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Ramona Herold

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Klausuren

1 Klausur
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit nach Inbrandsetzung eines Hauses mit Versicherungsabsicht, insbesondere Brandstiftung und Betrugsversuch. Neben klassischen Straftatbeständen werden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit sowie anwaltstaktische Überlegungen bei Sachverhaltsungewissheit und Verteidigung im Verfahren behandelt.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Ramona Herold· JA 2013, 511· 150 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Ramona Herold prüfen besonders häufig Betrug (§ 263 StGB) (1×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×) und Versuch und Rücktritt (1×).