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Strafrecht

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

Der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) schützt das Hausrecht an Wohnungen, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum und zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmten Räumen vor unbefugtem Eindringen oder Verweilen. Zentral sind Definition und Abgrenzung der Tathandlungen (Eindringen mit/ohne ganzen Körper, Hineinwerfen von Gegenständen), der Begriff des geschützten Objekts (Wohnung, Geschäftsraum, PKW, Hotelzimmer) sowie das Einverständnis und erschlichene Betreten. Examensklassiker: Eindringen durch Körperteile, erschlichenes Einverständnis, Betreten bei Unkenntnis des Hausrechtsinhabers.

Zu diesem Thema haben wir 45 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JA 2026Fortgeschrittene

Die Gauner und der Geldspeicher

Die Klausur behandelt einen Einbruchversuch in einen Geldspeicher unter Beteiligung mehrerer Täter, wobei Delikte wie Hausfriedensbruch, versuchter Diebstahl sowie Rücktritt vom Versuch im Mittelpunkt stehen. Ferner werden das unerlaubte Entfernen vom Unfallort und eine spätere Beleidigung im Straßenverkehr thematisiert. Die Sachverhaltsanalyse richtet sich auf die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Abschlussverfügung der Staatsanwaltschaft – Der rabiate Vermieter

Die Klausur behandelt eine Staatsanwaltsklausur im Assessorexamen mit Schwerpunkt auf der praktischen Erstellung einer Abschlussverfügung. Im Fokus steht dabei ein Sachverhalt um den strafrechtlichen Umgang mit übergriffigen Handlungen eines Vermieters. Geprüft werden materiell- und prozessuale Fragestellungen insbesondere zu Körperverletzung und Hausfriedensbruch.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 449· 300 Min
Praktischer Teil 1: Die AbschlussverfügungExkurs: Sitzungsvertretung in der Staatsanwaltschaft+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Der Tortenwurf“

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung bewirft die politische Aktivistin T den amtierenden Bundesfinanzminister O mit einer Sahnetorte, um ein politisches Zeichen zu setzen. O erleidet keine Schmerzen oder Verletzungen, T wird unmittelbar durch Sicherheitspersonal von der Bühne entfernt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der T unter Berücksichtigung von Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung.

Maximilian Reinhardt, Simon Schlicksupp· JA 2025, 914· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

»Der räuberische Hund«

In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.

JURA 2025, 2059
Raub (§ 249 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Objektive Zurechnung+4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Die geschickten Mensagänger“

Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte rund um die missbräuchliche Nutzung einer Campus-Card und das gemeinschaftliche Vorgehen mehrerer Studierender in der Mensa. Die Beteiligten verbergen Speisen, täuschen an der Kasse und nutzen die Karte eines Dritten zum Bezahlen, während ein Kommilitone später durch eine Täuschung zum Diebstahl verleitet werden soll.

Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
ZjS 2024Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: Liebesbeweis mit rasanten Folgen – mit Exkurs zu § 315d StGB

Bei diesem Fall begehrt B von A, eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl in der Wohnung bzw. im Büro des Ex-Freundes C zu begehen, was A teilweise umsetzt. Anschließend verabreden B und C ein illegales Autorennen, bei dem B als Fahrer und A als Beifahrer gegen C antreten; dabei kommt es zu einem Unfall mit tödlichem Ausgang für den unbeteiligten D. Die zentrale Fallkonstellation betrifft Delikte gegen fremdes Eigentum, Beteiligungsformen, sowie strafrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB) und dadurch verursachte Folgen. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere auf den Straftatbeständen des Diebstahls, der Sachbeschädigung, den Beteiligungsregelungen sowie den Gefährdungsdelikten im Straßenverkehr.

Anne Schneider, Florian Nazli· ZJS 2024, 1040
Täterschaft und TeilnahmeBesonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
ZjS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur: Das Haus am See

Die Fußballerin Fiona begehrt die Zerstörung einer Gartenhütte ihres Nachbarn Norbert, deren Bau ihren Seeblick beeinträchtigt. Nach dem Eindringen in Norberts umzäunten Garten bringt sie mit einer Axt die Hütte gezielt zum Einsturz. Im weiteren Verlauf entwickelt sich eine Konfrontation zwischen Fiona und Norbert, in deren Folge Fiona Norbert mit der Axt tötet, um eine für sie nachteilige Veröffentlichung eines Überwachungsvideos zu verhindern. Anschließend wird Fiona von Norberts Lebensgefährten Ludwig überwältigt, wobei es zu weiteren körperlichen Übergriffen von beiden Seiten kommt. Die zentralen strafrechtlichen Schwerpunkte betreffen insbesondere Delikte gegen das Eigentum, gegen das Leben und gegen die körperliche Unversehrtheit.

RechtfertigungsgründeMord, § 211 StGBHausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
ZjS 2024Fortgeschrittene

Hausarbeit: Der Umwelt zuliebe

In diesem Fall geht es um eine Gruppe von vier Umweltaktivist:innen, die verschiedene Aktionen zum Tier- und Klimaschutz durchführen und dabei unter anderem in einen Stall eindringen, sich Zugang zu einem Baugrundstück verschaffen, Straßenblockaden durchführen und dabei mit Autofahrern sowie der Polizei kollidieren. Die rechtlichen Schwerpunkte liegen insbesondere im Strafrecht und betreffen Fragen zu Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und Nötigung im Rahmen von Protestaktionen. Zudem stehen Notrufhandlungen, Vermummung oder Täuschung, das Verhalten Dritter sowie Notwehrsituationen und Eskalation in persönlichen Beziehungen im Fokus. Im Mittelpunkt stehen jeweils die wechselseitigen Ansprüche und mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten der Beteiligten gegenüber den jeweils Betroffenen sowie betriebs- und eigentumsbezogenen Interessen Dritter.

Martin Heger, Laszlo Aust· ZJS 2024, 156
RechtfertigungsgründeUnterlassenTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Wohnt hier wer?

Im Mittelpunkt der Klausur stehen strafrechtliche Wertungen zu Eigentumsdelikten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Brandstiftungsdelikten. Im Sachverhalt werden Einbruchsvorbereitungen, das Aufbrechen einer Tür, eine Interaktion mit vermeintlichen Polizeibeamten sowie eine anschließende Brandstiftung mit Versicherungsbezug geschildert. Die Strafbarkeit der beteiligten Personen ist nach dem StGB zu prüfen.

Prof. Dr. Aziz Epik· JA 2023, 823· 240 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

Die Klausur 'Ein Bastler in Geldnot' behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um den Einsatz eines Störsenders zum Aushebeln von Pkw-Funkfernbedienungen, Diebstahl einer Kiste Wein, eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall, Raub/Erpressung am Geldautomaten und daraus resultierende Eigentums- und Vermögensdelikte. Es sind auch Fragen der Unfallflucht, strafprozessuale Verwertungsverbote sowie die Rolle eines neutral handelnden Verkäufers und Verteidigers Gegenstand der Prüfung.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Containern für den Hunger der Welt

A "rettet" abgelaufene Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarktes, ohne den Betreiber zu fragen, und bringt sie B, der die Waren zugunsten einer Hilfsorganisation veräußert. Die Klausur prüft insbesondere eine Strafbarkeit von A und B wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, Betrugs und Hehlerei.

Laura Fanzutti, Michael Huff· JA 2022, 383· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

All Profs are ...

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz einer beleidigenden Äußerung gegenüber Professoren im Rahmen einer studentischen Prüfungsleistung sowie verschiedene Anschlussdelikte wie Diebstahl, Hausfriedensbruch und Erpressung im Zusammenhang mit dem Versuch, eine abgegebene Klausur zurückzuerlangen. Schwerpunkt bildet die Anwendung von strafrechtlichen Tatbeständen auf das Verhalten von H und S bis zur rechtlichen Bewertung ihrer Strafbarkeit.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2022, 291· 180 Min
Beleidigung, § 185 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+2 weitere
ZjS 2022FortgeschritteneAnfänger:innen

Übungsfall: „Wer hat an der Uhr gedreht…?“

Agathe Auer möchte eine Uhrenkette aus dem Laden der Uhrmacherin Birgit Bijoux an sich bringen, ohne dafür zu bezahlen, und bittet Marek Mesmer, die Kette für sie zu holen. M nimmt die Kette, die ihm als vergessener Gegenstand der A präsentiert wird, und übergibt sie A. Zusätzlich hebt A einen verlorenen Pfandbon von M auf und löst ihn ein. Später versucht M unter falscher Identität, eine von B reparierte Taschenuhr abzuholen. Im Mittelpunkt stehen Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug) sowie Fragen zu Täterschaft und Teilnahme nach dem StGB.

Oskar Axmann, Marcus Bergmann· ZJS 2022, 422
Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen (§ 248a StGB)Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Zweimal Pech an einem Abend

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten an einem nächtlichen Wohnungseinbruch. Zentral sind der Versuch des besonders schweren Diebstahls samt Rücktritt, mögliche Beteiligungsformen sowie die weiteren Folgen der Tatnacht, einschließlich eines gezielt abgegebenen Einschüchterungsschusses zur Sicherung der Beute und einer späteren Handlung in der S-Bahn. Zu prüfen sind sämtliche relevanten Straftatbestände aus dem StGB.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2022, 205· 300 Min
Versuch und RücktrittDiebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur »Roboter und Igel«

Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.

Wolfgang Mitsch· JURA 2022, 1102
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Das liebe Geld

In der Originalexamensklausur 'Das liebe Geld' werden verschiedene strafrechtliche Sachverhalte behandelt, darunter Cash-Trapping am Geldautomaten, eine Körperverletzung mit aberratio ictus, ein versuchter Tankstellenbetrug sowie Fragen zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach § 53 StPO und zur Rechtmäßigkeit einer Verfahrensbefassung bei entgegenstehender Rechtskraft. Die Klausur umfasst typische Konstellationen des Strafrechts und bezieht dabei materiellrechtliche und prozessrechtliche Aspekte ein.

Dr. Sabine Grommes· JA 2021, 669· 300 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBDiebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Die Drohne des Amor

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einer Drohnen-Nutzung. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Nötigungsnotstands und des Defensivnotstands inklusive der Abwägung der betroffenen Interessen. Weiterhin wird der untaugliche Versuch unter Berücksichtigung der Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre samt Rücktrittsprüfung untersucht. Zuletzt wird die Bedeutung subjektiver Rechtfertigungselemente, insbesondere des Erlaubnistatbestandsirrtums, diskutiert.

Lenk· JuS 2021, 754
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+2 weitere
ZjS 2021Fortgeschrittene

Übungsklausur: „Als die Tiere den Stall verließen“

Umweltaktivist U verschafft sich Zugang zu einem Schweinemastbetrieb, um Beweismaterial für tierschutzwidrige Zustände zu sammeln, statt die Behörden zu informieren. Durch das Öffnen eines Gatters flüchten 80 Schweine auf die nahe Autobahn A2. Zeitgleich verursacht S, die alkoholisiert einen Geländewagen fährt, einen Unfall mit den auf die Fahrbahn gelangten Schweinen, wodurch Sachschäden entstehen und M verletzt wird. Die Klausur thematisiert strafrechtliche Aspekte des Hausfriedensbruchs, der tierschutzrechtlichen Rechtfertigung, und Straßenverkehrsdelikte mit Alkohol. Im Fokus steht die gutachterliche Prüfung der Strafbarkeit von U und S nach dem StGB.

RechtfertigungsgründeTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten

In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.

Sven Großmann· JURA 2021, 571
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.

Tobias Römer· JURA 2021, 326
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Raub (§ 249 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 20201. Staatsexamen

Alles eine Frage der Zurechnung

Die Klausur behandelt verschiedene Zurechnungsprobleme im Strafrecht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Aberratio ictus, manipulierter error in persona, Mittäterexzess, die Kausalität bei Gremienentscheidungen und der Rücktritt des Anstifters. Geprüft werden die Strafbarkeiten von A, B, E und F an mehreren Handlungen und Konstellationen.

Dr. Markus Abraham· JA 2020, 105· 300 Min
Objektive ZurechnungKausalitätTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2020Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenhausarbeit: Über Umwege zum Ziel

Im Mittelpunkt des Falls steht D, der aus finanziellen Nöten Geld von seinem Konkurrenten K entwendet, indem er mit einem Schlagstock in dessen Gartenhütte eindringt und zwei Geldtaschen stiehlt. Nach seiner erfolgreichen Flucht plant D gemeinsam mit A und B einen weiteren Überfall auf einen Taxifahrer, bei dem sie mittels einer Pistole dessen Tageseinnahmen rauben. Zentral sind die strafrechtlichen Fragen rund um Diebstahl, besonders schwere Diebstahlsfälle, Abgrenzungen zwischen Raub und räuberischer Erpressung sowie die Beteiligungsformen von Täterschaft und Teilnahme. Der Bearbeitervermerk schränkt die zu prüfenden Delikte gemäß StGB gezielt ein.

Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Ein Geburtstag und seine Folgen

In dieser anspruchsvollen Übungsklausur werden Eigentums- und Vermögensdelikte, typische Raserproblematiken, Nötigung im Zusammenhang mit Parkplatzfällen sowie strafrechtliche Aspekte rund um Aufstiftung behandelt. Verschiedene strafrechtliche Handlungen und ihre rechtliche Bewertung hinsichtlich A, C, D und E stehen im Mittelpunkt. Die Klausur verbindet Alltagsgeschehen mit komplexen strafrechtlichen Fragen.

Felix Schmidhäuser· JA 2019, 912· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Buch-Liebe

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt einen Fall, in dem eine Bibliothekarin einer Komplizin dabei hilft, ein wertvolles Buch aus der Universitätsbibliothek zu entwenden und dabei Aufkleber in andere Bücher anzubringen. Im Verlauf der Tat wird ein Schatten wahrgenommen und es kommt zu einem tätlichen Kontakt. Es sind insbesondere strafrechtliche Delikte wie Sachbeschädigung, räuberischer Diebstahl, Hausfriedensbruch sowie die Rolle der Meinungsfreiheit und eine mögliche Untreuehandlung zu prüfen.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2019, 832· 180 Min
Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+3 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Bienchen summ summ summ

In der Klausur "Bienchen summ summ summ" geht es um strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, Hausfriedensbruch, und vorsätzliche Körperverletzung, sowie einen zivilrechtlichen Rechtfertigungsgrund (§§ 961, 962 BGB). Besonders relevant sind Themen wie Versuch, Rücktritt und die objektive Zurechnung im Zusammenhang mit den Ereignissen im Wochenendhaus. Der Fall behandelt zudem das Unterlassen von Hilfeleistung nach einer gefährlichen Körperverletzung.

Lisa-Marlena Donhauser, Christoph Bauernschmitt, Dohnhauser· JA 2019, 262· 150 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Tierisches Dilemma

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 20181. Staatsexamen

* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Fußballfans nach verschiedenen Vorfällen im Stadion und auf dem Heimweg. Thematisiert werden insbesondere das Zeigen eines Banners mit der Aufschrift 'A.C.A.B.' als mögliche Beleidigung, das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik, Übergriffe auf einen gegnerischen Fan sowie die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen als Beweismittel.

Thomas Wieneck· JA 2018, 38· 300 Min
Beleidigung, § 185 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRaub (§ 249 StGB)+5 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Heiße Ware

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von mehreren Tatbeteiligten an einem Einbruch in eine Villa, die Entwendung einer wertvollen Uhr, die Brandstiftung zur Spurenbeseitigung sowie anschließende Versuche der Hehlerei durch den Bekanntenkreis. Der Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung der Vermögensdelikte (Diebstahl, Hausfriedensbruch), verschiedener Brandstiftungsdelikte und Anschlussdelikte wie Hehlerei. Die Strafbarkeit von Adam, Dora, Hans und P wird unter Berücksichtigung des Allgemeiner Teils sowie relevanter Tatbestände des Strafgesetzbuchs erörtert.

Benjamin Dzatkowski, Josephin Wolter· JA 2017, 190· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

* "Pulp Fiction - Die Diner-Szene

In diesem Übungsfall planen und begehen die Ganoven Yolanda und Ringo einen bewaffneten Raubüberfall in einem Diner und entwenden dabei die Tageseinnahmen sowie das Bargeld der Gäste. Zusätzlich werden Fragen zum Vorfall in einer Bank (Erpressung), zu Körperverletzung und zur Zulässigkeit der Verteidigung von H durch einen bestimmten Anwalt im Strafprozessrecht gestellt.

Jannik Rienhoff· JA 2016, 745· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Täterschaft und Teilnahme+5 weitere
ZjS 2016Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit: Eine Frage der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls steht eine Eskalation eines Nachbarschaftsstreits zwischen den Familien Meyer und Schulz, in der insbesondere Hugo Meyer (H), Molly Meyer (M) und Angelika Schulz (A) verschiedene Gewalt- und Tötungsdelikte begehen oder planen. Die zentrale Konstellation umfasst Versuche und Vollendungen von gefährlichen Körperverletzungen und Tötungshandlungen unter Einsatz von Waffen, Selbstschussanlage und Sprengstoff sowie Provokationen und eine absichtliche Herbeiführung von Schuldunfähigkeit durch Trunkenheit. Wesentliche rechtliche Schwerpunkte bilden Fragen zum unmittelbaren Ansetzen beim Versuch, zur actio libera in causa, zur Fehladressierung des Opfers bei automatisierten Tötungsvorrichtungen und zur Notwehrprovokation. Zudem ist das Wehrstrafgesetz im Zusammenhang mit dem Geschehen auf einem Kriegsschiff zu berücksichtigen.

Christopher Penkuhn· ZJS 2016, 497
RechtfertigungsgründeTötung auf Verlangen, § 216 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der ohne Erlaubnis eine Dusche im Krankenhaus benutzt, einen fremden Brief aus dem Briefkasten entnimmt und zerstört sowie am Telefon eine Beleidigung ausspricht. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigung und die Abgrenzung von error in persona und aberratio ictus.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Abifrust

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Schülerin infolge des Nichtbestehens des Abiturs aus Rache das Kind ihrer Lehrerin entführt. Zusätzlich versucht ein Dritter, aus der Situation durch eine fingierte Lösegeldforderung Kapital zu schlagen, bricht dieses Vorhaben jedoch ab. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung der Beteiligten und um eine prozessuale Beweisfrage zum Einsatz einer polygrafischen Untersuchung in der Hauptverhandlung.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
ZjS 2014Anfänger:innen

Zwischenprüfungsklausur im Strafprozessrecht: Private Investigations

Im Mittelpunkt des Falles steht B, Geschäftsführer einer Baufirma, der durch den Bezug minderwertiger Waren und den Verkauf als Qualitätsprodukte an Kunden erhebliche Gewinne privatisiert. Der Jura-Student J verschafft sich heimlich Zugang zu Bs Villa, entwendet eine Taschenuhr und beschafft sich Zugang zu Bs E-Mails, die später an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Streitpunkte sind die Verwertbarkeit dieser von J privat erlangten Beweismittel im Strafverfahren sowie der Umfang und die Reichweite der Weisungsbefugnis und Verfahrenseinstellungsvorschriften der Staatsanwaltschaft. Zudem wird die Rolle des Verteidigers im Zusammenhang mit Verwertungsverboten geprüft.

Christopher Schöpe· ZJS 2014, 304
Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Ausspähen von Daten, § 202a StGBBetrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif

Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten eines Wutbürgers, der aus Protest das Anwesen eines Investors aufsucht, ein Fenster einschlägt, einen hochwertigen Whisky entwendet und eine politische Parole auf eine Glastür sprüht. Zusätzlich verletzt er einen Kampfhund mit einer Eisenstange und nimmt diesen mit. Die strafrechtliche Prüfung umfasst Diebstahl, Qualifikationen sowie Sachbeschädigung und Notwehr.

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2013, 829· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ausflug ins Grüne

Der Sachverhalt behandelt das strafrechtliche Verhalten von A, B und F im Zusammenhang mit dem Diebstahl eines Fahrzeugs, dessen Weiterveräußerung, der Hehlerei und einer riskanten Autofahrt, bei der ein Radfahrer verletzt wird. Die Klausur umfasst Verkehrsdelikte, Anschlussdelikte sowie Fragen der Eigenverantwortlichkeit und Unfallbeteiligung. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der Strafantrag

Der Fall behandelt die prozessualen Voraussetzungen für die Strafverfolgung bei Antragsdelikten und illustriert dies anhand eines Diebstahls innerhalb der Familie. Schwerpunkt der Fallfrage ist, warum der Täter ohne Strafantrag nicht bestraft werden kann und welche gesetzgeberischen Überlegungen zu Antragserfordernissen bestehen.

Nikolaus Bosch· JURA 2013, 368
Ermittlungsverfahren 2: Strafantrag+2 weitere
JA 20111. Staatsexamen

Inspiration durch Gewaltvideos?

Der Fall behandelt Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Gewalttaten aus dem rechtsradikalen Milieu, sukzessive Mittäterschaft, eigenmächtiges Handeln innerhalb einer Gruppe und die strafrechtliche Bewertung von Motivationsmomenten wie Gewaltvideos. Im zweiten Teil wird der Versuch eines Einbruchdiebstahls nach Anstiftung thematisiert. Behandelt werden individuelle Beteiligungsformen, strafbare Handlungen und Konkurrenzfragen.

Prof. Dr. Uwe Murmann· JA 2011, 593· 300 Min
Totschlag, § 212 StGBTäterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Der Bankräuber und sein Umfeld

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung eines Banküberfalls, bei dem der Täter mit einer geladenen Pistole und Skimaske eine Bank betritt, eine Geisel nimmt und Bargeld erbeutet. Der Sachverhalt umfasst Hausfriedensbruch, Raub, erpresserische Menschenraub, Tötungsdelikte, psychische Beihilfe sowie die Rolle der Freundin und des Freundes des Täters; dabei werden auch Gefährdungszusammenhänge und Konkurrenzen angesprochen.

Ingo Bott, Andreas Pfister· JURA 2010, 226
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Erpresserischer Menschenraub, § 239a StGB+5 weitere
ZjS 2009Fortgeschrittene

Übungsfall: Grenzen der Geschäftstüchtigkeit bei zivilistischem Denken im Strafrecht

A kauft einen Futtersack während einer Sonderaktion in einer Baumarktkette und manipuliert später das Preisschild, um durch das Rückgaberecht einen höheren Betrag zurückzuerhalten. A entfernt im Markt das Preisschild eines anderen Sacks, tauscht es zu Hause aus und erhält beim Rücktausch 100 € statt des ursprünglich gezahlten Preises von 80 €. Der Fall behandelt die Strafbarkeit des A, insbesondere im Hinblick auf Vermögensdelikte, Urkundenunterdrückung und Täuschungshandlungen. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Zueignungsabsicht, der urkundlichen Eigenschaften von Preisschildern und des strafrechtlichen Vermögensschadens.

Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)+5 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Streit ums Kaminholz

In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.

Holm Putzke· JURA 2009, 147
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Ein Mitbewohner zieht für einen Freund, der nach einem Kokainverkauf eine Forderung gegen den Käufer hat, los, um das Geld einzutreiben. Dabei droht er dem Schuldner mit einer Pistole und nimmt dessen Stereoanlage mit, um diesen zur Zahlung zu veranlassen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Geldeintreibers nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Raub und räuberischer Erpressung.

Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
Verwandte Themen in BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) in der Jurafuchs-Lernapp

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