Wolfgang Mitsch, geboren am 12. Oktober 1955 in Rotenburg an der Fulda, ist ein deutscher Rechtswissenschaftler, Hochschullehrer und Autor. Als renommierter Jurist hat er durch seine Tätigkeit in Forschung und Lehre das Fach maßgeblich geprägt. Mitsch ist insbesondere für seine publizistische Arbeit im Bereich der Rechtswissenschaft bekannt und hat sich als Autor einschlägiger juristischer Werke einen Namen gemacht.
Klausuren
6 KlausurenDolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität
Die Klausur behandelt zwei Fälle zur Thematik des dolus alternativus im Strafrecht, insbesondere in Hinblick auf Vorsatzformen und die Verquickung mit Anstiftung. Es wird zudem auf den Einfluss von Tatsachenalternativität und Wahlfeststellung im prozessualen Kontext eingegangen.
Zweimal Pech an einem Abend
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten an einem nächtlichen Wohnungseinbruch. Zentral sind der Versuch des besonders schweren Diebstahls samt Rücktritt, mögliche Beteiligungsformen sowie die weiteren Folgen der Tatnacht, einschließlich eines gezielt abgegebenen Einschüchterungsschusses zur Sicherung der Beute und einer späteren Handlung in der S-Bahn. Zu prüfen sind sämtliche relevanten Straftatbestände aus dem StGB.
Examensklausur »Roboter und Igel«
Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.
Fortgeschrittenen- und Examensklausur: Ein mitleidiger Einbrecher
Im Mittelpunkt des Falles steht Hubert Hampel (H), der aus dem Haus des Otto Olm (O) Wertgegenstände entwenden will. Während des Einbruchs trifft H auf den bereits getöteten O und bricht sein Vorhaben aus Mitleid ab bzw. verlässt im Abwandlungsfall panikartig das Haus mit einem Laptop, der Thea (T), der Tochter des O, gehört. Zentral sind strafrechtliche Fragen zu Versuch, Rücktritt vom Versuch sowie zur Qualifikation der Tat (§§ 249, 250 StGB), insbesondere im Hinblick auf Raub, Diebstahl und mögliche Rücktrittsvoraussetzungen. In der Abwandlung spielen außerdem Eigentumsverhältnisse am Diebesgut und der ausschließliche Gewahrsam Dritter eine Rolle.
Examensfall: Rangeleien auf Bahnsteigen
Im Examensfall geht es um eine Auseinandersetzung auf einem Berliner S-Bahnhof, bei der die Studentin Katja (K) beim Kauf eines Croissants Geld verliert. Der Student Stefan (S) sichert sich ein gefallenes Geldstück, während Xaver (X) durch einen schmerzhaften Tritt gegen S das Geldstück selbst an sich nimmt. Später fordert Alfons (A) von X die Herausgabe der Münze, worauf X A körperlich angreift. Der Fall prüft strafrechtliche Aspekte rund um Diebstahl, Körperverletzung und Besitzschutz im öffentlichen Raum.
Brandreden
In einem nächtlichen Handgemenge mit einem Einbrecher kommt es im Haus des A zu einem tödlichen Unfall. Anschließend bittet A seinen Freund F, das Haus in Brand zu setzen, um Spuren zu verwischen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und F im Zusammenhang mit Körperverletzungs- oder Tötungs-, Brandstiftungs- sowie Beteiligungsdelikten.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch prüfen besonders häufig Täterschaft und Teilnahme (3×), Versuch und Rücktritt (3×), (Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB) (2×), Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB) (2×), Rechtfertigungsgründe (2×), Subjektiver Tatbestand (2×), Brandstiftung, § 306 StGB (1×) und Diebstahl (§ 242 StGB) (1×).