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EBS Universität
Klausuren
ZjS 2014Fortgeschrittene
Übungsfall: Der falsche Schuldschein
Holm Putzke· ZJS 2014, 83
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGB+5 weitere
ZjS 2011Fortgeschrittene
Übungsfall: Der verwirrte Vater
Holm Putzke· ZJS 2011, 522
Täterschaft und TeilnahmeUnterlassenBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere