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Prof. Dr.

Christian Fahl

7 Klausuren im Portal
Professor:in · Universität Greifswald

Christian Fahl, geboren am 18. Juli 1967 in Neumünster, ist ein deutscher Rechtswissenschaftler. Seine Arbeit und Forschung konzentrieren sich auf juristische Fragestellungen im deutschen Recht. Mit seinem Hintergrund in Rechtswissenschaft trägt er zur akademischen Diskussion und Ausbildung im juristischen Bereich bei.

Klausuren

7 Klausuren
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Klimakleber“

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Protestaktionen von sogenannten 'Klimaklebern'. Anhand eines Sachverhalts werden die strafrechtlichen Tatbestände und mögliche Rechtfertigungsgründe geprüft.

Nötigung, § 240 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie

Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.

Christian Fahl· JURA 2013, 1226
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»All doors locked«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.

Christian Fahl· JURA 2013, 967
Nötigung, § 240 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 20121. Staatsexamen

* "Preisausschreiben

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz von Betrugshandlungen im Zusammenhang mit einem Preisausschreiben und Lotteriegewinnversprechen. Die Protagonisten erscheinen im Sachverhalt als potenzielle Täter sowie Opfer verschiedener Straftaten, wobei auch mögliche Rechtfertigungsgründe zu prüfen sind. Zudem wird eine prozessuale Frage zur Zulässigkeit der Mithilfe eines Schöffen im Hauptverfahren aufgeworfen.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2012, 906· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)RechtfertigungsgründeHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+5 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Autos für Afrika

A und B planen, durch einen fingierten Nachweis die Umweltprämie zu erhalten, obwohl das Auto nicht wie vorgeschrieben verschrottet, sondern weiterverkauft wird. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung des Verhaltens von A und B sowie prozessuale Fragen zur Wirksamkeit einer Verständigung und der Rücknahme eines Rechtsmittels.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2011, 836· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+4 weitere
ZjS 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur – Strafrecht: Liechtensteinische Erpressung

Ein Mitarbeiter einer liechtensteinischen Bank fordert von einem deutschen Kunden Geld, um über dessen Schwarzgeldkonten Stillschweigen zu bewahren. Der Kunde setzt zum Schein einen Schläger auf den Bankmitarbeiter an, wobei es zu einer Verwechslung und Körperverletzung eines unbeteiligten Hotelgastes kommt. Der Bankmitarbeiter entwendet daraufhin eine Datensicherungs-CD mit brisanten Kundendaten und verkauft diese an einen deutschen Polizeibeamten, was zu erheblichen Steuereinnahmen führt. Im Zentrum stehen strafrechtliche Fragen zu Erpressung, Körperverletzung, Notwehr, error in persona, Hehlerei sowie Beweisverwertungsverboten im Steuerverfahren.

Christian Fahl· ZJS 2009, 63
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeAusspähen von Daten, § 202a StGB+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen

Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.

Christian Fahl· JURA 2009, 234
RechtfertigungsgründeSchuldSubjektiver Tatbestand+3 weitere

Häufige Schwerpunkte

Die Klausuren von Prof. Dr. Christian Fahl prüfen besonders häufig Rechtfertigungsgründe (4×), Betrug (§ 263 StGB) (3×), Nötigung, § 240 StGB (2×), Ausspähen von Daten, § 202a StGB (1×), Diebstahl (§ 242 StGB) (1×), Freiheitsberaubung, § 239 StGB (1×), Hauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf (1×) und Schuld (1×).