Übungsfall: Der (E)i-Pod und die Messer
ZJS 2010, 238 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Dr. Oliver Sahan
Im Mittelpunkt des Falls steht die Frage, ob und inwieweit sich die Beteiligten T, P und F wegen verschiedener Eigentums- und Vermögensdelikte strafbar gemacht haben. T verkauft der alten Dame O telefonisch zunächst einen i-Pod unter Missverständnissen und Unwahrheiten und später ein Messerset unter Falschangaben, wobei O beide Waren kauft. P, die Putzfrau, entwendet den i-Pod und nach O's Tod auch das Messerset aus deren Wohnung. F kauft das Messerset von P, obwohl sie weiß, dass sie den Kaufpreis nicht zahlen kann. Zentrale rechtliche Schwerpunkte liegen bei Betrug, Diebstahl und Unterschlagung.
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- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl, besonders schwerer Fall und Raub im Museum („Louvre-Fall“)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Gewerbsmäßiger Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StGB
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Diebstahl eines bedeutenden Kunstwerks aus einer öffentlich zugänglichen Sammlung („Wanderer über dem Nebelmeer“)
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Bedeutung für Wissenschaft und öffentliche Ausstellung – Lehrbuchdiebstahl
- Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Ungeschriebene Regelbeispiele
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