Fortgeschrittenenhausarbeit: Große und kleine Finanzgeschäfte
ZJS 2022, 761 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Im Mittelpunkt des Falles stehen die Vorstände der H-AG, die zum Zwecke einer Bilanzaufbesserung ein riskantes Millionengeschäft mit der X-Bank ohne eingehende Prüfung der Vertragsunterlagen abschließen und dadurch dem Unternehmen einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen. Nach ihrer Entlassung nutzt einer der Vorstände, A, sein technisches Wissen, um mittels kontaktlosen EC-Kartenzahlungen unbemerkt Geldbeträge von Dritten zu stehlen. Die Klausur thematisiert insbesondere strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB im Kontext von Untreue im Unternehmensbereich sowie Betrug durch missbräuchliche Nutzung elektronischer Zahlungssysteme. Ein Bezug zu § 93 AktG und der HSH-Nordbank-Entscheidung des BGH ist gegeben.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Abgrenzung zur Datenlüge
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Phishing-Mails
- Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)Herstellen einer unechten Datenurkunde als Tathandlung (§ 269 Abs. 1 Var. 1 StGB)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
Weitere Klausuren zu Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB)
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