Bienchen summ summ summ
JA 2019, 262 · Strafrecht für Fortgeschrittene
Von Lisa-Marlena Donhauser, Christoph Bauernschmitt, Dohnhauser
In der Klausur "Bienchen summ summ summ" geht es um strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, Hausfriedensbruch, und vorsätzliche Körperverletzung, sowie einen zivilrechtlichen Rechtfertigungsgrund (§§ 961, 962 BGB). Besonders relevant sind Themen wie Versuch, Rücktritt und die objektive Zurechnung im Zusammenhang mit den Ereignissen im Wochenendhaus. Der Fall behandelt zudem das Unterlassen von Hilfeleistung nach einer gefährlichen Körperverletzung.
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- Versuch und RücktrittRücktritt von der Tat bei partieller Tataufgabe („Teilrücktritt“) – Erfolgsbezogene Qualifikationen
- Versuch und RücktrittRücktritt bei teilweiser Tataufgabe – tathandlungsbezogene Qualifikationen („Teilrücktritt“)
- Versuch und RücktrittVersuchter Diebstahl einer eigenen Sache – Wahndelikt oder untauglicher Versuch?
- Versuch und RücktrittBegehung der Tat unabhängig vom früheren Tatbeitrag (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 2 StGB)
- Versuch und RücktrittRücktritt bei Nichtvollendung ohne Zutun des Zurücktretenden (§ 24 Abs. 2 S. 2 Alt. 1 StGB)
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