Klausuren
3 Klausuren(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers
Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute
Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.
Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“
Der Fall behandelt die strafrechtliche Beurteilung eines Kurierfahrers, der die ihm überlassene firmeneigene Tankkarte missbräuchlich für private Zwecke und zum Vorteil Dritter einsetzte. Neben Betrug und Untreue stehen auch Unterschlagung und Urkundenunterdrückung im Raum; ferner ist der Umgang mit Erkenntnissen aus verdeckten Ermittlermaßnahmen und prozessuale Fragen (Haftbefehl) zu prüfen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Frank Hartmann prüfen besonders häufig Praktischer Teil 1: Die Abschlussverfügung (2×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Ermittlungsverfahren 4: Abschluss (1×), Exkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft (1×), Schwere Brandstiftung, § 306a StGB (1×), Totschlag, § 212 StGB (1×) und Unterschlagung (§ 246 StGB) (1×).