Klausuren
1 KlausurJA 20141. Staatsexamen
* "Abifrust
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Schülerin infolge des Nichtbestehens des Abiturs aus Rache das Kind ihrer Lehrerin entführt. Zusätzlich versucht ein Dritter, aus der Situation durch eine fingierte Lösegeldforderung Kapital zu schlagen, bricht dieses Vorhaben jedoch ab. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung der Beteiligten und um eine prozessuale Beweisfrage zum Einsatz einer polygrafischen Untersuchung in der Hauptverhandlung.
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Christina Putzke prüfen besonders häufig (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (1×), Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB (1×) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) (1×).