Klaus Hoffmann-Holland ist Professor für Rechtswissenschaft und Kriminologie an der Freien Universität Berlin. Er ist Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin und war zudem Vizepräsident der Freien Universität. Zu seinen wissenschaftlichen Schwerpunkten zählen die Rechtswissenschaften sowie die Kriminologie. Hoffmann-Holland ist sowohl in der akademischen Forschung als auch in der praktischen Rechtsprechung tätig.
Klausuren
3 KlausurenAusflug ins Grüne
Der Sachverhalt behandelt das strafrechtliche Verhalten von A, B und F im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs, dessen Weiterveräußerung, der Hehlerei und einer riskanten Autofahrt, bei der ein Radfahrer verletzt wird. Die Klausur umfasst Verkehrsdelikte, Anschlussdelikte sowie Fragen der Eigenverantwortlichkeit und Unfallbeteiligung. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Parken und Tanken
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Frau, die mehrfach einen verfälschten Parkschein verwendet, um Parkgebühren zu sparen, und anschließend eine Tankfüllung entwendet. Thematisiert werden Standardprobleme aus den Bereichen Urkundendelikte, Betrug sowie Diebstahl und Unterschlagung.
Examensklausur StR Sportliche Leistung
Der Radsportler A verbessert im Nachgang heimlich seine Examensklausur im Dienstzimmer des JPA und nimmt im Rahmen eines Radrennens das verbotene Dopingmittel Sportivin zur Leistungssteigerung, welches er zuvor unter Bedrohung aus einer Apotheke erlangt hat. Über die Auswirkungen seiner Handlungen auf die Prüfung, das Radrennen und die Beteiligten wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A nach dem StGB analysiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Klaus Hoffmann-Holland prüfen besonders häufig Diebstahl (§ 242 StGB) (2×), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) (2×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Betrug (§ 263 StGB) (1×), Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Hehlerei (§ 259 StGB) (1×) und Raub (§ 249 StGB) (1×).