Objektive Zurechnung
Die objektive Zurechnung prüft, ob der tatbestandliche Erfolg dem Täter als sein Werk strafrechtlich zugerechnet werden kann. Zentral ist, ob der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen oder erhöht (§§ 212, 223 StGB) und sich dieses im Erfolg realisiert hat. Examensklassiker: Schaffung vs. Erhöhung eines Risikos (z.B. Gewitterfall), erlaubtes Risiko (Sportrisiko), atypischer Kausalverlauf, eigenverantwortliches Dazwischentreten Dritter.
Klausuren zum Thema
„Der kriminell talentierte Mr. Ripley – Eine Übungsklausur“
Die Klausur "Der kriminell talentierte Mr. Ripley" bietet einen prozessual und materiell abwechslungsreichen Übungsfall zu klassischen Vermögens- und Lebensdelikten. Im Mittelpunkt steht das strafrechtliche Vorgehen des Hauptakteurs inklusive Täuschung, Vermögensdelikten sowie Tötungsdelikten. Ziel ist die Vertiefung der wichtigsten Probleme im Strafrecht AT und BT.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Schuldenschnitt mit einem Fischermesser eine strafrechtliche Prüfung verschiedener Delikte erforderlich macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Abgrenzung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie Problemen im Allgemeinen Teil des Strafrechts.
Original-Examensklausur: „Klimakleber“
Die Klausur thematisiert strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Protestaktionen von sogenannten 'Klimaklebern'. Anhand eines Sachverhalts werden die strafrechtlichen Tatbestände und mögliche Rechtfertigungsgründe geprüft.
„Zu viel des G(l)uten“
Die Klausur behandelt einen Fall aus dem Strafrecht, in dem eine Bäckermeisterin nach einem Streit und einer vermeintlich tödlichen Würgehandlung weitere Handlungen vornimmt, die letztlich zum Tod ihres Konkurrenten führen. Thematisiert werden Verspätete Erfolge, das Konzept des dolus generalis, Mord und Brandstiftungsdelikte. Schwerpunktmäßig geht es um die objektive Zurechnung, Vorsatzprobleme und die Bewertung eines zweistufigen Tatgeschehens.
(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der Autobahnraser
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Autobahnfahrers, der durch extremes Rasen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet beziehungsweise schwere Folgen verursacht. Thematisch stehen insbesondere die Einordnung und Prüfung von Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten sowie relevanten Verkehrsdelikten im Mittelpunkt.
„Das tragische Ende einer Heimfahrt“
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Autofahrers, der aus Ärger über das Fahrverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers eine ruckartige Lenkbewegung vollzieht und dadurch einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Schwerpunktmäßig geht es um die Prüfung von Tötungsdelikten, Straßenverkehrsdelikten, Problemen des Vorsatzes, Unterlassen, Versuch und Konkurrenzfragen.
Fortgeschrittenenhausarbeit: Der geglückte Fehlwurf – Teil 1
Bei der Fallbearbeitung 'Der geglückte Fehlwurf – Teil 1' handelt es sich um eine fortgeschrittene Hausarbeit im Strafrecht. Der Sachverhalt thematisiert einen Wurf, der entgegen der Absicht des Täters doch das Erfolgsergebnis herbeiführt und wirft Fragen der Strafbarkeit insbesondere zum Versuch sowie zur vorsätzlichen und fahrlässigen Deliktsbegehung auf.
Zwischenprüfungsklausur: „Ein Plan für die Tonne“
Der Fall 'Ein Plan für die Tonne' ist eine Zwischenprüfungsklausur aus dem Strafrecht, veröffentlicht in der ZJS. Es geht um die Strafbarkeit der Beteiligten im Zusammenhang mit typischen Delikten des Allgemeinen Teils und des Besonderen Teils (insb. Eigentums- und Vermögensdelikte). Die Klausur fordert eine strukturierte Subsumtion anhand gegebener Fallkonstellationen.
„Feuerteufel und Verkehrsraudi“
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Problematiken rund um einen Verkehrsunfall mit anschließender Sachbeschädigung sowie einen versuchten Brandanschlag auf einen Camper-Van unter Einsatz von Benzin durch einen Beteiligten, der unter Alkoholeinfluss steht. Thematisiert werden Straßenverkehrsdelikte, Brandstiftungsdelikte und Aspekte wie Fahrlässigkeit, Versuch, Rücktritt und Täterschaft. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre
Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game
Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker
Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.
„Verhängnisvolle Eifersucht“
Die Klausur thematisiert einen Tötungsversuch aus Eifersucht, bei dem es zur Verwechslung des Opfers kommt und das Opfer an einem Herzinfarkt stirbt. Strafrechtliche Schwerpunkte sind unter anderem Versuch, Rücktritt, Teilnahme (insbesondere neutrale Beihilfe) mitsamt Irrtümern des Haupttäters sowie Unterlassen. Die Strafbarkeit von drei Personen ist zu prüfen.
„Der ,eigenmächtige‘ Überstundenbonus“
Die Klausur thematisiert vor allem die Strafbarkeit der T wegen Diebstahls eines wertvollen Gegenstands und Körperverletzung. Zu prüfen sind insbesondere das Beisichführen und die Eigenschaft der Waffe bzw. des Messers als gefährliches Werkzeug im Rahmen der §§ 244, 224 StGB. Zusätzlich wird die Abgrenzung der relevanten Qualifikationen sowie die Zueignungsabsicht behandelt.
StR – Fortgeschrittenenhausarbeit zur Triage
Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Triage. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Ärzten bei der Priorisierung von Patienten im Krankenhaus. Es werden insbesondere Rechtfertigungsgründe und der objektive sowie subjektive Tatbestand erörtert.
StR-Anfängerhausarbeit zum Strafrecht AT und gefährlicher Körperverletzung
Die Hausarbeit behandelt einen strafrechtlichen Anfängerfall zum Allgemeinen Teil sowie zur gefährlichen Körperverletzung. Im Mittelpunkt steht die rechtliche Bewertung verschiedener Beteiligungs- und Versuchskonstellationen im Zusammenhang mit einer Körperverletzungshandlung.
StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben
Die Anfängerklausur befasst sich mit Delikten gegen Leib und Leben am Beispiel einer missglückten medizinischen Behandlung durch einen Nicht-Mediziner. Im Mittelpunkt stehen die objektive Zurechenbarkeit der Todesfolge, der subjektive Tatbestand, Erfolgsqualifikation und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Daneben werden auch Aspekte wie gefährliche Körperverletzung, Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe behandelt.
Die Gefährdung als Merkmal der Straßenverkehrsdelikte
Der Beitrag behandelt anhand eines Übungsfalls die Prüfung der konkreten Gefahr als zentrales Tatbestandsmerkmal der Straßenverkehrsdelikte. Im Fokus stehen die Abgrenzung zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit sowie Fragen zu Kausalität und objektiver Zurechnung bei § 315b StGB. Zugleich wird kritisch hinterfragt, ob die in der Rechtsprechung vertretene dreistufige Struktur für konkrete Gefährdungsdelikte tragfähig ist.
Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.
Käse – Das Gold der einfachen Leute
Ein Übungsfall zur strafrechtlichen Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie zu den Voraussetzungen des räuberischen Diebstahls. Im weiteren Verlauf geht es um die Qualifikation eines gefährlichen Werkzeugs und die objektive Zurechnung einer schweren Folge (Todesfolge nach Wechselwirkung von Medikamenten). Es sind vorgegebene Straftatbestände nicht zu prüfen; der Fall richtet sich an Studierende im Grundstudium.
Anfängerklausur – Strafrecht: Missglückte Pläne
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung missglückter Pläne mit Schwerpunkt auf dem Versuch und Rücktritt. Studierende analysieren typische Anfängerprobleme zum subjektiven Tatbestand sowie zur Täterschaft und Teilnahme im Allgemeinen Teil des Strafrechts. Die Aufgaben fördern das Verständnis der Voraussetzungen und Grenzen des Versuchs im deutschen Strafrecht.
Student auf Abwegen
Im Übungsfall "Student auf Abwegen" wird geprüft, ob sich der Student S und der Arzt A im Zusammenhang mit dem Tod des Universitätsmitarbeiters M und einer ärztlichen Amputation nach StGB strafbar gemacht haben. Zentrale Aspekte sind der ärztliche Heileingriff als Körperverletzung und die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung im Rahmen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Lösung thematisiert insbesondere die objektive Zurechnung, den subjektiven Tatbestand sowie mögliche Rechtfertigungsgründe.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Unfaire Sportler
Die Klausur thematisiert schwerpunktmäßig Einwilligung und Willensmängel sowie die strafrechtliche Bewertung von Gewalt nach § 249 StGB gegenüber Schlafenden. Außerdem wird der Vermögensschaden bei bewusster Selbstschädigung mit Blick auf eine Zweckverfehlung vertieft behandelt. Im Mittelpunkt stehen die Abgrenzung von sozialadäquatem Verhalten, der Schutz der Fortbewegungsfreiheit und spezifische Gefahrenzusammenhänge im Strafrecht.
Fortgeschrittenenhausarbeit – Strafrecht: Herzrasen
Die Hausarbeit befasst sich mit dem Schutzbereich des § 315d II StGB, einschließlich der Anstiftung sowie psychischer Beihilfe und Fragestellungen zum Gefährdungsvorsatz und dem Vorwurf der Fahrlässigkeit. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Habgier, Verdeckungsabsicht und dem unmittelbaren Ansatz zum unechten Unterlassungsdelikt sowie der Prüfung wirksamer Rücktrittsmöglichkeiten. Weiterhin wird die Erheblichkeitsschwelle bei Freiheitsberaubung mit besonderes Augenmerk auf das tatbestandsausschließende Einverständnis thematisiert. Die Klausur behandelt damit zentrale Aspekte des Strafrechts im Zusammenhang mit gefährlichen Eingriffen in den Straßenverkehr und Unterlassungsdelikten.
Ein räuberischer Ausflug
Im Rahmen einer Bootstour entwendet T das Auto seines Mitbewohners durch den Einsatz von Gewalt. Anschließend versucht er, vor einem Restaurant Champagner zu erlangen und schreckt dabei nicht vor bedrohlichem Verhalten mit einer als Waffe eingesetzten Luftpumpe zurück. Beim Versuch, die Beute zu sichern, schlägt er eine Kellnerin, die daraufhin tödlich verunglückt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T nach dem StGB.
Brennender Hass auf die Politik
In dem Fortgeschrittenenfall geht es um einen politisch motivierten Brandanschlag zur Tötung eines Politikers, eine mögliche tätige Reue, verschiedene Ehrdelikte während einer Wahlkampfveranstaltung sowie eine strafbare Falschaussage in der Hauptverhandlung mit möglichen Folgen für einen Unbeteiligten. Zu prüfen sind insbesondere Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, Ehrdelikte und Aussagedelikte.
Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration
In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.
„Plagiat mit Todesfolge“
In dieser Zwischenprüfungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von A und B untersucht. Thematisiert werden unter anderem Versuch und Rücktritt, erfolgsqualifizierte Delikte, Mord und Körperverletzungsdelikte sowie Problemkreise wie error in persona und die Gefährlichkeit ärztlicher Instrumente. Der Fall beruht zum Teil auf aktuellen BGH-Entscheidungen und ist für 2 Stunden angesetzt.
Mila und die Geldautomaten
Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemkreise im Zusammenhang mit Geldabhebungen an Bankautomaten sowie der Vernachlässigung eines Kleinkindes. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Mittäterschaft und Exzess, Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Weitergehend werden Abweichungen vom gemeinsamen Tatplan und strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Unterlassen beleuchtet.
StR-Anfängerhausarbeit zum Raub, (versuchten) Diebstahl und der objektiven Zurechnung
Die Anfängerhausarbeit behandelt die strafrechtlichen Tatbestände Raub und (versuchten) Diebstahl. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der objektiven Zurechnung. Die Klausur eignet sich für den Einstieg in den Bereich Diebstahl und Raub sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts.
StR-Anfängerklausur zu Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Strafrecht und richtet sich an Anfänger. Im Mittelpunkt stehen typische Problemstellungen und Grundbegriffe des Allgemeinen Teils sowie einschlägige Delikte des Besonderen Teils. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung unter Anwendung der relevanten strafrechtlichen Vorschriften.
Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten
Die Klausur behandelt typische Dreiecksverhältnisse bei Eigentums- und Vermögensdelikten und diskutiert die Abgrenzung zwischen Raub, räuberischem Diebstahl, räuberischer Erpressung und Betrug am Beispiel eines Einführungsfalls, bei dem ein Täter unter Gewaltanwendung die Herausgabe von Geld mittels eines Dritten erzwingt. Im Fokus stehen dabei die Zurechnungsprobleme und das Verhältnis von Gewahrsam, Verfügung und Lagertheorie.
»Der räuberische Hund«
In dieser Anfängerhausarbeit im Strafrecht wird ein Sachverhalt rund um einen geplanten Diebstahl unter Einsatz eines Hundes und der Anwendung von Gewalt behandelt. Schwerpunkte sind unter anderem die objektive Zurechnung, die Tatbestandsmerkmale von Raub und Diebstahl sowie Fragen zur Hausfriedensbruch und zu Irrtümern im Rahmen von Regelbeispielen und der Geringwertigkeitsklausel. Zusätzlich wird beleuchtet, wie ärztliche Heilbehandlung und Kausalitätsprobleme im Kontext eines Hundebisses strafrechtlich einzuordnen sind.
Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut
Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Ehe (es fünf vor zwölf ist)
In diesem Fall geht es um ein Ehepaar, bei dem beide Partner unabhängig voneinander versuchen, das Leben des Mannes M zu beenden: F mischt mit Tötungsabsicht ein Medikament in den Wodka ihres Ehemanns, ohne von seinem eigenen Vorhaben zu wissen. M plant zur gleichen Zeit seinen Suizid und gibt ebenfalls ein Medikament in die Flasche, ahnungslos über die Handlung der F. Die Wirkstoffe neutralisieren sich gegenseitig, sodass M seinen Suizidversuch zunächst überlebt und unbeabsichtigt durch einen Unfall ums Leben kommt. Im Mittelpunkt stehen strafrechtliche Fragen zur Kausalität, objektiven Zurechnung und zur Abgrenzung unmittelbarer von mittelbarer Täterschaft sowie zur Strafbarkeit des Versuchs nach StGB.
Fortgeschrittenenübungsklausur: Pferderetter
Im Mittelpunkt des Falls steht Dorfbewohner W, der bei einem nächtlichen Spaziergang entdeckt, dass im Pferdestall des Bauers B ein Brand ausgebrochen ist. Um die eingeschlossenen Pferde zu retten, zerstört W gewaltsam die verschlossene Stalltür, woraufhin weitere Sachschäden an Gartenzäunen entstehen. Der Bauer B kehrt erst am nächsten Tag zurück und sammelt die Pferde wieder ein. Thematisch relevant sind strafrechtliche Fragen zur Sachbeschädigung gemäß § 303 Abs. 1 StGB sowie die Prüfung verschiedener möglicher Rechtfertigungsgründe, insbesondere Notwehr- und Notstandsregelungen aus dem StGB und dem BGB.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Automobile Probleme
Die Klausur prüft automobile Straftaten im Straßenverkehr, insbesondere die gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Trunkenheit am Steuer sowie die Gefährdung des Straßenverkehrs. Neben den einschlägigen Tatbeständen werden die versuchsbezogenen und fahrlässigen Varianten sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort behandelt. Die Aufgabenstellung ist für das zweite Staatsexamen konzipiert.
Anfängerklausur: Erbe auf Umwegen
Im Mittelpunkt des Falls steht Sören (S), der bei einem Restaurantbesuch von seinen Enkeln Alwin (A) und Bert (B) unabhängig voneinander mit demselben Gift getötet wird, wobei beide nichts vom Handeln des anderen wissen. Nach dem Tod von S erbt zunächst deren Mutter Helga (H), die später durch einen Flugzeugabsturz ums Leben kommt, nachdem A ihr ein Flugticket mit der Hoffnung auf einen tödlichen Unfall geschenkt hatte. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen zu Täterschaft und Kausalität bei der Tötung durch Gift, die Strafbarkeit des Versuchs eines Tötungsdelikts sowie mögliche Probleme beim „Abschneiden“ natürlicher Abläufe und Überholungsfälle. Hinzu kommt ein weiterer Handlungsstrang, bei dem Erna (E) bei einem Unfall auf einer Baustelle verletzt wird, nachdem Karla (K) durch ihr Eingreifen Schlimmeres verhindert.
„Das etwas andere Flammenspektakel“
A entzündet, um ein Flammenspektakel zu erleben, eine Scheune, übersieht jedoch darin einen schlafenden Landstreicher, der an den Folgen des Feuers verstirbt. Anschließend setzt er das Wohnmobil von S in Brand, wobei es zur Explosion kommt. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des A ist insbesondere mit Blick auf Brandstiftungs- und Tötungsdelikte zu prüfen.
Anfängerklausur: Fasching ist nur einmal im Jahr
F nimmt während einer Faschingsfeier in alkoholisiertem Zustand mit Tötungsabsicht ein Messer und sticht auf seinen verfeindeten Bekannten R ein, welcher später im Krankenhaus nach einem Behandlungsfehler stirbt. Zentrale Schwerpunkte des Falls sind die Strafbarkeit des F wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB), insbesondere unter Berücksichtigung der actio libera in causa (a.l.i.c.), der Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB und der objektiven Zurechnung bei alternativer Kausalität. Im zweiten Komplex bringt N absichtlich ein nicht lebensgefährliches Abführmittel in das Getränk der G, wobei ein Dritter dasselbe Mittel ebenfalls beigibt. Erörtert werden Probleme der alternativen Kausalität und der Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB) im Hinblick auf die Kausalitäts- und Zurechnungsfragen zwischen mehreren Beteiligten.
„Die Gasleitung und der E-Scooter“
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Monteurs A, der durch die Verwechslung von Gasleitungen eine Explosion und einen Brand verursacht, in deren Folge mehrere Personen schwer verletzt oder getötet werden. Zudem wird die strafrechtliche Relevanz einer anschließenden alkoholisierten E-Scooter-Fahrt von A und F geprüft. Die Aufgabenstellungen umfassen den Umgang mit Fahrlässigkeit, Zurechnung, Retterfall und mehreren Delikten im Bereich Brandstiftung und Verkehrsdelikte.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Eigentums- und Vermögensdelikte – Grand Theft E-Scooter
Die Klausur behandelt Eigentums- und Vermögensdelikte am Beispiel eines E-Scooter-Diebstahls. Geprüft werden insbesondere die Straftatbestände des Diebstahls, des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs sowie des Betrugs. Weitere Aspekte wie besonders schwere Fälle und geringwertige Sachen werden am Rande gestreift.
Heimweg nach dem Stammtisch
Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten. Im Mittelpunkt stehen Alkoholkonsum, die Überlassung des Fahrzeugs, erhebliches Geschwindigkeitsüberschreiten, ein Streifschaden sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.
Abriss
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme wie Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung sowie erfolgsqualifizierten Versuch und Mordmerkmale bei einem mehraktigen Geschehen. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit der T, die eine Einlassberechtigung manipuliert, bei einer Party eine fahrlässige Tötung begeht und anschließend gezielt einen Menschen tötet. Gefragt ist eine vollumfängliche Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.
Anfängerklausur: Drama am Mount Everest
B, eine Bergführerin, lässt ihren Kunden K am Mount Everest im Zustand akuter Erschöpfung zurück, obwohl sie eine Sauerstoffflasche zur Verfügung hat, die K retten könnte. Trotz späterer Gewissensbisse unternimmt B keine rechtzeitige Rettungsmaßnahme, wodurch K schwere Erfrierungen erleidet. Im zweiten Teil des Falls rettet E ihre Mit-Bergsteigerin H durch einen Hechtsprung vor einem herabstürzenden Eisblock, wodurch H sich das Handgelenk bricht. Die Klausur prüft die Strafbarkeit von B und E im Hinblick auf unterlassene Hilfeleistung, Rücktritt vom Versuch und Eingriffe zur Gefahrenabwehr im Rahmen des Strafrechts.
Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt
Der Fall behandelt eine mehraktige Körperverletzung mit Todesfolge zwischen Bandenmitgliedern, die nach gemeinsamer Verabredung eskaliert und in einen Tötungsdelikt übergeht. Zudem wird ein versuchtes Brandstiftungsdelikt mit Tötungsvorsatz thematisiert. Im Mittelpunkt stehen Mittäterexzess, Zurechnung von Erfolgsqualifikationen und versuchte Erfolgsqualifikation.
Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"
Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.
* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot
Die Klausur 'Ein Bastler in Geldnot' behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um den Einsatz eines Störsenders zum Aushebeln von Pkw-Funkfernbedienungen, Diebstahl einer Kiste Wein, eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall, Raub/Erpressung am Geldautomaten und daraus resultierende Eigentums- und Vermögensdelikte. Es sind auch Fragen der Unfallflucht, strafprozessuale Verwertungsverbote sowie die Rolle eines neutral handelnden Verkäufers und Verteidigers Gegenstand der Prüfung.
Anfängerklausur für ausländische Studierende: Eine unerfüllte Liebe
Alfonso (A) ist unglücklich verliebt und möchte aus Frust dem Partner von Martina (M) eine Lektion erteilen. In einer Kneipe kommt es zunächst zu einer unbeabsichtigten Körperverletzung eines anderen Gastes (X) beim Sturz, anschließend verpasst A der Begleitung von M einen gezielten Schlag, wobei er irrtümlich den Bruder von M (L) trifft und eine Verletzung verursacht. Später stößt A auf einer Brücke den echten Partner (P) absichtlich von der Brüstung, wodurch P infolge eines Genickbruchs stirbt. Der Fall thematisiert die strafrechtlichen Aspekte von Körperverletzungsdelikten sowie Fragen rund um Vorsatz, Irrtum, objektive Zurechnung und den Kausalverlauf.
Anfängerklausur – Strafrecht: Eine Feier mit tödlichen Folgen
In der Klausur geht es schwerpunktmäßig um die Strafbarkeit des erfolgsqualifizierten Versuchs und die damit verbundene Zurechnungsproblematik, insbesondere die Zusammenhänge zwischen Handlungs- und Erfolgsgefährlichkeit sowie das Dazwischentreten Dritter. Ein weiterer Fokus liegt auf der Zurechnungsunterbrechung bei eigenverantwortlicher Selbstgefährdung oder atypischem Kausalverlauf sowie Irrtümern über den Kausalverlauf. Außerdem wird die objektive Vorhersehbarkeit und Zurechnung beim Fahrlässigkeitsdelikt beleuchtet. Die Sachverhalte beziehen sich auf strafrechtliche Wertungen im Zusammenhang mit einer folgenschweren Feier und deren verschiedenen rechtlichen Implikationen.
Der Feuerschütze vom roten Main
Ein Betreiber eines Kiosks will sein Gebäude durch Brandstiftung zerstören, um nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten einen Neuanfang zu wagen. Bei seinem Vorhaben kommt es durch eine Explosion zu einem Todesfall, zudem manipuliert er eine Hotelrechnung zur Verschleierung seiner Anwesenheit. Die Klausur prüft insbesondere Brandstiftungsdelikte, erfolgsqualifizierten Versuch und Urkundendelikte.
Die 'Billiger-tanken-GmbH'
In diesem Fall tankt A zweimal an einer Selbstbedienungstankstelle, ohne zu bezahlen, obwohl ein wirksamer Eigentumsvorbehalt der Betreibergesellschaft ausdrücklich besteht. Der Sachverhalt thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte an Tankstellen und prüft das strafrechtliche Verhalten des A nach dem StGB.
Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution
Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.
Tödlicher Westerndreh
Bei Dreharbeiten in einer Westernstadt vertauscht ein Schauspieler, getrieben von Rollen- und Gageambitionen, die Patronen eines Revolvers durch scharfe Munition. Infolge unterbliebener Kontrolle des Waffenmeisters erschießt der ahnungslose Schütze unbeabsichtigt eine Regieassistentin. Die Klausur prüft insbesondere mittelbare Täterschaft, error in persona sowie Rücktritt vom Versuch.
Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse
Im Rahmen eines Kreisklassen-Fußballspiels kommt es zu einer Verwechslung und einem schweren Foul, bei dem ein Spieler Waden- und Schienbeinbrüche erleidet. Zudem führt eine ärztliche Fehldosierung aufgrund Übermüdung zum Tod des verletzten Spielers. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB, insbesondere grundlegende AT-Probleme wie Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung.
Der Abgasskandal
Im Abgasskandal-Fall wird die Strafbarkeit des Vorstandsmitglieds A geprüft, das trotz Kenntnis illegaler Softwaremanipulation in Dieselfahrzeugen für deren Produktion und Vertrieb stimmte. Thematisiert werden insbesondere mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue gegenüber der Kundschaft und der X-AG. Der Fall greift zentrale Fragen des Wirtschaftsstrafrechts im Kontext aktueller Abgasskandal-Prozesse auf.
Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr
Im Rahmen eines Aktenvortrags aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist ein mutmaßlicher Vorfall im Straßenverkehr zu bearbeiten, bei dem ein Radfahrer beinahe von einem PKW erfasst wurde und in Folge stürzte. Die Ermittlungen betreffen u.a. die Frage nach Fahrereigenschaft, möglicher Trunkenheit, das Verhalten nach dem Unfall sowie Straftatbestände aus dem Verkehrsstrafrecht und den Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Verhängnisvolle Feier
In der Klausur stehen Fragen zur eigenverantwortlichen Selbstgefährdung und einverständlichen Fremdgefährdung im Mittelpunkt, insbesondere die möglichen Auswirkungen auf Zurechnung oder Rechtswidrigkeit sowie unterschiedliche Lösungsansätze. Daneben werden die Voraussetzungen einer psychischen Beihilfe und die damit verbundene Problematik der Sperrwirkung nach § 30 II StGB behandelt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der materiellen Ausgestaltung der Heimtücke, der Verwendung gemeingefährlicher Mittel sowie der Prüfung niedriger Beweggründe.
Schwerpunktbereichsklausur Rechtsgeschichte: Nationalsozialistisches Strafrecht
Die Klausur beschäftigt sich mit der nationalsozialistischen Strafgesetzgebung anhand dreier Gesetzesquellen aus der Zeit des Dritten Reichs. Im Mittelpunkt steht die Analyse der rechtlichen Regelungen, die insbesondere durch Erweiterung der Strafbarkeit nach „gesundem Volksempfinden“ und rassistisch motivierten Vorschriften charakterisiert sind. Die Quellen illustrieren die Strafrechtspraxis gegenüber sogenannten gemeinschaftsfeindlichen Personen sowie Polen und Juden in den besetzten Gebieten, verbunden mit der Einführung drakonischer Strafen bis hin zur Todesstrafe. Die Aufgabenstellung fordert eine rechtsgeschichtliche Exegese, Reflexion der historischen Hintergründe, typischen Eigenschaften und politischen Zwecke dieser Gesetze sowie deren Nachwirkungen im Strafrecht nach 1945.
Zweimal Pech an einem Abend
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Beteiligten an einem nächtlichen Wohnungseinbruch. Zentral sind der Versuch des besonders schweren Diebstahls samt Rücktritt, mögliche Beteiligungsformen sowie die weiteren Folgen der Tatnacht, einschließlich eines gezielt abgegebenen Einschüchterungsschusses zur Sicherung der Beute und einer späteren Handlung in der S-Bahn. Zu prüfen sind sämtliche relevanten Straftatbestände aus dem StGB.
Examensklausur »Roboter und Igel«
Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.
»Volksverhetzung mit Folgen«
Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei grenzüberschreitender Volksverhetzung über das Internet, die strafrechtlichen Folgen einer Brandstiftungsplanung mit anschließendem Rücktritt sowie Beihilfehandlungen. Ferner werden Fragen zur Tötung auf Verlangen im Zusammenhang mit Sterbehilfe nach aktueller BGH-Rechtsprechung geprüft.
Gerangel um den Impfstoff
Die Klausur behandelt zentrale Fragen des Betrugs- und Urkundenstrafrechts im Zusammenhang mit der vorgezogenen Corona-Schutzimpfung durch Vorlage gefälschter Atteste. Darüber hinaus werden im zweiten Komplex Fragen des Allgemeinen Teils am Beispiel eines Geschehens im Gesundheitsbereich aufgeworfen.
Kamera(den)-Jagd
Die Klausur thematisiert ein komplexes strafrechtliches Geschehen rund um Straßenverkehrsdelikte mit erheblichem Gefährdungspotenzial: Im Rahmen eines Neonazitreffens werden Journalisten verfolgt, ihr Auto blockiert, es kommt zu einer Verfolgungsjagd mit riskanten Fahrmanövern, Kollision und anschließend zu Gewalthandlungen zwecks Erlangung einer Kamera bzw. ihrer Bilddaten. Die Straftaten umfassen u.a. gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr, Körperverletzung und versuchte Tötungsdelikte, mit zusätzlicher Einordnung von komplexen Zueignungs- und Irrtumskonstellationen.
Die grundlegende Systematik des Unrechtstatbestandes von Erfolgsdelikten – Teil 2
Im Mittelpunkt dieses Übungsfalls steht die vertiefte Betrachtung der Systematik des Unrechtstatbestandes bei Erfolgsdelikten, insbesondere mit Blick auf objektive Zurechnung und Handlungsunrecht bei Fahrlässigkeitsdelikten. Anhand eines Praxisbeispiels werden Kriterien wie objektive Sorgfaltspflichtwidrigkeit und die relevante Beurteilungsperspektive ausführlich diskutiert.
Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der gedopte Boxer
In der Klausur werden zentrale Fragestellungen zum Vermögensschaden bei einem nichtigen Kaufvertrag mit verbotenem Zweck und zur Bedeutung der Täuschung behandelt. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Besprechung der Wegnahme im Raub und dem Verhältnis zur räuberischen Erpressung, einschließlich der Bewertung einer ungeladenen Pistole als gefährliches Werkzeug. Weiterhin wird auf die Anforderungen und Problemfelder des Zurechnungszusammenhangs sowie des Einverständnisses im Kontext körperlicher Auseinandersetzungen, wie etwa beim Boxsport, eingegangen. Im Vordergrund stehen insbesondere die strafrechtlichen Abgrenzungen und die Anwendung spezieller Prüfungspunkte zu Gefährdungsdelikten, Werkzeugdefinitionen und Rechtfertigungsgründen.
Der bestirnte Himmel über mir
Eine Abschlussklausur im Strafrecht prüft die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter nach einem mehraktigen Tötungsgeschehen im Kontext einer spontanen Beziehungstat am Abend. Im Fokus stehen die Abgrenzung von Einzelaktstheorie und Gesamtbetrachtungslehre, objektive Zurechnung, Rücktritt vom Versuch sowie die strafrechtliche Beurteilung eines tödlichen Verkehrsunfalls infolge unterlassener Hilfeleistung.
Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein
Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.
*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich
Der Jurastudent J begeht einen Diebstahl im Kaufhaus, entfernt und versteckt Etiketten, wird dabei von der Verkäuferin V beobachtet, die aus persönlichen Motiven nicht einschreitet. Anschließend bricht J ins Büro seines Versicherungsmaklers M ein, entwendet Laptops und legt Feuer, wodurch es zu einer Explosion kommt, die erhebliche Schäden verursacht, aber keine Gefahr für Personen schafft. J veranlasst zudem seinen Freund F zu einer falschen Aussage vor Gericht; die Klausur stellt multiple strafrechtliche Probleme zu Diebstahl, Urkundenunterdrückung, Brandstiftung und Aussagedelikten dar und beinhaltet auch Fragen der Beweisverwertung.
Babynahrung
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der mehrere Gläser Babynahrung mit einem tödlichen Gift präpariert und diese in Supermärkten platziert, um anschließend eine hohe Geldsumme vom betroffenen Unternehmen zu erpressen. Im Mittelpunkt stehen Fragen des Versuchs, des Rücktritts sowie der Freiwilligkeit der Rücktrittshandlung; zudem werden Mordmerkmale und die räuberische Erpressung mit (versuchter) Todesfolge behandelt.
Die Raser von der Laube
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Sandra S, die gemeinsam mit Alfi A ein illegales Straßenrennen durch Konstanz veranstaltet und dabei mit ihrem Fahrzeug bei Rot in eine Kreuzung einfährt, was zum Tod eines Beteiligten und zur Verletzung ihres Beifahrers führt. Es sind Straßverkehrsdelikte sowie Tötungs- und Körperverletzungsdelikte zu prüfen, insb. im Kontext aktueller Raserfälle. Der Schwierigkeitsgrad ist mittel und die Bearbeitungszeit beträgt 3 Stunden.
Hitzeschlag einer Puppe
S erkennt fälschlicherweise in einem Auto einen Säugling in Gefahr und schlägt, mit Hilfe eines von Z geliehenen Hammers, die Autoscheibe ein. Z ist bösgläubig und nimmt den Irrtum von S in Kauf, zumal ihn persönliche Motive gegenüber der Halterin des Autos leiten. Die Klausur thematisiert den Erlaubnistatbestandsirrtum und die Strafbarkeit von Beteiligten mit unterschiedlichen subjektiven Tatbeständen.
'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge
In diesem Strafrechtsfall geht es um A, der aus Eifersucht versucht, seinen Bruder B während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn zu töten, dabei aber versehentlich C schwer verletzt. Nach dem erfolglosen Versuch, B zu töten, glaubt A, C sei bereits verstorben, während dieser tatsächlich noch lebt, später aber an den Verletzungen stirbt. Es sind insbesondere Fragen des Versuchs, Rücktritts, Unterlassens und der Irrtumslehre bei Tötungsdelikten zu prüfen.
Spritztour mit Folgen
Arno und Bérénice organisieren einen Motorrad-Diebstahl, wobei Bérénice die Wegfahrsperre überwindet und das Motorrad stiehlt. Arno fährt alkoholisiert mit überhöhter Geschwindigkeit durch München und überquert mehrfach rote Ampeln; dabei überfährt er eine Fußgängerin, die tödlich verletzt wird, und beschädigt das Motorrad. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB mit Fokus auf Diebstahl, Verkehrsdelikte, Tötungsdelikten und das Verhalten nach dem Unfall.
Wer stört, verdient (nicht)
Die Klausur behandelt strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit der Beeinflussung von Datenverarbeitungsvorgängen sowie Diebstahl unter besonderen Umständen. A manipuliert einen Strichcode an einer Selbstbedienungskasse, um eine falsche Ware zu bezahlen, und nutzt später einen Störsender, um die Zentralverriegelung eines Fahrzeugs zu verhindern und daraus Geld zu stehlen. Die Prüfung erfolgt im Gutachtenstil und konzentriert sich auf die Strafbarkeit nach dem StGB.
(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".
Zugfahrt mit Folgen
Die Klausur behandelt eine Straftatenserie, beginnend mit Unterschlagung von Fahrtgeldern durch eine Zugbegleiterin und eskalierend in eine tätliche Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Lebenspartnern. Schwerpunkt liegt auf den Fragen zum Versuch und Rücktritt vom Tötungsdelikt, zu den Anforderungen an die Freiwilligkeit sowie an die Rücktrittshandlung sowie auf Täterschaft und Teilnahme und einer möglichen Unterschlagung.
Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf
Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.
Impfausweise und Atteste
Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.
Geldsorgen
In dem Examensfall wird das strafrechtliche Verhalten des A geprüft, der einen Bankkunden nach Eingabe von Karte und PIN am Geldautomaten überrascht, um dessen Geld abzuheben, anschließend vor der Polizei flüchtet und dabei grob verkehrswidrig fährt. Während der Flucht touchiert er ein parkendes Auto und entfernt sich vom Unfallort, ohne seine Personalien zu hinterlassen. Im weiteren Verlauf plant er zusammen mit B weitere Vermögensdelikte. Die Klausur erfasst typische Eigentums-, Vermögens- und Straßenverkehrsdelikte sowie eine prozessuale Zusatzfrage zur Zeugenvernehmung.
StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten
In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.
Loyalität und ihr Preis
Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.
Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten
Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.
Bruderhahn
Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.
Tödliche Langeweile
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit bei vorsätzlicher Übertragung des Coronavirus durch Anhusten, wobei sowohl Tötungsfolgen als auch Körperverletzungsfolgen im Mittelpunkt stehen. Neben der Anwendbarkeit typischer Tötungs- und Körperverletzungsdelikte steht insbesondere der subjektive Tatbestand (Eventualvorsatz), die objektive Zurechnung und der Umgang mit atypischen Kausalverläufen im Fokus. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung von Vorsatz- und Fahrlässigkeitstatbeständen.
Goldener Schuss
Ein juristischer Übungsfall thematisiert die Strafbarkeit des D, der zusammen mit J Heroin konsumiert und anschließend keine Hilfe leistet, obwohl J infolge des Drogenkonsums in Lebensgefahr gerät und stirbt. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, der Ingerenz und der unterlassenen Hilfeleistung.
Fußball unter Nachbarn
T will aus Feindschaft zu seinem Nachbarn O einen Sprengsatz am Auto des O zünden, um diesen zu töten. Der Sprengsatz ist jedoch ein harmloser Knaller, woraufhin O durch den Knall erschrickt, das Auto verreißt und sich eine leichte Kopfverletzung zuzieht. Zu prüfen ist, wie sich T nach dem StGB strafbar gemacht hat.
Alkohol, Tritte und ein Handy-Video
Die Klausur behandelt eine komplexe strafrechtliche Situation, in der B nach Alkoholkonsum einen Tötungsversuch an seiner getrennten Ehefrau A begeht und dabei gescheitert. Später übt C im Zuge einer Vergeltung eine Körperverletzung an B aus und entwendet durch Gewalt das Handy eines Zeugen, um belastendes Videomaterial zu löschen. Zu prüfen sind Strafbarkeit und Beteiligung von A, B und C, insbesondere unter den Gesichtspunkten Garantenstellung, a.l.i.c., Raub und Körperverletzung.
Alles eine Frage der Zurechnung
Die Klausur behandelt verschiedene Zurechnungsprobleme im Strafrecht. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Aberratio ictus, manipulierter error in persona, Mittäterexzess, die Kausalität bei Gremienentscheidungen und der Rücktritt des Anstifters. Geprüft werden die Strafbarkeiten von A, B, E und F an mehreren Handlungen und Konstellationen.
Eifersucht und Leidenschaft – schlechter Schütze, lange Haft
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung folgender Situationen: S tötet aus Eifersucht seinen Erzfeind E, wobei er aus Versehen auf C zielt. Nach diesem tödlichen Schuss verletzt S später C mittels einer Kuchengabel leicht am Arm, woraufhin C ihn mit einem Aschenbecher verletzt und anschließend weiter auf ihn einschlägt. Es sind diverse Tatbestände und Rechtfertigungsgründe zu prüfen, §§ 211 (Mord) und 224 StGB (gefährliche Körperverletzung) sind ausgeschlossen.
»Brennende Wut«
Es handelt sich um eine Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht zum Thema Urkunds- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit eines Täters, der ein manipuliertes Kfz-Kennzeichen anbringt und einen Molotowcocktail auf ein Wohnmobil wirft, was zu einer Kette atypischer Folgehandlungen und Schäden führt. Zudem werden Herausforderungen beim Straßenverkehrsdelikt § 315b StGB problematisiert.
Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 2)
Die Klausur behandelt Konstellationen des error in persona und der aberratio ictus in sogenannten Distanzfällen, insbesondere bei Mehrpersonensachverhalten und mittelbarer Täterschaft. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen von Irrtümern auf die Strafbarkeit von Täter und Teilnehmer – illustriert an einem Fall, in dem ein Tatmittler versehentlich den falschen Menschen tötet.
Error in persona und aberratio ictus in sog. Distanzfällen (Teil 1)
Der Fall behandelt die strafrechtlichen Irrtumsprobleme error in persona und aberratio ictus, insbesondere im Kontext sogenannter Distanzfälle, in denen die Tathandlung nicht unmittelbar am Tatobjekt stattfindet. Anhand von Beispielen aus dem Bereich Totschlag und Diebstahl werden die dogmatischen Unterschiede und die unterschiedliche Behandlung im subjektiven Tatbestand analysiert. Dabei wird insbesondere auf die Prüfung von § 16 Abs. 1 S. 1 StGB und die Konsequenzen für den Vorsatz eingegangen.
* "Die kriminellen Geschäftsführer
In dem Fall geht es um Geschäftsführer einer GmbH, die in unterschiedlich gelagerte strafrechtliche Handlungen verwickelt sind, darunter Betrug, Untreue, und Diebstahl. Zusätzlich spielt das Verhalten im Zusammenhang mit bei Schmiergeldzahlungen verschleierten Konten und Fragen der Strafprozessordnung bezüglich einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung eine Rolle. Es werden Strafbarkeiten der Beteiligten nach dem StGB sowie die Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen geprüft.
Die Poststelle
Der Fall behandelt den Verlust einer Brieftasche mit Sparbuch in einer Poststelle. Nach dem Diebstahl kontaktiert ein Mann die Geschädigte und verlangt Geld für die Rückgabe. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl und Erpressung sowie die Einlassung des Beschuldigten bezüglich des Fundes und der Rückgabe.
Bienchen summ summ summ
In der Klausur "Bienchen summ summ summ" geht es um strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl mit Qualifikation und Regelbeispiel, Hausfriedensbruch, und vorsätzliche Körperverletzung, sowie einen zivilrechtlichen Rechtfertigungsgrund (§§ 961, 962 BGB). Besonders relevant sind Themen wie Versuch, Rücktritt und die objektive Zurechnung im Zusammenhang mit den Ereignissen im Wochenendhaus. Der Fall behandelt zudem das Unterlassen von Hilfeleistung nach einer gefährlichen Körperverletzung.
Frauen vor Brüder
Die Klausur thematisiert den Prüfungsschwerpunkt der Kausalität und objektiven Zurechnung im Rahmen einer Eskalation zwischen zwei Jugendlichen, wobei das Abweichen vom vorgestellten Kausalverlauf und Mordmerkmale zu bewerten sind. Die Strafbarkeit des A nach einem zweiphasigen Geschehensablauf steht im Mittelpunkt, insbesondere im Hinblick auf Tötungsdelikte und die Probleme der Zurechnung des Enderfolges. Eine Prüfung nach § 3 JGG ist nicht erforderlich.
Ein folgenschwerer Gegenschlag
Die Klausur behandelt eine Auseinandersetzung, bei der der Täter unter Einfluss eines Freundes statt eines Faustschlags ein Messer einsetzt und dadurch gravierende Verletzungen verursacht. Thematisiert werden insbesondere die Voraussetzungen einer schweren Körperverletzung, Aufstiftung, die Zueignungsabsicht beim Entwenden eines Smartphones, die Abgrenzung zwischen Sachbeschädigung und Sachentziehung sowie strafrechtliche Fragen zur Nutzung einer digitalen Parkscheibe und Revision wegen eines absoluten Revisionsgrundes.
Tierisches Dilemma
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.
Die digitale Selbstschussanlage
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung des Einsatzes einer computergesteuerten, digitalen Selbstschussanlage durch einen Hauseigentümer zum Schutz seines Eigentums. Zentral sind die Prüfung von Notwehr und antizipierter Notwehr, der Umgang mit sog. Verteidigungsautomaten, ein Nötigungsnotstand sowie Fragen des subjektiven Rechtfertigungselements insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten. Der Fall spielt in der Konstellation eines geplanten Einbruchs und endet mit tödlichen Schussabgaben der Anlage.
Ein folgenschwerer Einbruch
Die Klausur behandelt einen Einbruch in ein Wohnmobil mit schlafenden Insassen und einen weiteren Einbruchversuch in ein polizeilich präpariertes Wohnmobil, gefolgt von einem Messerangriff auf eine vermutete Zeugin. Es werden strafrechtliche Fragestellungen sowohl des allgemeinen als auch des besonderen Teils thematisiert, insbesondere Wohnungseinbruchdiebstahl und schwere Körperverletzung.
Beziehung mit schwerer Folge
In diesem Übungsfall aus dem Strafrecht wird das Verhalten von Rouven gegenüber seiner ehemaligen Partnerin Pamela untersucht. Rouven bedrängt und bedroht Pamela mit Nachrichten, Telefonanrufen, einer E-Mail an ihren Arbeitgeber und Sachbeschädigungen, was letztlich zur Entwicklung einer schweren Depression und zum Suizid von Pamela führt. Der Fall thematisiert verschiedene Tatbestände aus dem Strafrecht und fragt nach der Strafbarkeit von Rouven.
Ein hundsgemeiner Coup
Ein Finder nimmt einen entlaufenen Hund im Park an sich und behält ihn, obwohl der ursprüngliche Eigentümer den Hund im dichten Gedränge aus den Augen verloren hat. Am nächsten Tag begeht der Finder einen Diebstahlsversuch an einem Hundespielzeug im Laden, entscheidet sich dann aber um und bezahlt den Artikel doch noch. Zu prüfen sind insbesondere Zueignungsabsicht, Versuch und vollendete Unterschlagung.
* "Fußballfans sind keine Verbrecher - oder doch?
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Fußballfans nach verschiedenen Vorfällen im Stadion und auf dem Heimweg. Thematisiert werden insbesondere das Zeigen eines Banners mit der Aufschrift 'A.C.A.B.' als mögliche Beleidigung, das unerlaubte Abbrennen von Pyrotechnik, Übergriffe auf einen gegnerischen Fan sowie die Verwertbarkeit von Videoaufnahmen als Beweismittel.
Jede Leidenschaft hat ihren Preis
Im Fall sammelt der Student T hochwertige Mobiltelefone und verschafft sich aus finanzieller Not eines durch Täuschung und Wegnahme von einem Passanten. Die Klausur thematisiert dabei insbesondere die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug am konkreten Beispiel sowie das Vorgehen des Täters bei der anschließenden Flucht. Es werden zwei Lösungswege diskutiert: Diebstahlslösung und Betrugslösung.
ORIGINAL: "Auf der Flucht
Im Fall flüchten zwei Kleinkriminelle nach einem Diebstahl mit dem Pkw vor einer Polizeikontrolle. Der Fahrer versucht hierbei, einen Polizisten gezielt zu überfahren, wird jedoch von diesem durch einen Sprung auf den Bürgersteig nicht verletzt. Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit beider Beteiligten insbesondere hinsichtlich Gefährdung des Straßenverkehrs und versuchter Tötungsdelikte.
ORIGINAL: "Ein folgenschwerer Unfall
A und B begehen nach einem gemeinsam durchgeführten Diebstahl mit einem Pkw einen Verkehrsunfall und verlassen anschließend gemeinsam und fluchtartig den Unfallort, um einer Festnahme zu entgehen. Im Mittelpunkt stehen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sowie die Frage der Beteiligung daran. § 242 StGB ist ausdrücklich nicht zu prüfen.
»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)
Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.
»Gute« Neujahrsvorsätze
Im Mittelpunkt der Klausur stehen ein versuchter Mord durch gezielten Auffahrunfall mit einem Personenkraftwagen sowie strafrechtliche Probleme rund um Straßenverkehrsdelikte. Dabei werden unter anderem die Tatbestandsmerkmale der §§ 315 ff. StGB, Fragen des Versuchs, Rücktritts und Pflichtwidrigkeitszusammenhangs behandelt.
Ein Opfer für den Katzenkönig
Im Mittelpunkt steht ein Tötungsversuch und schwerste Körperverletzung infolge manipulativen Einflusses: Eine Jurastudentin bringt einen leichtgläubigen Polizeibeamten durch raffinierten Betrug und Aberglauben dazu, auf ihre vermeintliche göttliche Weisung ein 'Menschenopfer' zu begehen. Die Fallbearbeitung verlangt die Prüfung von Mordmerkmalen (Heimtücke), Körperverletzungsdelikten, mittelbarer Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Fragen zum Doppelirrtum.
* "Freundschaftsbande
Die Klausur behandelt einen Überfall auf einen Lieferwagen mittels vorgetäuschter Polizeikontrolle, wobei der Fahrer gefesselt und wertvolle Smartphones entwendet werden. Ferner thematisiert sie den versuchten Mord aus Rache sowie die strafprozessuale Frage zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach Zeugnisverweigerung. Es sind sowohl strafrechtliche als auch strafprozessrechtliche Fragestellungen zu prüfen.
Übungsfall: Die Sandviper
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Konfliktsituation in einer Wohngemeinschaft zwischen Anton (A), Bertram (B) und der Kommilitonin Karin (K). K erschlägt während eines Schreckmoments die ungefährliche Schlange Viola, nachdem A ihr fälschlicherweise suggeriert hat, es handele sich um eine gefährliche Giftschlange. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit von K und A wegen Sachbeschädigung (§ 303 StGB) am Eigentum des B sowie die Rolle von Rechtfertigungsgründen und der Unterlassungstäterschaft. Zentrale Schwerpunkte liegen auf der Irrtumsproblematik und dem Umgang mit notstandsrechtlichen Rechtfertigungsgründen.
Liebesschlösser – Für immer und ewig?
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Entwenden von Liebesschlössern von einer Brücke. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Diebstahl sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Außerdem wird eine Körperverletzung im Zusammenhang mit der Wegnahme geprüft.
Übungsfall: Ein zauderndes Trio
A, B und C verabreden, O gemeinschaftlich zu töten, indem sie ihm vor seinem Haus auflauern. Am geplanten Tatabend erscheinen O und sein Kollege K, woraufhin A wegen K einen Rückzieher macht und versucht, B und C von der Tat abzuhalten. B und C greifen dennoch auf O und K zu, lassen aber vom Versuch ab, als K sich zur Wehr setzt. Zu prüfen ist, ob sich A, B und C im Hinblick auf § 212 StGB strafbar gemacht haben. Schwerpunktmäßig geht es um Versuch, Rücktritt, Mittäterschaft und Verbrechensverabredung.
Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der ohne Erlaubnis eine Dusche im Krankenhaus benutzt, einen fremden Brief aus dem Briefkasten entnimmt und zerstört sowie am Telefon eine Beleidigung ausspricht. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigung und die Abgrenzung von error in persona und aberratio ictus.
Der missglückte (?) Anschlag im Museum
Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.
Wo zwei wetten, muss einer verlieren
Im vorliegenden Übungsfall geht es um einen Sportwettenbetrug: Der Trainer eines Fußballvereins manipuliert das Spielergebnis, um unter Ausnutzung der Wettquoten mit einem Freund lukrative Wetten auf die eigene Niederlage zu platzieren. Dabei wurde die Manipulation den Wettanbietern nicht offengelegt, was die Wahrscheinlichkeit des Spielausgangs und die Kalkulation der Anbieter beeinflusste.
»One man’s trash is another man’s treasure«
Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.
Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel
F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.
Die manipulierte Spende
Ein Transplantationsmediziner verändert bewusst Blutwerte eines Patienten, um diesem eine höhere Dringlichkeit im Vergabeverfahren für Spenderlebern zu verschaffen. Dadurch erhält der Patient eine Spenderleber, während ein anderer lebensbedrohlich erkrankter Patient keine mehr bekommt und verstirbt. Es wird gefragt, ob der Arzt sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.
Thorsten auf Abwegen
Die Klausur schildert mehrere Straftaten des arbeitslosen Thorsten: Nach einem Diebstahl bei einem Juwelier täuscht er eine Gefahrensituation gegenüber seinem ehemaligen Chef vor, was indirekt dessen Tod verursacht. Schließlich verletzt er seine Frau schwer durch das Abschneiden eines Fingers. Die Aufgabe besteht in der umfassenden strafrechtlichen Prüfung von Thorstens Verhalten.
Telefontrick mit Abmahnaktion
Die Klausur prüft strafrechtliche Wertungen an einem Fall, in dem T per Telefon unter Vorspiegelung falscher Gewinnchancen Geldbeträge einfordert und später mithilfe eines Rechtsanwalts unberechtigte Forderungen gegen die Betroffenen geltend macht. Die Aufgabenstellungen beziehen sich insbesondere auf die Strafbarkeit wegen Betrugs sowie auf die rechtliche Bewertung des Vorgehens des Rechtsanwalts gegenüber Geschädigten im Hinblick auf Erpressung.
(K)ein Dieb
Der Klausurfall thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Voraussetzungen eines Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden. Zudem wird der Tatbestand der Unterschlagung geprüft, nachdem der Jurastudent B versehentlich ein Getränk im Kaufhaus nicht bezahlt und dieses anschließend konsumiert und entsorgt.
Liebe mit Hindernissen
Der Fall thematisiert die strafrechtliche Bewertung verschiedener Handlungen im Kontext einer ungewollten Schwangerschaft und einer gescheiterten Beziehung. Im Mittelpunkt stehen Fragen rund um den Schwangerschaftsabbruch im Ausland, das Ubiquitätsprinzip, Sachbeschädigung, Nachstellung und Beleidigung, sowie die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme und ein tödlicher Schuss im Rahmen einer Bedrohungsaktion.
Gefahr für Juri und Justel
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem A versucht, wertvolle Schneeeulen aus dem Zoo zu stehlen und dabei einen Pfleger mit einer (ungefährlichen) Waffe bedroht, um an die Tiere zu gelangen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des A nach Normen des StGB unter Berücksichtigung von Raub, räuberischer Erpressung und verwandten Delikten.
Übungsfall: In der Gosse
Joachim (J) verursacht unter Alkoholeinfluss und Übermüdung einen Autounfall mit dem Fußgänger Florian (F), der schwer verletzt in der Gosse liegen bleibt. J unterlässt aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen die Hilfeleistung und fährt weg, obwohl F noch hätte gerettet werden können. Im späteren Verlauf kommt F ums Leben. Die Klausur verlangt die Prüfung der Strafbarkeit des J nach den §§ 212 und 222 StGB, insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Tötung und die Wechselwirkung von Übermüdung und Alkoholisierung am Steuer.
Geld macht nicht (immer) glücklich
Die Klausur behandelt einen Diebstahl aus einem Kiosk, der nach Mittäterschaft weitergeführt wird, und eine anschließende versuchte Wiederholung unter Einsatz von Schusswaffen. Während des geplanten zweiten Diebstahls kommt es zu Gewissensbissen, einem Irrtum sowie einer Körperverletzung im Rahmen des sog. Verfolgerfalls. Die Strafbarkeit von S und A ist gutachtlich zu prüfen.
Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.
Die geplatzte Hochzeit
Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Flucht nach einem Diebstahl, die in Bedrohung, Freiheitsberaubung und einem tödlichen Verkehrsunfall mündet. Zu prüfen sind insbesondere der räuberische Angriff auf Kraftfahrer, Erpressung und verschiedene Straßenverkehrsdelikte sowie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fallbearbeitung auf Examensniveau.
* "Pizzeria criminale
Die Übungsklausur thematisiert einen Überfall auf eine Pizzeria, wobei die strafrechtliche Bewertung von Mittäterschaft, Beihilfe und Gewahrsam im Zusammenhang mit Raub und Erpressung sowie einer Brandstiftung im Versicherungsbetrugskontext zu prüfen ist. Zudem geht es im zweiten Teil um die rechtliche Zulässigkeit der Verlesung einer Zeugenaussage im Strafprozess. Die Klausur basiert auf einer Probeklausur aus dem Examensklausurenkurs der Universität Bayreuth.
Übungsfall: Im Schwitzkasten
K möchte von einer Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (Totschlag) sowie § 222 StGB (fahrlässige Tötung) verschont bleiben, nachdem er H in Notwehr abzuwehren versuchte und diesen im sogenannten Schwitzkasten tödlich würgte. Zuvor war es zu einem handgreiflichen Streit zwischen den beiden gekommen, in dessen Verlauf K von H mehrfach angegriffen wurde. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf der Einordnung des Geschehens in mehrere Handlungsabschnitte und der Frage, ob und inwieweit K durch Notwehr oder andere Rechtfertigungs- bzw. Entschuldigungsgründe gerechtfertigt oder entschuldigt war. Wesentliches Problem ist die Abgrenzung der gerechtfertigten Notwehrhandlung von einer möglichen Überschreitung der Grenzen der Notwehr mit tödlichem Ausgang.
Die Folgen einer Belästigung
In diesem Übungsfall werden die strafrechtlichen Folgen mehrerer Handlungen untersucht, darunter die Konfrontation zwischen Veronika und Bernd samt Schussabgabe mit Tötungsabsicht, die Zerstörung von Mobiltelefonen, das Zurückhalten eines Handys mit Forderung auf Ersatzleistung, eine nicht fachgerechte ärztliche Behandlung mit Todesfolge sowie Diebstahl und Brandstiftung in einer Praxis. Die Klausur fragt nach der Strafbarkeit sämtlicher Beteiligter nach dem StGB.
* "Abifrust
Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine Schülerin infolge des Nichtbestehens des Abiturs aus Rache das Kind ihrer Lehrerin entführt. Zusätzlich versucht ein Dritter, aus der Situation durch eine fingierte Lösegeldforderung Kapital zu schlagen, bricht dieses Vorhaben jedoch ab. Im Anschluss geht es um die strafrechtliche Bewertung der Beteiligten und um eine prozessuale Beweisfrage zum Einsatz einer polygrafischen Untersuchung in der Hauptverhandlung.
Der Berg ruft
Ein Bergsteiger bricht aus lebensrettenden Gründen in eine Schutzhütte ein und nimmt anschließend eine Marienfigur mit. Der Eigentümer verfolgt ihn und schießt mit einem Jagdgewehr, wobei sowohl der Bergsteiger als auch eine Kuh verletzt werden. Die Klausur behandelt den Aggressivnotstand, mutmaßliche Einwilligung, sowie Erforderlichkeit und Gebotenheit der Notwehr beim Schusswaffeneinsatz und die Abgrenzung zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit.
»Die Vergänglichkeit des Seins«
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des T, der ein wirkungsloses 'Jugendelixier' verkauft, ein Gartenhäuschen und Wohnhaus anzündet sowie anschließend mit Hilfe des Friseurs L versucht, unerkannt zu entkommen. Gefragt ist insbesondere nach der Prüfung von Betrug, Brandstiftung und Strafvereitelung, einschließlich Problemfällen wie Rücktrittsrecht des Käufers, Eigenschaft der Wohnung und Gefährdung von Rettern.
»Wettmafia und StGB-AT, wie passt das zusammen? – frei nach BGHSt 53, 174«
In diesem Examensübungssachverhalt werden strafrechtliche Fragen rund um Sportwettenbetrug und die Manipulation von Fußballspielen im Zusammenhang mit einer bandenmäßig organisierten Wettmafia aufgeworfen. Es stehen Probleme des Allgemeinen Teils, insbesondere zu Versuch, Beteiligung, Täterschaft und Anstiftung, im Mittelpunkt.
Musikwettbewerb mit Folgen
Die Klausur handelt von einer Geigerin, die im Vorfeld eines wichtigen Musikwettbewerbs gezielt versucht, eine Konkurrentin auszuschalten, um das Preisgeld zu erlangen. Es werden verschiedene strafrechtliche Probleme wie Aberratio ictus, Versuch erfolgsqualifizierter Delikte, Nötigung, Sachbeschädigung und Beteiligung anderer Personen aufgeworfen.
»Ausreisevorbereitungen«
T begeht verschiedene Straftaten im Zusammenhang mit Ausreisevorbereitungen: Einbruch mit einem Schraubendreher, Diebstahl von Bargeld sowie einer Spielzeugpistole, Bedrohung eines Bankangestellten mit einer Scheinwaffe und Brandstiftung im Keller eines Mehrfamilienhauses. Es entstand Sachschaden und mehrere Personen erlitten Rauchvergiftungen. Die Strafbarkeit des T nach dem Strafgesetzbuch ist zu prüfen.
Kommissar Langfinger kauft ein
Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.
Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten
Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.
»Schwammerl am Wilden Kaiser«
Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.
Der skrupellose Heimwerker: Eine Bohrmaschine zum Nulltarif
Der Fall behandelt verschiedene vermögensrelevante Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Bohraufsätzen und einer Mini-Bohrmaschine durch den Täter A. Schwerpunkte liegen auf der Abgrenzung von Betrug (§ 263 StGB) und Diebstahl, räuberischem Diebstahl unter Waffeneinsatz sowie weiteren Problemstellungen aus dem Bereich der Eigentums- und Vermögensdelikte.
Die eigenmächtige Vollstreckung
In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.
Nachts im Museum
Drei Täter planen und verüben einen Kunstdiebstahl in einer Münchener Kunsthalle. Dabei werden Sicherheitseinrichtungen überwunden, Gemälde entwendet und ein Sicherheitsmann durch einen Schlag mit einem Bild verletzt. Es stellt sich die Frage nach der Strafbarkeit der Beteiligten insbesondere in Bezug auf Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie strafrechtliche Beteiligungsformen.
Übungsfall Ordnungswidrigkeitenrecht: Zwei Revoluzzer wider den „gläsernen Menschen“
Im Mittelpunkt des Falls stehen X und Y, die in Rostock durch das Verteilen von Flugblättern zu zivilen Ungehorsamsaktionen gegen die staatliche Datenerfassung aufrufen. Die rechtliche Prüfung betrifft insbesondere mögliche Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Aufforderung, KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen. Weiterhin werden prozessuale Fragen zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, Verjährung und Verfahrenshindernissen, insbesondere im Hinblick auf die Zustellung und Bearbeitung von Bußgeldbescheiden, thematisiert. Der Fall legt einen Schwerpunkt auf das Zusammenspiel von materiellem und Verfahrensrecht im Ordnungswidrigkeitenrecht und Straßenverkehrsrecht.
Übungsfall: Aus dem Ruder gelaufen
A und B verabreden, O körperlich anzugreifen, ohne ihn dabei lebensgefährlich zu verletzen. Während der Ausführung eskaliert die Situation und A tritt O nach einer Gegenwehr so schwer in den Unterleib, dass O an den Verletzungen stirbt. Nach dem Angriff entfernt sich B vom Tatort und A verlässt das Geschehen nach einem Telefonat mit seiner Freundin F, die ihm zur Flucht rät. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit von A, B und F nach § 212 StGB, wobei Fragen zur Mittäterschaft, zur Abgrenzung von Tathandlung und Unterlassen sowie zur Beteiligung Dritter relevant werden.
,Lukrative’ Nebenbeschäftigung“
A, ein Jurastudent, besitzt Kontobelege der Bank B und nutzt diese, um Kunden zur Zahlung durch Androhung der Preisgabe steuerlich relevanter Daten zu bewegen. Bei einem misslungenen Erpressungsversuch wendet sich A an einen anderen Kunden, U, der wiederum mithilfe eines Komplizen einen Privatdarlehensgeber unter Vorhalt eines Messers zur Herausgabe von Geld zu zwingen versucht. Nach mehreren Messerattacken verstirbt das Opfer schließlich. Die Strafbarkeit der Beteiligten nach dem StGB ist zu prüfen.
Unter Rockern
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung aus Angst vor einem Angriff konkurrierender Rockergruppen einen tödlichen Schuss auf einen Polizeibeamten abgibt. Schwerpunkte sind der Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr im Lichte des Schusswaffengebrauchs.
Ein folgenreicher Skitag
Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.
Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie
Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.
»Verrat unter Freunden«
Im Fall 'Verrat unter Freunden' planen zwei Personen den Diebstahl aus einem Tresor, wobei durch gegenseitige Abhängigkeit Mittäterschaft angelegt ist. Nach Rücktritt eines Beteiligten verübt der andere allein den Diebstahl; zudem legt ein Verräter Beweismittel, um den anderen zu belasten. Der Fall behandelt zentrale Probleme des Versuchsbeginns, Rücktritts, Diebstahls und falsche Verdächtigung.
»All doors locked«
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.
»Der arme Informatikstudent«
Der Übungsfall behandelt den Missbrauch von EC-Karten durch Wegnahme, Skimming und Phishing. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtliche Würdigung des Verhaltens eines Informatikstudenten, der verschiedene Methoden zur Erlangung fremder Kartendaten und zum Versuch des Einsatzes von gefälschten Karten ausprobiert. Die Klausur wirft Fragen zu den einschlägigen Straftatbeständen und strafrechtlichen Wertungen auf.
»Wer den Pfennig nicht ehrt …«
Die Klausur behandelt einen geplanten und schließlich gescheiterten Banküberfall, bei dem zwei Täter mit einer scharfen Waffe agieren, einen Bankangestellten bedrohen und letztlich dennoch kein Geld erbeuten – bis ein zufällig erscheinender Kunde dazu gezwungen wird, Geldscheine herauszugeben. Die rechtliche Prüfung erfasst unter anderem das Vorgehen der Täter, den Wechsel zu aggressiverem Verhalten und die jeweiligen Beteiligungsformen sowie Versuch/Beendigung.
* "Preisausschreiben
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz von Betrugshandlungen im Zusammenhang mit einem Preisausschreiben und Lotteriegewinnversprechen. Die Protagonisten erscheinen im Sachverhalt als potenzielle Täter sowie Opfer verschiedener Straftaten, wobei auch mögliche Rechtfertigungsgründe zu prüfen sind. Zudem wird eine prozessuale Frage zur Zulässigkeit der Mithilfe eines Schöffen im Hauptverfahren aufgeworfen.
Die gefährliche Ex-Frau
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der Ex-Frau K, die aus Ärger die Villa ihrer Rivalin B anzünden möchte. Zusätzlich verändert sie mit Nagellack die Prüfplakette ihres Autos, um vor einer Polizeikontrolle geschützt zu sein. Geprüft werden Brandstiftungsdelikte, Urkundsdelikte und Sachbeschädigung nach dem StGB.
Masern-Party
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Relevanz einer sogenannten 'Masern-Party', bei der Eltern gezielt ein Kind der Ansteckung mit Masern aussetzen. Es werden Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte und Fragen der rechtfertigenden Einwilligung, insbesondere bei Einwilligungsunfähigkeit, behandelt. Besonderes Augenmerk liegt auf der objektiven Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten und der psychischen Beihilfe durch das Verhalten der Eltern.
Eine heiße Sache
Die Aktenvortrags-Übungsklausur schildert einen Fall, in dem drei Beschuldigte einen Mann in einem abgelegenen Waldstück bedrohen, fesseln, mit Benzin übergießen und anzünden, wodurch dieser lebensgefährliche Brandverletzungen erleidet. Die relevanten strafrechtlichen Fragestellungen betreffen insb. das vorsätzliche und fahrlässige Handeln, die Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Tötung und die Beteiligungsform der Beteiligten. Die Rechtsfragen umfassen den Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts sowie Bezüge zum Strafprozessrecht.
Übungsfall: Segeltour mit Folgen
Im Mittelpunkt des Falls steht eine dramatische Segeltour auf dem Bodensee, bei der vier Personen nach dem Kentern ihrer Yacht in Lebensgefahr geraten. Alfred (A) wirft aus einer Notlage heraus seinen Begleiter Bernhard (B) aus dem Rettungsboot, um zwei leichtere Mitreisende (C und D) aufnehmen zu können. B überlebt zunächst, stirbt jedoch später im Anschluss an eine Krankenhausentlassung an den gesundheitlichen Folgen des Vorfalls. Im Kern ist zu prüfen, ob sich A wegen Totschlags gemäß § 212 StGB strafbar gemacht hat, insbesondere unter Berücksichtigung der objektiven Zurechnung sowie möglicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.
Die Beerdigung des Dorfpfarrers
Der Fall behandelt die mittäterschaftliche Planung und Ausführung einer Tötung durch einen Angestifteten, bei der es zum error in persona kommt, sodass statt des eigentlichen Opfers der Cousin getötet wird. Ergänzend eskaliert der ursprünglich planende Täter selbst durch einen Anschlag mit dem Pkw auf eine Menschenmenge, wobei das Ziel verletzt, aber nicht getötet wird und es zu bleibenden Verletzungen kommt. Zu prüfen sind insbesondere die Strafbarkeit von A und C im Hinblick auf das vollendete und versuchte Tötungsdelikt, Fahrlässigkeit, Körperverletzung und die dogmatische Behandlung von error in persona sowie § 28 StGB.
Ohne Rücksicht auf Verluste
Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.
Übungsklausur StR Krankenschwester
In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.
Examensklausur StR Giro d
In dieser Examensklausur planen mehrere Täter, darunter Don Alfredo und Beppo Buittoni, einen Wohnungseinbruchsdiebstahl, um Bargeld aus dem Tresor einer Villa zu erbeuten. Die Klausur thematisiert unter anderem den Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch, die Rolle neutraler Beihilfe, die Abgrenzung sukzessiver Beihilfe zur Begünstigung und den Anwendungsbereich von § 28 II StGB.
Examensklausur StR Von ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen
Die Examensklausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen zu ungedeckten Konten, unbestellten Waren und unbesetzten Kassen. Die Bearbeiter müssen insbesondere deliktische Probleme im Bereich Vermögensdelikte sowie allgemeiner Grundsätze des Strafrechts beurteilen.
Der Tod war schneller
Eine Gruppe von PKW-Fahrern führt gemeinsam Beschleunigungsrennen auf der Bundesstraße durch. Während eines Rennens, bei dem die Beifahrer das Geschehen filmen und aktiv in das Rennen eingebunden sind, kommt es zu einem Unfall. Der Beifahrer O verstirbt, nachdem das von T gelenkte Auto verunglückt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des T.
* "Gasexplosion mit Folgen
Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus, die durch gezieltes Öffnen einer Gasleitung und Anzünden des ausströmenden Gases ausgelöst wird. Die Folgen sind Todesfälle und schwere Körperverletzungen, wobei die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A und F sowie Fragen zur Mittäterschaft, Rücktritt und Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes thematisiert werden.
* "Ende eines Hundelebens
In diesem Sachverhalt geht es um das Verhalten eines Jägers, der einen Hund erschießt, weil er diesen für wildernd hält, und dabei die psychischen Folgen für eine Zeugin sowie weitere Strafbarkeitsaspekte beleuchtet. Thematisiert werden u.a. Rechtfertigungsgründe, Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung, Fahrlässigkeit und das Eigentum an Tieren. Auch die Auseinandersetzung mit einem Fotografierenden und das Recht am eigenen Bild spielen eine Rolle.
Inspiration durch Gewaltvideos?
Der Fall behandelt Körperverletzungs- und Tötungsdelikte im Zusammenhang mit Gewalttaten aus dem rechtsradikalen Milieu, sukzessive Mittäterschaft, eigenmächtiges Handeln innerhalb einer Gruppe und die strafrechtliche Bewertung von Motivationsmomenten wie Gewaltvideos. Im zweiten Teil wird der Versuch eines Einbruchdiebstahls nach Anstiftung thematisiert. Behandelt werden individuelle Beteiligungsformen, strafbare Handlungen und Konkurrenzfragen.
Der Nürnberger Zahngold-Fall
Im sogenannten Nürnberger Zahngold-Fall nehmen drei Arbeiter eines städtischen Krematoriums über einen längeren Zeitraum Zahngold aus den Überresten verbrannter Leichen an sich und verkaufen es. Die Klausur thematisiert insbesondere die strafrechtliche Einordnung des Diebstahls an Körperimplantaten, die Abgrenzung zwischen Wahndelikt und untauglichem Versuch, die Störung der Totenruhe sowie den Verwahrungsbruch.
Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte
Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.
Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A
Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.
Übungsklausur StR Disko-Besuch mit Verzehrkarte
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Diskothekenbesuchers, der sich mittels einer fremden Verzehrkarte und einem Systemtrick seine eigenen Verzehrkosten sparen will. Dabei werden Fragen zu Diebstahl, Betrug und Urkundsdelikten rund um die Nutzung und Täuschung bei Verzehrkarten behandelt.
Übungshausarbeit ÖR Immissionsschutz in der Nachbarschaft
Die Klausur behandelt die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts bei Auslandsstraftaten, insbesondere Fragen zu Mittäterexzess, mittelbarer Täterschaft, Irrtum bezüglich Tatbestandsalternativen, aberratio ictus und Rücktritt bei außertatbestandlicher Zielerreichung. Im Mittelpunkt steht ein gemeinschaftlicher Diebstahl mit Waffen während eines Einbruchs in Zürich.
Neue Disziplinen für Olympia
In diesem anspruchsvollen strafrechtlichen Übungsfall aus dem Bereich des Eigentums- und Vermögensdelikts klettert ein olympischer Turner mit einem Seil samt Enterhaken auf einen Balkon, dringt in ein Wohnhaus ein und entwendet eine hochwertige Armbanduhr. Nach der Entdeckung durch den Wohnungsinhaber fesselt er diesen und flieht. Der Fall prüft u.a. die Qualifikationstatbestände des § 244 StGB, den Wohnungsbezug, das Beisichführen eines Werkzeugs sowie nachgelagerte Handlungen (u.a. räuberischer Diebstahl und Hehlerei). Weiterhin wird die Strafbarkeit der Freundin angesprochen.
Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte
Der Übungsfall behandelt einen Auftragsmord mit Sprengstoff, bei dem es zu einem Irrtum über die Person (error in persona) kommt. Thematisiert werden der Anstiftervorsatz, akzessorische Regelungen (§ 28 StGB), Versuch und Rücktritt sowie Mordmerkmale. Der Sprengstoffexperte bringt am falschen Fahrzeug eine Granate an, die letztlich nicht explodiert.
Das Feuer der Liebe
Der Fall behandelt die Strafbarkeit eines Mannes, der zunächst aus Wut eine Sachbeschädigung begeht, sodann seinen Bruder in einem massiven Angriff schwer verletzt und schließlich tötet. Anschließend legt er zur Spurenbeseitigung und zur Vortäuschung eines Versicherungsfalles Feuer im eigenen Haus. Erörtert werden insbesondere Tötungsdelikte, Brandstiftungsdelikte und deren jeweilige Qualifikationen sowie die Verwertbarkeit von Beweismitteln.
Examensklausur StR Tod in den Wolken
In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.
Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.
Übungsklausur StR Die manipulierte Sportwette – Der Fall Hoyzer
Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von manipulierten Sportwetten im Zusammenhang mit abgesprochenen Fußballspielen, angelehnt an die sogenannte 'Hoyzer-Entscheidung' des BGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die beteiligten Personen sich wegen Betrugs und ggf. weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Manipulation und dem Abschluss von Wetten strafbar gemacht haben.
Übungsklausur StR Eine Brandstiftung kommt selten alleine
Die Klausur stellt einen komplexen Sachverhalt mit Mittäterschaft, räuberischer Erpressung, Brandstiftung sowie Betrug dar. Ausgangspunkt sind Drohbrief und Brandanschläge zweier Gelegenheitsgauner, die zur Tötung und weiteren Vermögensschäden führen. Die Strafbarkeit von G und H wird insbesondere im Hinblick auf Täterschaft, Zurechnung und Kausalität geprüft.
Übungsklausur StR Die gestohlene (?) Tageszeitung – eine etwas andere Klausurlösung
Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung der Wegnahme einer abonnierten Tageszeitung aus einem Briefkasten, die nach mehrstündiger Nutzung zurückgegeben wird. Zu prüfen sind insbesondere die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls, darunter die Wegnahme und Zueignungsabsicht. Im zweiten Teil wird der strafrechtliche Vermögensbegriff thematisiert und seine Bedeutung im Kontext der §§ 253 und 263 StGB erläutert.
Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen
Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Ärger um den Laptop
In diesem strafrechtlichen Übungsfall wird die Strafbarkeit des A überprüft, der nach einem Streit um einen irreparablen Laptop im Computerladen des B eine Reihe von Delikten begeht: Er äußert eine wahrheitswidrige, ehrenrührige Behauptung über B, droht mit Gewalt unter Bezugnahme auf ein Familienmitglied von B, nimmt spontan ein Notebook an sich und verletzt B bei einem Gerangel um das Gerät. Der Fall thematisiert Beleidigung, Drohung, Nötigung, Diebstahl sowie Körperverletzung und beleuchtet die jeweiligen strafrechtlichen Tatbestände und die Kausalzusammenhänge.
Parken und Tanken
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit einer Frau, die mehrfach einen verfälschten Parkschein verwendet, um Parkgebühren zu sparen, und anschließend eine Tankfüllung entwendet. Thematisiert werden Standardprobleme aus den Bereichen Urkundendelikte, Betrug sowie Diebstahl und Unterschlagung.
Beim Geld hört die Freundschaft auf
Die Klausur behandelt einen geplanten und teilweise ausgeführten Tötungsversuch an einer Zeugin, beauftragt von einem Verurteilten über einen Dritten, wobei auch eine unbeteiligte Person zu Tode kommt. Thematisch werden dabei unter anderem Urkundendelikte im Zusammenhang mit Kfz-Kennzeichen, ein Schuss mit aberratio ictus und § 16 II StGB (Irrtum über die tatsächlichen Umstände) vertieft.
* "Eine Bärenjagd auf Abwegen
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Beurteilung einer rechtswidrigen Jagd auf einen geschützten Braunbären und einen Waschbären im Hochschwarzwald. Es geht insbesondere um Jagdwilderei mit Kraftfahrzeug, Straßenverkehrsgefährdung, Sachbeschädigung, Beteiligung an einer Straftat und Fragen der Strafprozessordnung zur Verwertung einer Videozeugenaussage vor Gericht. Ferner ist zu prüfen, ob und wie die Aussage eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen prozessual verwertet werden darf.
Ein Arzt in Not
Ein Arzt sieht sich durch eine von einem Ehemann mit Waffengewalt erzwungene Körperverletzung an einer Patientin, zugunsten des Lebens seiner Lebensgefährtin, in einer Notstandssituation. Später rächt sich die Patientin durch Manipulation an der Bremsleitung des Arztes, mit tödlichen Konsequenzen für eine andere Person. Die Klausur behandelt schwierige Fragen zu Nötigungsnotstand, mittelbarer Individualisierung und actio libera in causa.
Eine schlechte Partnerwahl
Im ersten Sachverhalt wird geprüft, ob sich V und L strafbar machen, als V auf Drängen von L seinen hilflosen Sohn bewusst im Bach liegen lässt, sodass dieser ertrinkt. Im zweiten Sachverhalt wird untersucht, inwieweit sich L durch den Schlag gegen V, dessen tödlichen Sturz und das anschließende Entfernen vom Unfallort strafbar gemacht hat. Die Klausur fordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht Allgemeinen Teil, insbesondere zur Unterlassungsstrafbarkeit und zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit, Versuch und Anstiftung.
Zwischenprüfungsklausur StR Die Milch macht
Die Klausur behandelt auf Basis eines Klinikalltags zwei komplexe Fallkonstellationen: Zum einen geht es um die fahrlässige Gefährdung und Schädigung einer Krankenschwester durch präparierte Milch (inklusive Problemen des error in persona versus aberratio ictus), zum anderen um einen möglichen Tötungsdelikt mittels Sterbehilfe am komatösen Patienten. Thematisiert werden dabei Fragen der gefährlichen Körperverletzung, Heimtücke, Täterschaft und Teilnahme sowie die Abgrenzung zwischen Mord und Tötung auf Verlangen.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Fallbearbeitung im Strafrecht
Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl, Gewahrsamsverhältnisse, rechtswidrige Besitzlagen, Hehlerei und Konkurrenzen. Im Mittelpunkt stehen Fälle am Bahnhof, in denen ein vergessenes Buch und ein nicht gesichertes Fahrrad entwendet und weitergegeben werden. Neben Grundlagenthemen werden auch vertiefte Probleme aufgegriffen, wodurch sich die Fallbearbeitung sowohl für Fortgeschrittene als auch für Examenskandidaten eignet.
Übungsklausur StR Die Rockband
Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.
Anfängerklausur StR Zwei Geisterfahrer begegnen sich: der beidseitige Verkehrsverstoß
In diesem Anfängerklausurfall stoßen zwei Fahrzeuge auf einer engen Straße in einer Kurve zusammen, wobei beide Fahrer das Rechtsfahrgebot nicht eingehalten haben. Der Fall thematisiert die Strafbarkeit der beiden Fahrzeugführer insbesondere im Hinblick auf fahrlässige Körperverletzung, alternative Kausalität sowie das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs bei beiderseits pflichtwidrigem Verhalten im Straßenverkehr.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Doppelt hält besser
Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Jurastudenten, der im Ausland ein Handtuch entwendet und sich anschließend zweifach in den juristischen Vorbereitungsdienst zweier Bundesländer aufnehmen lässt, um sowohl Vorteile bei den Ausbildungsversuchen als auch finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Thematisiert werden insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten, das tatbestandsausschließende Einverständnis, sowie Betrug durch Unterlassen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.
Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder
Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.
* "Nagelprobe für Geldboten
Der Fall befasst sich mit der Abgrenzung von strafbarer Vorbereitung und Versuch bei einem geplanten Überfall auf einen Geldboten. Weitere Schwerpunkte sind die Qualifikationstatbestände des Raubes mit Waffe (§ 316a StGB) sowie der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB). Im strafprozessualen Teil wird die Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus der Telefonüberwachung behandelt (§ 481 StPO).
Herbe Täuschung
B täuscht die gestresste Kassiererin V über die Anzahl und Art der Bierflaschen, um beim Einkauf zu sparen und zahlt für weniger bzw. günstigere Waren als tatsächlich im Einkaufswagen sind. Außerdem steckt B ein Fläschchen Magenbitter in ihre Jacke und vergisst, es an der Kasse zu bezahlen, konsumiert es jedoch anschließend. Zudem nimmt B beim Wechselgeld statt einer 1-Euro-Münze eine 2-Euro-Münze entgegen.
Urlaubsvorbereitung
Im Rahmen einer Fortgeschrittenenklausur treffen sich A und B zur Urlaubsvorbereitung. Ein Streit um einen geliehenen Bildband führt dazu, dass A während Bs Abwesenheit sein Buch zurücknimmt und daneben einen ebenfalls wertvollen Ratgeber einsteckt. Nach der Entdeckung kommt es zu einer Konfrontation; A gibt beide Bücher zurück. Die Strafbarkeit von A und B ist zu prüfen, insbesondere bezüglich Raub-, Erpressungs- und Diebstahlsdelikten sowie der Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen.
Falsch geparkt
Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um das verbotswidrige Parken anlässlich eines Fußballspiels. Im Fokus stehen Fragen der Urkundenfälschung durch das Auslegen eines gefälschten "Presse"-Ausweises, ein mögliches Betrugsdelikt sowie Gefährdung und Verletzung im Straßenverkehr, als der Fahrer einer Politesse auszuweichen versucht und diese dabei verletzt wird.
Ein ausgetrickster Pförtner und ein Freundschaftsdienst
Der Fall behandelt die Strafbarkeit des Arbeitnehmers A, der eine Laser-Wasserwaage seines Arbeitgebers entwendet und deren Identifizierungsmerkmale entfernt. Zudem geht es um den Freund B, der im Strafprozess zugunsten von A bewusst falsch aussagt. Themenschwerpunkte sind die Abgrenzung von Diebstahl und Betrug sowie Probleme aus dem Aussagedelikte- und Urkundsdeliktsbereich.
Abgebremstes Wandlungsinteresse
A manipuliert eine Bremshydraulik seines Fahrzeugs, um einen weiteren Schaden vorzutäuschen und so sein Wandlungsbegehren beim Autokauf zu stützen. Die Manipulation wird vom Sachverständigen entdeckt, nachdem dieser das Fahrzeug Probe fährt. Die Übungsklausur behandelt u.a. den Versuch des Prozessbetrugs in mittelbarer Täterschaft und dolus eventualis beim versuchten gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Das Lächeln der Lisa
Der Fall behandelt die Strafbarkeit mehrerer Personen im Kontext einer geplanten und durchgeführten Tötung eines Belastungszeugen. Thematisiert werden Mordmerkmale, Besonderheiten der Beteiligung durch Unterlassen sowie Fragen rund um Täterschaft und Teilnahme. Die Prüfung konzentriert sich insbesondere auf den Mordtatbestand und die strafrechtliche Beteiligung der Ehefrau.
* "Irrsinniger Ausländerhass
Die Klausur behandelt komplexe strafrechtliche Fragestellungen zu mehreren Tötungsdelikten, insbesondere Versuch, Kausalität, erfolgsqualifizierter Versuch und Rücktritt, Anstiftung, Verbrechensverabredung sowie die Abgrenzung verschiedener Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Weiterhin wird die strafprozessuale Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen gegen einen Journalisten mit Blick auf Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz geprüft.
Die Fahrraddiebin
Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ein Fahrrad aneignet, ein mögliches Rücktrittsverhalten zeigt und in weiterer Folge einem verletzten Ehemann zunächst nicht hilft. Zu prüfen sind insbesondere das tatbestandsausschließende Einverständnis, der Rücktritt vom Versuch sowie das unmittelbare Ansetzen bei einem Unterlassungsdelikt.
Hafenlichter
Ein ehemaliger Dockarbeiter überfällt einen Taxifahrer mit einem Revolver, nimmt später dessen Handy an sich und setzt den verletzten Fahrer der Gefahr aus, von einem Containerfahrzeug überfahren zu werden. Der Sachverhalt behandelt verschiedene Vermögensdelikte sowie das Verhalten der weiteren Beteiligten, unter Berücksichtigung strafrechtlicher Zurechnungs- und Beteiligungsfragen.
Der nachlässige Brandstifter
Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Brandstifters, der aus Nachlässigkeit ein Wohnhaus anzündet, ohne sich über die Anwesenheit des Eigentümers zu vergewissern. Im Fokus stehen Brandstiftungsdelikte, der Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch sowie die Zurechnung von Retterschäden. Es werden die Voraussetzungen des Rücktritts und die objektive Zurechnung im Kontext unerwarteter Todesfolgen durch Rauchentwicklung geprüft.
Auch guten Freunden traut man nicht
In diesem Übungsfall wird die Strafbarkeit von A und B im Rahmen eines Giftmordes unter Freunden geprüft. Thematisch geht es um den Irrtum des mittelbaren Täters über die Tatherrschaft, den Rücktritt vom Versuch mit erfolgsqualifizierter Folge, Mordmerkmale und den schweren Raub mit Todesfolge. Der Sachverhalt verlangt eine ausführliche Auseinandersetzung mit täterschaftlichen und teilnahmebezogenen Fragestellungen sowie Konkurrenzproblemen.
Objektive Zurechnung in der Jurafuchs-Lernapp
In der Jurafuchs-App findest du interaktive Fälle zu diesem Thema — für Studium, Referendariat und Praxis. Anfangs verlinken wir die passenden Fälle redaktionell pro Klausur; mit Phase 2 erhält jede Themenseite hier eine eigene Auswahl.