Ramona Herold
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Klausuren
1 KlausurJA 2013Fortgeschrittene
Ein Haus zu viel
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit nach Inbrandsetzung eines Hauses mit Versicherungsabsicht, insbesondere Brandstiftung und Betrugsversuch. Neben klassischen Straftatbeständen werden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit sowie anwaltstaktische Überlegungen bei Sachverhaltsungewissheit und Verteidigung im Verfahren behandelt.
Brandstiftung, § 306 StGB Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Ramona Herold prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).