Klausuren
6 KlausurenIrren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil II
Bei dem Beitrag handelt es sich um den zweiten Teil eines Aufsatzes zur strafrechtlichen Irrtumslehre. Es wird ein Überblick über Irrtumskonstellationen im Strafrecht und deren dogmatische Einordnung gegeben.
Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil I
Der Beitrag bietet einen Überblick über die Irrtumslehre im Strafrecht und erläutert grundsätzliche Problemstellungen und Konstellationen rund um den strafrechtlichen Irrtum. Es werden die verschiedenen Irrtumsarten (z.B. Tatbestandsirrtum, Verbotsirrtum) systematisch dargestellt und rechtlich eingeordnet.
Abriss
Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Probleme wie Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung sowie erfolgsqualifizierten Versuch und Mordmerkmale bei einem mehraktigen Geschehen. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit der T, die eine Einlassberechtigung manipuliert, bei einer Party eine fahrlässige Tötung begeht und anschließend gezielt einen Menschen tötet. Gefragt ist eine vollumfängliche Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.
Der Schlagstock schlägt, ein Funke genügt
Der Fall behandelt eine mehraktige Körperverletzung mit Todesfolge zwischen Bandenmitgliedern, die nach gemeinsamer Verabredung eskaliert und in einen Tötungsdelikt übergeht. Zudem wird ein versuchtes Brandstiftungsdelikt mit Tötungsvorsatz thematisiert. Im Mittelpunkt stehen Mittäterexzess, Zurechnung von Erfolgsqualifikationen und versuchte Erfolgsqualifikation.
Der Feuerschütze vom roten Main
Ein Betreiber eines Kiosks will sein Gebäude durch Brandstiftung zerstören, um nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten einen Neuanfang zu wagen. Bei seinem Vorhaben kommt es durch eine Explosion zu einem Todesfall, zudem manipuliert er eine Hotelrechnung zur Verschleierung seiner Anwesenheit. Die Klausur prüft insbesondere Brandstiftungsdelikte, erfolgsqualifizierten Versuch und Urkundendelikte.
Von heißer Mode und modebedingten Sünden
Die Klausur thematisiert Strafbarkeitsfragen im Zusammenhang mit Brandstiftung in Geschäftsräumen, der fahrlässigen Herbeiführung von Stromausfall, einer gefährlichen Körperverletzung bzw. Tötung durch Stoßen auf ein Bahngleis sowie der Urkundenfälschung zum Zwecke der Alibiverschaffung. Besonderes Augenmerk liegt auf der Abgrenzung der Tathandlungen innerhalb der Brandstiftungsdelikte und dem erfolgsqualifizierten Versuch.
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Dr. Felix Ruppert prüfen besonders häufig Brandstiftung, § 306 StGB (3×), Urkundenfälschung (§ 267 StGB) (3×), Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB (2×), Mord, § 211 StGB (2×), Schuld (2×), Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGB (1×) und Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB) (1×).