Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers
JA 2006, 779 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Prof. Dr. Hans Kudlich, Renø Roy, Goya Tyszkiewicz
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Bewertung von Raub und räuberischer Erpressung mit Qualifikationen. Im Mittelpunkt steht das Vorgehen eines Geldeintreibers, der mit einer Waffe droht und eine Stereoanlage übernimmt, um die Zahlung einer Forderung aus einem Rauschgiftgeschäft durchzusetzen. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fortgeschrittenenklausur, die insbesondere die Qualifikationen der Straftatbestände im Bereich Raub und räuberischer Erpressung prüft.
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- Raub (§ 249 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Geldwäsche (§ 261 StGB)Tatbestandsausschluss beim Vorerwerb – Geldwäsche (§ 261 StGB)
- Geldwäsche (§ 261 StGB)Konkurrenz von Hehlerei und Geldwäsche
- Geldwäsche (§ 261 StGB)Sperrwirkung der Hehlerei für Geldwäsche (§§ 259, 261 StGB)?
- Geldwäsche (§ 261 StGB)Leichtfertigkeit (§ 261 Abs. 6 StGB)
Weitere Klausuren zu (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Übung macht den Meister — hier sind 6 weitere Klausuren mit verwandter Themenstellung.