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Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Der BT 2 behandelt Vermögens- und Eigentumsdelikte wie Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Raub (§ 249 StGB) und typische Qualifikationen (§§ 243, 244, 250 StGB). Zentrale Streitfragen bestehen etwa um die Fremdheit und Sacheigenschaft entwendeter Objekte, Abgrenzung zwischen Diebstahl, Betrug und Raub, sowie um Täuschungshandlungen beim Computerbetrug (§ 263a StGB). Klassiker: Dereliktion, Wohnungseinbruchsdiebstahl, räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Zu diesem Thema haben wir 472 Klausuren im Portal.

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Neueste Klausuren zum Thema

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JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Klimakleber“

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Protestaktionen von sogenannten 'Klimaklebern'. Anhand eines Sachverhalts werden die strafrechtlichen Tatbestände und mögliche Rechtfertigungsgründe geprüft.

Nötigung, § 240 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten eines Künstlers, der im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zur Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu möglichen Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit künstlerischer Freiheit.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a. in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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