Johannes Kaspar ist deutscher Strafrechtswissenschaftler, Kriminologe und Hochschullehrer an der Universität Augsburg. Seine akademischen Schwerpunkte liegen im Strafrecht und in der Kriminologie. Geboren im Jahr 1976, ist er insbesondere in Forschung und Lehre zu strafrechtlichen und kriminologischen Themen tätig.
Klausuren
3 KlausurenKriminologie Fortgeschrittenenklausur
Die Klausur befasst sich mit einem Mordfall unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Aufgaben behandeln die Bedeutung sozialer Faktoren für Kriminalität, kriminologische Ansätze nach Franz von Liszt, theoretische Erklärungen für das Verhalten des Täters sowie statistische Kennzahlen zur Tötungsdelinquenz in Deutschland. Zudem werden Hasskommentare und deren strafrechtliche Relevanz thematisiert.
Der betrunkene Fahrlehrer
Eine Fahrstunde führt zu mehreren Straßenverkehrsdelikten: Der betrunkene Fahrlehrer greift ins Lenkrad und steuert das Fahrzeug auf seine Ex-Frau zu, wobei es zu einer Gefährdung und Sachbeschädigung kommt. Die Fahrschülerin unterlässt nachträglich die Meldung eines Unfalles, weil sie um ihren Führerschein fürchtet. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Fahrlehrers und der Fahrschülerin.
Der gewalttätige Schlafwandler
In diesem anspruchsvollen Fortgeschrittenenfall geht es um einen gewalttätigen Schlafwandler, der im Somnambulismus eine Person verletzt. Die Strafbarkeit des Schlafwandlers und der sich verteidigenden Frau wird unter anderem im Hinblick auf Handlungsbegriff, Notwehr, Unterlassen (Garantenstellung) und Verbotsirrtum geprüft.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Johannes Kaspar prüfen besonders häufig Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB (1×), Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB (1×), Grundlagen (1×), Rechtfertigungsgründe (1×), Schuld (1×), Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB (1×) und Unterlassen (1×).