Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
Die Sachbeschädigung (§ 303 StGB) schützt das Eigentum vor Beschädigen, Zerstören und unbefugter Veränderung des Erscheinungsbildes einer fremden Sache. Prüfungsrelevant sind insbesondere die Abgrenzung zwischen Beschädigung und bloßer Funktionsbeeinträchtigung, der Anwendungsbereich von § 303 Abs. 2 StGB (Veränderung des Erscheinungsbilds) und der Umgang mit unerheblichen oder vorübergehenden Veränderungen. Examensklassiker: Graffiti, Luft ablassen aus Reifen, Sachbeschädigung an Tieren oder beweglichen Sachen.
Klausuren zum Thema
Original-Examensklausur: „Klimakleber“
Die Klausur thematisiert strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Protestaktionen von sogenannten 'Klimaklebern'. Anhand eines Sachverhalts werden die strafrechtlichen Tatbestände und mögliche Rechtfertigungsgründe geprüft.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten eines Künstlers, der im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zur Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu möglichen Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit künstlerischer Freiheit.
Fortgeschrittenenklausur: Wechselnde Loyalitäten
Im vorliegenden Fall geht es um eine kriminelle Gruppe, die einen Raubüberfall plant und sich während der Tat mit einem Wachmann und der Polizei konfrontiert sieht. Zahlreiche strafrechtlich relevante Handlungen, darunter Körperverletzung, Mord und versuchte Tötung, werden begangen, wobei Rücktrittsfragen und Fragen der Rechtfertigung eine zentrale Rolle spielen. Besonderes Augenmerk liegt auf komplexen Tatbeiträgen, unterschiedlichen Motivlagen der Beteiligten sowie Nebenaspekten wie Notrettung und Täuschung in der Identität. Die Konstellation betrifft sowohl das Verhältnis zwischen Täter:innen als auch die möglichen Qualifikationstatbestände und Mordmerkmale im Strafrecht.
„Der Tortenwurf“
Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung bewirft die politische Aktivistin T den amtierenden Bundesfinanzminister O mit einer Sahnetorte, um ein politisches Zeichen zu setzen. O erleidet keine Schmerzen oder Verletzungen, T wird unmittelbar durch Sicherheitspersonal von der Bühne entfernt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der T unter Berücksichtigung von Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung.
Examensübungsklausur: Wer bremst, verliert – und wer überholt, riskiert alles
Pamilla (P) und Sajan (S) liefern sich mit hochmotorisierten Fahrzeugen spontan ein Rennen auf einer Landstraße, wobei P auf der Gegenfahrbahn bleibt und beide deutlich zu schnell fahren. Im Verlauf ignorieren sie bewusst die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. P kollidiert bei einem Überholmanöver nach einer Kuppe mit dem Fahrzeug der entgegenkommenden Gali (G), die lebensgefährlich verletzt und dauerhaft querschnittsgelähmt wird. Der Fall thematisiert strafrechtliche Aspekte rund um verbotene Kraftfahrzeugrennen, fahrlässige und vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs sowie mögliche Delikte gegen Leib und Leben. Die Prüfung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von P und S in Bezug auf das Unfallgeschehen steht im Mittelpunkt.
Fortgeschrittenenübungsklausur zu Körperverletzungs- und Straßenverkehrsdelikten: Grillen mit Hindernissen
Im Mittelpunkt des Falls steht Onkel Otto, der einen Stuhl im Vorfeld eines Familiengrillens so manipuliert, dass er beim Hinsetzen zusammenbricht. Ziel seiner Handlung ist es, seine Nichte Nina zu erschrecken und ihr Schmerzen zuzufügen, tatsächlich trifft es jedoch Pauline, die sich auf den präparierten Stuhl setzt und dabei erhebliche Verletzungen erleidet. Danach versucht Otto, die Beweise der Stuhlmanipulation zu vernichten, indem er die Schrauben auf Straßenbahngleise wirft, wodurch eine Entgleisungsgefahr für eine ankommende autonome Straßenbahn entsteht. Schließlich verursacht Otto beim Verlassen der Tankstelle einen Unfall mit einem geparkten Auto und entfernt sich, ohne den Schaden zu melden. Der Fall behandelt schwerpunktmäßig Problemkreise der versuchten und vollendeten Körperverletzung, Irrtumsfragen, Gefährdungsdelikte im Zusammenhang mit § 315e StGB sowie das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
… Sambas, Sambas die ganze Nacht'
Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Prüfungen von Diebstahl mit Qualifikation durch Aufbrechen eines Spinds, Mittäterschaft sowie Versuch und Rücktritt. Zusätzlich wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz thematisiert. Die Klausur richtet sich an Anfänger und legt Wert auf das Grundverständnis typischer Deliktsaufbauten.
Anfängerklausur: Erbe auf Umwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht Sören (S), der bei einem Restaurantbesuch von seinen Enkeln Alwin (A) und Bert (B) unabhängig voneinander mit demselben Gift getötet wird, wobei beide nichts vom Handeln des anderen wissen. Nach dem Tod von S erbt zunächst deren Mutter Helga (H), die später durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kommt, nachdem A ihr ein Flugticket mit der Hoffnung auf einen tödlichen Unfall geschenkt hatte. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen zu Täterschaft und Kausalität bei der Tötung durch Gift, die Strafbarkeit des Versuchs eines Tötungsdelikts sowie mögliche Probleme beim „Abschneiden“ natürlicher Abläufe und Überholungsfälle. Hinzu kommt ein weiterer Handlungsstrang, bei dem Erna (E) bei einem Unfall auf einer Baustelle verletzt wird, nachdem Karla (K) durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindert.
Heimweg nach dem Stammtisch
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten. Im Mittelpunkt stehen Alkoholkonsum, die Überlassung des Fahrzeugs, erhebliches Geschwindigkeitsüberschreiten, ein Streifschaden sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Alles eine Frage der Vorbereitung
Die Klausur behandelt das Vorbereitungsstadium einer räuberischen Erpressung unter Verwendung einer selbstgebauten Rohrbombe sowie die strafrechtliche Bedeutung von Abstandnahmebemühungen. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Franca (F), Manfred (M) und Elif (E), insbesondere hinsichtlich der Körperverletzung der Mitarbeiterin Nora (N), Sachbeschädigung und der erfolgreichen Erpressung des Supermarktbetreibers Sebastian (S). Die Klausur setzt vertiefte Kenntnisse im Strafrecht voraus.
Anfängerklausur – Strafrecht: Aktivismus in der Klimakrise
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von Klimaaktivismus mit einem Fokus auf die Anwendung des Notstandsrechts im Hinblick auf den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Zentrale Schwerpunkte sind darüber hinaus die Frage, ob ein Bolzenschneider als gefährliches Werkzeug gemäß § 244 I Nr. 1 Buchst. a StGB anzusehen ist sowie die Problematik des Beisichführens eines solchen Werkzeugs bereits im Versuchsstadium. Außerdem wird der Rücktritt von der Qualifikation nach Verwirklichung des qualifizierenden Merkmals und die analoge Anwendung des § 24 I 1 StGB thematisiert.
Zweimal Pech an einem Abend
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten an einem nächtlichen Wohnungseinbruch. Zentral sind der Versuch des besonders schweren Diebstahls samt Rücktritt, mögliche Beteiligungsformen sowie die weiteren Folgen der Tatnacht, einschließlich eines gezielt abgegebenen Einschüchterungsschusses zur Sicherung der Beute und einer späteren Handlung in der S-Bahn. Zu prüfen sind sämtliche relevanten Straftatbestände aus dem StGB.
Folgenschwere Vorurteile
In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
Fortgeschrittenenklausur: Spendenbecher
Im Mittelpunkt des Falles steht A, der ein Benefizfestival ohne Entrichtung des Eintrittspreises betritt, indem er sich einen Eintrittsstempel fälscht und unbefugt auf das Gelände gelangt. Dort entwendet er aus versiegelten Spendeneimern eine Vielzahl von Bechern, die als Nachweis für getätigte Spenden dienen, und gibt diese an einer Bar mit einer falschen Behauptung gegen Auszahlung von Geld ab. Die Klausur prüft die Strafbarkeit des A nach dem StGB und fokussiert auf Vermögensdelikte, insbesondere Urkundenfälschung und den Umgang mit den Bechern als möglichem Tatobjekt. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte sind das Vorliegen von Täuschungshandlungen und die Zueignungsabsicht im Zusammenhang mit den entnommenen Spendenbechern.
Buch-Liebe
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt einen Fall, in dem eine Bibliothekarin einer Komplizin dabei hilft, ein wertvolles Buch aus der Universitätsbibliothek zu entwenden und dabei Aufkleber in andere Bücher anzubringen. Im Verlauf der Tat wird ein Schatten wahrgenommen und es kommt zu einem tätlichen Kontakt. Es sind insbesondere strafrechtliche Delikte wie Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie die Rolle der Meinungsfreiheit und eine mögliche Untreuehandlung zu prüfen.
Hausarbeit: Ein nervenaufreibender Urlaub
Im Mittelpunkt des Falls steht O, der auf Mallorca gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin K Urlaub macht und nach Drohungen seiner Noch-Ehefrau F annimmt, dass diese ihn vor Ort angreifen will. Als nachts heftig an die Hotelsuite geklopft wird, nimmt O auf Anraten von K eine Vase und verletzt die Person an der Tür, die sich später als Hotelmitarbeiter H herausstellt. Streitig sind insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts aufgrund des Auslandsbezugs, Fragen der Rechtfertigung und des Irrtums sowie mögliche Körperverletzungsdelikte. Zu prüfen ist zudem die Verantwortlichkeit sowohl von O als auch von K nach dem deutschen Strafgesetzbuch.
Ein folgenschwerer Gegenschlag
Die Klausur behandelt eine Auseinandersetzung, bei der der Täter unter Einfluss eines Freundes statt eines Faustschlags ein Messer einsetzt und dadurch gravierende Verletzungen verursacht. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung, Aufstiftung, die Zueignungsabsicht beim Entwenden eines Smartphones, die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und Sachentziehung sowie strafrechtliche Fragen zur Nutzung einer digitalen Parkscheibe und Revision wegen eines absoluten Revisionsgrundes.
Die digitale Selbstschussanlage
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.
Beziehung mit schwerer Folge
In diesem Übungsfall aus dem Strafrecht wird das Verhalten von Rouven gegenüber seiner ehemaligen Partnerin Pamela untersucht. Rouven bedrängt und bedroht Pamela mit Nachrichten, Telefonanrufen, einer E-Mail an ihren Arbeitgeber und Sachbeschädigungen, was letztlich zur Entwicklung einer schweren Depression und zum Suizid von Pamela führt. Der Fall thematisiert verschiedene Tatbestände aus dem Strafrecht und fragt nach der Strafbarkeit von Rouven.
* "Mit dem Handy auf der Flucht
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug, Zueignungsabsicht, sowie Straßenverkehrsdelikte im Zusammenhang mit einer Flucht mit Handy und dem Einsatz eines Messers. Weiterhin wird im strafprozessualen Teil das Recht auf den gesetzlichen Richter und Fragen rund um das Beschäftigungsverbot von Richterinnen sowie der Unterschied zwischen Aussetzung und Unterbrechung eines Strafverfahrens behandelt.
* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Fußballfans nach verschiedenen Vorfällen im Stadion und auf dem Heimweg. Thematisiert werden insbesondere das Zeigen eines Banners mit der Aufschrift 'A.C.A.B.' als mögliche Beleidigung, das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik, Übergriffe auf einen gegnerischen Fan sowie die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen als Beweismittel.
Übungsfall: „Heiße Quellen“
Der weltberühmte Sänger C übernachtet inkognito in einem Hotel und gibt beim Einchecken bewusst falsche Personalien auf dem Meldeformular an. Nach einer versehentlichen Beschädigung eines Hotelgemäldes verlässt er das Hotel im Glauben, dass durch die Falschangaben eine Haftung vermieden wird. Die Hotelangestellte A eignet sich das vom Gast gezahlte Bargeld an, vernichtet den Meldezettel und täuscht so die ordnungsgemäße Buchführung. Der Fall konzentriert sich auf mögliche Strafbarkeiten wegen Urkundenfälschung, Unterschlagung, Betrug und begleitende Kontrollpflichten weiterer Hotelmitarbeiter.
Übungsfall: Die Sandviper
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.
Der missglückte (?) Anschlag im Museum
Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.
Liebe mit Hindernissen
Der Fall thematisiert die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen im Kontext einer ungewollten Schwangerschaft und einer gescheiterten Beziehung. Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um den Schwangerschaftsabbruch im Ausland, das Ubiquitätsprinzip, Sachbeschädigung, Nachstellung und Beleidigung, sowie die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme und ein tödlicher Schuss im Rahmen einer Bedrohungsaktion.
Übungsfall: Ärger nach dem Physikum
Im Mittelpunkt des Falls steht der Medizinstudent A, der nach einer Feier in einer Diskothek zunächst von B durch ein mit Speichel versetztes Anprusten mit Zigarettenrauch provoziert wird. A reagiert darauf mit einem Stoß eines Bierglases gegen Bs Stirn, wobei B verletzt wird und das Glas zerbricht. Anschließend beschädigt A aus Ärger beim Versuch, gegen die Bar zu treten, eine Tasche samt Smartphone der D. Die Kernfrage ist die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A, insbesondere hinsichtlich Körperverletzung und Sachbeschädigung, sowie die Prüfung von Rechtfertigungsgründen wie Notwehr (§ 32 StGB) und der sogenannten aberratio ictus.
Übungsfall: Rempelei am Glühweinstand
Im Mittelpunkt dieses Falls steht ein Streit am Glühweinstand zwischen Ruprecht (R) und Nikolaus (N). Nachdem R versehentlich durch einen Zusammenstoß den Glühwein des N verschüttet, eskaliert die Situation: N schlägt R mit der Faust, wobei R unglücklich stolpert und durch im Handschuh versteckte Glasscherben eine Schnittwunde erleidet. Im Anschluss beruhigen sich beide und versöhnen sich. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen im Bereich der Körperverletzungsdelikte, eventuell auch Sachbeschädigung, mit besonderem Fokus auf subjektive und objektive Zurechnung sowie die Differenzierung verschiedener Vorsatzformen.
Nächtliche Aktion mit Folgen
Zwei Aktivisten sprühen einen beleidigenden Schriftzug an eine Haltestelle vor der Polizeistation. Während der anschließenden Flucht kommt es zu einem Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge, verbunden mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort. Weiterhin kommt es zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Polizisten. Es sind mehrere Delikte aus dem Bereich der Beleidigung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verkehrsdelikte zu prüfen.
Der Berg ruft
Ein Bergsteiger bricht aus lebensrettenden Gründen in eine Schutzhütte ein und nimmt anschließend eine Marienfigur mit. Der Eigentümer verfolgt ihn und schießt mit einem Jagdgewehr, wobei sowohl der Bergsteiger als auch eine Kuh verletzt werden. Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand, mutmaßliche Einwilligung, sowie Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehr beim Schusswaffeneinsatz und die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.
»Kekse für die Kinder«
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.
Musikwettbewerb mit Folgen
Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.
Vom Wutbürger W
Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten eines Wutbürgers, der aus Protest das Anwesen eines Investors aufsucht, ein Fenster einschlägt, einen hochwertigen Whisky entwendet und eine politische Parole auf eine Glastür sprüht. Zusätzlich verletzt er einen Kampfhund mit einer Eisenstange und nimmt diesen mit. Die strafrechtliche Prüfung umfasst Diebstahl, Qualifikationen sowie Sachbeschädigung und Notwehr.
Nachts im Museum
Drei Täter planen und verüben einen Kunstdiebstahl in einer Münchener Kunsthalle. Dabei werden Sicherheitseinrichtungen überwunden, Gemälde entwendet und ein Sicherheitsmann durch einen Schlag mit einem Bild verletzt. Es stellt sich die Frage nach der Strafbarkeit der Beteiligten insbesondere in Bezug auf Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie strafrechtliche Beteiligungsformen.
Ausflug ins Grüne
Der Sachverhalt behandelt das strafrechtliche Verhalten von A, B und F im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs, dessen Weiterveräußerung, der Hehlerei und einer riskanten Autofahrt, bei der ein Radfahrer verletzt wird. Die Klausur umfasst Verkehrsdelikte, Anschlussdelikte sowie Fragen der Eigenverantwortlichkeit und Unfallbeteiligung. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Die gefährliche Ex-Frau
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Ex-Frau K, die aus Ärger die Villa ihrer Rivalin B anzünden möchte. Zusätzlich verändert sie mit Nagellack die Prüfplakette ihres Autos, um vor einer Polizeikontrolle geschützt zu sein. Geprüft werden Brandstiftungsdelikte, Urkundsdelikte und Sachbeschädigung nach dem StGB.
Übungsfall: Der mutige Mitarbeiter
Im Mittelpunkt des Falls steht ein geplanter Einbruchsdiebstahl durch zwei Mitbewohner, A und B, bei dem hochwertige Elektrogeräte aus einem Universitätsinstitut entwendet werden sollten. Aus gesundheitlichen Gründen führt A die Tat nicht selbst aus, sondern unterstützt B durch Informationen und gemeinsame Beuteabrede. B versucht daraufhin, mit einem Schraubenschlüssel einzubrechen, wird aber bei Tatausführung vom diensthabenden Mitarbeiter M überrascht und flieht ohne Beute. Die rechtlichen Schwerpunkte umfassen insbesondere die Strafbarkeit wegen (versuchten) Diebstahls unter Qualifikationen des § 244 StGB sowie Aspekte der Täterschaft und Teilnahme.
Übungsfall: „Gute Nachbarschaft“
Im Mittelpunkt des Falls steht eine eskalierende Auseinandersetzung zwischen zwei verfeindeten Nachbarinnen, F und N. F provoziert N gezielt, um eine tätliche Auseinandersetzung herbeizuführen, wird jedoch selbst von N mit einem Messer verletzt. In der Folge verteidigt sich F mit einem Spaten gegen N. Zudem beobachtet Fs Ehemann M das Geschehen und unterlässt es bewusst, seiner Ehefrau zu helfen, obwohl er rechtzeitig eingreifen könnte. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen auf Notwehr, Absichtsprovokation, dem Unterlassen als unechtes Unterlassungsdelikt sowie der Täterschaft und Teilnahme bei Garantenstellung.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: „Ein teuflischer Plan“
In dem Fall wollen Kalle (K) und seine Frau Gabi (G) ein renovierungsbedürftiges und versichertes Bauernhaus in der Eifel wieder instand setzen. Nachdem K die Renovierungskosten als zu hoch einschätzt, überredet er seinen Praktikanten Boris (B), das Haus in Brand zu setzen, um über die Brandversicherung die Auszahlung der Versicherungssumme zu erlangen. Der Brand verläuft wie geplant, K beantragt die Auszahlung und es folgen polizeiliche Ermittlungen, die zur Verweigerung der Versicherungssumme führen. Strafrechtliche Schwerpunkte betreffen die Brandstiftungstatbestände, Täterschaft und Teilnahme, den Umgang mit Irrtümern sowie das Verhältnis von Betrug und Brandstiftung; in der Zusatzfrage geht es um die Anforderungen an die Belehrung über das Zeugnisverweigerungsrecht im Ermittlungsverfahren.
Übungsfall: Selbstjustiz auf der Intensivstation
Die Tochter T fordert den behandelnden Arzt A nach einem schweren Unfall ihrer Mutter M, die im Koma liegt und künstlich beatmet wird, zur Abschaltung der lebenserhaltenden Geräte auf. Nachdem A dies unter Berufung auf ärztliche Pflichten und mangelnde Übertragbarkeit der Patientenverfügung ablehnt, trennt T selbstständig den Beatmungsschlauch, woraufhin M verstirbt. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Beurteilung dieses Vorgehens unter Einbeziehung der Patientenverfügung und der aktuellen Rechtsprechung zur passiven Sterbehilfe. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit der T nach dem StGB, einschließlich der Relevanz von §§ 212, 216 StGB und der Rolle des mutmaßlichen Patientenwillens.
Übungsklausur StR Scherben bringen nicht immer Glück
Im Rahmen der Übungsklausur wird die Strafbarkeit mehrerer Personen nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) geprüft. Die Konstellationen drehen sich unter anderem um Putativnotstand, Erlaubnistatumstandsirrtum sowie die Beteiligungsformen und etwaige Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe.
Übungsfall: Ein Hundeleben
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Nachbarschaftsstreit, bei dem A seinen Kampfhund auf den Hund seines Nachbarn N hetzt. K, ein weiterer Nachbar, versucht zunächst erfolglos, den Angriff abzuwehren, indem er einen Stein auf den Kampfhund wirft. In einem weiteren Angriff des Kampfhundes tötet K das Tier letztlich mittels eines Wurfgeschosses, um seine eigene Hündin zu schützen. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit des K nach dem StGB, wobei Schwerpunkte auf Versuch, Notwehr und Notstand sowie der Sachbeschädigung liegen.
Übungsklausur (Anfänger) StR Von Kanarienvögeln und Schnapsdrosseln
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A im Zusammenhang mit dem Tod eines Kanarienvogels durch einen verfehlten Angriff mit einem Laserpointer, unterlassene Hilfeleistung bei einem Bekannten sowie einem gescheiterten, scheinwaffenbasierten Raubversuch mit anschließender tödlicher Unfallfolge eines Passanten. Schwerpunkte liegen auf Versuch und Unterlassung, Wahndelikt, Fahrlässigkeit, spezifischem Gefahrzusammenhang sowie Raub mit Scheinwaffen.
Der betrunkene Fahrlehrer
Eine Fahrstunde führt zu mehreren Straßenverkehrsdelikten: Der betrunkene Fahrlehrer greift ins Lenkrad und steuert das Fahrzeug auf seine Ex-Frau zu, wobei es zu einer Gefährdung und Sachbeschädigung kommt. Die Fahrschülerin unterlässt nachträglich die Meldung eines Unfalles, weil sie um ihren Führerschein fürchtet. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Fahrlehrers und der Fahrschülerin.
* "Sprühaktion mit Folgen
Die Klausur behandelt eine nächtliche Graffiti-Sprühaktion auf einem Bahngelände, einen Angriff auf einen Bahnmitarbeiter, Freiheitsberaubung, Diebstahl und anschließende riskante Fahrmanöver mit einem gestohlenen Fahrzeug. Zu prüfen sind strafrechtliche Fragen zu Sachbeschädigung, Körperverletzung, Raub, Nötigung im Straßenverkehr und Straßenverkehrsdelikten. Eine Zusatzfrage betrifft das Verhalten des Gerichts bezüglich eines Beweisantrags und der Verwertbarkeit eines Geständnisses.
Übungsfall: Wehrhafte Laubenpieper
A dringt nachts mit einem Schraubendreher in eine Schrebergartenanlage ein und entwendet aus einem Verschlag des S einen mit Werkzeug gefüllten Werkzeugkasten. Während er den Tatort verlässt, wird er von M und N entdeckt; M hält A fest, während N die Polizei alarmiert. A versucht durch körperliche Gewalt und den Einsatz der Beute zu entkommen und verletzt dabei N leicht. Im Mittelpunkt stehen Fragestellungen zum Diebstahl, zur Verwendung gefährlicher Werkzeuge und zum räuberischen Diebstahl gemäß StGB.
Übungsfall: Judge Posner, ein Kind und viele Schafe
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Verkehrsunfall, bei dem Autofahrer A in einer ausweglosen Situation entweder ein Kind (K) oder eine große Schafherde, die dem Eigentümer E gehört, überfährt, um das jeweils andere zu retten. Gegenstand der Prüfung sind die strafrechtlichen und zivilrechtlichen Konsequenzen für A, insbesondere mit Fokus auf Rechtfertigungsgründe wie Notstand (§ 34 StGB, § 904 BGB). Weiterhin werden Fragen des Tierschutzrechts (§ 17 Nr. 1 TierSchG) erörtert und die Rolle der ökonomischen Analyse des Rechts diskutiert. Der Fall beleuchtet somit das Spannungsfeld zwischen Schutz von Leben, Eigentum und Tierwohl im deutschen Recht.
Übungsfall: Der (E)i-Pod und die Messer
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und inwieweit sich die Beteiligten T, P und F wegen verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte strafbar gemacht haben. T verkauft der alten Dame O telefonisch zunächst einen i-Pod unter Missverständnissen und Unwahrheiten und später ein Messerset unter Falschangaben, wobei O beide Waren kauft. P, die Putzfrau, entwendet den i-Pod und nach O's Tod auch das Messerset aus deren Wohnung. F kauft das Messerset von P, obwohl sie weiß, dass sie den Kaufpreis nicht zahlen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.
* "Eine Bärenjagd auf Abwegen
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Beurteilung einer rechtswidrigen Jagd auf einen geschützten Braunbären und einen Waschbären im Hochschwarzwald. Es geht insbesondere um Jagdwilderei mit Kraftfahrzeug, Straßenverkehrsgefährdung, Sachbeschädigung, Beteiligung an einer Straftat und Fragen der Strafprozessordnung zur Verwertung einer Videozeugenaussage vor Gericht. Ferner ist zu prüfen, ob und wie die Aussage eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen prozessual verwertet werden darf.
Übungsfall: Grenzen der Geschäftstüchtigkeit bei zivilistischem Denken im Strafrecht
A kauft einen Futtersack während einer Sonderaktion in einer Baumarktkette und manipuliert später das Preisschild, um durch das Rückgaberecht einen höheren Betrag zurückzuerhalten. A entfernt im Markt das Preisschild eines anderen Sacks, tauscht es zu Hause aus und erhält beim Rücktausch 100 € statt des ursprünglich gezahlten Preises von 80 €. Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, insbesondere im Hinblick auf Vermögensdelikte, Urkundenunterdrückung und Täuschungshandlungen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zueignungsabsicht, der urkundlichen Eigenschaften von Preisschildern und des strafrechtlichen Vermögensschadens.
Examensklausur StR Streit ums Kaminholz
In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.
Übungsfall: Straftaten gegen Kraftfahrzeuge
Im Mittelpunkt des Falls stehen verschiedene Straftaten rund um Kraftfahrzeuge. C möchte sich gegen die mutwillige Beschädigung seines Fahrzeugs durch einen Fünfjährigen zur Wehr setzen und hält diesen kurz fest. Nachdem sein Auto zugeparkt wurde, entlüftet C auf Vorschlag des Kioskinhabers K alle vier Reifen eines fremden Autos, ohne zu wissen, dass dieses gerade als Fluchtfahrzeug von einem Bankräuber genutzt wird. Später kommt es zu einer gezielten Beschädigung am Wagen seines Arbeitskollegen A. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit von C und K nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Sachbeschädigung, möglicher Beihilfe und weiterer Delikte wie Freiheitsberaubung.
Übungsfall: Alkoholgenuss mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht Dauerstudent A, der nach erheblichem Alkoholkonsum bei einer Party die Karosserie des Autos seines Freundes F beschädigt und dessen Motorrad für eine „Spritztour“ entwendet. Die Polizei kontrolliert A, nachdem F den Diebstahl gemeldet hat, und es wird eine Blutprobe durch eine Krankenschwester ohne ärztliche Beteiligung entnommen. Thematisiert werden strafrechtliche und strafprozessuale Fragestellungen, insbesondere der Umgang mit alkoholbedingter Schuldunfähigkeit, die Zulässigkeit der Verwertung von Beweismitteln (Blutprobe, Gesprächsaufzeichnung, Beschuldigtenvernehmung) sowie das Vorgehen der Staatsanwaltschaft bei relativen Antragsdelikten und dem Einwand des Strafklageverbrauchs nach einer Verfahrenseinstellung. Die Aufgaben greifen auch Fragen zum Ermittlungsverfahren auf, wenn der geschädigte Freund zunächst keinen Strafantrag stellt und nachträglich neue Beweismittel auftauchen.
Übungsfall: Der Karpfen im Goldfischteich
Im Mittelpunkt des Falls steht der Nachbarschaftsstreit zwischen A und N, bei dem A auf Anstiftung von B Motoröl in den Fischteich des N gießt, um dessen Fisch zu töten. Dies führt zum Tod eines wertvollen Koi, der im Eigentum des N steht, und verursacht einen erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Neben Sachbeschädigung werden strafrechtliche Aspekte wie Umweltdelikte, die Beteiligung mehrerer Personen sowie Mordmotive diskutiert. Im weiteren Verlauf bittet A aufgrund seiner psychischen Belastung G und S, ihm eine tödliche Dosis Morphium zu verabreichen, was thematisch Suizidbeihilfe und persönliche Motive berührt. Der Fall legt den Schwerpunkt auf strafrechtliche Verantwortlichkeiten, Täterstrukturen und Beihilfe im Kontext von Umwelt- und Deliktsrecht.
Sachbeschädigung (§ 303 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.