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JurafuchsKlausuren
Professor Dr.

Hans Kudlich

10 Klausuren im Portal
Professor:in · Friedrich Alexander Universität Erlangen Nürnberg

Hans Kudlich ist ein deutscher Jurist und Hochschullehrer, geboren 1970 in Neustadt an der Aisch. Er ist an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg tätig. Kudlich nimmt dort eine akademische Position im Bereich der Rechtswissenschaften ein. Seine Forschung und Lehre konzentrieren sich auf strafrechtliche Themen.

Klausuren

10 Klausuren
JA 2026Original-Examensklausur1. Staatsexamen2. Staatsexamen / Referendariat

* Original-Examensklausur: "'Deine Drogen? Meine Drogen!'

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit Drogenbesitz und -handel, insbesondere unter Berücksichtigung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG). Es wird die Abgrenzung und Anwendung wesentlicher Tatbestandsmerkmale sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit hinsichtlich Besitz, Eigentum und Weitergabe von Betäubungsmitteln geprüft.

Professor Dr. Hans Kudlich· JA 2026, 289· 300 Min
Betäubungsmittelgesetz (BtMG)RechtfertigungsgründeRäuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+6 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit einem Bastler, der ein Funk-Störgerät einsetzt, sich Diebstahl, Raub und weiteren Delikten schuldig macht und anschließend nach einem Unfallflucht begeht. Es werden zudem Fragen zur Strafbarkeit von Gehilfen sowie prozessuale Themen zur Verwertung eines vor der Polizei abgelegten Geständnisses aufgeworfen.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min
Schwerer Raub (§ 250 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Mein Haus ist Dein Haus

Die Klausur thematisiert die Begehung eines Hauszutritts durch einen Dritten mit Hilfe einer Anleitung des Bewohners unter Missachtung des elterlichen Willens, sowie das Verhalten einer Autofahrerin nach einem vermeintlichen Unfall. Schwerpunktmäßig werden klassische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts wie Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie Unterlassen behandelt. Der Sachverhalt bietet zahlreiche Ansatzpunkte für die Prüfung der Beteiligungsformen und der jeweiligen subjektiven Elemente.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2018, 914· 120 Min
UnterlassenVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt um innerbetriebliche Konflikte, in deren Folge Straftaten wie Diebstahl, gefährliche Körperverletzung und versuchter Mord begangen wurden. Neben der materiellen Prüfung der Strafbarkeit werden in Teil II revisionsrechtliche und verfahrensrechtliche Aspekte, insbesondere zu Verfahrensrügen, Befangenheit und Protokollberichtigung, aufgegriffen. Die Klausur verbindet materielles Strafrecht mit strafprozessualen Fragestellungen.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2014, 830· 300 Min
Mord, § 211 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Das materielle Gutachten/A-Gutachten+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftung und Betrug, insbesondere den Versuchsbeginn sowie Verteidigungsstrategien bei ungewissen Sachverhalten. Die Studierenden müssen prüfen, ob und wie sich die Strafbarkeit ändert, wenn gemeinsames Wissen oder Billigung gegeben ist, und wie ein Verteidiger hier agieren kann.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Ramona Herold· JA 2013, 511· 150 Min
Betrug (§ 263 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB +5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Bad Girls – nehmt Euch vor den Frauen in Acht

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem mehrere Beteiligte mit Fragen des Unterlassens, des Notwehrexzesses und des Erlaubnistatbestandsirrtums konfrontiert werden. Im Mittelpunkt stehen die (Nicht-)Rettung eines Kindes durch den Vater, der Einfluss einer weiteren Person sowie eine spätere tödliche Eskalation zwischen Ehepartnern. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Vater, Geliebter und Tochter soll geprüft werden.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Katharina Litau· JA 2012, 755· 120 Min
UnterlassenMord, § 211 StGBAussetzung, § 221 StGB+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Arztes, der unter Nötigungsnotstand eine Verstümmelung vornimmt, und die Strafbarkeit der Patientin, die anschließend in Racheabsicht die Bremsleitung seines Fahrzeugs durchtrennt. Thematisiert werden dabei insbesondere Irrtumsproblematiken, actio libera in causa sowie Grundsatzfragen wie der Vertrauensgrundsatz und die Garantie der lex certa.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBBeleidigung, § 185 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 20081. Staatsexamen

* "Die falsche Komplizin

In dieser Klausur werden ausgehend von einem versuchten Versicherungsbetrug durch Brandstiftung eines Wohnhauses Fragen zur Strafbarkeit der Beteiligten S, T und F behandelt, insbesondere zur Mittäterschaft, zum Versuch und zum Rücktritt. Daneben ist die Strafbarkeit von S wegen Verkehrsdelikten durch alkoholbedingtes Fahren zu prüfen. Im zweiten Teil wird die Revision hinsichtlich des Selbstleseverfahrens im Strafprozessrecht erörtert.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2008, 703· 300 Min
Abfangen von Daten, § 202b StGBFalsche Verdächtigung, § 164 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Die Fahrraddiebin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ohne Erlaubnis ein Fahrrad aneignet und sich nach einem Unfall ihres Ehemanns zunächst weigert, ihm zu helfen. Im Zentrum stehen Fragen zum tatbestandsausschließenden Einverständnis, zu Irrtumsproblemen, zum Rücktritt sowie zum unmittelbaren Ansetzen beim Unterlassungsdelikt. Die Prüfung folgender Normen ist explizit ausgeschlossen: §§ 211, 221, 242–246 StGB.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Dr. Jan C. Schuhr· JA 2007, 349· 120 Min
Mord, § 211 StGBAussetzung, § 221 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.

(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Raub (§ 249 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Professor Dr. Hans Kudlich prüfen besonders häufig Mord, § 211 StGB (3×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (2×), Aussetzung, § 221 StGB (2×), Diebstahl (§ 242 StGB) (2×), Raub (§ 249 StGB) (2×), Unterlassen (2×), Abfangen von Daten, § 202b StGB (1×) und Beleidigung, § 185 StGB (1×).