Henning Christoph Kramer (1940–2025) war ein deutscher Kirchenjurist. Besonderes Engagement zeigte er in der Förderung der deutsch-baltischen Beziehungen. Er wirkte maßgeblich an der Schnittstelle zwischen Kirchenrecht und deutscher sowie baltischer Kultur- und Rechtsgeschichte. Kramers Wirken prägte die Verbindung von kirchlicher Rechtswissenschaft und internationalen Beziehungen.
Klausuren
1 KlausurNachts im Museum
Drei Täter planen und verüben einen Kunstdiebstahl in einer Münchener Kunsthalle. Dabei werden Sicherheitseinrichtungen überwunden, Gemälde entwendet und ein Sicherheitsmann durch einen Schlag mit einem Bild verletzt. Es stellt sich die Frage nach der Strafbarkeit der Beteiligten insbesondere in Bezug auf Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie strafrechtliche Beteiligungsformen.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Christoph Kramer prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Täterschaft und Teilnahme (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).