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Max Frankenreiter

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Max Frankenreiter ist wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Wirtschaftsstrafrecht von Prof. Dr. Peter Kasiske an der Universität Augsburg. Seine Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Strafrecht, Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht.

Klausuren

2 Klausuren
JA 2026Fortgeschrittene

„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“

Die Klausur thematisiert vor allem die Strafbarkeit der T wegen Diebstahls eines wertvollen Gegenstands und Körperverletzung. Zu prüfen sind insbesondere das Beisichführen und die Eigenschaft der Waffe bzw. des Messers als gefährliches Werkzeug im Rahmen der §§ 244, 224 StGB. Zusätzlich wird die Abgrenzung der relevanten Qualifikationen sowie die Zueignungsabsicht behandelt.

Cem-Inan Yildirim, Max Frankenreiter· JA 2026, 28· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Raub, (versuchten) Diebstahl und der objektiven Zurechnung

Die Anfängerhausarbeit behandelt die strafrechtlichen Tatbestände Raub und (versuchten) Diebstahl. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der objektiven Zurechnung. Die Klausur eignet sich für den Einstieg in den Bereich Diebstahl und Raub sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Objektive Zurechnung+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Max Frankenreiter prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (2×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×), Objektive Zurechnung (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).