Klausuren
Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Mark Müller prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) (1×) und Täterschaft und Teilnahme (1×).