Fortgeschrittenenklausur: Die Reise ins Gericht: Wenn der Einbruch nach hinten losgeht
ZJS 2026, 172 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Maximiliane Aust
T bricht in ein fremdes Haus ein, um dort Wertgegenstände zu stehlen, und nimmt Schmuck im Wert von 2.500 € mit. Dabei geht T davon aus, das Haus sei noch bewohnt, obwohl die Eigentumsverhältnisse aufgrund des Todes der Bewohnerin bereits gewechselt haben. S, ein flüchtiger Bekannter von T, beobachtet den Einbruch und wird später als Zeuge geladen. T versucht, S vor dessen Aussage vor Gericht zur Falschaussage zu bewegen; S folgt zunächst, korrigiert aber in der Verhandlung seine Aussage. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Strafbarkeit von T im Zusammenhang mit Diebstahl und Einbruch sowie die Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Beeinflussung des Zeugen S.
Schwerpunkte
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Täterschaft und TeilnahmeRücktritt von versuchter Anstiftung – Vollentsorgungsfall
- Täterschaft und TeilnahmeBeteiligung an einem Unterlassungsdelikt
- Täterschaft und TeilnahmeAnstiftung zum Mord – vermeintlicher Täter handelt gutgläubig
- Täterschaft und TeilnahmeFehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter schuldlos
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