Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)
§ 248a StGB stellt Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (unterhalb ca. 50 € Marktwert) als relative Antragsdelikte unter Strafe; Strafverfolgung erfolgt regelmäßig nur auf Antrag oder bei besonderem öffentlichen Interesse. Der Anwendungsbereich ist auf § 242 und § 246 StGB beschränkt. Examensklassiker: Geringwertigkeitsgrenze, Bestimmung des maßgeblichen Verkehrswerts (z.B. bei Scheckkarten), Berechnung bei Handlungseinheit und Mittäterschaft.
Zu diesem Thema haben wir 69 Klausuren im Portal.
Klausuren zum Thema
Anfängerhausarbeit: „Ein frevelhaftes Unterfangen“
Im Mittelpunkt des Falls steht ein gemeinsamer Diebstahlsplan von A und B, die versuchen, den Opferstock einer Dorfkirche zu entwenden. Während des Versuchs werden sie von Pfarrer P überrascht, woraufhin B den Pfarrer niederschlägt und in den Kofferraum sperrt. Anschließend bedroht B seinen Komplizen A mit einem Schraubenzieher, übernimmt das Fluchtfahrzeug und fährt mit dem gefesselten Pfarrer davon. Die strafrechtliche Würdigung bezieht sich unter anderem auf versuchten Diebstahl, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und die strafbare Freiheitsberaubung.
Fortgeschrittenenklausur: Die Reise ins Gericht: Wenn der Einbruch nach hinten losgeht
T bricht in ein fremdes Haus ein, um dort Wertgegenstände zu stehlen, und nimmt Schmuck im Wert von 2.500 € mit. Dabei geht T davon aus, das Haus sei noch bewohnt, obwohl die Eigentumsverhältnisse aufgrund des Todes der Bewohnerin bereits gewechselt haben. S, ein flüchtiger Bekannter von T, beobachtet den Einbruch und wird später als Zeuge geladen. T versucht, S vor dessen Aussage vor Gericht zur Falschaussage zu bewegen; S folgt zunächst, korrigiert aber in der Verhandlung seine Aussage. Die zentrale Fallkonstellation betrifft die Strafbarkeit von T im Zusammenhang mit Diebstahl und Einbruch sowie die Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Beeinflussung des Zeugen S.
Zwischenprüfungsklausur: Rund um die WG-Party
Bianca plant eine WG-Party und entwendet dazu Lebensmittel und eine Sporttasche aus einem Supermarkt, indem sie die Spirituose aus einem verschlossenen Schrank mit einer Büroklammer öffnet und die Ware unbezahlt in die Tasche steckt. Sie hat vor, die Sporttasche am nächsten Tag zurückzubringen, verzichtet jedoch nach der Party und behält sie, da sie verschmutzt ist. Nach der Party versucht Alexandras Freund Fabian auf Alexandras Wunsch hin, den wertvollen Pudel Mephisto eines Rentners gezielt mit dem Auto zu überfahren, was jedoch misslingt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragestellungen rund um Diebstahl, Umgang mit fremdem Eigentum sowie das Verhalten beim Versuch, einem Tier vorsätzlich Schaden zuzufügen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Urkundendelikte, Betrug und Diebstahl – Ein Leben ohne SUP ist möglich, aber sinnlos
Die Klausur behandelt grundlegende Fragestellungen zu Urkundendelikten, Betrug und Diebstahl im Strafrecht. Examiniert werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale dieser Delikte sowie deren Abgrenzung. Die Aufgabe eignet sich für Studierende zu Beginn ihres juristischen Studiums im Strafrecht.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Mehr Schein als Sein – Greenwashing und „Probefahrt“
Die A-GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer A, wirbt trotz Kostensenkungen durch Verwendung konventioneller Baumwolle weiterhin als 'klimaneutrales Unternehmen', was V zum Kauf eines T-Shirts veranlasst. Im zweiten Komplex übernimmt T ein Fahrzeug vom Händler H im Rahmen einer Probefahrt und verkauft dieses mittels gefälschtem Fahrzeugbrief an V, nachdem er H die Rückgabe absichtlich verweigert hat. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Bewertung von Greenwashing im Wirtschaftsverkehr sowie der Umgang mit Täuschungshandlungen und Eigentumsdelikten bei der Fahrzeugüberlassung. Wesentliche Aspekte betreffen §§ 263, 242 StGB sowie lauterkeitsrechtliche und sachenrechtliche Bezüge. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und T nach dem StGB.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Die verrückten Fußballfans
Im Fokus des Falls steht die Strafbarkeit zweier Fußballfans, die durch Einbruch das Maskottchen-Kostüm ihres Vereins sowie einen Mitarbeiterausweis entwenden, um sich damit Zugang zum Stadion zu verschaffen. Die zentrale Fallkonstellation betrifft den Diebstahl und das Fälschen von Ausweisdokumenten, wobei beide gemeinsam und arbeitsteilig agieren. Schwerpunkte liegen auf dem Wohnungseinbruchdiebstahl, den Urkundendelikten und der Prüfung von Mittäterschaft nach dem Allgemeinen Teil des StGB. Es geht zudem um die Abgrenzung relevanter Qualifikationsmerkmale und den Umgang mit gefälschten Zutrittsausweisen zum Stadion.
… Sambas, Sambas die ganze Nacht'
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einem Diebstahl durch zwei Mittäterinnen, wobei Qualifikationen wie das Aufbrechen eines verschlossenen Spinds und Regelbeispiele des Diebstahls zur Anwendung kommen. Zudem wird ein versuchter, gefährlicher Körperverletzungsakt gegen eine Person betrachtet, einschließlich der relevanten Aspekte des Versuchs und des Rücktritts. Die Prüfung richtet sich an Anfänger, konzentriert sich auf typische Problemstellungen aus dem Strafrecht und bietet einen breiten Überblick über den Allgemeinen und Besonderen Teil.
Schwerpunktbereichsklausur: „In Äppler Veritas“? Von EU Geldern und Finanznöten eines Apfelwinzers
Ein Apfelwinzer aus Hessen befindet sich in finanziellen Schwierigkeiten und sucht nach Fördermöglichkeiten zur Rettung seines Betriebs. Er entdeckt ein EU-gefördertes Programm zur Innovation im Apfel- und Weinanbau mit einer erheblichen Fördersumme, wobei die Mittel aus Haushalten der Europäischen Union stammen. Die Förderbedingungen erfordern insbesondere den Nachweis von Investitionen, etwa in Solaranlagen zur CO2-Reduktion, und eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel. Die Fallkonstellation thematisiert vor allem den Umgang mit EU-Fördermitteln, strafrechtliche Aspekte wie Betrugsdelikte zum Nachteil des europäischen Haushalts (sog. PIF-Delikte) und Bezüge zum europäischen Strafrecht und den Zuständigkeiten der Europäischen Staatsanwaltschaft.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Der große Wurf
Die Klausur befasst sich mit einer grenzüberschreitenden Drogentat zwischen Deutschland und Frankreich. Im Mittelpunkt stehen J, die eine größere Menge Fentanyl von F erhält, einsammelt und schließlich verkauft, sowie T, die aus Rache im alkoholisierten Zustand versucht, F mit dem Auto zu überfahren, dabei aber eine andere Person tödlich verletzt. Es geht um die Strafbarkeit von J und T nach deutschem Strafrecht, insbesondere wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beihilfeshandlungen sowie Fragen zum vorsätzlichen und fahrlässigen Handeln im Zusammenhang mit einer Tötung. Zusätzlich wird thematisiert, ob eine Aussage von F bei der Polizei im Verfahren gegen J verwertbar ist.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter
Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.
Fortgeschrittenenklausur: Bad Influence(r)
A möchte als Influencer Erfolg erlangen und kauft für einen neuen Instagram-Account 50.000 Fake-Follower, um einen Werbevertrag mit dem Unternehmen U über B zu erhalten. Nach Ausbleiben des Werbeerfolgs kündigt U den Vertrag nach vier Wochen und zahlt bisher 4.000 €. In einem zweiten Tatkomplex entwenden C und D gemeinsam ein Armband aus dem Auto des A, wobei D zusätzlich ein Portemonnaie an sich nimmt. Bei der Flucht droht C A mit einer angeblichen Bombe, um das Armband behalten zu können. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit von A, C und D, insbesondere im Bereich des Vermögensstrafrechts und bei Diebstahlsdelikten.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Die Lügen des „Finder-Schwindlers“
Im Mittelpunkt des Falls stehen Betrugshandlungen eines Mannes, der sich über eine Dating-App unter falscher Identität das Vertrauen und Geld einer Influencerin erschleicht. Die Geschädigte entnimmt daraufhin als alleinige Geschäftsführerin einer GmbH ohne Gesellschafterbeschluss einen erheblichen Bargeldbetrag aus dem Firmenvermögen und übergibt ihn dem Täter. Zentral sind die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens als Betrug, insbesondere unter dem Aspekt des sogenannten Dreiecksbetrugs, sowie Fragen rund um den reformierten Geldwäschetatbestand (§ 261 StGB) einschließlich der Selbstgeldwäsche. Die Klausur behandelt zudem das Problem, ob ein Vermögensschaden entfällt, wenn das Opfer eines Betrugs durch eigene Täuschung einen Ausgleich des Schadens versucht.
Fortgeschrittenenklausur: Kontaktloses Bezahlen
A findet eine fremde EC-Karte und nutzt sie im Supermarkt, um Waren im Wert von 32,76 € kontaktlos zu bezahlen, ohne eine PIN einzugeben. Der rechtliche Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Bewertung des Zahlungsvorgangs mittels einer nichtberechtigten Karte unter Einsatz des NFC-Chips und im Zusammenspiel mit den zivilrechtlichen Regelungen zur Risikotragung bei Kartenmissbrauch. Erörtert werden die Voraussetzungen der Autorisierung des Zahlungsvorgangs sowie die Folgen der Kontobelastung und Rückbuchung für den berechtigten Karteninhaber. Im Mittelpunkt steht die Frage, welche strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen sich aus dem Verhalten des A ergeben.
* "(Masken-)Geschäfte in Corona-Zeiten
Die Klausur behandelt komplexe Straftaten rund um Corona-Hilfen und Geschäftsmodelle mit Masken, darunter Betrug beim Soforthilfeantrag, Verwendung gefälschter Zertifikate, Brandstiftung mit Versicherungsbetrugsabsicht sowie Diebstahl. Zusätzlich werden strafprozessuale Fragestellungen wie Beweisverwertungsverbote und Untersuchungshaft behandelt.
Fortgeschrittenenklausur: Cum-Cum des kleinen Mannes
Fortgeschrittenenklausur: Ein Handwerker auf Superspartour
Handwerker A tankt an einer Selbstbedienungstankstelle der Betreiberin B und entscheidet sich nach dem Tanken, den Betrag für das Benzin nicht zu bezahlen. Zusätzlich entwendet A im Kassenraum eine Zeitschrift, indem er sie unter seiner Jacke versteckt, und verlässt das Gebäude. Als B ihn aufhält, fährt A sie mit seinem Pkw an, um eine Konfrontation zu vermeiden. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, Vermögensdelikten und dem Einsatz eines potenziell gefährlichen Werkzeugs im Zusammenhang mit einem räuberischen Diebstahl.
Übungsfall: Schlüssel zum Glück
B findet nach der Scheidung von S einen Schlüssel zur Villa der Ex-Schwiegermutter O, behält ihn absichtlich und überlässt ihn später ihrem neuen Freund A. A verschafft sich mit dem Schlüssel Zutritt zum Haus der O und entwendet dort Wertsachen, wobei es zu einer Gewalttat mit Todesfolge an O kommt. Im Raum stehen insbesondere strafrechtliche Prüfungen bezüglich Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie einer möglichen Beteiligung von B. Der Erblasserstatus von S und strafprozessuale Aspekte wie Strafanträge werden thematisiert.
Fortgeschrittenenklausur: Geldabheben mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls steht W, der mithilfe einer präparierten Metallblende am Geldautomaten versucht, zurückgehaltene Geldscheine zu entwenden (sog. Cash-Trapping). Nach dem Scheitern dieses Plans manipuliert W einen weiteren Kunden während des Abhebevorgangs und entnimmt diesem unter Ablenkung Bargeld. Zudem verwendet W das erlangte Geld für ein Restaurantessen mit seiner Freundin B, die anschließend einen Teil des Geldes mit Kenntnis der Herkunft annimmt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind die Strafbarkeit von W und B nach dem StGB, insbesondere zum Versuch des Diebstahls, zur Wegnahme aus Automaten nach Eingabe der PIN und zur Teilnahme an Hehlerei.
Übungsfall: „Wer hat an der Uhr gedreht…?“
Agathe Auer möchte eine Uhrenkette aus dem Laden der Uhrmacherin Birgit Bijoux an sich bringen, ohne dafür zu bezahlen, und bittet Marek Mesmer, die Kette für sie zu holen. M nimmt die Kette, die ihm als vergessener Gegenstand der A präsentiert wird, und übergibt sie A. Zusätzlich hebt A einen verlorenen Pfandbon von M auf und löst ihn ein. Später versucht M unter falscher Identität, eine von B reparierte Taschenuhr abzuholen. Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB.
Schwerpunktbereichsklausur Kriminalwissen-schaften: Von Krawallnächten, Einhörnern und Stromausfällen
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Strafverfahren gegen einen 18-jährigen Angeklagten (A), der sich in einer sogenannten Krawallnacht an Ausschreitungen beteiligt hat und deswegen unter anderem wegen Landfriedensbruchs zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde. Es werden verschiedene strafrechtliche Fragestellungen thematisiert, wie die Öffentlichkeit von Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz, mögliche Diversionsmaßnahmen, die Einbeziehung früherer Jugendstrafen und die Anrechnung von Untersuchungshaft. Weiterhin behandelt der Fall die strafrechtlichen Sanktionen im Kontext einer Bewährung sowie die Bildung einer Gesamtstrafe und den Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung aufgrund erneuter Straftaten. Der Sachverhalt bezieht sich schwerpunktmäßig auf Jugendstrafrecht und Bewährungsfragen.
Zweimal Pech an einem Abend
Die Klausur behandelt einen versuchten und letztlich abgebrochenen Wohnungseinbruchsdiebstahl mit Rücktrittsproblematik. Weiterhin werden das Verhalten des Mittäters bei der Absicherung der Beute (inklusive eines Schussabgabes zur Einschüchterung) und der Diebstahl bzw. die Unterschlagung geringwertiger Sachen im Nachgang in der S-Bahn geprüft.
Zwischenprüfungsklausur: Die etwas andere Diebestour
Die Klausur thematisiert eine Diebestour, bei der zwei Personen in das Haus eines Verstorbenen einsteigen, dort durch Aufhebeln der Terrassentür Uhren entwenden und die Beute anschließend teilen. Dabei geht es insbesondere um Fragen des Diebstahls, des besonders schweren Falls des Diebstahls und die Zurechnung der Tatbeiträge im Rahmen einer Mittäterschaft.
Examensübungsklausur: Die etwas andere Schnäppchenjagd
A nutzt im Supermarkt S ein neuartiges Selbstscannersystem, um beim Einkauf mehrere technische Produkte zu unterpreisigen Konditionen zu erwerben. Er manipuliert Preisetiketten und versteckt ein Smartphone in einer Nudelpackung, die anschließend im Einkaufswagen einer anderen Kundin (D) landet. Nach dem Einkauf versucht A, die manipulierte Ware zurückzutauschen und greift D dabei körperlich an, nachdem diese ihn durch Gewalthandlung von ihrer Tasche fernhält. Der Fall thematisiert insbesondere strafrechtliche Aspekte wie Diebstahl, Betrug und Körperverletzung im Zusammenhang mit dem Einkaufsvorgang und den Manipulationen.
Examensklausur: Ein guter Tropfen
Student S entnimmt nach einem Vergessen der Kundin K am Pfandautomaten einen Pfandbon und nutzt diesen im Supermarkt, um sich das Pfand auszahlen zu lassen. Zudem manipuliert S ein Rabattetikett und verschafft sich so einen Preisnachlass auf eine hochwertige Flasche Scotch. Am Abend konsumiert S zusammen mit Freundin F die Flasche und berichtet ihr von den Umständen des Erwerbs. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Computerbetrug, Urkundenfälschung und mögliche Beteiligungstatbestände. Strafprozessuale Zusatzfragen betreffen die Zulässigkeit einer Publikumseinschränkung und die Verlegung der Hauptverhandlung in das Audimax.
Examensklausur: Wohnungseinbruchdiebstahl und Kraftfahrzeugrennen
In diesem Fall geht es um mehrere strafrechtliche Fragestellungen. Die Tochter entwendet nach dem Tod ihres Vaters einen Geldschein aus dessen Haus. Ein Dritter verschafft sich nach Einsicht in Todesanzeigen Zutritt zu einem fremden Haus und stiehlt ein wertvolles Bild. Anschließend entwendet er nach ähnlichem Muster ein Auto und flieht mit hoher Geschwindigkeit vor der Polizei. Im Mittelpunkt stehen Fragen zum Wohnungseinbruchdiebstahl nach Tod des Inhabers sowie zur Strafbarkeit eines Fluchtfahrens als verbotenes Kraftfahrzeugrennen.
Anfängerklausur – Strafrecht: Diebstahl - Weinblätter auf Abwegen
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig das Abtrennen von Bestandteilen und Fragen zur Gewahrsamsenklave im Rahmen eines Diebstahls. Ein zentrales Thema ist zudem die Verwendung eines Erntemessers als mögliches gefährliches Werkzeug im Tatgeschehen sowie die Rolle eines Teilnehmers als Bandenmitglied und das Zusammenwirken der Beteiligten. Ferner steht die inzidente Prüfung von Qualifizierungsmerkmalen im Fokus. Ziel ist es, die strafrechtlichen Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Diebstahlsdelikten ausführlich zu analysieren.
Zugfahrt mit Folgen
Die Klausur behandelt verschiedene Probleme des Strafrechts: Im Bereich des Allgemeinen Teils geht es um Versuch, Rücktritt und die Anforderungen an eine freiwillige Rücktrittshandlung. Im Besonderen Teil werden insbesondere die Unterschlagung und die Mordmerkmale relevant, zudem werden Qualifikationen wie schwere Körperverletzung und Hausfriedensbruch angesprochen. Die Sachverhaltslösung erfordert besonders die Abgrenzung fehlgeschlagener und noch möglicher Rücktritte sowie die Bewertung der einzelnen Delikte im Zusammenhang einer Beziehungstat.
Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher
Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.
Fortgeschrittenenklausur: Spendenbecher
Im Mittelpunkt des Falles steht A, der ein Benefizfestival ohne Entrichtung des Eintrittspreises betritt, indem er sich einen Eintrittsstempel fälscht und unbefugt auf das Gelände gelangt. Dort entwendet er aus versiegelten Spendeneimern eine Vielzahl von Bechern, die als Nachweis für getätigte Spenden dienen, und gibt diese an einer Bar mit einer falschen Behauptung gegen Auszahlung von Geld ab. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach dem StGB und fokussiert auf Vermögensdelikte, insbesondere Urkundenfälschung und den Umgang mit den Bechern als möglichem Tatobjekt. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Vorliegen von Täuschungshandlungen und die Zueignungsabsicht im Zusammenhang mit den entnommenen Spendenbechern.
* "Die kriminellen Geschäftsführer
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit einem Fahrzeugverkauf unter falschen Papieren, Problemen des Schadens beim Betrug und Untreue sowie der Einrichtung von geheimen Konten für Schmiergeldzwecke. Zusätzlich wird die strafprozessuale Verwertbarkeit von Unterlagen geprüft, die bei einer auf Gefahr im Verzug gestützten Durchsuchung sichergestellt wurden.
Die Poststelle
Die Klausur behandelt eine Fallgestaltung, in der einer Zeugin in einer Poststelle die Brieftasche samt Sparbuch entwendet wird. Der mutmaßliche Täter fordert für die Rückgabe der verlorenen Gegenstände von den Geschädigten 100 Euro. Die Klausur behandelt insbesondere Eigentums- und Vermögensdelikte sowie mögliche bloße Fundunterschlagung.
Fortgeschrittenenklausur: Ein Einhorn auf Abwegen
Tami (T) entwendet nach einem Stoß gegen Erika (E) am Bankautomaten Bargeld, das E gerade abheben wollte, und flieht unerkannt. Im zweiten Komplex möchte T nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung die behördlichen Konsequenzen umgehen und beauftragt Alan (A), die Ordnungswidrigkeit einem nicht existierenden Dritten zuzuschreiben. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen rund um Raub (§ 249 StGB), Erpressungstatbestände (§§ 253, 255 StGB) sowie die Verdächtigung einer nicht existierenden Person (§ 164 Abs. 2 StGB) und der Schutzbereich von § 263 StGB. Die Klausur thematisiert ausgewählte Problemstellungen zur Wegnahme, Vermögensverfügung und falscher Verdächtigung im Strafrecht.
(Original-)Examensklausur: Selbst bedienen: gern – aber selbst zahlen?
Im Fall betreibt V ein Selbstbedienungsrestaurant, in dem Gäste Speisen und Getränke über eine Chipkarte bestellen und beim Verlassen bezahlen. A entnimmt unbemerkt die Chipkarte des P, bestellt damit ein Gericht und legt die Karte danach zurück. P zahlt bei Verlassen des Restaurants unwissentlich auch für die Bestellung des A. Im Zentrum stehen die strafrechtlichen Fragestellungen nach Betrug und möglicher Urkundendelikte im Zusammenhang mit dem Verhalten des A.
Fortgeschrittenenklausur: „Das getäuschte Opfer als Täter“
Im vorliegenden Fall nutzt Anton die Gutgläubigkeit von Benedikt aus, indem er sich als Bankmitarbeiter ausgibt und vorgibt, Benedikts Konto durch die Herausgabe von Bankkarte und PIN vor einem angeblichen Virus schützen zu müssen. Nachdem Benedikt die Karte und die PIN übergibt, gibt Anton die Karte reumütig zurück. Im zweiten Teil versucht Benedikt, ohne oder nur teilweise zu bezahlen, an ein Virenschutz-Programm in Franziskas Geschäft zu gelangen und wendet dabei verschiedene Täuschungs- und Verbergungsstrategien an. Im Fokus stehen strafrechtliche Fragestellungen zum Betrug (§ 263 StGB), insbesondere zum Vorliegen eines Irrtums und Gefährdungsschadens, sowie die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug (§§ 242, 263 StGB).
Ein hundsgemeiner Coup
Im Sachverhalt entwendet T einen entlaufenen Hund aus einem Park, obwohl für ihn nicht klar erkennbar ist, ob der Hund herrenlos ist. Am nächsten Tag entwendet T in einem Fachgeschäft einen Ball, entscheidet sich jedoch an der Kasse spontan, den Diebstahl nicht zu vollenden und legt den Ball doch noch zum Bezahlen aufs Band. Zu prüfen ist unter anderem Diebstahl, Versuch und Unterschlagung.
ORIGINAL: "Auf der Flucht
Im Fall flüchten zwei Kleinkriminelle nach einem Diebstahl im Pkw und geraten in eine Polizeikontrolle. Um der Festnahme zu entgehen, fährt der Fahrer gezielt auf einen Polizisten zu, der sich nur durch einen Sprung retten kann. Die Klausur thematisiert den gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, den Versuch der Tötung und die strafrechtliche Beteiligung des Beifahrers.
ORIGINAL: "Ein folgenschwerer Unfall
Die Klausur behandelt einen Unfall, bei dem zwei Täter nach einem Diebstahl gemeinsam mit einem Auto flüchten, Fahrerwechsel vornehmen und am Unfall beteiligt sind. Nach dem Unfall verlassen sie den Unfallort, um nicht entdeckt zu werden. Es sind die strafrechtlichen Konsequenzen für beide Beteiligten insbesondere im Hinblick auf das unerlaubte Entfernen vom Unfallort zu prüfen.
Übungsfall: Nox irae flagrantis – Kulturkampf im Sauerland
Im Mittelpunkt des Falls stehen T1 und T2, die sich über ein Fax des Bürgermeisters B, mit dem sie zur Teilnahme an einem traditionellen Osterfeuer eingeladen werden, empören. Aus Protest setzen sie einen städtischen Holzhaufen in Brand, wodurch wirtschaftlicher Schaden entsteht und T2 durch einen Unfall verletzt wird. Zudem lassen sie einen in der Nähe abgestellten Trecker des Bauern Ö trotz bestehender Rettungsmöglichkeit ungeschützt, sodass er durch das Feuer zerstört wird. Der Fall behandelt Fragestellungen aus dem Bereich der Sachbeschädigungs- und Brandstiftungsdelikte, objektiven Zurechnung, Versuchsbeginn sowie Unterlassungsstrafbarkeit.
Examensklausur: Skate-by-night
Der Fall handelt von A, der während eines Inline-Skate-Events dem Mitteilnehmer R unbemerkt ein Smartphone und einen Energieriegel entwendet. Als R A später verfolgt, stellt A ihm ein Bein, wodurch R stürzt und an den Folgen verstirbt. Am nächsten Tag verkauft A das gestohlene Smartphone seinem Bekannten B und täuscht ihn dabei mit einer gefälschten Garantieerklärung. Schwerpunkte liegen im Bereich der Eigentums- und Urkundendelikte, des Raubs sowie der Prüfung etwaiger Tötungsdelikte.
Übungsfall: Jacqueline und der Fluch der Damenhandtasche
Im Mittelpunkt des Falls steht Jacqueline (J), die als Auszubildende im Seniorenheim ihrer Kollegin Emma (E) deren vermeintlich wertvolle Handtasche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen abnimmt und mit Hilfe des Wachmanns Warnfried (W) entwenden will. Es kommt zu einer Kooperation zwischen J und W, deren Inhalte später Anlass für eine Erpressung durch W werden. Gleichzeitig begeht J eine Schwarzfahrt und wird dabei von Bobfried (B) bemerkt, woraus eine tätliche Auseinandersetzung resultiert. Der Fall behandelt zentrale Probleme aus dem Strafrecht, insbesondere Diebstahl, Mittäterschaft, Erpressung, Körperverletzung sowie Aspekte im Zusammenhang mit unerlaubtem Schwarzfahren.
Examensklausur: Die freundlich gierigen Bankmitarbeiter
A und B täuschen die ältere O, um an ihre Bankkarte und PIN zu gelangen, mit denen sie anschließend 25.000 € am Geldautomaten abheben. Während des Besuchs entwendet B zudem den Autoschlüssel der O und fährt gemeinsam mit A deren Kleinwagen fort, um ihn später eventuell zu verkaufen. Beide werben ihren Bekannten K an, der für eine Provision einen Käufer für das Fahrzeug finden soll, wobei K trotz Verdacht auf Diebstahl mitmacht. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Betrug, Diebstahl, gemeinschaftlicher Tatbegehung und Teilnahme. Zusätzlich ist im prozessualen Teil das Verhalten von B auf der Autobahn im Zusammenhang mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zu würdigen.
Referendarexamensklausur: Ein „preisgünstiger“ Sommertag
Im Mittelpunkt des Falls steht Alvin (A), der durch verschiedene Handlungen in einem Supermarkt sowie in einer Straßenbahn mehrere Straftatbestände verwirklichen könnte. A entwendet heimlich Wodka im Supermarkt, manipuliert beim Selbstbedienungskassensystem den Preis für eine Zeitschrift und bezahlt so einen geringeren Betrag für ein teureres Produkt. Anschließend fährt er bewusst ohne Fahrschein mit der Straßenbahn, gibt gegenüber der Kontrolleuse falsche Personalien an und äußert eine abwertende Bemerkung über die Verkehrsgesellschaft. Zusätzlich spielt das Verhalten des Strafrichters Samson (S) bei der Urteilsfindung und nachträglichen Änderung der Urteilsformel eine zentrale Rolle. Schwerpunktmäßig sind Fragen des Betrugs, Diebstahls, Leistungserschleichung, falscher Verdächtigung, Beleidigung, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung zu prüfen.
Übungsfall: Schirm, Schein und Melone
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des J und M in zwei Tatkomplexen: Erstens durch die Mitnahme eines Regenschirms in einem Selbstbedienungsladen (Fragestellung: Diebstahl und Abgrenzung zum Betrug), und zweitens durch das Aufheben und Behalten von Bargeld aus einer Damengeldbörse (Fragestellung: Fundunterschlagung, Selbstzueignung mit Drittzueignung). Der Schwerpunkt liegt auf klassischen Vermögensdelikten sowie der Täterschaft und Teilnahme.
'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Einbrecher von dem Hauseigentümer mit einer Schusswaffe getötet wird. Im Mittelpunkt stehen Tötungsdelikte, Rechtfertigungsgründe wie Notwehr und deren Überschreitung (Notwehrexzess) sowie die Strafbarkeit des Teilnehmers bei unterlassener Hilfeleistung nach schwerer Verletzung. Die rechtliche Beurteilung adressiert insbesondere die Grenzen der Notwehr in einer Haussituation ('castle doctrine') sowie die Verantwortlichkeit mehrerer Beteiligter.
Referendarexamensklausur: Money for Nothing
Im Mittelpunkt des Falls steht A, der bei einem Spaziergang im Park von P einen Hausschlüssel und zudem dessen Mobiltelefon erhält, dieses aber anschließend nicht zurückgibt. Nach einer körperlichen Auseinandersetzung nimmt A auch das Portemonnaie von P und verwendet ein darin enthaltendes blanko unterschriebenes Überweisungsformular, um sich selbst unrechtmäßig Geld zu überweisen. Kernfragen betreffen die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme des Handys und Portemonnaies, die Verwendung des Überweisungsträgers sowie mögliche Anschlussdelikte. Zudem geht es um die spätere Geldanlage des erlangten Betrags durch einen Dritten (B).
(K)ein Dieb
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung des Verhaltens eines Studenten, der in einem Kaufhaus versehentlich ein Getränk nicht bezahlt und dieses trotzdem mitnimmt und konsumiert. Themenschwerpunkte sind die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug, der Gewahrsamsbruch in Selbstbedienungsläden sowie die Frage der Unterschlagung. Zu prüfen ist, wie sich B nach dem StGB strafbar gemacht haben könnte.
Übungsfall: Von hessischen Geizhälsen und norddeutschen Hilfspolizisten – Teil 1
Im Mittelpunkt des Falls steht der Jurastudent S, der nach dem Tanken an einer Selbstbedienungstankstelle statt des tatsächlichen Preises einen geringeren Betrag bezahlt und anschließend eine Reise antritt. Dabei fährt er auf der Bundesstraße mit zu geringem Abstand hinter einem LKW. Die nachfolgende F stellt S, hält ihn fest und wird von ihm körperlich attackiert. Später verursacht F in stark alkoholisiertem Zustand eine Kollision mit dem Windsurfer S und unterlässt eine Rettung. Zentrale Schwerpunkte sind die strafrechtliche Abgrenzung von Diebstahl und Betrug beim Tanken, das Festnahmerecht gemäß § 127 Abs. 1 StPO, Gefährdungsdelikte im Straßen- und Schiffsverkehr sowie ein möglicher versuchter Mord durch Unterlassen.
Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen
Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.
Vom Wutbürger W
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des W, der in das Anwesen des G eindringt, Gegenstände entwendet, Sachbeschädigung begeht und sich gegen den Kampfhund verteidigt. Es geht insbesondere um Diebstahl, Qualifikationen dieses Delikts, Sachbeschädigung, sowie die Frage eines Defensivnotstands.
Die eigenmächtige Vollstreckung
A gewährt B ein Darlehen, das B nicht zurückzahlt. Nach einem gescheiterten Vollstreckungsversuch nimmt A eigenmächtig ein Notebook sowie Bargeld von B an sich und nutzt beziehungsweise veräußert später das Notebook. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach den Tatbeständen des StGB, insbesondere im Hinblick auf Diebstahl, Unterschlagung und deren Konkurrenzen.
Ein Sommerabend
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Anton im Zusammenhang mit der Wegnahme eines Fahrrads (inklusive Beurteilung von Diebstahl und unbefugtem Gebrauch eines Fahrzeugs), der anschließenden Rückgabe an einem anderen Ort, und dem Geschehen um die versuchte gefährliche Körperverletzung an Franziska, deren Todesfolge zu prüfen ist. Die §§ 212, 211 StGB (Totschlag/Mord) sind auszuklammern.
Übungsfall: Stadionbesuch mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls stehen mehrere Strafrechtsprobleme im Zusammenhang mit einem Fußballspielbesuch. A und B werden als Fans im Zug von Bundespolizisten kontrolliert, wobei es zu Beleidigungen und körperlichen Auseinandersetzungen kommt. Im Stadion zeigt W, auf Anfrage von A, ein Banner mit abwertender Botschaft gegenüber der Polizei, und es ereignen sich weitere Körperverletzungen bei Streit um einen Bierbecher und nach einem Wurf gegen einen Linienrichter. Nach dem Spiel kommt es zu weiteren Konflikten bei einer polizeilichen Vernehmung, wobei A sich gegen die Beamten zur Wehr setzt. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind unter anderem die Beurteilung von Notwehr, Beleidigung unter Kollektivbezeichnung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie die Prüfung gefährlicher Körperverletzung und Anstiftung.
Übungsfall: Flaschenpfand ohne Pfandflasche
Im Mittelpunkt des Falls steht T, der mit einer leeren Einwegflasche und einer manipulierten Pfandbanderole versucht, an einem Rücknahmeautomaten beim Getränkehändler X unberechtigt Pfandgeld zu erlangen. Der Automat erkennt die manipulierte Flasche als pfandberechtigt an und stellt einen Gutschein aus, den T jedoch letztlich nicht einlöst. Zu prüfen sind insbesondere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte sowie Fragen der Versuchsstrafbarkeit. Der Fall thematisiert außerdem die strafrechtliche Relevanz des Verhaltens beim Betreten des Geschäftsraums sowie den Umgang mit Pfandsystemen nach der Verpackungsverordnung.
Der Strafantrag
Der Fall behandelt die prozessualen Voraussetzungen für die Strafverfolgung bei Antragsdelikten und illustriert dies anhand eines Diebstahls innerhalb der Familie. Schwerpunkt der Fallfrage ist, warum der Täter ohne Strafantrag nicht bestraft werden kann und welche gesetzgeberischen Überlegungen zu Antragserfordernissen bestehen.
Nachts im Museum
Die Klausur 'Nachts im Museum' thematisiert Strafbarkeitsfragen rund um einen geplanten und ausgeführten Kunstdiebstahl in der Kunsthalle München. Schwerpunktmäßig behandelt werden das Vorgehen einer Tätergruppe, technische Überwindung von Sicherungen, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Hehlereihandlungen im Zusammenhang mit der Diebstahlsbeute. Die strafrechtliche Bewertung der Handlungen von A, B und C steht im Mittelpunkt.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht: „Handy und Bier“
Im Fall "Handy und Bier" fordert Anton (A) von Siegfried (S) eine Entschuldigung und behält dessen Handy ein, das er sich zuvor durch einen Trick verschafft hat. Nachdem S die Rückgabe verweigert wird, folgt er A, woraufhin A das Handy in ein Gebüsch wirft. Am nächsten Tag bedroht A im Supermarkt den Inhaber Ottfried (O) mit einer ungeladenen Pistole, um nach einem Ladendiebstahl mit mehreren Bierdosen zu fliehen. Zentrale rechtliche Schwerpunkte sind Eigentumsdelikte einschließlich Diebstahl und Raub, die Definition der Waffe im Sinne des § 250 StGB sowie die Strafbarkeit von sowohl A als auch S.
Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.
Der Nürnberger Zahngold-Fall
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung der Entnahme von Zahngold nach der Feuerbestattung durch Mitarbeiter eines städtischen Krematoriums. Thematisiert werden insbesondere die Qualifikation als Diebstahl, die Problematik von Körperteilen als mögliche Tatobjekte, die Abgrenzung von Wahndelikt und untauglichem Versuch, die Störung der Totenruhe sowie Fragen des Verwahrungsbruchs.
Übungsfall: Der Transporter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Brummifahrer B, der für das Unternehmen F regelmäßig wertvolle Waren transportiert. B nutzt seine Fahrerstellung und eigens angefertigte Zweitschlüssel, um zusammen mit seinem Freund C den Transporter samt Ladung eigenmächtig an einen Hehler zu überführen. Dabei versperrt C dem Transportleiter T den Weg und ermöglicht so die Wegfahrt. Die Klausur fragt nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von B und C insbesondere im Hinblick auf Eigentums- und Vermögensdelikte nach dem StGB.
Übungsfall: Juristenstammtisch
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Juristenstammtisch, bei dem ein Anwalt das Urteil gegen seinen Mandanten, einen 22-jährigen Studenten, wegen Ladendiebstahls von Zigarettenpackungen diskutiert. Der Student wurde zu drei Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt, wobei das Gericht auch generalpräventive Erwägungen und die Zahlungsunfähigkeit des Täters für eine Geldstrafe anführt. Im Gespräch werden verschiedene Sanktionsmöglichkeiten und deren rechtliche Voraussetzungen angesprochen, etwa die Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO, Geldstrafe, Freiheitsstrafe sowie weitergehende Reaktionen auf Bagatellkriminalität. Zusätzlich werden Fragen des Strafprozessrechts, insbesondere Sprungrevision und notwendige Verteidigung, thematisiert.
Übungsfall: Der (E)i-Pod und die Messer
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und inwieweit sich die Beteiligten T, P und F wegen verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte strafbar gemacht haben. T verkauft der alten Dame O telefonisch zunächst einen i-Pod unter Missverständnissen und Unwahrheiten und später ein Messerset unter Falschangaben, wobei O beide Waren kauft. P, die Putzfrau, entwendet den i-Pod und nach O's Tod auch das Messerset aus deren Wohnung. F kauft das Messerset von P, obwohl sie weiß, dass sie den Kaufpreis nicht zahlen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.
Parken und Tanken
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der A, die mehrfach Parkscheine fälscht und einen manipulierten Parkschein zum Zweck der Gebührenersparnis verwendet. Zusätzlich betankt A ihr Fahrzeug an einer Selbstbedienungstankstelle und entfernt sich sodann, ohne den fälligen Betrag zu bezahlen. Es werden Standardprobleme aus dem Bereich der Urkundendelikte sowie Betrugs- und Vermögensdelikte geprüft.
Brandreden
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, versuchter Beteiligung sowie der Frage nach Einwilligung. Im Mittelpunkt stehen die Ereignisse nach einem tödlichen Handgemenge zwischen A und B und die spätere Verabredung zwischen A und F zur Brandstiftung. Die Bearbeitung erfordert fortgeschrittene Kenntnisse im Strafrecht, insbesondere zu den Straftatbeständen des Allgemeinen und Besonderen Teils sowie den strafbaren Versuch.
Übungsfall: Grenzen der Geschäftstüchtigkeit bei zivilistischem Denken im Strafrecht
A kauft einen Futtersack während einer Sonderaktion in einer Baumarktkette und manipuliert später das Preisschild, um durch das Rückgaberecht einen höheren Betrag zurückzuerhalten. A entfernt im Markt das Preisschild eines anderen Sacks, tauscht es zu Hause aus und erhält beim Rücktausch 100 € statt des ursprünglich gezahlten Preises von 80 €. Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, insbesondere im Hinblick auf Vermögensdelikte, Urkundenunterdrückung und Täuschungshandlungen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zueignungsabsicht, der urkundlichen Eigenschaften von Preisschildern und des strafrechtlichen Vermögensschadens.
Examensklausur – Strafrecht: Liechtensteinische Erpressung
Ein Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank fordert von einem deutschen Kunden Geld, um über dessen Schwarzgeldkonten Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde setzt zum Schein einen Schläger auf den Bankmitarbeiter an, wobei es zu einer Verwechslung und Körperverletzung eines unbeteiligten Hotelgastes kommt. Der Bankmitarbeiter entwendet daraufhin eine Datensicherungs-CD mit brisanten Kundendaten und verkauft diese an einen deutschen Polizeibeamten, was zu erheblichen Steuereinnahmen führt. Im Zentrum stehen strafrechtliche Fragen zu Erpressung, Körperverletzung, Notwehr, error in persona, Hehlerei sowie Beweisverwertungsverboten im Steuerverfahren.
Übungsfall: Der Platzverweis
Im Mittelpunkt des Falls steht A.S., der Sportwetten auf Fußballspiele abschließt und gezielt die Spielausgänge manipulieren will, indem er einen Schiedsrichter gegen Geld zur absichtlichen Falschentscheidung anstiftet. Der Fall behandelt zwei Varianten: Zum einen wettet A.S. trotz geplanter Manipulation und verliert, zum anderen belauscht ein Dritter die Abrede und gewinnt durch die tatsächliche Manipulation. Kernthema ist die Strafbarkeit nach § 263 StGB (Betrug), insbesondere hinsichtlich Täuschung durch konkludentes Verhalten und Manipulation des Wettgegenstands. Die Strafrechtsdogmatik zum Betrug bei Sportwetten, Spielmanipulation sowie die Beteiligungsform werden vertieft behandelt.
Urlaubsvorbereitung
In dieser Klausur geht es um Raub- und Erpressungsdelikte sowie die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung über ausgeliehene und fremde Bücher zwischen zwei Freunden. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von A und B bei der Wegnahme der Bücher sowie beim anschließenden Zurückfordern und der möglichen Androhung von Gewalt.
Übungsfall: Der bestohlene Erpresser
Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.
Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angestellten, der eine Wasserwaage aus seinem Betrieb entwendet und dabei gezielt den Pförtner täuscht. Gleichzeitig wird das Verhalten eines Freundes thematisiert, der vor Gericht zugunsten des Täters wahrheitswidrig aussagt. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Betrug und Diebstahl, Urkundsbegriff sowie Irrtumsfragen bei Aussagedelikten.
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.
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