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Strafrecht

BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Der BT 2 behandelt Vermögens- und Eigentumsdelikte wie Diebstahl (§ 242 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Raub (§ 249 StGB) und typische Qualifikationen (§§ 243, 244, 250 StGB). Zentrale Streitfragen bestehen etwa um die Fremdheit und Sacheigenschaft entwendeter Objekte, Abgrenzung zwischen Diebstahl, Betrug und Raub, sowie um Täuschungshandlungen beim Computerbetrug (§ 263a StGB). Klassiker: Dereliktion, Wohnungseinbruchsdiebstahl, räuberische Erpressung (§§ 253, 255 StGB), Sachbeschädigung (§ 303 StGB).

Zu diesem Thema haben wir 470 Klausuren im Portal.

Unterthemen

Neueste Klausuren zum Thema

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JURA 2026Fortgeschrittene

Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.

· JURA 2026, 2020
Betrug (§ 263 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten eines Künstlers, der im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zur Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu möglichen Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit künstlerischer Freiheit.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Von Diamantringen und Punkten in Flensburg

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme rund um eine Verkehrssituation, bei der es unter anderem zu einem Diebstahl, Betrugshandlungen sowie Verkehrsdelikten wie Gefährdung des Straßenverkehrs kommt. Im Zentrum stehen der Umgang mit vermögensbezogenen Delikten sowie die strafrechtliche Einordnung von Tathandlungen im Straßenverkehr. Zu prüfen sind insbesondere die Voraussetzungen des Diebstahls, des Betrugs und relevanter verkehrsbezogener Straftaten nebst möglichen Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen.

Jan-Christian Schröder· JuS 2026, 602· 300 Min Bearbeitung
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+9 weitere
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BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a. in der Jurafuchs-Lernapp

In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.

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