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Professor Dr.

Hans Kudlich

10 Klausuren im Portal
Professor:in · Friedrich Alexander Universität Erlangen Nürnberg

Hans Kudlich ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer, geboren 1970 in Neustadt an der Aisch. Er ist an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Kudlich nimmt dort eine akademische Position im Bereich der Rechtswissenschaften ein. Seine Forschung und Lehre konzentrieren sich auf strafrechtliche Themen.

Klausuren

10 Klausuren
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur befasst sich mit dem Diebstahl von Betäubungsmitteln, Mordmerkmalen, Tötungsvorsatz, Rücktritt vom Versuch, Notwehr und Besitzkehr, gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie räuberischem Diebstahl. Zudem wird ein prozessualer Teil zur Revision nach Abweichen von einer Verständigung im Strafverfahren geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betäubungsmittelgesetz (BtMG)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

Die Klausur 'Ein Bastler in Geldnot' behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um den Einsatz eines Störsenders zum Aushebeln von Pkw-Funkfernbedienungen, Diebstahl einer Kiste Wein, eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall, Raub/Erpressung am Geldautomaten und daraus resultierende Eigentums- und Vermögensdelikte. Es sind auch Fragen der Unfallflucht, strafprozessuale Verwertungsverbote sowie die Rolle eines neutral handelnden Verkäufers und Verteidigers Gegenstand der Prüfung.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Mein Haus ist Dein Haus

Die Strafrechtsklausur thematisiert das Verhalten von J, L und D in verschiedenen Konstellationen: J verschafft sich mit Hilfe von L Zugang zu dessen Haus, um ein Bauteil zu holen, obwohl dies dem ausdrücklichen Willen von Ls Eltern widerspricht; D verlässt nach einem Knall am Unfallort in Panik die Unfallstelle, weil sie glaubt, J angefahren zu haben, und erwägt erst verspätet Hilfe zu leisten. Die Schwerpunkte liegen auf Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie Unterlassen.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2018, 914· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittUnterlassen
JA 20141. Staatsexamen

* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem innerbetrieblichen Umfeld, in dem persönliche Konflikte zu Straftaten führen: K begeht einen Diebstahl in der Wohnung einer Kollegin und attackiert später den Chef mit einem Messer. Schwerpunktmäßig werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung, versuchtem Mord sowie prozessuale Themen der Revision, einschließlich der Verfahrensrüge sowie der Verteidigung im Prozess, geprüft.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2014, 830· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit nach Inbrandsetzung eines Hauses mit Versicherungsabsicht, insbesondere Brandstiftung und Betrugsversuch. Neben klassischen Straftatbeständen werden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit sowie anwaltstaktische Überlegungen bei Sachverhaltsungewissheit und Verteidigung im Verfahren behandelt.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Ramona Herold· JA 2013, 511· 150 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht

Der Fall thematisiert das strafrechtliche Haftungsrisiko mehrerer Beteiligter nach einem tödlichen Badeunfall und anschließender Eskalation zwischen Eheleuten. Geprüft wird insbesondere das Unterlassen einer Rettung, der Irrtum über einen Rechtfertigungsgrund im Rahmen einer Tötung und eine irrtümliche Notwehrhandlung der Tochter. Die zugrundeliegenden Probleme betreffen die Abgrenzung und Behandlung von Unterlassen, Notwehrexzess und Erlaubnistatbestandsirrtum.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Katharina Litau· JA 2012, 755· 120 Min
UnterlassenRechtfertigungsgründeSubjektiver Tatbestand+2 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Ein Arzt sieht sich durch eine von einem Ehemann mit Waffengewalt erzwungene Körperverletzung an einer Patientin, zugunsten des Lebens seiner Lebensgefährtin, in einer Notstandssituation. Später rächt sich die Patientin durch Manipulation an der Bremsleitung des Arztes, mit tödlichen Konsequenzen für eine andere Person. Die Klausur behandelt schwierige Fragen zu Nötigungsnotstand, mittelbarer Individualisierung und actio libera in causa.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min
RechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Die falsche Komplizin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von T, S und F im Zusammenhang mit einem geplanten Versicherungsbetrug durch Brandstiftung und Alkoholfahrt im Straßenverkehr sowie prozessuale Fragen im Selbstleseverfahren. Es geht um die Prüfung der Versuchsstrafbarkeit bei Mittäterschaft, Brandstiftungsdelikte, Straßenverkehrsdelikte und die Möglichkeit der Revision aufgrund eines Verfahrensfehlers.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2008, 703· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittBrandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Die Fahrraddiebin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ein Fahrrad aneignet, ein mögliches Rücktrittsverhalten zeigt und in weiterer Folge einem verletzten Ehemann zunächst nicht hilft. Zu prüfen sind insbesondere das tatbestandsausschließende Einverständnis, der Rücktritt vom Versuch sowie das unmittelbare Ansetzen bei einem Unterlassungsdelikt.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Dr. Jan C. Schuhr· JA 2007, 349· 120 Min
Subjektiver TatbestandVersuch und RücktrittUnterlassen+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Ein Mitbewohner zieht für einen Freund, der nach einem Kokainverkauf eine Forderung gegen den Käufer hat, los, um das Geld einzutreiben. Dabei droht er dem Schuldner mit einer Pistole und nimmt dessen Stereoanlage mit, um diesen zur Zahlung zu veranlassen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Geldeintreibers nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Raub und räuberischer Erpressung.

Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Hans Kudlich prüfen besonders häufig Versuch und Rücktritt (4×), Diebstahl (§ 242 StGB) (3×), Unterlassen (3×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (2×), Brandstiftung, § 306 StGB (2×), Mord, § 211 StGB (2×), Rechtfertigungsgründe (2×) und Subjektiver Tatbestand (2×).