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Renø Roy

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Klausuren

1 Klausur
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Ein Mitbewohner zieht für einen Freund, der nach einem Kokainverkauf eine Forderung gegen den Käufer hat, los, um das Geld einzutreiben. Dabei droht er dem Schuldner mit einer Pistole und nimmt dessen Stereoanlage mit, um diesen zur Zahlung zu veranlassen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Geldeintreibers nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Raub und räuberischer Erpressung.

Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Renø Roy prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).