Rita Haverkamp (* 1966) ist eine deutsche Juristin und an der Eberhard Karls Universität Tübingen tätig. Sie verfügt über ausgewiesene Expertise im deutschen Recht. Ihre Arbeit konzentriert sich auf wissenschaftliche Forschung und Lehre im juristischen Bereich. Haverkamp bereichert das akademische Umfeld der Universität Tübingen durch ihre juristische Fachkenntnis.
Klausuren
1 KlausurDer betrunkene Fahrlehrer
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Fahrlehrers und einer Fahrschülerin im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Im Mittelpunkt stehen aktuelle Rechtsprechungsfragen zu den Verkehrsdelikten sowie zu einer Sachbeschädigung und dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort. Zu analysieren sind zudem Kenntnisse und Pflichten der Beteiligten sowie deren Handlungen im Straßenverkehr.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Rita Haverkamp prüfen besonders häufig Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB (1×) und Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (1×).