Stephan Christoph Harpprecht von Harpprechtstein (1676–1735) war ein deutscher Rechtswissenschaftler. Er wurde in Sindelfingen geboren und starb in Wien. Sein Wirken trug zur Entwicklung der Rechtswissenschaft im deutschsprachigen Raum des frühen 18. Jahrhunderts bei.
Klausuren
2 KlausurenFortgeschrittenenhausarbeit: Große und kleine Finanzgeschäfte
Im Mittelpunkt des Falles stehen die Vorstände der H-AG, die zum Zwecke einer Bilanzaufbesserung ein riskantes Millionengeschäft mit der X-Bank ohne eingehende Prüfung der Vertragsunterlagen abschließen und dadurch dem Unternehmen einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Nach ihrer Entlassung nutzt einer der Vorstände, A, sein technisches Wissen, um mittels kontaktlosen EC-Kartenzahlungen unbemerkt Geldbeträge von Dritten zu stehlen. Die Klausur thematisiert insbesondere strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB im Kontext von Untreue im Unternehmensbereich sowie Betrug durch missbräuchliche Nutzung elektronischer Zahlungssysteme. Ein Bezug zu § 93 AktG und der HSH-Nordbank-Entscheidung des BGH ist gegeben.
Kriminologie Fortgeschrittenenklausur
Die Klausur befasst sich mit einem Mordfall unter kriminologischen Gesichtspunkten. Die Aufgaben behandeln die Bedeutung sozialer Faktoren für Kriminalität, kriminologische Ansätze nach Franz von Liszt, theoretische Erklärungen für das Verhalten des Täters sowie statistische Kennzahlen zur Tötungsdelinquenz in Deutschland. Zudem werden Hasskommentare und deren strafrechtliche Relevanz thematisiert.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Stephan Christoph prüfen besonders häufig Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (1×), Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) (1×), Grundlagen (1×) und Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten (§ 266b StGB) (1×).