Klausuren
3 Klausuren(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der Tod des Juweliers
Die Assessorexamensklausur behandelt die Erstellung einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung im Rahmen eines Todesfalls (Juwelier). Schwerpunktmäßig werden die materiellrechtliche Prüfung von Tötungsdelikten und die prozessuale Beurteilung im Ermittlungsverfahren gefordert. Neben Totschlag und Mord können Begleitthemen wie Diebstahl und Fragen zur Täterschaft und Teilnahme angesprochen werden.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Plädoyer der Staatsanwaltschaft – Schwere räuberische Erpressung mit unerwünschter Beute
Die Assessorklausur behandelt ein staatsanwaltschaftliches Plädoyer mit Schwerpunkt auf der schweren räuberischen Erpressung nach §§ 253, 255 StGB sowie Problemen bei einer unerwünschten Beute. Es sind Prüfungen zu materiellen und prozessualen Aspekten sowie dem Aufbau und der Ausgestaltung der Abschlussverfügung zu fertigen.
Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Frank Hartmann prüfen besonders häufig Praktischer Teil 1: Die Abschlussverfügung (2×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Ermittlungsverfahren 4: Abschluss (1×), Exkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft (1×), Schwere Brandstiftung, § 306a StGB (1×) und Totschlag, § 212 StGB (1×).