Klausuren
6 KlausurenAnfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.
Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi
Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.
Eine Schifffahrt, die ist lustig …
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um eine Bootsfahrt, die durch ein plötzlich aufkommendes Unwetter eine Notsituation auslöst und verschiedene Notwehr- und Rechtfertigungsproblematiken. Thematisiert werden unter anderem Aggressivnotstand, Gefährdung des Schiffsverkehrs durch einen betrunkenen Kapitän, Todesfolge nach einem Zusammenstoß sowie die Abgrenzung Raub/räuberische Erpressung und die Einordnung einer Luftpumpe als gefährliches Werkzeug. Im prozessualen Teil wird das Zeugnisverweigerungsrecht und die Einführung von Aussagen aus dem Ermittlungsverfahren geprüft.
Anfängerklausur – Strafrecht: Potsdamer Sommerfestspiele
Die Klausur behandelt grundlegende strafrechtliche Fragestellungen anhand eines Sachverhalts rund um die Potsdamer Sommerfestspiele. Sie richtet sich an Studierende der Anfangssemester und soll den Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die typische Fallbearbeitung im Strafrecht einüben. Schwerpunkte und genaue Themen können ohne weiteren Inhalt nicht näher angegeben werden.
Der Mörder ist immer der Gärtner
In dieser umfangreichen Übungsklausur wird die Strafbarkeit verschiedener Personen thematisiert, u.a. eines Gärtners, der einen Jungen erschießt, eines Privatmannes, der Rettungsfolter anwendet, und eines alkoholisierten Sohnes, der aus Wut einen Bierkrug wirft. Gefragt sind u.a. Tatherrschaft, täterbezogene Mordmerkmale und Vollrauschtatbestand. Der Fall behandelt komplexe Aspekte der Täterschaft, Teilnahme und Strafrecht, einschließlich neutraler Beihilfe und privater Notwehr.
Geldsorgen
In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Maximilian Lenk prüfen besonders häufig Rechtfertigungsgründe (3×), Schuld (3×), Täterschaft und Teilnahme (2×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×) und Kausalität (1×).