Renø Roy
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Klausuren
1 KlausurJA 2006Fortgeschrittene
Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
Ein Mitbewohner zieht für einen Freund, der nach einem Kokainverkauf eine Forderung gegen den Käufer hat, los, um das Geld einzutreiben. Dabei droht er dem Schuldner mit einer Pistole und nimmt dessen Stereoanlage mit, um diesen zur Zahlung zu veranlassen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Geldeintreibers nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Raub und räuberischer Erpressung.
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Renø Roy prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).