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Jurafuchs
cand. iur.

Daniela Loy

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Klausuren

ZjS 2008Fortgeschrittene

Übungsfall: Der bestohlene Erpresser

Im vorliegenden Fall konfrontiert A seinen Rivalen B mit belastenden Dokumenten und fordert von ihm 10.000 € unter Androhung der Weitergabe an die Staatsanwaltschaft. B reagiert darauf, indem er in As Hotelzimmer einbricht, die Dokumente an sich nimmt und durch eine gezielte Manipulation den Verdacht auf die Reinigungskraft R lenkt. Währenddessen informiert Strafverteidiger S B über eine bevorstehende Hausdurchsuchung, sodass belastendes Material beiseite geschafft werden kann. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit von A, B und S im Hinblick auf Diebstahl, Erpressung, falsche Verdächtigung sowie Strafvereitelung und stellt außerdem die Problematik der Notwehrgrenzen bei Schweigegelderpressungen in den Fokus.

Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGB+5 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von cand. iur. Daniela Loy prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Tötung auf Verlangen, § 216 StGB (1×).