft verschafft, um ein belastendes Beweismittel zu vernichten. Dabei handelt es sich jedoch um einen privaten Brief, nicht um das Hauptbeweismittel. Um einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen, versucht F, seinen Bruder Boris (B) zu einer falschen Zeugenaussage zu überreden, die ihm ein Alibi verschaffen soll. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Straftaten im Zusammenhang mit falschen Verdächtigungen, Vortäuschen von Straftaten, Beweismittelvernichtung und falscher Zeugenaussage.
Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.
* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'
Die Klausur thematisiert strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Drogenbesitz und -handel, insbesondere unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es wird die Abgrenzung und Anwendung wesentlicher Tatbestandsmerkmale sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich Besitz, Eigentum und Weitergabe von Betäubungsmitteln geprüft.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.
Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.
Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.
Fortgeschrittenenklausur: Der Mitternachtsclub
Im Mittelpunkt des Falls steht M, der mit seiner Freundin K auf dem Weg zu einem nächtlichen Treffen eines Tuning-Clubs mehrfach gegen Verkehrsregeln verstößt und dabei hohe Geschwindigkeiten trotz schlechter Sicht riskiert. Der Fall thematisiert vor allem Straßenverkehrsdelikte, insbesondere gefährliche Fahrweisen und die daraus resultierende potenzielle Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Nach dem Treffen plant M, mit Unterstützung von Y, einen Geldautomaten gewaltsam zu öffnen, was schließlich scheitert. Im Fokus stehen somit neben den Verkehrsdelikten auch versuchte Diebstahls- und Beteiligungskonstellationen, einschließlich der Frage nach Mittäterschaft und Teilnahmeformen.
Anfängerhausarbeit: K.O.-Tropfen
In diesem Strafrechtsfall versucht B, zusammen mit seinem Freund A, die Kommilitonin E mit K.O.-Tropfen zu betäuben und kompromittierende Fotos anzufertigen, um sie zu demütigen. Durch eine Verwechslung wäre beinahe die Schwester S zum Opfer des Angriffs geworden, der jedoch im letzten Moment verhindert wird. Einige Wochen später kommt es infolge emotionaler Verzweiflung zu einem Angriff mit einem Messer durch B auf E. Schwerpunktmäßig werden Fragen zur Qualifikation von K.O.-Tropfen als gefährliches Werkzeug, zur Behandlung eines error in persona bei der Rücktrittsprüfung sowie zum Vorliegen niedriger Beweggründe bei einer Trennungstötung aufgeworfen.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.
„Verhängnisvolle Eifersucht“
Die Klausur thematisiert einen tödlich verlaufenen BDSM-Vorfall, bei dem die Täterin nach objektiver Sorgfaltswidrigkeit und dem maßgeblichen Gefahrenzusammenhang für eine fahrlässige Tötung verantwortlich sein könnte. Es sind zudem Fragen der Einwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB sowie der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung zu prüfen. Die Fallbearbeitung verlangt eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Abgrenzung zwischen einverständlicher Fremd- und Selbstgefährdung im Kontext sadomasochistischer Handlungen.
Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten
Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.
Fortgeschrittenenklausur: Die Reise ins Gericht: Wenn der Einbruch nach hinten losgeht
T bricht in ein fremdes Haus ein, um dort Wertgegenstände zu stehlen, und nimmt Schmuck im Wert von 2.500 € mit. Dabei geht T davon aus, das Haus sei noch bewohnt, obwohl die Eigentumsverhältnisse aufgrund des Todes der Bewohnerin bereits gewechselt haben. S, ein flüchtiger Bekannter von T, beobachtet den Einbruch und wird später als Zeuge geladen. T versucht, S vor dessen Aussage vor Gericht zur Falschaussage zu bewegen; S folgt zunächst, korrigiert aber in der Verhandlung seine Aussage. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Strafbarkeit von T im Zusammenhang mit Diebstahl und Einbruch sowie die Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Beeinflussung des Zeugen S.
Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Kriminalwissenschaften
Die Klausur befasst sich mit strafrechtlichen Fragestellungen aus dem Schwerpunkt Kriminalwissenschaften. Besonderer Wert wird auf vertiefte Analyse und wissenschaftliche Herangehensweise gelegt. Es handelt sich um eine typische Schwerpunktbereichsklausur im Strafrecht.
Das Schreckgespenst § 28 StGB: Besondere persönliche Merkmale in der Klausur
Die Klausur behandelt die praxisrelevanten Besonderheiten des § 28 StGB im Rahmen der Täterschaft und Teilnahme sowie deren Bedeutung für die Prüfung von besonderen persönlichen Merkmalen. Im Mittelpunkt steht die dogmatische Einordnung dieser Merkmale und deren Auswirkungen auf Strafbarkeit und Konkurrenzen. Ziel ist es, die Anwendung des § 28 StGB in der strafrechtlichen Klausur sicher zu beherrschen.
„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der T im Zusammenhang mit dem Diebstahl einer Uhr (‚Überstundenbonus‘), dem Beisichführen einer Schusswaffe sowie eines Messers, und einem tätlichen Angriff, wobei insbesondere das Beisichführen gefährlicher Werkzeuge und deren Einordnung nach § 244 StGB und § 224 StGB thematisiert werden. Im Fokus stehen die Qualifikationstatbestände des schweren Diebstahls und der gefährlichen Körperverletzung.
Stress im Parlament
Die Anfängerklausur mit dem Titel 'Stress im Parlament' behandelt das Staatsorganisationsrecht und richtet sich an Einsteiger:innen im Öffentlichen Recht. Im Mittelpunkt steht die verfassungsrechtliche Problematik parlamentarischer Abläufe und möglicher Konflikte zwischen Staatsorganen.
»Cheaten« bei Onlineschachturnieren und Drohen mit Rufschäden
Die Hausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu Vermögensdelikten im Zusammenhang mit Betrug bzw. ‚Cheaten‘ bei Onlineschachturnieren sowie dem Drohen mit Rufschäden. Sie ist als Übungsfall für Fortgeschrittene konzipiert.
Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte
Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.