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Strafrecht

Schuld

Die Schuld (§§ 19–21, 323a StGB) ist dritter Prüfungspunkt der Straftat und setzt individuelle Vorwerfbarkeit voraus. Zentrale Themen sind Schuldfähigkeit (inkl. Ausschlussgründe wie § 20 StGB: seelische Störungen, Rausch), actio libera in causa (a.l.i.c.), sowie Promillegrenzen und die Berechnung von Blutalkoholwerten. Examensklassiker: Schuldunfähigkeit wegen Rauschs (§ 20/§ 323a), Teilnehmer an Taten schuldunfähiger Kinder (§ 29), Vorsatz-Fahrlässigkeit bei Trunkenheitsfahrten.

Zu diesem Thema haben wir 193 Klausuren im Portal.

Klausuren zum Thema

JuS 2026Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Strafrecht: Medizinstrafrecht – Die unrichtige Indikationsbescheinigung

Im Mittelpunkt der Klausur steht ein medizinischer Behandlungsfall, bei dem ein Arzt eine unrichtige Indikationsbescheinigung ausstellt. Es sind vor allem Fragen zum Medizinstrafrecht, insbesondere zu Urkundsdelikten und zu möglichen Vermögensdelikten, zu beantworten.

Dr. Tillmann Horter· JuS 2026, 1061
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil II

Bei dem Beitrag handelt es sich um den zweiten Teil eines Aufsatzes zur strafrechtlichen Irrtumslehre. Es wird ein Überblick über Irrtumskonstellationen im Strafrecht und deren dogmatische Einordnung gegeben.

Schuld
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Schuldenschnitt mit dem Fischermesser

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem ein Schuldenschnitt mit einem Fischermesser eine strafrechtliche Prüfung verschiedener Delikte erforderlich macht. Im Mittelpunkt stehen Fragen zur Abgrenzung von Tötungs- und Körperverletzungsdelikten sowie Problemen im Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Dr. Ludwig Lüst· JuS 2026, 875
Totschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSchuld+4 weitere
JA 2026Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Klimakleber“

Die Klausur thematisiert strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Protestaktionen von sogenannten 'Klimaklebern'. Anhand eines Sachverhalts werden die strafrechtlichen Tatbestände und mögliche Rechtfertigungsgründe geprüft.

Nötigung, § 240 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

Irren im Strafrecht. Eine Skizze der strafrechtlichen Irrtumslehre – Teil I

Der Beitrag bietet einen Überblick über die Irrtumslehre im Strafrecht und erläutert grundsätzliche Problemstellungen und Konstellationen rund um den strafrechtlichen Irrtum. Es werden die verschiedenen Irrtumsarten (z.B. Tatbestandsirrtum, Verbotsirrtum) systematisch dargestellt und rechtlich eingeordnet.

Schuld+1 weitere
JuS 2026Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der Autobahnraser

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Autobahnfahrers, der durch extremes Rasen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet beziehungsweise schwere Folgen verursacht. Thematisch stehen insbesondere die Einordnung und Prüfung von Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten sowie relevanten Verkehrsdelikten im Mittelpunkt.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 786
Mord, § 211 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGB+4 weitere
JuS 20262. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Ein Künstler außer Kontrolle

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten eines Künstlers, der im Rahmen seiner künstlerischen Tätigkeit die Grenze zur Strafbarkeit überschreitet. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zur Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie zu möglichen Rechtfertigungsgründen im Zusammenhang mit künstlerischer Freiheit.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+2 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Kurz rasiert, lang diskutiert“

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Anstiftung bei Kindern, insbesondere in Hinblick auf die Strafbarkeit eines Erwachsenen, der ein strafunmündiges Kind zum Diebstahl anstiftet. Weiter werden Probleme rund um Betrug und Diebstahl, insbesondere bei verdeckter Entnahme von Waren sowie beim Erschleichen von Spendengeldern unter falschen Angaben und die Zweckverfehlungslehre bei Austauschgeschäften behandelt.

Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur: „Ein Plan für die Tonne“

Der Fall 'Ein Plan für die Tonne' ist eine Zwischenprüfungsklausur aus dem Strafrecht, veröffentlicht in der ZJS. Es geht um die Strafbarkeit der Beteiligten im Zusammenhang mit typischen Delikten des Allgemeinen Teils und des Besonderen Teils (insb. Eigentums- und Vermögensdelikte). Die Klausur fordert eine strukturierte Subsumtion anhand gegebener Fallkonstellationen.

Anne Schneider, Lena Böger· ZJS 2026, 864
Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JA 2026Fortgeschrittene

„Feuerteufel und Verkehrsraudi“

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Problematiken rund um einen Verkehrsunfall mit anschließender Sachbeschädigung sowie einen versuchten Brandanschlag auf einen Camper-Van unter Einsatz von Benzin durch einen Beteiligten, der unter Alkoholeinfluss steht. Thematisiert werden Straßenverkehrsdelikte, Brandstiftungsdelikte und Aspekte wie Fahrlässigkeit, Versuch, Rücktritt und Täterschaft. Es ist zu prüfen, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

JA 2026, 463· 120 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBVersuch und Rücktritt+4 weitere
ZjS 2026Fortgeschrittene

Anfängerübungsklausur: Das Gesetz der Ehre

Im Mittelpunkt des Falls stehen die Mitglieder zweier rivalisierender Gangs, wobei ein Streit um Drogenverkaufsplätze eskaliert: B wird von O getötet. Daraufhin besorgt A, aus Trauer und unter dem Einfluss von C und D, eine Pistole für C und D, die daraufhin O nach einer Verfolgungsjagd erschießen. Thematisiert werden die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A, C und D, insbesondere Mord und Beihilfe zum Mord gemäß dem 16. Abschnitt des StGB. Die Prüfung umfasst Aspekte wie Täterschaft und Teilnahme, subjektive Tatbestände sowie Schuld und persönliche Merkmale in Zusammenhang mit den Handlungen.

Damien Nippen, Anna Misera· ZJS 2026, 621
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JuS 2026FortgeschritteneAnfänger:innen

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Vermögensdelikte – Toucan play that game

Die Fortgeschrittenenklausur behandelt zentrale Vermögensdelikte des Strafrechts. Im Mittelpunkt stehen Betrug (§ 263 StGB), Untreue (§ 266 StGB) sowie mögliche Abgrenzungsfragen zum Diebstahl (§ 242 StGB). Die Aufgabenstellung fordert die vertiefte Gutachtenbearbeitung der Tatbestände sowie problematischer Grenzfälle.

Professor Dr. Thomas Rönnau, Jonas Saathoff· JuS 2026, 336· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JuS 2026Anfänger:innenFortgeschrittene

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Weidmannsheil

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Zurechnung einer Wundinfektion mit problematischen Irrtümern wie Identitätsirrtum und Erlaubnistatbestandsirrtum. Zudem steht der Entschuldigungs- und Notwehrexzess mit der Anerkennung und den rechtlichen Anforderungen an eine Entschuldigung im Mittelpunkt. Weiter beschäftigt sich die Hausarbeit mit dem Versuch durch Unterlassen und den Anforderungen an das Rücktrittsverhalten. Durch diese Themen werden zentrale Probleme des Strafrechts für Anfänger:innen praxisnah vertieft.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2026, 249· 240 Min
KausalitätRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
JuS 2026Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Der tückische Trucker

Die Klausur befasst sich schwerpunktmäßig mit den Mordmerkmalen des § 211 StGB sowie der Zurechnung und der Schuldproblematik. Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Würdigung eines heimtückischen Tötungsdelikts durch einen Lkw-Fahrer ('Trucker'). Die Klausur eignet sich insbesondere zur Vorbereitung auf das Zweite Staatsexamen mit Schwerpunkt auf die Fallbearbeitung zu schwierigen Mordmerkmalen und Zurechnungsfragen.

Carsten Schönfeld· JuS 2026, 166· 300 Min
Mord, § 211 StGBObjektive ZurechnungSchuld+6 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

StR – Fortgeschrittenenhausarbeit zur Triage

Die Fortgeschrittenenhausarbeit behandelt strafrechtliche Fragestellungen rund um das Thema Triage. Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Verantwortlichkeiten von Ärzten bei der Priorisierung von Patienten im Krankenhaus. Es werden insbesondere Rechtfertigungsgründe und der objektive sowie subjektive Tatbestand erörtert.

RechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2026Anfänger:innen

StR-Anfängerklausur zu Delikten gegen Leib und Leben

Die Anfängerklausur befasst sich mit Delikten gegen Leib und Leben am Beispiel einer missglückten medizinischen Behandlung durch einen Nicht-Mediziner. Im Mittelpunkt stehen die objektive Zurechenbarkeit der Todesfolge, der subjektive Tatbestand, Erfolgsqualifikation und die Abgrenzung von bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit. Daneben werden auch Aspekte wie gefährliche Körperverletzung, Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründe behandelt.

Hendrik Böhme, Liam Draf· JURA 2026, 806
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBObjektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2026Fortgeschrittene

Betrug im Brauhaus, Kampf vorm Kiosk

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit des C und behandelt dabei Betrug im Zusammenhang mit einem Brauhausbesuch (Dreiecksbetrug), sowie einen qualifizierten räuberischen Diebstahl und eine gefährliche Körperverletzung bei einem Vorfall im Kiosk. Zentral diskutiert werden Aspekte des Tatbestands, der mittelbaren Täterschaft, des Alternativvorsatzes und des Konkurrenzverhältnisses im Strafrecht.

JURA 2026, 2020
Betrug (§ 263 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Der Tortenwurf“

Im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung bewirft die politische Aktivistin T den amtierenden Bundesfinanzminister O mit einer Sahnetorte, um ein politisches Zeichen zu setzen. O erleidet keine Schmerzen oder Verletzungen, T wird unmittelbar durch Sicherheitspersonal von der Bühne entfernt. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der T unter Berücksichtigung von Körperverletzung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Beleidigung.

Maximilian Reinhardt, Simon Schlicksupp· JA 2025, 914· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBSachbeschädigung (§ 303 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JuS 2025Schwerpunktbereich

Schwerpunktbereichsklausur – Wirtschaftsstrafrecht: Dubiose Geschäfte

Die Klausur behandelt zentrale Fragestellungen des Wirtschaftsstrafrechts, insbesondere zu Untreue und Betrug. Der Schwerpunkt liegt auf der juristischen Analyse dubioser Geschäftspraktiken. Es werden auch Bezüge zu verwandten Delikten wie Computerbetrug und Geldwäsche geprüft.

Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Geldwäsche (§ 261 StGB)+4 weitere
JA 2025Anfänger:innen

Student auf Abwegen

Im Übungsfall "Student auf Abwegen" wird geprüft, ob sich der Student S und der Arzt A im Zusammenhang mit dem Tod des Universitätsmitarbeiters M und einer ärztlichen Amputation nach StGB strafbar gemacht haben. Zentrale Aspekte sind der ärztliche Heileingriff als Körperverletzung und die Abgrenzung von Totschlag und Körperverletzung im Rahmen des Allgemeinen Teils des Strafrechts. Die Lösung thematisiert insbesondere die objektive Zurechnung, den subjektiven Tatbestand sowie mögliche Rechtfertigungsgründe.

Dr. Johannes Petersen· JA 2025, 649· 120 Min
Objektive ZurechnungVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Die Leiden des Struppi

Die Klausur behandelt zentrale Aspekte der mittelbaren Täterschaft durch vorsatzloses Handeln und das unmittelbare Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf den Anforderungen an das 'Bestimmen' im Sinne des § 26 StGB sowie der Abgrenzung zwischen Täterschaft und mittelbarer Täterschaft. Studierende setzen sich mit diesen strafrechtlichen Problemfeldern auseinander und zeigen ihre Kenntnisse im Bereich der Strafrechtsdogmatik.

Dr. Maximilian Lenk, Matthias Walcher· JuS 2025, 748· 120 Min
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

Schlecht erzogen, viel getrunken

Der Fall behandelt die strafrechtliche und prozessuale Aufarbeitung einer Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls sowie weiterer Verkehrsdelikte. Im Mittelpunkt stehen typische Probleme einer Revision aus Sicht des Nebenklägers, etwa im Zusammenhang mit Verfahrensrügen, Öffentlichkeit und Beweisantragsrecht.

Dr. Georg Bischoff, Jens Herrmann· JA 2025, 414· 300 Min
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTrunkenheit im Verkehr, § 316 StGBBegründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+4 weitere
JuS 2025Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche TikTok-Inspiration

In dieser Anfängerklausur wird ein tödlicher Vorfall im Zusammenhang mit einer Social-Media-App einer strafrechtlichen Prüfung unterzogen. Im Zentrum stehen die Tatbestandsmerkmale von Totschlag sowie Fragen der objektiven Zurechnung und des subjektiven Tatbestands. Die Bearbeitung behandelt auch Probleme der Schuld und denkbare Rechtfertigungsgründe.

Professor Dr. Robert Esser, Lea Urban· JuS 2025, 328· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBObjektive ZurechnungSchuld+8 weitere
JA 2025Original-ExamensklausurFortgeschrittene

Original-Examensklausur: „Ein Kurierfahrer auf der Flucht“

Der Fall behandelt die strafrechtliche Beurteilung eines Kurierfahrers, der die ihm überlassene firmeneigene Tankkarte missbräuchlich für private Zwecke und zum Vorteil Dritter einsetzte. Neben Betrug und Untreue stehen auch Unterschlagung und Urkundenunterdrückung im Raum; ferner ist der Umgang mit Erkenntnissen aus verdeckten Ermittlermaßnahmen und prozessuale Fragen (Haftbefehl) zu prüfen.

Dr. Frank Hartmann· JA 2025, 234· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JA 2025Fortgeschrittene

„Plagiat mit Todesfolge“

In dieser Zwischenprüfungsklausur wird das strafrechtliche Verhalten von A und B untersucht. Thematisiert werden unter anderem Versuch und Rücktritt, erfolgsqualifizierte Delikte, Mord und Körperverletzungsdelikte sowie Problemkreise wie error in persona und die Gefährlichkeit ärztlicher Instrumente. Der Fall beruht zum Teil auf aktuellen BGH-Entscheidungen und ist für 2 Stunden angesetzt.

Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

StR-Anfängerhausarbeit zum Raub, (versuchten) Diebstahl und der objektiven Zurechnung

Die Anfängerhausarbeit behandelt die strafrechtlichen Tatbestände Raub und (versuchten) Diebstahl. Der Schwerpunkt liegt auf der Prüfung der objektiven Zurechnung. Die Klausur eignet sich für den Einstieg in den Bereich Diebstahl und Raub sowie den Allgemeinen Teil des Strafrechts.

Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2025Anfänger:innen

StR-Anfängerklausur zu Vermögensdelikten

Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Strafrecht und richtet sich an Anfänger. Im Mittelpunkt stehen typische Problemstellungen und Grundbegriffe des Allgemeinen Teils sowie einschlägige Delikte des Besonderen Teils. Ziel ist die eigenständige Fallbearbeitung unter Anwendung der relevanten strafrechtlichen Vorschriften.

Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2025Fortgeschrittene

Die Voraussetzungen der Beihilfe im Spiegel einer Entscheidung zur Tätigkeit einer Stenotypistin in einem Konzentrationslager (BGH, Beschl. v. 20. 8. 2024 – 5 StR 326/23)

Die Klausur behandelt die Voraussetzungen der strafrechtlichen Beihilfe im Kontext eines aktuellen BGH-Beschlusses zur Tätigkeit einer Stenotypistin im Konzentrationslager Stutthof und deren Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord. Der Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme sowie der Bestimmung der Hilfeleistung und des Gehilfenvorsatzes bei neutralen Handlungen.

Nikolaus Bosch· JURA 2025, 40
Täterschaft und TeilnahmeKausalitätSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JA 2024Anfänger:innen

… Sambas, Sambas die ganze Nacht'

Im Mittelpunkt stehen die strafrechtlichen Prüfungen von Diebstahl mit Qualifikation durch Aufbrechen eines Spinds, Mittäterschaft sowie Versuch und Rücktritt. Zusätzlich wird eine versuchte gefährliche Körperverletzung mit bedingtem Vorsatz thematisiert. Die Klausur richtet sich an Anfänger und legt Wert auf das Grundverständnis typischer Deliktsaufbauten.

Isabella Klotz· JA 2024, 997· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Notwehr, Unterlassen und Irrtum – Übermut tut selten gut

Diese Anfängerklausur im Strafrecht beschäftigt sich mit den Themen Notwehr, Unterlassen und Irrtum. Die Bearbeitenden sollen verschiedene Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere bei Unterlassungsdelikten, sowie Irrtumsproblematiken analysieren. Ziel ist es, Grundlagenwissen zu den wichtigsten strafrechtlichen Strukturen auf Einstiegsebene zu überprüfen.

Alexander Hofmann· JuS 2024, 938· 120 Min
RechtfertigungsgründeUnterlassenSchuld+3 weitere
JA 20241. Staatsexamen

Schwangerschaft in Not

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von drei Personen im Kontext eines Schwangerschaftsabbruchs und medizinischen Eingriffs: V hält M gewaltsam fest, um einen Abbruch zu verhindern; M verletzt V schwer, um zu fliehen; A führt einen medizinisch notwendigen Kaiserschnitt gegen den Willen der M durch, wobei sowohl M als auch der Fötus schwer verletzt werden. Zu prüfen sind insbesondere Notwehr, rechtfertigender und entschuldigender Notstand sowie körperliche Integritätsdelikte.

Maximilian Nussbaum· JA 2024, 740· 300 Min
RechtfertigungsgründeGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUnterlassen+5 weitere
JuS 20242. Staatsexamen / Referendariat

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Freiverantwortlichkeit, erfolgsqualifizierter Versuch und Teilnahme

Die Klausur behandelt zentrale Probleme der Strafbarkeit im Zusammenhang mit der Freiverantwortlichkeit, dem erfolgsqualifizierten Versuch sowie den Voraussetzungen und Schwierigkeiten der Teilnahmeformen. Prüfungsrelevant sind vor allem die Abgrenzung der Freiverantwortlichkeit, die Besonderheiten beim Versuch mit erfolgsqualifizierendem Ausgang sowie Fragen der Täterschaft und Teilnahme. In typischer Examensintensität werden Streitstände dargestellt und aktuellen Entwicklungen Rechnung getragen.

Felix Lingath· JuS 2024, 857· 300 Min
SchuldVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Junge mit Mandoline“

Im Mittelpunkt steht ein kunstaffiner Dieb, der im alkoholisierten Zustand ein Gemälde aus der Kanzlei eines Strafverteidigers entwendet. Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig Diebstahl mit Qualifikationen, Betrug, Hehlerei sowie Delikte im Zusammenhang mit Alkoholkonsum im Straßenverkehr. Auch die Weitergabe von Diebesgut an eine Dritte Person wird erörtert.

Hanna Göken, Luis Reinwald· JA 2024, 559· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

„Der nicht gezeigte Hitlergruß“

In einer disziplinarrechtlichen Ermittlung im BKA blendet die Ermittlerin bewusst entlastende Aussagen aus, um ein innerdienstliches Fehlverhalten eines Beamten wegen eines angeblichen 'Hitlergrußes' festzustellen. Die Klausur prüft, ob sich die Ermittlerin durch ihr Vorgehen nach dem StGB strafbar gemacht hat, insbesondere im Hinblick auf Falsche Verdächtigung und Beleidigung.

Prof. Dr. Michael Soiné, Joseph Holte· JA 2024, 455· 180 Min
Falsche Verdächtigung, § 164 StGBBeleidigung, § 185 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Kleider machen Leute – aber zu welchem Preis?

Im Mittelpunkt der Klausur steht die strafrechtliche Bewertung unterschiedlicher Vermögensdelikte rund um einen Studenten, der durch Täuschung von Freunden und Manipulation im Modegeschäft zu Geld und hochwertigen Kleidungsstücken kommt. Gefragt wird nach der Abgrenzung von Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie weiteren strafbaren Handlungen beim Verkauf und Verschenken des erlangten Schal. Die Prüfung erstreckt sich auf das materielle Strafrecht und relevante Beteiligungsformen.

Isabella Klotz· JA 2024, 379· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+3 weitere
JuS 2024Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Potsdamer Sommerfestspiele

Die Klausur behandelt grundlegende strafrechtliche Fragestellungen anhand eines Sachverhalts rund um die Potsdamer Sommerfestspiele. Sie richtet sich an Studierende der Anfangssemester und soll den Umgang mit dem Gutachtenstil sowie die typische Fallbearbeitung im Strafrecht einüben. Schwerpunkte und genaue Themen können ohne weiteren Inhalt nicht näher angegeben werden.

Dr. Maximilian Lenk· JuS 2024, 322· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBSchuld+2 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Der Mörder ist immer der Gärtner

In dieser umfangreichen Übungsklausur wird die Strafbarkeit verschiedener Personen thematisiert, u.a. eines Gärtners, der einen Jungen erschießt, eines Privatmannes, der Rettungsfolter anwendet, und eines alkoholisierten Sohnes, der aus Wut einen Bierkrug wirft. Gefragt sind u.a. Tatherrschaft, täterbezogene Mordmerkmale und Vollrauschtatbestand. Der Fall behandelt komplexe Aspekte der Täterschaft, Teilnahme und Strafrecht, einschließlich neutraler Beihilfe und privater Notwehr.

Dr. Maximilian Lenk, Vanessa Gerasimou· JA 2024, 121· 300 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeVollrausch, § 323a StGB+3 weitere
JA 2024Fortgeschrittene

Heimweg nach dem Stammtisch

Der Fall behandelt strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten. Im Mittelpunkt stehen Alkoholkonsum, die Überlassung des Fahrzeugs, erhebliches Geschwindigkeitsüberschreiten, ein Streifschaden sowie das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Es wird geprüft, wie sich die Beteiligten nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Maximilian Schach· JA 2024, 113· 120 Min
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+4 weitere
JuS 2024Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

Assessorexamensklausur – Strafrecht: Brandstiftungsdelikte

Die Klausur im Assessorexamen befasst sich vertieft mit den Brandstiftungsdelikten nach §§ 306 ff. StGB, insbesondere der Brandstiftung, der schweren und besonders schweren Brandstiftung. Zudem werden Folge- und Randkonstellationen wie Brandstiftung mit Todesfolge, fahrlässige Brandstiftung und tätige Reue angesprochen. Schwerpunkt ist die Prüfung und Abgrenzung der einzelnen Tatbestände im Gutachtenstil.

Simon Pschorr· JuS 2024, 61· 300 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Schwere Brandstiftung, § 306a StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB +8 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Wohnt hier wer?

Im Mittelpunkt der Klausur stehen strafrechtliche Wertungen zu Eigentumsdelikten, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Brandstiftungsdelikten. Im Sachverhalt werden Einbruchsvorbereitungen, das Aufbrechen einer Tür, eine Interaktion mit vermeintlichen Polizeibeamten sowie eine anschließende Brandstiftung mit Versicherungsbezug geschildert. Die Strafbarkeit der beteiligten Personen ist nach dem StGB zu prüfen.

Prof. Dr. Aziz Epik· JA 2023, 823· 240 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: "Cool-It!"

Die Klausur thematisiert die Wissenszurechnung von einer Hilfsperson auf den irrenden Verfügenden ohne Kollusion mit dem Betrüger sowie die Problematik eines fehlenden Irrtums der Hilfsperson als Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf. Zudem wird die Rolle einer sogenannten neutralen Beihilfe durch eine alltägliche berufstypische Handlung untersucht. Diese Schwerpunkte beleuchten zentrale Aspekte der strafrechtlichen Täuschungs- und Beteiligungsproblematik im Kontext von Betrugstaten. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der strafrechtlichen Verantwortlichkeit durch indirekte Wissensübertragung und die Grenzen beruflicher Routinehandlungen im Rahmen der Beihilfe.

Berster· JuS 2023, 942
Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2023Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Ein Bastler in Geldnot

Die Klausur 'Ein Bastler in Geldnot' behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um den Einsatz eines Störsenders zum Aushebeln von Pkw-Funkfernbedienungen, Diebstahl einer Kiste Wein, eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall, Raub/Erpressung am Geldautomaten und daraus resultierende Eigentums- und Vermögensdelikte. Es sind auch Fragen der Unfallflucht, strafprozessuale Verwertungsverbote sowie die Rolle eines neutral handelnden Verkäufers und Verteidigers Gegenstand der Prüfung.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2023, 744· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JuS 2023Anfänger:innen

Anfängerhausarbeit – Strafrecht: Triage - Die Qual der Wahl

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Rechtfertigung bei § 34 StGB im Zusammenhang mit Pflichtenkollisionen und beleuchtet die Anforderungen bei der Auswahl und Anwendung geeigneter Abwägungskriterien. Zudem wird die Unabwägbarkeit des Lebens im Kontext von Handlungs- oder Unterlassungspflichten sowie der möglichen Entschuldigung thematisiert. Ein weiteres zentrales Problemfeld ist die Abgrenzung zwischen Tun und Unterlassen, insbesondere bei einem Behandlungsabbruch. Insgesamt steht die strafrechtliche Bewertung therapeutischer Entscheidungen unter Bedingungen der sogenannten Triage im Mittelpunkt.

Schröder, Klesczewski· JuS 2023, 837
UnterlassenRechtfertigungsgründeSchuld+2 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mehr Schein als Sein: Corona-Impfung selbst gemacht

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Einordnung von Eingriffen im Zusammenhang mit einer selbst durchgeführten Corona-Impfung. Schwerpunktmäßig werden die Abgrenzung eines Heil eingriffs und der Einsatz einer Spritze als gefährliches Werkzeug sowie die mögliche Lebensgefährdung und die Auslegung des § 224 I Nr. 5 StGB analysiert. Weiterhin wird die ärztliche Heilbehandlung als Körperverletzung und das Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums geprüft. Besonders relevant ist zudem die Frage der Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung und das Erfordernis einer Anhörung im Zusammenhang mit Gesundheitszeugnissen.

Neubacher, Lindenberger· JuS 2023, 501
Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)Rechtfertigungsgründe+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Der Feuerschütze vom roten Main

Ein Betreiber eines Kiosks will sein Gebäude durch Brandstiftung zerstören, um nach wirtschaftlichen Schwierigkeiten einen Neuanfang zu wagen. Bei seinem Vorhaben kommt es durch eine Explosion zu einem Todesfall, zudem manipuliert er eine Hotelrechnung zur Verschleierung seiner Anwesenheit. Die Klausur prüft insbesondere Brandstiftungsdelikte, erfolgsqualifizierten Versuch und Urkundendelikte.

Dr. Felix Ruppert, Lea Machalett· JA 2023, 372· 120 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Brandstiftung mit Todesfolge, § 306c StGBUrkundenfälschung (§ 267 StGB)+3 weitere
JuS 20232. Staatsexamen / Referendariat1. Staatsexamen

Referendarexamensklausur – Strafrecht: Grenzen von Klimaprotesten

Die Klausur behandelt zentrale strafrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Klimaprotesten. Schwerpunktmäßig geht es um die rechtliche Bewertung von Protestaktionen, insbesondere deren Aggressionspotenzial, die Geeignetheit und mittelbare Wirkung sowie das Verhältnis einfachgesetzlicher Regelungen zu grundrechtlich legitimiertem zivilen Ungehorsam. Weiterhin werden die Anforderungen an das Hinzuziehen rettender Kausalverläufe, etwa im Kontext der Rettungsgasse, sowie die Sorgfaltsanforderungen in Schutzwecksituationen geprüft. Schließlich steht die Frage der mittelbaren Täterschaft, das Verantwortungsprinzip und die Unbeachtlichkeit von Fernzielen im Verhältnis zur Versammlungsfreiheit im Mittelpunkt.

Rönnau, Saathoff· JuS 2023, 439
RechtfertigungsgründeSchuldTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2023Fortgeschrittene

Freund im Leid

Der Fall behandelt das Verhalten von A nach einem alkoholbedingten tödlichen Verkehrsunfall und die anschließende Mitwirkung seines Freundes B. Thematisiert werden unter anderem a.l.i.c., Vollrausch, Beteiligung, sukzessive Beihilfe zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort sowie Strafvereitelung im Zusammenhang mit eingeschränkter Schuldfähigkeit. Die Prüfung konzentriert sich auf Taten außerhalb der §§ 211–240, 315d StGB.

Dr. Matthias Fahrner· JA 2023, 288· 180 Min
Vollrausch, § 323a StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGBStrafvereitelung (§ 258 StGB)+3 weitere
JuS 2023Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur – Strafrecht: Tod im Yoga-Retreat

Im Mittelpunkt der Klausur stehen die Bestimmung der Sorgfaltspflicht und die Frage der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung im Rahmen eines Todesfalls während eines Yoga-Retreats. Ferner ist eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Erlaubnistatbestandsirrtum, speziell bezüglich des Notstands nach § 228 S. 1 BGB und dessen Rechtsfolgen, gefordert. Daneben spielt die präzise Prüfung der mittelbaren Täterschaft eine Rolle. Die Klausur verlangt eine vertiefte Anwendung strafrechtlicher und zivilrechtlicher Grundsätze im Kontext besonderer Gefahrenlagen.

Stark· JuS 2023, 234
Täterschaft und TeilnahmeFahrlässigkeitRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2023Fortgeschrittene

Knacken sie den »Monetenbunker«?

In dieser Fortgeschrittenenklausur werden strafrechtliche Probleme rund um den Versuch des Wohnungseinbruchdiebstahls, den Einsatz von Werkzeugen und Qualifikationstatbeständen thematisiert. Zusätzlich werden Fragen zur Mittäterschaft und zum Rücktritt bei mehreren Tatbeteiligten behandelt.

Richard Schröder· JURA 2023, 356
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 20222. Staatsexamen / Referendariat

Aktenvortrag – Strafrecht: Strafbefehl - Die verschwundene Mietkaution

Die Klausur behandelt im Schwerpunkt die Prüfung der Zuständigkeit bei der Entscheidung zwischen Strafbefehl und Anklageerhebung, die materiell-rechtlichen Voraussetzungen einer Leistung auf Inhaberpapier ohne weitere Berechtigungsprüfung sowie die sachgerechte und kompakte Schilderung des Sachverhalts. Eingegangen wird auf die strafrechtlichen Implikationen verschwundener Mietkautionen und das Verfahren der Strafbefehlsausstellung. Die relevanten strafrechtlichen und prozessualen Fragestellungen stehen im Mittelpunkt der Falllösung.

Bischoff, Guntermann· JuS 2022, 1063
Unterschlagung (§ 246 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Besondere Verfahren+4 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Wildes (Dazwischen-)Treten in der Kreisklasse

Im Rahmen eines Kreisklassen-Fußballspiels kommt es zu einer Verwechslung und einem schweren Foul, bei dem ein Spieler Waden- und Schienbeinbrüche erleidet. Zudem führt eine ärztliche Fehldosierung aufgrund Übermüdung zum Tod des verletzten Spielers. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeit nach dem StGB, insbesondere grundlegende AT-Probleme wie Fahrlässigkeit und objektive Zurechnung.

Alina Hoffmann, Ron-Jo Koenen· JA 2022, 727· 120 Min
Objektive ZurechnungFahrlässigkeitKausalität+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Der Abgasskandal

Im Abgasskandal-Fall wird die Strafbarkeit des Vorstandsmitglieds A geprüft, das trotz Kenntnis illegaler Softwaremanipulation in Dieselfahrzeugen für deren Produktion und Vertrieb stimmte. Thematisiert werden insbesondere mittelbare Täterschaft, Betrug und Untreue gegenüber der Kundschaft und der X-AG. Der Fall greift zentrale Fragen des Wirtschaftsstrafrechts im Kontext aktueller Abgasskandal-Prozesse auf.

Dr. Dorothea Magnus, Julia Heß· JA 2022, 471· 180 Min
KausalitätTäterschaft und TeilnahmeBetrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Anklageschrift – Missgunst im Straßenverkehr

Im Rahmen eines Aktenvortrags aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist ein mutmaßlicher Vorfall im Straßenverkehr zu bearbeiten, bei dem ein Radfahrer beinahe von einem PKW erfasst wurde und in Folge stürzte. Die Ermittlungen betreffen u.a. die Frage nach Fahrereigenschaft, möglicher Trunkenheit, das Verhalten nach dem Unfall sowie Straftatbestände aus dem Verkehrsstrafrecht und den Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit.

Praktischer Teil 2: Die AnklageschriftGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+5 weitere
JA 2022Anfänger:innen

Containern für den Hunger der Welt

A "rettet" abgelaufene Lebensmittel aus dem Müllcontainer eines Supermarktes, ohne den Betreiber zu fragen, und bringt sie B, der die Waren zugunsten einer Hilfsorganisation veräußert. Die Klausur prüft insbesondere eine Strafbarkeit von A und B wegen Diebstahls im besonders schweren Fall, Betrugs und Hehlerei.

Laura Fanzutti, Michael Huff· JA 2022, 383· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)+5 weitere
JA 2022Fortgeschrittene

Ein Tag am Strand

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit nach einem Tag am Strand, an dem ein Vater aus niederen Motiven die Rettung seines Kindes unterlässt, obwohl er dazu in der Lage wäre. Im weiteren Verlauf wird ein Arzt mit der Konkurrenz zweier gleich dringlicher Rettungspflichten konfrontiert. Abschließend versucht der Vater das Kind gezielt zu töten, trifft jedoch versehentlich die Mutter.

Dr. Julius-Vincent Ritz· JA 2022, 113· 120 Min
UnterlassenSubjektiver TatbestandVersuch und Rücktritt+3 weitere
JURA 2022Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur »Roboter und Igel«

Die Examensklausur thematisiert eine Situation, in der ein Nachbar einen Ziegelstein auf einen Mähroboter wirft, um einen Igel zu retten, dabei aber einen Einbrecher am Nachbarhaus verletzt. Es werden Aspekte der Rechtfertigung, insbesondere Notwehr/Nothilfe sowie das subjektive Rechtfertigungselement und Probleme der § 32 StGB erörtert.

Wolfgang Mitsch· JURA 2022, 1102
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2022Anfänger:innen

Eine schrecklich nette Familie

Die Hausarbeit thematisiert zentrale Probleme des strafbefreienden Rücktritts beim Versuch, insbesondere bei aberratio ictus und der Freiwilligkeit des Rücktritts. Zudem wird die Gebotenheit von Notwehrhandlungen im familiären Kontext beleuchtet sowie die Garantenstellung aufgrund Ehe, familiärer Beziehung und möglicher Ingerenz diskutiert.

Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Tödliche Langeweile

Im Mittelpunkt der Klausur steht die Frage nach den Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag im Rahmen der Mittäterschaft. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auslegung der Anstiftung durch nonverbale Kommunikation und deren strafrechtliche Bewertung. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer Garantenstellung aus Ingerenz nach einem gerechtfertigten Vorverhalten geprüft. Die Klausur legt somit besonderen Wert auf die Abgrenzungsfragen im Beteiligungs- und Garantensystem.

Scholler· JuS 2021, 1153
Täterschaft und TeilnahmeRechtfertigungsgründeUnterlassen+1 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Maskendeal

In dieser Übungsklausur wird der sogenannte Maskendeal während der Corona-Pandemie behandelt. Im Fokus stehen Strafbarkeitsfragen zu Betrug im besonders schweren Fall, Untreue sowie die Rolle des Provisionsvertreters und mögliche Kompensationen, insbesondere Anfechtung. Die Strafbarkeit von zwei beteiligten Personen (P und K) ist anhand des geschilderten Sachverhalts zu prüfen.

Betrug (§ 263 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JuS 2021Anfänger:innen

Anfängerklausur – Strafrecht: Rauchen kann tödlich sein

Die Klausur behandelt strafrechtliche Problemfelder im Zusammenhang mit einem Anrauchen als Angriff, insbesondere die Erheblichkeitsschwelle und die Gegenwärtigkeit nach dem Ausatmen sowie eine saubere Inzidentprüfung. Der Einsatz eines Messers gegen einen unbewaffneten Gegner wird unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit und einer möglichen Notwehreinschränkung aufgrund von Provokation diskutiert. Weiter wird die sozialadäquate Schwelle beim Anrauchen thematisiert, einschließlich der Gesundheitsgefährdung durch kurzes Passivrauchen und relevanter Qualifikationen. Die Fragestellungen fokussieren dabei auf die strafrechtliche Einordnung von alltäglichen Situationen im Kontext des Raucherverhaltens.

Hoffmann, Koenen· JuS 2021, 941
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+3 weitere
JA 2021Original-ExamensklausurFortgeschrittene

*Original-Examensklausur: "Gut gekleidet und brandgefährlich

Der Jurastudent J begeht einen Diebstahl im Kaufhaus, entfernt und versteckt Etiketten, wird dabei von der Verkäuferin V beobachtet, die aus persönlichen Motiven nicht einschreitet. Anschließend bricht J ins Büro seines Versicherungsmaklers M ein, entwendet Laptops und legt Feuer, wodurch es zu einer Explosion kommt, die erhebliche Schäden verursacht, aber keine Gefahr für Personen schafft. J veranlasst zudem seinen Freund F zu einer falschen Aussage vor Gericht; die Klausur stellt multiple strafrechtliche Probleme zu Diebstahl, Urkundenunterdrückung, Brandstiftung und Aussagedelikten dar und beinhaltet auch Fragen der Beweisverwertung.

Prof. Dr. Mark A. Zöller· JA 2021, 731· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Urkundenunterdrückung (§ 274 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Nachts sind alle Autos grau

Die Klausur behandelt typische Probleme aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts anhand zweier Sachverhaltsstränge: Zum einen geht es um die Anstiftung eines Kleinkriminellen zum Diebstahl eines bestimmten Autos, wobei dieser jedoch das falsche Auto aufbricht und den Versuch abbricht; zum anderen um einen gemeinschaftlich geplanten Brandanschlag auf das Haus eines ehemaligen Auftraggebers, der jedoch fehlschlägt. Das Hauptaugenmerk liegt auf Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt.

Dr. Jennifer Koch, Katharina Rößler· JA 2021, 637· 150 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+4 weitere
JuS 2021Assessorexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Assessorexamensklausur – Strafrecht: Der ungebührliche Angeklagte

Die Klausur behandelt den rechtzeitigen Widerspruch gegen die Aussageverwertung einschließlich des Inhalts und der Form von Verfahrensrügen sowie die Problematik von abweichenden Urteilsgründen. Thematisiert wird zudem das bloße Für-möglich-Halten des Angedrohten und das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und Ehrschutz. Weiterhin geht es um die Entbehrlichkeit einer ausführlichen Begründung bei Verstößen gegen bloße Üblichkeiten und das Spannungsverhältnis zwischen rechtlichem Gehör und der Würde des Gerichts. Insgesamt stehen prozessuale und materielle Fragestellungen im Vordergrund, insbesondere im Hinblick auf Zeugen­aussagen, Meinungsäußerungen und gerichtliche Entscheidungsbegründungen.

Schwürzer· JuS 2021, 676
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)Beleidigung, § 185 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGB+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Die Raser von der Laube

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von Sandra S, die gemeinsam mit Alfi A ein illegales Straßenrennen durch Konstanz veranstaltet und dabei mit ihrem Fahrzeug bei Rot in eine Kreuzung einfährt, was zum Tod eines Beteiligten und zur Verletzung ihres Beifahrers führt. Es sind Straßverkehrsdelikte sowie Tötungs- und Körperverletzungsdelikte zu prüfen, insb. im Kontext aktueller Raserfälle. Der Schwierigkeitsgrad ist mittel und die Bearbeitungszeit beträgt 3 Stunden.

Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVerbotene Kraftfahrzeugrennen, § 315d StGBTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Hitzeschlag einer Puppe

S erkennt fälschlicherweise in einem Auto einen Säugling in Gefahr und schlägt, mit Hilfe eines von Z geliehenen Hammers, die Autoscheibe ein. Z ist bösgläubig und nimmt den Irrtum von S in Kauf, zumal ihn persönliche Motive gegenüber der Halterin des Autos leiten. Die Klausur thematisiert den Erlaubnistatbestandsirrtum und die Strafbarkeit von Beteiligten mit unterschiedlichen subjektiven Tatbeständen.

Markus Schreiber, Dr. Sophie Marie Steinle· JA 2021, 473· 120 Min
KausalitätObjektive ZurechnungSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

'Hochzeits-Blockade' mit Todesfolge

In diesem Strafrechtsfall geht es um A, der aus Eifersucht versucht, seinen Bruder B während einer Hochzeitsfeier auf der Autobahn zu töten, dabei aber versehentlich C schwer verletzt. Nach dem erfolglosen Versuch, B zu töten, glaubt A, C sei bereits verstorben, während dieser tatsächlich noch lebt, später aber an den Verletzungen stirbt. Es sind insbesondere Fragen des Versuchs, Rücktritts, Unterlassens und der Irrtumslehre bei Tötungsdelikten zu prüfen.

Prof. Dr. Robert Esser, Clara Herz· JA 2021, 373· 120 Min
Versuch und RücktrittUnterlassenMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Spritztour mit Folgen

Arno und Bérénice organisieren einen Motorrad-Diebstahl, wobei Bérénice die Wegfahrsperre überwindet und das Motorrad stiehlt. Arno fährt alkoholisiert mit überhöhter Geschwindigkeit durch München und überquert mehrfach rote Ampeln; dabei überfährt er eine Fußgängerin, die tödlich verletzt wird, und beschädigt das Motorrad. Die Klausur prüft strafrechtliche Verantwortlichkeiten nach dem StGB mit Fokus auf Diebstahl, Verkehrsdelikte, Tötungsdelikten und das Verhalten nach dem Unfall.

Dr. Tanja Niedernhuber· JA 2021, 303· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGB+5 weitere
JuS 2021Referendarexamensklausur2. Staatsexamen / Referendariat

(Original-)Referendarexamensklausur – Strafrecht: Mörderische Verstrickung im "Darknet"

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die strafrechtliche Bewertung eines Tötungsdelikts im Zusammenhang mit dem "Darknet". Zentrale Fragen sind die Abgrenzung von aberratio ictus, Täterschaft und Teilnahme sowie die Heimtückeproblematik einschließlich eines möglichen Rücktritts. Im weiteren Fokus steht die Rechtmäßigkeit bei der unbefugten Verwendung von Daten und die daraus resultierenden Vermögensdelikte. Besonders hervorgehoben wird zudem die strafrechtliche Verantwortlichkeit im Kontext eines sogenannten "mittelbaren Suizids".

Jahn, Brodowski· JuS 2021, 54
Täterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGBVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2021Fortgeschrittene

Zugfahrt mit Folgen

Die Klausur behandelt eine Straftatenserie, beginnend mit Unterschlagung von Fahrtgeldern durch eine Zugbegleiterin und eskalierend in eine tätliche Auseinandersetzung zwischen ehemaligen Lebenspartnern. Schwerpunkt liegt auf den Fragen zum Versuch und Rücktritt vom Tötungsdelikt, zu den Anforderungen an die Freiwilligkeit sowie an die Rücktrittshandlung sowie auf Täterschaft und Teilnahme und einer möglichen Unterschlagung.

Dr. Gerwin Moldenhauer, Marco Willumat· JA 2021, 30· 300 Min
Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)Mord, § 211 StGB+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Ein Hauch von »Saw« – Der erzwungene Überlebenskampf

Die Anfängerhausarbeit im Strafrecht thematisiert im Rahmen des Allgemeinen Teils den erzwungenen Überlebenskampf, inspiriert von dem Film 'Saw'. Die Arbeit dürfte sich mit grundlegenden strafrechtlichen Prinzipien wie Kausalität, objektiver Zurechnung und Rechtfertigungsgründen beschäftigen.

Janick Haas, Marie Thamar Hänke· JURA 2021, 1508
KausalitätObjektive ZurechnungRechtfertigungsgründe+4 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Der leichtgläubige Zechkumpan

Die Anfängerklausur befasst sich mit prüfungsrelevanten Aspekten der Versuchsstrafbarkeit und Irrtumsfragen im Strafrecht. Im Mittelpunkt steht eine Fallgestaltung rund um einen leichtgläubigen Zechkumpan, wobei Grundfragen aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts vertieft werden.

Erik Weiss· JURA 2021, 1387
Versuch und RücktrittSchuld+1 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Impfausweise und Atteste

Die Klausur behandelt strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit der Fälschung von Impfausweisen und der Vorlage dieser gefälschten Dokumente zu verschiedenen Zwecken, u.a. zur Erlangung eines digitalen Impfnachweises und Zutrittserleichterungen während der COVID-19-Pandemie. Die Bearbeitung setzt sich insbesondere mit den Urkundsdelikten und deren Anwendung auf aktuelle medizinische Dokumente auseinander.

Alexander Heinze· JURA 2021, 1252
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)+5 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Folgenschwere Vorurteile

In diesem Sachverhalt aus einer Anfängerhausarbeit im Strafrecht steht die Prüfung von Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen nach einer am Straßenverkehr und durch Vorurteile geprägten Gefahrensituation im Fokus. Es werden verschiedene Delikte aus dem Besonderen Teil, insbesondere Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, aber auch eine Sachbeschädigung und der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr thematisiert. Der Fall eignet sich besonders für die Einordnung und systematische Prüfung strafrechtlicher Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe.

Tonio Walter, Patrick Michler· JURA 2021, 844
RechtfertigungsgründeSchuldTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

StR-Fortgeschrittenenhausarbeit zu Eigentums- und Vermögensdelikten

In diesem strafrechtlichen Übungsfall entwendet der Täter T im finanziellen Notstand Pfandflaschen sowie weggeworfene Äpfel aus einem Supermarkt-Innenhof, um durch die Einlösung des Pfandes Geld zu erhalten. Anschließend begeht T einen räuberischen Überfall auf eine Tankstelle mit angedrohter Gewalt und erhält dabei die Tageseinnahmen. Die Lebensgefährtin gibt später gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig ein Alibi für T an.

Sven Großmann· JURA 2021, 571
Diebstahl (§ 242 StGB)Raub (§ 249 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Loyalität und ihr Preis

Die Klausur stellt einen Übungsfall zum Straftatbestand der Untreue (§ 266 StGB) dar. Eine Angestellte veruntreut über ein Jahr hinweg mehrfach Bargeld aus Barzahlungen von Mietern, indem sie die Quittungen ausstellt, das Geld aber für sich behält und zur Verschleierung der Taten Buchungen vornimmt. Es wird die Strafbarkeit der A insbesondere im Hinblick auf die Voraussetzungen der Vermögensbetreuungspflicht und die Varianten des § 266 StGB geprüft.

Klaus-Stephan von Danwitz· JURA 2021, 447
Untreue (§ 266 StGB)+3 weitere
JURA 2021Anfänger:innen

Die »actio libera in causa« in der strafrechtlichen Fallbearbeitung – ein Spagat zwischen Gerechtigkeit und Gesetzlichkeit

Der Fall behandelt die actio libera in causa am Beispiel eines Täters, der sich im Vorfeld einer vorsätzlichen Tötung in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt. Die Problemkreise Gerechtigkeit, Gesetzlichkeit und verschiedene Lösungsansätze, einschließlich der Diskussion um das Gesetzlichkeitsprinzip, werden thematisiert.

Johannes Makepeace· JURA 2021, 378
SchuldTotschlag, § 212 StGB+1 weitere
JURA 2021Fortgeschrittene

Altruismus im Tierstall – Egoismus am Geldautomaten

Die Klausur behandelt schwerpunktmäßig die Strafbarkeit eines Hausfriedensbruchs durch Unterlassen im Zusammenhang mit Tierschutzbelangen und erörtert die strafrechtliche Rechtfertigung angesichts eines möglichen Notstands. Zudem geht sie auf die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung am Geldautomaten sowie auf die Auslegung des Computerbetrugs ein.

Tobias Römer· JURA 2021, 326
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Raub (§ 249 StGB)Rechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2021Examensklausur1. Staatsexamen

Bruderhahn

Die Klausur behandelt klassische und aktuelle Probleme aus dem Bereich der Eigentumsdelikte, insbesondere die Zueignungsabsicht bei Diebstahl, sowie weitere Fragestellungen wie Rechtfertigungsgründe (Notwehr), Beteiligung durch Unterlassen, und steht zudem im Kontext von Tierschutzaktionen. Der Fall ist anspruchsvoll und umfasst mehrere Handlungsalternativen und Beteiligtenkonstellationen.

Tamara Schneider· JURA 2021, 201
Diebstahl (§ 242 StGB)RechtfertigungsgründeTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2020Anfänger:innen

Goldener Schuss

Ein juristischer Übungsfall thematisiert die Strafbarkeit des D, der zusammen mit J Heroin konsumiert und anschließend keine Hilfe leistet, obwohl J infolge des Drogenkonsums in Lebensgefahr gerät und stirbt. Der Fall beleuchtet insbesondere Fragen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung, der Ingerenz und der unterlassenen Hilfeleistung.

Henning Lorenz, John Heidemann· JA 2020, 427· 120 Min
UnterlassenSchuldUnterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB+2 weitere
JA 2020Fortgeschrittene

Alkohol, Tritte und ein Handy-Video

Die Klausur behandelt eine komplexe strafrechtliche Situation, in der B nach Alkoholkonsum einen Tötungsversuch an seiner getrennten Ehefrau A begeht und dabei gescheitert. Später übt C im Zuge einer Vergeltung eine Körperverletzung an B aus und entwendet durch Gewalt das Handy eines Zeugen, um belastendes Videomaterial zu löschen. Zu prüfen sind Strafbarkeit und Beteiligung von A, B und C, insbesondere unter den Gesichtspunkten Garantenstellung, a.l.i.c., Raub und Körperverletzung.

Mara Sieren· JA 2020, 268· 300 Min
RechtfertigungsgründeSchuldTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Brennende Wut«

Es handelt sich um eine Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht zum Thema Urkunds- und Brandstiftungsdelikte. Im Mittelpunkt steht die Strafbarkeit eines Täters, der ein manipuliertes Kfz-Kennzeichen anbringt und einen Molotowcocktail auf ein Wohnmobil wirft, was zu einer Kette atypischer Folgehandlungen und Schäden führt. Zudem werden Herausforderungen beim Straßenverkehrsdelikt § 315b StGB problematisiert.

Matthias Fahrner· JURA 2020, 1259
Brandstiftung, § 306 StGB Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+4 weitere
JURA 2020Fortgeschrittene

»Corona-Party«

Im Rahmen einer Strafrechts-Fortgeschrittenenklausur zur Corona-Pandemie werden die Strafbarkeit von A, B und C nach dem StGB anhand eines infektions- und tödlich verlaufenden Geschehens geprüft. Der Fall behandelt Fragen zu fahrlässiger Tötung und Körperverletzungsdelikten sowie das Verhalten bei Verstößen gegen Ausgangsbeschränkungen. Sexualdelikte sind nicht zu prüfen.

Lukas Cerny, Johannes Makepeace· JURA 2020, 1128
Fahrlässige Tötung, § 222 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässigkeit+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

* "Die kriminellen Geschäftsführer

In dem Fall geht es um Geschäftsführer einer GmbH, die in unterschiedlich gelagerte strafrechtliche Handlungen verwickelt sind, darunter Betrug, Untreue, und Diebstahl. Zusätzlich spielt das Verhalten im Zusammenhang mit bei Schmiergeldzahlungen verschleierten Konten und Fragen der Strafprozessordnung bezüglich einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsanordnung eine Rolle. Es werden Strafbarkeiten der Beteiligten nach dem StGB sowie die Verwertbarkeit beschlagnahmter Unterlagen geprüft.

Tobias Wickel· JA 2019, 747· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)Untreue (§ 266 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Qual der Wahl

Die Fallklausur behandelt die Revision eines wegen Diebstahls und Trunkenheit im Verkehr verurteilten Angeklagten. Im Fokus stehen Themen wie Befangenheit eines Schöffen, Beweisverwertungsverbote nach Polizeirecht, Wahlfeststellung, sowie strafprozessuale Aspekte zur Beschränkung der Revision und deren Zurückverweisung. Die materiellen und prozessualen Probleme werden aus Sicht des Verteidigers und im Rahmen einer Referendarsklausur beleuchtet.

Dr. Jörg Burmeister· JA 2019, 614· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB+4 weitere
JA 2019Fortgeschrittene

Die Poststelle

Der Fall behandelt den Verlust einer Brieftasche mit Sparbuch in einer Poststelle. Nach dem Diebstahl kontaktiert ein Mann die Geschädigte und verlangt Geld für die Rückgabe. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl und Erpressung sowie die Einlassung des Beschuldigten bezüglich des Fundes und der Rückgabe.

Dr. Georg Bischoff, Alexander Heil· JA 2019, 538· 60 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+4 weitere
JA 2019Anfänger:innen

Der lustige Bob (Horrorclown)

Die Klausur behandelt einen Zwischenfall, bei dem ein als Horrorclown verkleideter ehemaliger Zirkusmitarbeiter drei Frauen erschreckt. Eine davon schlägt ihn aus Angst vor Angriff mit einer Messerattrappe, wodurch seine Nase bricht. Es sind strafrechtliche Qualifikationen sowie Rechtfertigungsgründe (insb. Notwehr) zu prüfen.

Henning Lorenz, Felix Flaig· JA 2019, 108· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2019Fortgeschrittene

Tierisches Dilemma

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen bezüglich des Betretens einer Tierzuchtanlage zum Zwecke der Dokumentation von Tierschutzverstößen und der anschließenden Anzeige sowie strafrechtliche Aspekte beim Einsatz eines vollautonomen Fahrzeugs, das in einer Notsituation zwischen dem Überfahren von Personen und dem Ausweichen auf einen Gehweg wählen muss. Beide Sachverhalte werfen insbesondere Probleme im Zusammenhang mit Rechtfertigungsgründen, Schuld und der Zurechnung auf.

Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)RechtfertigungsgründeObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

* "Von Eigenbedarf, Nikoläusen und Ungebühr

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung, die Voraussetzungen eines Befangenheitsantrags gegen einen Schöffen sowie die rechtliche Zulässigkeit der Verhängung von Ordnungsmitteln gegen einen Verteidiger wegen ungebührlichen Verhaltens. Sie richtet sich an fortgeschrittene Studierende und verlangt eine gutachterliche Auseinandersetzung mit materiell- und prozessualstrafrechtlichen Themen.

Bernd Piper· JA 2018, 750· 60 Min
Betrug (§ 263 StGB)RechtfertigungsgründeVerfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)+3 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Der begehrte Kowalski/Nedderfeld/Brodermeyer-Kommentar und das beste Dope des Orients

Die Klausur behandelt Vermögensdelikte im Zusammenhang mit einem entwendeten juristischen Kommentar und einem betrügerisch erlangten Rauschgift. Es ist die Strafbarkeit der Beteiligten nach StGB hinsichtlich Raub, räuberischer Erpressung und Betrug zu prüfen. Der Sachverhalt eignet sich als mittelschwere Semesterabschlussklausur.

Dr. Peter Rackow, Matthias Ziegler· JA 2018, 591· 120 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JA 2018Fortgeschrittene

Breit gebaut, braun gebrannt, Schlüssel unter der Hantelbank

Die Klausur thematisiert Eigentums- und Vermögensdelikte rund um einen Spind-Schlüssel im Fitnessstudio. A hebt einen verlorenen Schlüssel auf und entwendet daraus Bargeld und eine EC-Karte samt notierter PIN, nutzt die Karte zum Geldabheben und erschleicht sich später eine Fundsache (Pulsuhr) durch falsche Angaben. Zusätzlich gibt A das erbeutete Geld seiner Mutter weiter. Die Aufgabenstellung fordert strafrechtliche Prüfung sämtlicher relevanten Handlungen des A.

Dr. Florian Schumann, Aleksandar Zivanic· JA 2018, 504· 180 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+5 weitere
JA 2018Anfänger:innen

Ein hundsgemeiner Coup

Ein Finder nimmt einen entlaufenen Hund im Park an sich und behält ihn, obwohl der ursprüngliche Eigentümer den Hund im dichten Gedränge aus den Augen verloren hat. Am nächsten Tag begeht der Finder einen Diebstahlsversuch an einem Hundespielzeug im Laden, entscheidet sich dann aber um und bezahlt den Artikel doch noch. Zu prüfen sind insbesondere Zueignungsabsicht, Versuch und vollendete Unterschlagung.

Annabell Blaue· JA 2018, 113· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Versuch und RücktrittUnterschlagung (§ 246 StGB)+4 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

ORIGINAL: "Ein folgenschwerer Unfall

A und B begehen nach einem gemeinsam durchgeführten Diebstahl mit einem Pkw einen Verkehrsunfall und verlassen anschließend gemeinsam und fluchtartig den Unfallort, um einer Festnahme zu entgehen. Im Mittelpunkt stehen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort sowie die Frage der Beteiligung daran. § 242 StGB ist ausdrücklich nicht zu prüfen.

Dr. Dennis Federico Otte· JA 2017, 598· 60 Min
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
JA 2017Anfänger:innen

Grusel-Clowns in Niederbayern

Die Klausur thematisiert das strafrechtliche Verhalten eines als Grusel-Clown verkleideten A, der eine Passantin erschreckt und deren Reaktion filmt, sowie die anschließende Reaktion des B, der A mit einem Messer angreift. Zu prüfen sind insbesondere Körperverletzungs- und Tötungsdelikte, das Strafrecht im Allgemeinen Teil (Täterschaft, Versuch, Rechtfertigung) sowie der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Filmaufnahmen.

Prof. Dr. Robert Esser, Annegret Michel· JA 2017, 585· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Missverständnisse

In diesem Zwischenprüfungsfall geht es um die Strafbarkeit von A und B nach dem 16. und 17. Abschnitt des StGB aufgrund zweier Konstellationen mit tödlichen Messerstichen. Besonders relevant sind Fragen des Verteidigungswillens, Exzess, außertatbestandliche Zielerreichung und die Korrektur des Rücktrittshorizonts. Es sind Probleme rund um Notwehr, Beteiligungsformen und Rücktritt im Versuchsstadium zu prüfen.

Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+3 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Folgenschwere Freuden

Der Fall thematisiert einen scheinbar eifersuchtsgetriebenen Angriff mit tödlichen Folgen, Mordmerkmale, Dolus alternativus und die fahrlässige Tötung. Zudem wird die Blutabnahme an einem nicht einwilligenden Spender behandelt, sodass auch Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründe bei Lebensrettung zu prüfen sind. Es sind ausschließlich Tötungs- und Körperverletzungsdelikte aus dem Besonderen Teil relevant.

Nicolas Böhm, Philipp Stürmer· JA 2017, 272· 120 Min
Mord, § 211 StGBTotschlag, § 212 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 20171. Staatsexamen

Heiße Ware

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit von mehreren Tatbeteiligten an einem Einbruch in eine Villa, die Entwendung einer wertvollen Uhr, die Brandstiftung zur Spurenbeseitigung sowie anschließende Versuche der Hehlerei durch den Bekanntenkreis. Der Sachverhalt gibt Anlass zur Prüfung der Vermögensdelikte (Diebstahl, Hausfriedensbruch), verschiedener Brandstiftungsdelikte und Anschlussdelikte wie Hehlerei. Die Strafbarkeit von Adam, Dora, Hans und P wird unter Berücksichtigung des Allgemeiner Teils sowie relevanter Tatbestände des Strafgesetzbuchs erörtert.

Benjamin Dzatkowski, Josephin Wolter· JA 2017, 190· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
JA 2017Fortgeschrittene

Guter Rat ist teuer

Diese fortgeschrittene Übungsklausur behandelt Tötungsdelikte mit Beteiligung durch Unterlassen, Versuch und Rücktritt sowie Mordmerkmale. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von B, K und F hinsichtlich Tötungsdelikten, wobei insbesondere die individuelle Tatbeteiligung und rechtliche Verantwortlichkeit in einer komplexen familiären Situation im Vordergrund steht.

Isabel Wendeburg· JA 2017, 25· 180 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittUnterlassen+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Was ist ein Einbruch in eine Bank gegen die Gründung einer Bank?« (Bertolt Brecht)

Ein krebskranker Mann verkleidet sich als berühmter Bösewicht, überfällt eine Bank mit einer angeblichen Kofferbombe und verursacht dabei eine schwere gesundheitliche Schädigung der Mitarbeiterin sowie den Tod des Filialleiters durch das Verhalten eines Dritten. Es ist zu prüfen, ob und in welchem Umfang er sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Gunnar Duttge, Arnd Burghardt· JURA 2017, 727
Raub (§ 249 StGB)Schwerer Raub (§ 250 StGB)Objektive Zurechnung+5 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Gute« Neujahrsvorsätze

Im Mittelpunkt der Klausur stehen ein versuchter Mord durch gezielten Auffahrunfall mit einem Personenkraftwagen sowie strafrechtliche Probleme rund um Straßenverkehrsdelikte. Dabei werden unter anderem die Tatbestandsmerkmale der §§ 315 ff. StGB, Fragen des Versuchs, Rücktritts und Pflichtwidrigkeitszusammenhangs behandelt.

Stephan Berndt, Celina Serbest· JURA 2017, 587
Versuch und RücktrittMord, § 211 StGBGefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+3 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

»Rachsucht in zwei Akten«

Der Fall behandelt zwei Tatkomplexe: Zunächst zündet A auf Ratschlag des C ein Wohnhaus an, um sich an B zu rächen, wobei sich komplexe Zurechnungsfragen und Irrtümer hinsichtlich des Opfers und Motive stellen. Im zweiten Tatkomplex lässt A den B durch G verprügeln, was aufgrund besonderer Vorerkrankung des Opfers zum Tod führt und Probleme der Erfolgsqualifikation und Zurechnung aufwirft.

René Börner· JURA 2017, 477
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB+4 weitere
JURA 2017Fortgeschrittene

Probleme mit dem Erben

Der Fall behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen rund um das Erbrecht, darunter eine mögliche Tötungshandlung durch Unterdosierung von Morphium, einen Betrug im Zusammenhang mit einem Erbversprechen, unterlassene Hilfeleistung sowie einen Giftanschlag, bei dem tatsächlich kein Gift verwendet wird. Mehrere Beteiligte treffen aufeinander, wodurch strafrechtliche Fragen aus dem Allgemeinen sowie Besonderen Teil des Strafrechts angesprochen werden.

Holm Putzke· JURA 2017, 344
Versuch und RücktrittBetrug (§ 263 StGB)Tötung auf Verlangen, § 216 StGB+4 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Ein Opfer für den Katzenkönig

Im Mittelpunkt steht ein Tötungsversuch und schwerste Körperverletzung infolge manipulativen Einflusses: Eine Jurastudentin bringt einen leichtgläubigen Polizeibeamten durch raffinierten Betrug und Aberglauben dazu, auf ihre vermeintliche göttliche Weisung ein 'Menschenopfer' zu begehen. Die Fallbearbeitung verlangt die Prüfung von Mordmerkmalen (Heimtücke), Körperverletzungsdelikten, mittelbarer Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum sowie Fragen zum Doppelirrtum.

Leon Radde· JA 2016, 818· 180 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBVersuch und Rücktritt+3 weitere
JA 20161. Staatsexamen

* "Freundschaftsbande

Die Klausur behandelt einen Überfall auf einen Lieferwagen mittels vorgetäuschter Polizeikontrolle, wobei der Fahrer gefesselt und wertvolle Smartphones entwendet werden. Ferner thematisiert sie den versuchten Mord aus Rache sowie die strafprozessuale Frage zur Verwertbarkeit einer Zeugenaussage nach Zeugnisverweigerung. Es sind sowohl strafrechtliche als auch strafprozessrechtliche Fragestellungen zu prüfen.

Dr. Victoria Ibold· JA 2016, 505· 300 Min
Raub (§ 249 StGB)Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)Versuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Liebesschlösser – Für immer und ewig?

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Entwenden von Liebesschlössern von einer Brücke. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Diebstahl sowie die Abgrenzung von Raub und räuberischem Diebstahl. Außerdem wird eine Körperverletzung im Zusammenhang mit der Wegnahme geprüft.

Marc Reinhardt· JA 2016, 189· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JA 2016Fortgeschrittene

Eine langersehnte Dusche, ein verhängnisvoller Liebesbrief und ein wütender Anruf

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des A, der ohne Erlaubnis eine Dusche im Krankenhaus benutzt, einen fremden Brief aus dem Briefkasten entnimmt und zerstört sowie am Telefon eine Beleidigung ausspricht. Thematisiert werden insbesondere Diebstahl, Hausfriedensbruch, Beleidigung und die Abgrenzung von error in persona und aberratio ictus.

Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Beleidigung, § 185 StGB+2 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der verkappte Arzt

A erschleicht sich unter Nutzung gefälschter Dokumente eine Anstellung als Arzt, obwohl ihm die Approbation fehlt, und arbeitet erfolgreich als Chirurg. Jahre später wird A von X erpresst, eine Gebärmutterentfernung an X vorzunehmen, wobei er dies nach vorgespielter Patientenverwechslung, verkatert, aber fachgerecht durchführt. Zu prüfen ist, wie sich A und X nach dem StGB strafbar gemacht haben.

Bernhard Kretschmer· JURA 2016, 1436
Betrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Der missglückte (?) Anschlag im Museum

Die Klausur behandelt einen Anschlag im Wachsfigurenmuseum, bei dem eine strenggläubige Mutter versucht, mit kochendem Wasser eine Wachsfigur und den sie stoppenden Wachmann zu schädigen. Im Mittelpunkt stehen Fragen zu Versuch, Rücktritt und verschiedenen Delikten im Zusammenhang mit der gescheiterten Tat sowie die daraus folgenden strafrechtlichen Konsequenzen.

Marc Engelhart· JURA 2016, 934
Versuch und RücktrittSachbeschädigung (§ 303 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Sport ist Mord? Ein Wasserballspiel und die Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragestellungen im Kontext eines Wasserballspiels, darunter Gewahrsamsbruch und Übereignung im Zusammenhang mit Sonnenblumen, Körperverletzungen und deren Rechtfertigung im Mannschaftssport sowie psychische Folgeschäden. Zudem wird auf die Zuständigkeit des Jugendrichters eingegangen.

Christine Morgenstern· JURA 2016, 686
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

»One man’s trash is another man’s treasure«

Die Klausur schildert einen Fall, in dem zwei Angestellte eines Wertstoffhofes gezielt Gegenstände aus Sammelcontainern entnehmen und weiterverkaufen, entgegen der in der Benutzungsordnung geregelten Eigentumsübertragung und Entnahmeverbots. Thematisiert werden schwerpunktmäßig die Voraussetzungen und Probleme des Diebstahls sowie der Rücktritt vom Versuch, vor dem Hintergrund einschlägiger Rechtsprechung des BGH.

Robert Esser, Judith Lutz· JURA 2016, 311
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Versuch und Rücktritt+4 weitere
JURA 2016Fortgeschrittene

Liebe, Tod und (Feuer-)Teufel

F setzt eine Scheune in Brand, wobei er einen Molotowcocktail verwendet und dabei bewusst Risiken für Obdachlose und seine ehemalige Freundin in Kauf nimmt. Der Obdachlose W wird bei dem Angriff schwer verletzt und stirbt; F zündet später ein Strohballen an, wobei B ihm scheinbar die Erlaubnis dazu gibt. Die Klausur thematisiert Brandstiftungsdelikte, Rücktritt, rechtfertigende Einwilligung sowie Tätige Reue.

Stefan Seiterle· JURA 2016, 202
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Die manipulierte Spende

Ein Transplantationsmediziner verändert bewusst Blutwerte eines Patienten, um diesem eine höhere Dringlichkeit im Vergabeverfahren für Spenderlebern zu verschaffen. Dadurch erhält der Patient eine Spenderleber, während ein anderer lebensbedrohlich erkrankter Patient keine mehr bekommt und verstirbt. Es wird gefragt, ob der Arzt sich nach dem StGB strafbar gemacht hat.

Sebastian Braun· JA 2015, 753· 300 Min
Objektive ZurechnungBetrug (§ 263 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Tupper-Party mit Folgen

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Tötungs- und Sprengsatzdelikte im Zusammenhang mit einer privaten Verkaufsveranstaltung. Gegenstand sind eine vorsätzliche Körperverletzung mit Todesfolge sowie ein geplantes, aber nicht ausgeführtes Sprengstoffanschlagsvorhaben, wobei typische Problemstellungen des Versuches, Rücktritts und der Beteiligungsformen erörtert werden. Geprüft werden die Strafbarkeit von A, S und D.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 748· 120 Min
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

'Castle Doctrine' oder 'Alter schützt vor Straftat nicht'"?

Im Mittelpunkt des Falles stehen ein Überfall auf einen älteren Hausbewohner durch einen jugendlichen Einbrecher und die daraus resultierenden tödlichen Schüsse des Opfers sowie das Verhalten der Lebensgefährtin in einer Rettungssituation. Die Klausur thematisiert Tötungsdelikte, Fragen der Notwehr und des Notwehrexzesses sowie die Strafbarkeit durch Unterlassen und Teilnahmehandlung. Auch wird auf die spezielle Konstellation eingegangen, dass der Täter selbst jung ist und das Opfer in einer Bedrohungslage agiert.

Prof. Dr. Robert Esser, Oliver Gerson· JA 2015, 662· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeUnterlassen+2 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

Thorsten auf Abwegen

Die Klausur schildert mehrere Straftaten des arbeitslosen Thorsten: Nach einem Diebstahl bei einem Juwelier täuscht er eine Gefahrensituation gegenüber seinem ehemaligen Chef vor, was indirekt dessen Tod verursacht. Schließlich verletzt er seine Frau schwer durch das Abschneiden eines Fingers. Die Aufgabe besteht in der umfassenden strafrechtlichen Prüfung von Thorstens Verhalten.

Wolfgang Rottwinkel· JA 2015, 593· 180 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Schwere Körperverletzung, § 226 StGB+5 weitere
JA 20151. Staatsexamen

Das Ende einer Karriere

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von Bestechungs- und Körperverletzungsdelikten einer Chefarztkarriere, darunter wenn ein Arzt durch Unterlassen eine Patientin fahrlässig tödlich verletzt und im Zuge der eskalierenden Ereignisse eine Arzthelferin körperlich attackiert. Zudem werden Aspekte wie Vorsatzwechsel, Rücktritt vom Versuch und die Abgrenzung von Vorsatz und Fahrlässigkeit geprüft.

Dr. Tanja Henking, Thorge Koehler· JA 2015, 357· 300 Min
Bestechlichkeit und Bestechung (§§ 332, 334 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2015Fortgeschrittene

(K)ein Dieb

Der Klausurfall thematisiert die Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und Sachbetrug sowie die Voraussetzungen eines Gewahrsamsbruchs in Selbstbedienungsläden. Zudem wird der Tatbestand der Unterschlagung geprüft, nachdem der Jurastudent B versehentlich ein Getränk im Kaufhaus nicht bezahlt und dieses anschließend konsumiert und entsorgt.

Berthold Hinrich Haustein· JA 2015, 351· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+3 weitere
JA 2015Original-Examensklausur1. Staatsexamen

* Original-Examensklausur: "Angemessenheit ist (k)eine Frage des Kredit­rahmens

Die Angeklagte wurde wegen Computerbetrug zu einer Geldstrafe verurteilt. Sie legte Revision ein und ihr Verteidiger rügt unter anderem die Verletzung von § 244 III StPO (Ablehnung eines Beweisantrags) sowie § 55 II StPO (fehlende Belehrung der Zeugin zum Auskunftsverweigerungsrecht). Die Klausur verlangt eine Prüfung der Erfolgsaussichten der Revision.

Computerbetrug (§ 263a StGB)Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)+4 weitere
JA 2015Anfänger:innen

Geld macht nicht (immer) glücklich

Die Klausur behandelt einen Diebstahl aus einem Kiosk, der nach Mittäterschaft weitergeführt wird, und eine anschließende versuchte Wiederholung unter Einsatz von Schusswaffen. Während des geplanten zweiten Diebstahls kommt es zu Gewissensbissen, einem Irrtum sowie einer Körperverletzung im Rahmen des sog. Verfolgerfalls. Die Strafbarkeit von S und A ist gutachtlich zu prüfen.

Anna-Lena Nix· JA 2015, 24· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2015Fortgeschrittene

Übungsfall zur Mittäterschaft: »Seasons in the Abyss«

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Diebstahls in einer Kirche anhand mittäterschaftlicher Zurechnung nach § 25 II StGB. Thematisiert werden die Rollen und Strafbarkeit der Beteiligten T, K, J und D, insbesondere hinsichtlich Vorbereitung, Durchführung sowie Begleitdelikten mit Waffen und Verletzung eines Mittäters. Die Klausur eignet sich für das erste Staatsexamen und setzt grundlegende Kenntnisse im Allgemeinen Teil des Strafrechts voraus.

Sascha Sebastian· JURA 2015, 992
Täterschaft und TeilnahmeDiebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JURA 2015Anfänger:innen

Niedrige Beweggründe

Die Klausur behandelt das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe im Rahmen des § 211 StGB am Beispiel eines Falles, bei dem ein Täter ein Kind aus nicht nachvollziehbarem Anlass tödlich misshandelt. Der Beitrag erläutert die schwierige Auslegung und die Anforderungen an die Gesamtwürdigung der Beweggründe des Täters.

Nikolaus Bosch· JURA 2015, 803
Mord, § 211 StGB+2 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die geplatzte Hochzeit

Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Flucht nach einem Diebstahl, die in Bedrohung, Freiheitsberaubung und einem tödlichen Verkehrsunfall mündet. Zu prüfen sind insbesondere der räuberische Angriff auf Kraftfahrer, Erpressung und verschiedene Straßenverkehrsdelikte sowie Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Fallbearbeitung auf Examensniveau.

Dorothee Lang, Johann Sieber· JA 2014, 913· 300 Min
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (§ 316a StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 20141. Staatsexamen

* "Innerbetriebliche Differenzen mit Folgen

Die Klausur behandelt einen Fall aus dem innerbetrieblichen Umfeld, in dem persönliche Konflikte zu Straftaten führen: K begeht einen Diebstahl in der Wohnung einer Kollegin und attackiert später den Chef mit einem Messer. Schwerpunktmäßig werden strafrechtliche Fragen zu Diebstahl, gefährlicher Körperverletzung, versuchtem Mord sowie prozessuale Themen der Revision, einschließlich der Verfahrensrüge sowie der Verteidigung im Prozess, geprüft.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Jennifer Koch· JA 2014, 830· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBMord, § 211 StGB+5 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

* "Pizzeria criminale

Die Übungsklausur thematisiert einen Überfall auf eine Pizzeria, wobei die strafrechtliche Bewertung von Mittäterschaft, Beihilfe und Gewahrsam im Zusammenhang mit Raub und Erpressung sowie einer Brandstiftung im Versicherungsbetrugskontext zu prüfen ist. Zudem geht es im zweiten Teil um die rechtliche Zulässigkeit der Verlesung einer Zeugenaussage im Strafprozess. Die Klausur basiert auf einer Probeklausur aus dem Examensklausurenkurs der Universität Bayreuth.

Täterschaft und Teilnahme(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Brandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 2014Fortgeschrittene

Wintersport

Im Mittelpunkt steht die strafrechtliche Überprüfung verschiedener Handlungen beim Wintersport, insbesondere Fragen der Notwehr, Notwehrprovokation sowie das Erfordernis eines subjektiven Rechtfertigungselements. Es wird zu prüfen sein, ob der Einsatz von Körpergewalt und Pfefferspray durch B sowie das Eingreifen der Skilehrer Alois und Uschi strafbar sind.

Dr. Nina Nestler· JA 2014, 262· 120 Min
RechtfertigungsgründeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+3 weitere
JA 20141. Staatsexamen

Die Geschäftsmodelle eines krisengeplagten Managers

Die Klausur behandelt verschiedene strafrechtliche Problemstellungen anhand der Lebenssituation eines krisengeplagten Managers, der als Geschäftsführer sowie später bei Immobilien- und sonstigen Geschäften tätig wird. Thematisiert werden u. a. Untreue, Betrug, Verbrechensverabredung sowie die strafrechtliche Verantwortlichkeit des D in mehreren Fallkonstellationen. Die Aufgaben fordern die Prüfung verschiedener Delikte des Wirtschaftsstrafrechts und allgemeine Grundlagen der Strafbarkeit.

Dr. Jens Puschke· JA 2014, 32· 300 Min
Untreue (§ 266 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+4 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Kekse für die Kinder«

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit des Karnevalisten K, der das Firmenwahrzeichen eines Keksherstellers entwendet und anschließend mit einem Bekennerbrief die Versorgung von Kinderkrankenhäusern mit Keksen fordert. Der Fall thematisiert insbesondere die Delikte Diebstahl, Erpressung, Sachbeschädigung und Urkundenfälschung. Dabei steht die Rückgabeabsicht von K im Zentrum der strafrechtlichen Bewertung.

Esma Dogruel, Manuel Roesch· JURA 2014, 976
Diebstahl (§ 242 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle der Frist für die Bindung an das Vertragsangebot

Die Klausur thematisiert die Wirksamkeit eines Bauträgervertrags mit Fokus auf die Bindungsfrist des Angebots und deren Kontrolle nach AGB-Recht. Prüfungsgegenstand ist insbesondere, ob eine in vorformulierter Erklärung enthaltene viermonatige Bindung an das Vertragsangebot gemäß § 308 Nr. 1 BGB zulässig ist und welche Frist für die Annahmeerklärung angemessen ist. Zudem werden bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsfragen bei unwirksamem Vertrag behandelt.

Petersen, Bosch, Kingreen· JURA 2014, 1
Angebot und AnnahmeAGBFristen und Termine+11 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Kommissar Langfinger kauft ein

Der Polizeibeamte P ersetzt im Supermarkt eine Sektflasche mit einem Wein von deutlich höherem Wert, um an der Kasse lediglich den niedrigeren Preis zu zahlen. Gleichzeitig steckt er eine DVD sowie ein Snickers ein, letzteres aus Mangel an Bargeld. Die Klausur prüft die strafrechtliche Bewertung nach dem StGB, insbesondere Abgrenzungen zwischen Diebstahl und Betrug sowie das Verhalten hinsichtlich weiterer entnommener Waren.

Andreas Dürr· JURA 2014, 352
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)+5 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

Elterliches Züchtigungsrecht und Notwehr unter Ehegatten

Die Klausur befasst sich mit körperlichen Auseinandersetzungen zwischen Elternteil und Kind sowie zwischen Ehegatten. Es sind strafrechtliche Fragestellungen zur Körperverletzung, insbesondere zum elterlichen Züchtigungsrecht als möglichem Rechtfertigungsgrund und zur Notwehr sowie deren Gebotenheit unter Ehegatten zu prüfen. Für die Lösung sind auch verfassungs- und zivilrechtliche Vorschriften, etwa zur elterlichen Erziehung, heranzuziehen.

Florian Knauer· JURA 2014, 254
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBRechtfertigungsgründe+3 weitere
JURA 2014Fortgeschrittene

»Schwammerl am Wilden Kaiser«

Im Rahmen eines Kletterwettkampfs unter Drogeneinfluss zwischen zwei Konkurrenten wird der eine Teilnehmer durch ein manipuliertes Drogenritual und psychische Beeinflussung zu einer gefährlichen Kletteraktion verleitet und stürzt schwer ab. Zudem unterlässt der Konkurrent nach dem Sturz eine mögliche Rettungshandlung trotz klarer Lebensgefahr für das Opfer.

Florian Walter· JURA 2014, 117
UnterlassenRechtfertigungsgründe+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Vom Wutbürger W

Die Klausur behandelt das strafrechtliche Verhalten eines Wutbürgers, der aus Protest das Anwesen eines Investors aufsucht, ein Fenster einschlägt, einen hochwertigen Whisky entwendet und eine politische Parole auf eine Glastür sprüht. Zusätzlich verletzt er einen Kampfhund mit einer Eisenstange und nimmt diesen mit. Die strafrechtliche Prüfung umfasst Diebstahl, Qualifikationen sowie Sachbeschädigung und Notwehr.

Werkmeister· JA 2013, 902· 120 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Rechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Die eigenmächtige Vollstreckung

In dieser Fortgeschrittenenklausur geht es um einen Gläubiger, der nach erfolgloser Vollstreckung aus eigenem Antrieb Gegenstände des Schuldners an sich nimmt und später verwertet. Strafrechtlich werden insbesondere Diebstahl und Unterschlagung, sowie die Irrtümer und subjektiven Vorstellungen des Handelnden geprüft. Die Aufgabenstellung fokussiert auf die Strafbarkeit des A nach den relevanten Vorschriften des StGB.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2013, 829· 240 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Unterschlagung (§ 246 StGB)+5 weitere
JA 2013Original-Examensklausur1. Staatsexamen

Original-Examensklausur: "Rotwein und Rechtschaffenheit

Die Klausur behandelt einen Fall, in dem eine alkoholisierte Autofahrerin beinahe einen Unfall verursacht. Im Anschluss versucht sie, zusammen mit einem Freund und ihrem Anwalt, durch eine Falschaussage den wahren Alkoholkonsum vor Gericht zu verschleiern. Zu prüfen ist die Strafbarkeit der beteiligten Personen nach dem StGB.

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBFalsche uneidliche Aussage, § 153 StGBVersuch der Anstiftung zur Falschaussage, § 159 StGB+5 weitere
JA 2013Fortgeschrittene

Ein Haus zu viel

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit nach Inbrandsetzung eines Hauses mit Versicherungsabsicht, insbesondere Brandstiftung und Betrugsversuch. Neben klassischen Straftatbeständen werden Fragen zur Versuchsstrafbarkeit sowie anwaltstaktische Überlegungen bei Sachverhaltsungewissheit und Verteidigung im Verfahren behandelt.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Ramona Herold· JA 2013, 511· 150 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Nachts im Museum

Drei Täter planen und verüben einen Kunstdiebstahl in einer Münchener Kunsthalle. Dabei werden Sicherheitseinrichtungen überwunden, Gemälde entwendet und ein Sicherheitsmann durch einen Schlag mit einem Bild verletzt. Es stellt sich die Frage nach der Strafbarkeit der Beteiligten insbesondere in Bezug auf Diebstahl, Körperverletzung, Sachbeschädigung sowie strafrechtliche Beteiligungsformen.

Christoph Kramer, Eerke Pannenborg· JA 2013, 349· 300 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Täterschaft und TeilnahmeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 20131. Staatsexamen

Ein Arzt auf Abwegen

Im Fall geht es um Sterbehilfe bei einer Komapatientin, die anhand einer Patientenverfügung nicht weiter künstlich ernährt werden soll. Der behandelnde Arzt, die Tochter als Betreuerin sowie ihr Rechtsanwalt sind involviert; es werden verschiedene strafrechtliche Problemkreise wie mittelbare Täterschaft, Körperverletzung, Urkundsdelikte und Betrug behandelt. Der Arzt manipuliert zudem Dokumentation und begeht einen betrügerischen Verkauf zur Finanzierung eines Anwalts.

Dr. Michael Kubiciel, Matthias Wachter, Staufer· JA 2013, 112· 300 Min
SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+5 weitere
JA 2013Anfänger:innen

Unter Rockern

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Rockers, der bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung aus Angst vor einem Angriff konkurrierender Rockergruppen einen tödlichen Schuss auf einen Polizeibeamten abgibt. Schwerpunkte sind der Tatbestands- und Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Voraussetzungen und Grenzen der Notwehr im Lichte des Schusswaffengebrauchs.

Prof. Dr. Robert Esser, Melanie Langbauer, Fahl· JA 2013, 28· 120 Min
Totschlag, § 212 StGBRechtfertigungsgründeSchuld+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Ein folgenreicher Skitag

Im Sachverhalt unternehmen A und B gemeinsam einen Skiurlaub, bei dem sie trotz Lawinenwarnung einen Tiefschneehang abseits der Pisten befahren. Nach einer Lawinenauslösung unterlässt A eine Rettungshandlung zugunsten des verschütteten B und verlässt den Unglücksort, um Hilfe zu holen, die zu spät eintrifft. Im Anschluss entwendet A fremde Skier und verursacht bei der Abfahrt einen Unfall mit einem Snowboarder, der verletzt wird. Die Strafbarkeit des A ist umfassend zu prüfen.

UnterlassenDiebstahl (§ 242 StGB)Fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB+5 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Der Kellner, der Dieb und die Schweinehundtheorie

Die Klausur behandelt einen Fall aus einer Gaststätte, in dem ein Gast Trinkgeld liegenlässt, das jedoch von einem Dritten entwendet wird. Die prüfenden Fragen betragen die Anspruchslage des Kellners gegen den Dieb im Zivilrecht und diskutieren anschließend strafrechtliche Vermögensschutzgesichtspunkte, wobei insbesondere auf den Diebstahl- und Betrugstatbestand sowie die Definition des geschützten Vermögens abgestellt wird. Das Problem der ›bloßen Erwerbschance‹ steht im Mittelpunkt.

Christian Fahl· JURA 2013, 1226
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Abwegen

Der Fall behandelt die strafrechtliche Bewertung von wissenschaftlichem Plagiat durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter, der fremde Dissertationen und Aufsätze ohne Quellenangabe verwendet und eine eidesstattliche Versicherung falsch abgibt. Neben den einschlägigen Straftatbeständen im Zusammenhang mit Urkundenfälschung, Betrug und Anstellungsbetrug werden auch die Täterschaft und Teilnahme in Bezug auf die Mitwirkung Dritter sowie Fragen der Bereicherung thematisiert.

Andrea Lieb, Juliane Wende· JURA 2013, 1186
Betrug (§ 263 StGB)Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Täterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»All doors locked«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um das Verhalten des Kabinenpersonals während eines Flugzeugunglücks. Im Mittelpunkt stehen mögliche Strafbarkeiten aus dem Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts, insbesondere hinsichtlich Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Nötigung. Eine Abwandlung bezieht den Fluggast mit ein, der in Panik zuschlägt und entkommt.

Christian Fahl· JURA 2013, 967
Nötigung, § 240 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGBVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

Fortgeschrittenenklausur im Strafrecht: »Surfen und Strafrecht«

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um die kostenpflichtige Nutzung eines Online-Routenplaners, den Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, das heimliche Nutzen fremder WLAN-Netze sowie die Strafbarkeit beim Knacken von Passwörtern. Thematisiert werden insbesondere Betrug, Computerbetrug und Erschleichen von Leistungen sowie prüfungsrelevante Irrtumsproblematiken.

Manuel Ladiges· JURA 2013, 844
Betrug (§ 263 StGB)Computerbetrug (§ 263a StGB)Erschleichen von Leistungen (§ 265a StGB)+3 weitere
JURA 2013Fortgeschrittene

»Wer den Pfennig nicht ehrt …«

Die Klausur behandelt einen geplanten und schließlich gescheiterten Banküberfall, bei dem zwei Täter mit einer scharfen Waffe agieren, einen Bankangestellten bedrohen und letztlich dennoch kein Geld erbeuten – bis ein zufällig erscheinender Kunde dazu gezwungen wird, Geldscheine herauszugeben. Die rechtliche Prüfung erfasst unter anderem das Vorgehen der Täter, den Wechsel zu aggressiverem Verhalten und die jeweiligen Beteiligungsformen sowie Versuch/Beendigung.

Dr. Grischa Merkel· JURA 2013, 152
Raub (§ 249 StGB)Versuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 20121. Staatsexamen

* "Preisausschreiben

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz von Betrugshandlungen im Zusammenhang mit einem Preisausschreiben und Lotteriegewinnversprechen. Die Protagonisten erscheinen im Sachverhalt als potenzielle Täter sowie Opfer verschiedener Straftaten, wobei auch mögliche Rechtfertigungsgründe zu prüfen sind. Zudem wird eine prozessuale Frage zur Zulässigkeit der Mithilfe eines Schöffen im Hauptverfahren aufgeworfen.

Prof. Dr. Christian Fahl· JA 2012, 906· 300 Min
Betrug (§ 263 StGB)RechtfertigungsgründeHauptverfahren 1: Vorbereitung & Ablauf+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Masern-Party

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Relevanz einer sogenannten 'Masern-Party', bei der Eltern gezielt ein Kind der Ansteckung mit Masern aussetzen. Es werden Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte und Fragen der rechtfertigenden Einwilligung, insbesondere bei Einwilligungsunfähigkeit, behandelt. Besonderes Augenmerk liegt auf der objektiven Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten und der psychischen Beihilfe durch das Verhalten der Eltern.

Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 20122. Staatsexamen / Referendariat

Eine heiße Sache

Die Aktenvortrags-Übungsklausur schildert einen Fall, in dem drei Beschuldigte einen Mann in einem abgelegenen Waldstück bedrohen, fesseln, mit Benzin übergießen und anzünden, wodurch dieser lebensgefährliche Brandverletzungen erleidet. Die relevanten strafrechtlichen Fragestellungen betreffen insb. das vorsätzliche und fahrlässige Handeln, die Abgrenzung zwischen versuchter und vollendeter Tötung und die Beteiligungsform der Beteiligten. Die Rechtsfragen umfassen den Allgemeinen und Besonderen Teil des Strafrechts sowie Bezüge zum Strafprozessrecht.

Christian Adam, Mathias Frosch· JA 2012, 378· 60 Min
Mord, § 211 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Verspätete Rache

Im Mittelpunkt des Falls 'Verspätete Rache' steht die strafrechtliche Bewertung eines gemeinsam geplanten und durchgeführten Überfalls auf ein Juweliergeschäft, bei dem es zur tödlichen Verletzung des Inhabers kommt und im Anschluss daran eine erzwungene Taxifahrt erfolgt. Zu prüfen sind die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Erfolgsqualifikation (Tötung) sowie Fragen der Mittäterschaft.

Prof. Dr. Henning Radtke, Martina Matula· JA 2012, 265· 180 Min
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 20121. Staatsexamen

Harte Männer haben keine Angst

Der Fall thematisiert eine strafrechtliche Beratung aus Anwaltssicht für einen WG-Bewohner, der nach einer vermeintlich bedrohlichen und freiheitsberaubenden Aktion seines Mitbewohners Strafantrag stellte. Prüfungsrelevant sind insbesondere Delikte wie Bedrohung und Freiheitsberaubung sowie verfahrensrechtliche Fragen zu Verfahrensbeendigung und Rechtsbehelfen. Der Aktenvortrag ist für Referendare als Übungsklausur ausgelegt.

Dr. Christine Gömöry, Alexander Felder· JA 2012, 131· 60 Min
Bedrohung, § 241 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGB+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Die Beerdigung des Dorfpfarrers

Der Fall behandelt die mittäterschaftliche Planung und Ausführung einer Tötung durch einen Angestifteten, bei der es zum error in persona kommt, sodass statt des eigentlichen Opfers der Cousin getötet wird. Ergänzend eskaliert der ursprünglich planende Täter selbst durch einen Anschlag mit dem Pkw auf eine Menschenmenge, wobei das Ziel verletzt, aber nicht getötet wird und es zu bleibenden Verletzungen kommt. Zu prüfen sind insbesondere die Strafbarkeit von A und C im Hinblick auf das vollendete und versuchte Tötungsdelikt, Fahrlässigkeit, Körperverletzung und die dogmatische Behandlung von error in persona sowie § 28 StGB.

Dr. Janika Sievert, Roland Kalkofen· JA 2012, 107· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JA 2012Fortgeschrittene

Raus aus den Schulden!

Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer Personen infolge eines Erbfalls, bei dem ein Tötungsplan entwickelt und ausgeführt wird. Neben versuchter sowie vollendeter Körperverletzung und Tötungsdelikten werden auch Aspekte wie Täterschaft, Teilnahme, Versuch und Rücktritt sowie rechtfertigende Eingriffe und subjektive Motive behandelt. Die Aufgabenstellung erfordert eine umfassende Prüfung der Strafbarkeit nach dem StGB.

Dr. Christian Brand, Oliver Kanzler· JA 2012, 37· 180 Min
Täterschaft und TeilnahmeVersuch und RücktrittRechtfertigungsgründe+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Ohne Rücksicht auf Verluste

Ein als Übungsklausur aufgebauter Fall behandelt den Überfall auf einen Werttransport mittels einer offensichtlichen Scheinwaffe und die anschließende Konfrontation zwischen Täter und Polizeibeamten. Im Mittelpunkt stehen u.a. die Abgrenzung zwischen Raub und räuberischer Erpressung, die Einordnung eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und strafprozessuale Fragen zur Verwertbarkeit von Geständnissen nach Belehrungsmängeln.

Peter Kasiske· JURA 2012, 736
Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Krankenschwester

In diesem strafrechtlichen Übungsfall geht es um die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe durch eine Krankenschwester, die zugleich die Tochter der Betroffenen ist. Der Fall orientiert sich an der Rechtsprechung des BGH und thematisiert unterschiedliche Konstellationen der Sterbehilfe sowie klassische Aspekte des Allgemeinen Teils des Strafrechts.

Moritz Vormbaum· JURA 2012, 652
SterbehilfeRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JURA 2012Schwerpunktbereich

Übungsklausur Schwerpunktbereich Wirtschaftsstrafrecht Immobilien zu verschenken!

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit eines Angeklagten, der über eine Internetseite ein vermeintlich erlaubnisfreies Gewinnspiel veranstaltet und dabei von zahlreichen Teilnehmern Startgebühren vereinnahmt. Es stehen Betrugsproblematiken sowie die Abgrenzung von Spielarten und behördlicher Zulässigkeit im Vordergrund. Die Prüfung bezieht sich auf die klassischen Delikte des StGB ohne Berücksichtigung der §§ 284–287 StGB.

Betrug (§ 263 StGB)Versuch und Rücktritt+3 weitere
JURA 2012Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Zwei Remonstranten und kein Todesfall

T und K planen aus Rache wegen ihrer schlechten Klausurbewertung den Korrektor O zu töten. K steigt jedoch aus und arbeitet mit der Polizei zusammen, um T zu überführen. Beim Zugriff kann T zunächst entkommen und es kommt zu weiteren Geschehnissen um seine Flucht.

Paul Krell· JURA 2012, 150
Versuch und RücktrittTäterschaft und TeilnahmeMord, § 211 StGB+3 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Gasexplosion mit Folgen

Im Mittelpunkt der Klausur steht eine Gasexplosion in einem Mehrfamilienhaus, die durch gezieltes Öffnen einer Gasleitung und Anzünden des ausströmenden Gases ausgelöst wird. Die Folgen sind Todesfälle und schwere Körperverletzungen, wobei die strafrechtliche Verantwortlichkeit von A und F sowie Fragen zur Mittäterschaft, Rücktritt und Zeugnisverweigerungsrecht eines Arztes thematisiert werden.

Prof. Dr. Tobias Singelnstein· JA 2011, 756· 240 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+5 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

* "Ende eines Hundelebens

In diesem Sachverhalt geht es um das Verhalten eines Jägers, der einen Hund erschießt, weil er diesen für wildernd hält, und dabei die psychischen Folgen für eine Zeugin sowie weitere Strafbarkeitsaspekte beleuchtet. Thematisiert werden u.a. Rechtfertigungsgründe, Erlaubnistatbestandsirrtum, Schockschäden als Körperverletzung, Fahrlässigkeit und das Eigentum an Tieren. Auch die Auseinandersetzung mit einem Fotografierenden und das Recht am eigenen Bild spielen eine Rolle.

Michael Gaul, Clemens Haseloff, Daniel Zapf· JA 2011, 672· 180 Min
RechtfertigungsgründeFahrlässigkeitVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2011Fortgeschrittene

Zwei ungleiche Söhne

Die Klausur thematisiert Beihilfe zur Selbsttötung und die strafrechtliche Bewertung von Sterbehilfe am Beispiel zweier Söhne, die ihrem unheilbar kranken Vater auf dessen Wunsch eine tödliche Giftspritze verschaffen bzw. verabreichen. Außerdem wird eine fehlerhafte medizinische Operation mit relevanten strafrechtlichen Implikationen behandelt.

SterbehilfeTäterschaft und TeilnahmeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 20111. Staatsexamen

* "Tödliches Liebesspiel

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung einer tödlichen Würgehandlung im Rahmen einverständlicher sexueller Praktiken mit Rückgriff auf die Themen Risikoeinwilligung, Sittenwidrigkeit nach § 228 StGB und Einwilligungssperre (§§ 216, 228 StGB). Zusätzlich werden strafprozessuale Aspekte wie das Verwertungsverbot bei unterlassener (qualifizierter) Belehrung untersucht.

Prof. Dr. Claus Kreß, Peter Mülfarth, Mülfaerth· JA 2011, 268· 300 Min
RechtfertigungsgründeTotschlag, § 212 StGB+5 weitere
JURA 2011Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Juwelen und Jokus

Die Klausur behandelt einen Erbfall, bei dem nach dem Tod des Erblassers steuerrechtliche und strafrechtliche Fragestellungen aufkommen. Im Mittelpunkt stehen die Voraussetzungen und Abgrenzungen bei Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO sowie die Bedeutung des Kompensationsverbots und die Pflicht zur Berichtigung nach § 153 AO. Weitere Aspekte sind Fragen des Vorsatzes, der Fahrlässigkeit und Irrtumsproblematiken im Kontext der Abgabenordnung.

Georg Steinberg, Jan Merzrath· JURA 2011, 964
Betrug (§ 263 StGB)Schuld
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Brandstiftungsdelikte

Die Examensklausur thematisiert schwerpunktmäßig die subjektiven Rechtfertigungselemente bei der Einwilligung sowie verschiedene Probleme im Zusammenhang mit Brandstiftungsdelikten, insbesondere die objektive Zurechenbarkeit von sogenannten Retterschäden und die Strafbarkeit bei beabsichtigtem Versicherungsbetrug nach § 306b Abs. 2 Nr. 2 StGB. Es werden außerdem Fragen zu den Konkurrenzen behandelt.

Stefan Seiterle· JURA 2011, 958
Brandstiftung, § 306 StGB Besonders schwere Brandstiftung, § 306b StGB Objektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2011Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Nebenverdienste des A

Der Fall behandelt einen Täter, der aus finanziellen Gründen zunächst einen Raub unter Einsatz eines Messers begeht und das Opfer nötigt, ihn auf ein abgelegenes Feld zu fahren, wo er das Opfer im Kofferraum einsperrt. Anschließend überlegt er, wie er polizeiliche Spuren verwischen kann, und sucht dazu Kontakt zu einer weiteren Person, um das Tatfahrzeug in Brand zu setzen.

Kai Ensenbach· JURA 2011, 787
Raub (§ 249 StGB)Freiheitsberaubung, § 239 StGBBrandstiftung, § 306 StGB +4 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Der betrunkene Fahrlehrer

Eine Fahrstunde führt zu mehreren Straßenverkehrsdelikten: Der betrunkene Fahrlehrer greift ins Lenkrad und steuert das Fahrzeug auf seine Ex-Frau zu, wobei es zu einer Gefährdung und Sachbeschädigung kommt. Die Fahrschülerin unterlässt nachträglich die Meldung eines Unfalles, weil sie um ihren Führerschein fürchtet. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Fahrlehrers und der Fahrschülerin.

Dr. Rita Haverkamp, Dr. Johannes Kaspar· JA 2010, 780· 120 Min
Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Ein Jurastudent auf Verbrecherjagd

Ein Jurastudent beobachtet eine Kundin in einem Geschäft beim Einstecken von Rasierklingen und greift gewaltsam ein, um sie an der Flucht zu hindern. Im weiteren Verlauf wendet er erhebliche körperliche Gewalt an und hindert sie an Hilferufen, bis der Sicherheitsdienst eingreift. Es ist die Strafbarkeit sowohl der Kundin als auch des Studenten sowie eventuelle Rechtfertigungs- und Irrtumsfragen (z.B. Notwehr, Festnahmerecht, Erlaubnistatumstandsirrtum) zu prüfen. Der Fall bezieht auch eine Abwandlung ein, bei der sich der vermeintliche Diebstahl als Irrtum herausstellt.

Prof. Dr. Frank Neubacher, Mario Bachmann· JA 2010, 711· 150 Min
Diebstahl (§ 242 StGB)Gefährliche Körperverletzung, § 224 StGBFreiheitsberaubung, § 239 StGB+5 weitere
JA 2010Fortgeschrittene

Neue Disziplinen für Olympia

In diesem anspruchsvollen strafrechtlichen Übungsfall aus dem Bereich des Eigentums- und Vermögensdelikts klettert ein olympischer Turner mit einem Seil samt Enterhaken auf einen Balkon, dringt in ein Wohnhaus ein und entwendet eine hochwertige Armbanduhr. Nach der Entdeckung durch den Wohnungsinhaber fesselt er diesen und flieht. Der Fall prüft u.a. die Qualifikationstatbestände des § 244 StGB, den Wohnungsbezug, das Beisichführen eines Werkzeugs sowie nachgelagerte Handlungen (u.a. räuberischer Diebstahl und Hehlerei). Weiterhin wird die Strafbarkeit der Freundin angesprochen.

Dr. Gabriele Kett-Straub, Arne Henn· JA 2010, 590· 180 Min
Diebstahl mit Waffen, Banden- und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB)Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)+5 weitere
JA 2010Anfänger:innen

Eifersüchtiger Liebhaber und schwerhöriger Sprengstoffexperte

Der Übungsfall behandelt einen Auftragsmord mit Sprengstoff, bei dem es zu einem Irrtum über die Person (error in persona) kommt. Thematisiert werden der Anstiftervorsatz, akzessorische Regelungen (§ 28 StGB), Versuch und Rücktritt sowie Mordmerkmale. Der Sprengstoffexperte bringt am falschen Fahrzeug eine Granate an, die letztlich nicht explodiert.

Dr. Robert Englmann· JA 2010, 185· 120 Min
Mord, § 211 StGBVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+4 weitere
JURA 2010Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Tod in den Wolken

In dieser Examensklausur plant N, seinen Onkel O durch Vergiftung im Rahmen eines geplanten Fluges zu töten, um sein Erbe zu sichern. Über eine Stewardess wird das Gift an O übergeben, wobei verschiedene rechtliche Probleme, insbesondere Habgier, Kausalität, objektive Zurechnung, mögliche Rechtfertigungs- und Notstandsgründe sowie Beteiligungsformen, thematisiert sind.

Marcus Bergmann, Susann Kroke· JURA 2010, 946
Mord, § 211 StGBKausalitätObjektive Zurechnung+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungshausarbeit StR Von wegen „schlecht gefahren ist besser als gut gelaufen“!

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Relevanz der Aussetzung minderjähriger Fahrgäste durch Bahnpersonal. Thematisiert werden die Voraussetzungen einer Aussetzung (§ 221 StGB), die Garantenstellung, die Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim Unterlassungsdelikt sowie Notwehr und Pflichtenkollision. Im Mittelpunkt steht das Verhalten eines Kontrolleurs, der zwei 13-jährige Mädchen an einem abgelegenen, winterlichen Bahnhof aussetzt.

Joachim Eiden, Georg Köpferl· JURA 2010, 780
Aussetzung, § 221 StGBUnterlassenTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die manipulierte Sportwette – Der Fall Hoyzer

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Bewertung von manipulierten Sportwetten im Zusammenhang mit abgesprochenen Fußballspielen, angelehnt an die sogenannte 'Hoyzer-Entscheidung' des BGH. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwiefern die beteiligten Personen sich wegen Betrugs und ggf. weiterer Delikte im Zusammenhang mit der Manipulation und dem Abschluss von Wetten strafbar gemacht haben.

Betrug (§ 263 StGB)Täterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2010Fortgeschrittene

Zwischenprüfungsklausur StR Treibjagd mit Folgen

Im Rahmen einer Zwischenprüfungsklausur wird die Strafbarkeit des B nach einer feucht-fröhlichen Treibjagd geprüft. B nimmt heimlich das Jagdgewehr des A aus einem verschlossenen Waffenschrank und verkauft es später unter Vortäuschung falscher Tatsachen. Der Fall behandelt insbesondere Diebstahl, schwereren Diebstahl (§ 243 StGB), sowie Betrug.

Katrin Gierhake· JURA 2010, 312
Diebstahl (§ 242 StGB)Besonders schwerer Fall des Diebstahls (§ 243 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Beim Geld hört die Freundschaft auf

Die Klausur behandelt einen geplanten und teilweise ausgeführten Tötungsversuch an einer Zeugin, beauftragt von einem Verurteilten über einen Dritten, wobei auch eine unbeteiligte Person zu Tode kommt. Thematisch werden dabei unter anderem Urkundendelikte im Zusammenhang mit Kfz-Kennzeichen, ein Schuss mit aberratio ictus und § 16 II StGB (Irrtum über die tatsächlichen Umstände) vertieft.

Laura Linke, Wolfgang Hacker· JA 2009, 347· 120 Min
Mord, § 211 StGBTäterschaft und Teilnahme+5 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Ein Arzt in Not

Ein Arzt sieht sich durch eine von einem Ehemann mit Waffengewalt erzwungene Körperverletzung an einer Patientin, zugunsten des Lebens seiner Lebensgefährtin, in einer Notstandssituation. Später rächt sich die Patientin durch Manipulation an der Bremsleitung des Arztes, mit tödlichen Konsequenzen für eine andere Person. Die Klausur behandelt schwierige Fragen zu Nötigungsnotstand, mittelbarer Individualisierung und actio libera in causa.

Prof. Dr. Hans Kudlich· JA 2009, 185· 120 Min
RechtfertigungsgründeVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBTotschlag, § 212 StGB+3 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Brandreden

In einem nächtlichen Handgemenge mit einem Einbrecher kommt es im Haus des A zu einem tödlichen Unfall. Anschließend bittet A seinen Freund F, das Haus in Brand zu setzen, um Spuren zu verwischen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit von A und F im Zusammenhang mit Körperverletzungs- oder Tötungs-, Brandstiftungs- sowie Beteiligungsdelikten.

Prof. Dr. Wolfgang Mitsch· JA 2009, 115· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Täterschaft und TeilnahmeVersuch und Rücktritt+2 weitere
JA 2009Fortgeschrittene

Eine schlechte Partnerwahl

Im ersten Sachverhalt wird geprüft, ob sich V und L strafbar machen, als V auf Drängen von L seinen hilflosen Sohn bewusst im Bach liegen lässt, sodass dieser ertrinkt. Im zweiten Sachverhalt wird untersucht, inwieweit sich L durch den Schlag gegen V, dessen tödlichen Sturz und das anschließende Entfernen vom Unfallort strafbar gemacht hat. Die Klausur fordert vertiefte Kenntnisse im Strafrecht Allgemeinen Teil, insbesondere zur Unterlassungsstrafbarkeit und zur Abgrenzung von Fahrlässigkeit, Versuch und Anstiftung.

Patrick Alf Hinderer· JA 2009, 25· 180 Min
UnterlassenVersuch und RücktrittTäterschaft und Teilnahme+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur Schwerpunktbereich Strafverteidigung, Strafprozessrecht und Kriminologie Schwierige Jugend

Diese Examensklausur behandelt jugendstrafrechtliche und strafprozessuale Probleme am Beispiel einer schwierigen Jugend mit familiärer Belastung, Mutproben und schweren Straftaten. Thematisiert werden die Voraussetzungen und Strafzumessung der Jugendstrafe, Rücktritt vom Versuch sowie prozessuale Fragen wie Zeugnisverweigerungsrecht und das letzte Wort im Verfahren.

Holm Putzke· JURA 2009, 631
Jugendgerichtsgesetz (JGG)Hauptverfahren 1: Vorbereitung & AblaufTotschlag, § 212 StGB+4 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Fallbearbeitung im Strafrecht

Die Klausur behandelt strafrechtliche Fragen rund um Diebstahl, Gewahrsamsverhältnisse, rechtswidrige Besitzlagen, Hehlerei und Konkurrenzen. Im Mittelpunkt stehen Fälle am Bahnhof, in denen ein vergessenes Buch und ein nicht gesichertes Fahrrad entwendet und weitergegeben werden. Neben Grundlagenthemen werden auch vertiefte Probleme aufgegriffen, wodurch sich die Fallbearbeitung sowohl für Fortgeschrittene als auch für Examenskandidaten eignet.

Sven Henseler· JURA 2009, 554
Diebstahl (§ 242 StGB)Hehlerei (§ 259 StGB)Kausalität+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur StR Die Rockband

Der Sachverhalt handelt von einer Auseinandersetzung zwischen den Mitgliedern einer Rockband, bei der eine Person zu Tode kommt. Außerdem werden strafrechtlich relevante Handlungen im Zusammenhang mit einer Flucht vor der Polizei und dem Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten thematisiert. Gegenstand sind vor allem Körperverletzung mit Todesfolge sowie Widerstandshandlungen im Straßenverkehr.

Gerhard Timpe· JURA 2009, 465
Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBWiderstand gegen Vollstreckungsbeamte, § 113 StGBGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, § 315b StGB+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Doppelt hält besser

Die Klausur befasst sich mit der Strafbarkeit eines Jurastudenten, der im Ausland ein Handtuch entwendet und sich anschließend zweifach in den juristischen Vorbereitungsdienst zweier Bundesländer aufnehmen lässt, um sowohl Vorteile bei den Ausbildungsversuchen als auch finanzielle Zuwendungen zu erhalten. Thematisiert werden insbesondere die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf Auslandstaten, das tatbestandsausschließende Einverständnis, sowie Betrug durch Unterlassen im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis.

René Sengbusch· JURA 2009, 307
Diebstahl (§ 242 StGB)Betrug (§ 263 StGB)+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Sommerurlaub in den Alpen

Die Examensklausur behandelt einen an eine OLG- und einen an den sogenannten Daschner-Fall angelehnten Sachverhalt, in dem der Erlaubnistatbestandsirrtum sowie die Übertragung des Problems polizeilicher Folter auf Privatpersonen im Mittelpunkt stehen. Die Bearbeitung verlangt insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit Rechtfertigungsgründen im Strafrecht.

Christian Fahl· JURA 2009, 234
RechtfertigungsgründeSchuldSubjektiver Tatbestand+3 weitere
JURA 2009Examensklausur1. Staatsexamen

Examensklausur StR Streit ums Kaminholz

In diesem Examensfall geht es um Streitigkeiten zwischen Nachbarn nach dem Fällen und Verwerten eines Baumes sowie um die Strafbarkeit der Beteiligten, insbesondere im Hinblick auf Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Diebstahl. Zusätzlich ist zu prüfen, ob ein Dritter zur Stellung eines Strafantrags berechtigt war, wobei insbesondere zivilrechtliche und strafprozessuale Vorfragen zu berücksichtigen sind.

Holm Putzke· JURA 2009, 147
Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)Sachbeschädigung (§ 303 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+5 weitere
JURA 2009Fortgeschrittene

Übungsklausur (Fortgeschrittene) StR Kellerkinder

Die Klausur behandelt einen komplexen Fall aus dem Bereich des Strafrechts mit familiärem Hintergrund. Es werden verschiedene Delikte, darunter Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Sexualdelikte, Tötungsdelikte und Beteiligungsformen, insbesondere auch Fragen zu Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen sowie Täterschaft und Teilnahme, geprüft. Schwerpunktmäßig geht es um die Strafbarkeit mehrerer Beteiligter an Misshandlungen, Inzest, Tötungsdelikten und unterlassenen Hilfestellungen im engen Familienkreis.

Ingo Bott, Uta Kühn· JURA 2009, 72
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBMord, § 211 StGBSchuld+4 weitere
JA 20081. Staatsexamen

Lästige Mieter

Die Klausur behandelt die strafrechtliche Verantwortlichkeit mehrerer Beteiligter im Zusammenhang mit gezielten Rauchbelästigungen eines Vermieters gegenüber Mietern sowie einem anschließenden, von Dritten initiierten Überfall auf einen mutmaßlichen Verursacher. Thematisiert werden insbesondere Täterschaft und Teilnahme, die actio libera in causa und verschiedene Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Es ist zu prüfen, inwieweit die einzelnen Personen für die entstandenen Personenschäden strafrechtlich verantwortlich sind.

Prof. Dr. Martin Heger· JA 2008, 859· 300 Min
Täterschaft und TeilnahmeSubjektiver TatbestandVorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Herbe Täuschung

B täuscht die gestresste Kassiererin V über die Anzahl und Art der Bierflaschen, um beim Einkauf zu sparen und zahlt für weniger bzw. günstigere Waren als tatsächlich im Einkaufswagen sind. Außerdem steckt B ein Fläschchen Magenbitter in ihre Jacke und vergisst, es an der Kasse zu bezahlen, konsumiert es jedoch anschließend. Zudem nimmt B beim Wechselgeld statt einer 1-Euro-Münze eine 2-Euro-Münze entgegen.

Marcus Bergmann· JA 2008, 504· 120 Min
Betrug (§ 263 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)+4 weitere
JA 2008Fortgeschrittene

Urlaubsvorbereitung

Im Rahmen einer Fortgeschrittenenklausur treffen sich A und B zur Urlaubsvorbereitung. Ein Streit um einen geliehenen Bildband führt dazu, dass A während Bs Abwesenheit sein Buch zurücknimmt und daneben einen ebenfalls wertvollen Ratgeber einsteckt. Nach der Entdeckung kommt es zu einer Konfrontation; A gibt beide Bücher zurück. Die Strafbarkeit von A und B ist zu prüfen, insbesondere bezüglich Raub-, Erpressungs- und Diebstahlsdelikten sowie der Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen.

Dr. Katrin Gierhake· JA 2008, 429· 180 Min
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)Diebstahl (§ 242 StGB)Rechtfertigungsgründe+4 weitere
JA 20082. Staatsexamen / Referendariat

Falsch geparkt

Die Klausur behandelt einen Sachverhalt rund um das verbotswidrige Parken anlässlich eines Fußballspiels. Im Fokus stehen Fragen der Urkundenfälschung durch das Auslegen eines gefälschten "Presse"-Ausweises, ein mögliches Betrugsdelikt sowie Gefährdung und Verletzung im Straßenverkehr, als der Fahrer einer Politesse auszuweichen versucht und diese dabei verletzt wird.

Rüppell· JA 2008, 133· 90 Min
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)Betrug (§ 263 StGB)Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

* "Die vorgetäuschte Entführung

In dieser Fortgeschrittenenklausur wird ein Unfall mit tödlichem Ausgang, eine anschließende vorsätzliche Tötung, das Versenken einer Leiche und eine vorgetäuschte Entführung thematisiert. Der Sachverhalt enthält außerdem eine Aussageerpressung durch Folterandrohung seitens eines Polizeibeamten sowie einen Doppelirrtum betreffend die Todesursache des Opfers. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Täters und des Polizeibeamten.

Peter Kasiske· JA 2007, 509· 120 Min
Mord, § 211 StGBGeiselnahme, § 239b StGBVortäuschen einer Straftat, § 145d StGB+4 weitere
JA 20071. Staatsexamen

* "Irrsinniger Ausländerhass

Die Klausur behandelt komplexe strafrechtliche Fragestellungen zu mehreren Tötungsdelikten, insbesondere Versuch, Kausalität, erfolgsqualifizierter Versuch und Rücktritt, Anstiftung, Verbrechensverabredung sowie die Abgrenzung verschiedener Körperverletzungs- und Tötungsdelikte. Weiterhin wird die strafprozessuale Zulässigkeit von Ermittlungsmaßnahmen gegen einen Journalisten mit Blick auf Zeugnisverweigerungsrecht und Informantenschutz geprüft.

Wolter· JA 2007, 354· 300 Min
Mord, § 211 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBGefährliche Körperverletzung, § 224 StGB+5 weitere
JA 2007Fortgeschrittene

Die Fahrraddiebin

Die Klausur behandelt die Strafbarkeit der F, die sich ein Fahrrad aneignet, ein mögliches Rücktrittsverhalten zeigt und in weiterer Folge einem verletzten Ehemann zunächst nicht hilft. Zu prüfen sind insbesondere das tatbestandsausschließende Einverständnis, der Rücktritt vom Versuch sowie das unmittelbare Ansetzen bei einem Unterlassungsdelikt.

Prof. Dr. Hans Kudlich, Dr. Jan C. Schuhr· JA 2007, 349· 120 Min
Subjektiver TatbestandVersuch und RücktrittUnterlassen+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der gewalttätige Schlafwandler

In diesem anspruchsvollen Fortgeschrittenenfall geht es um einen gewalttätigen Schlafwandler, der im Somnambulismus eine Person verletzt. Die Strafbarkeit des Schlafwandlers und der sich verteidigenden Frau wird unter anderem im Hinblick auf Handlungsbegriff, Notwehr, Unterlassen (Garantenstellung) und Verbotsirrtum geprüft.

Dr. Johannes Kaspar· JA 2006, 855· 180 Min
SchuldRechtfertigungsgründeUnterlassen+3 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Freundschaftsdienste eines Geldeintreibers

Ein Mitbewohner zieht für einen Freund, der nach einem Kokainverkauf eine Forderung gegen den Käufer hat, los, um das Geld einzutreiben. Dabei droht er dem Schuldner mit einer Pistole und nimmt dessen Stereoanlage mit, um diesen zur Zahlung zu veranlassen. Zu prüfen ist die Strafbarkeit des Geldeintreibers nach dem StGB, insbesondere hinsichtlich Raub und räuberischer Erpressung.

Raub (§ 249 StGB)(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)+5 weitere
JA 2006Fortgeschrittene

Der nachlässige Brandstifter

Die Klausur thematisiert die Strafbarkeit eines Brandstifters, der aus Nachlässigkeit ein Wohnhaus anzündet, ohne sich über die Anwesenheit des Eigentümers zu vergewissern. Im Fokus stehen Brandstiftungsdelikte, der Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch sowie die Zurechnung von Retterschäden. Es werden die Voraussetzungen des Rücktritts und die objektive Zurechnung im Kontext unerwarteter Todesfolgen durch Rauchentwicklung geprüft.

Prof. Dr. Claus Kreß, Dr. Bettina Weißer· JA 2006, 115· 180 Min
Brandstiftung, § 306 StGB Versuch und RücktrittObjektive Zurechnung+5 weitere
JA 2005Anfänger:innen

Ende einer Erpressung

Die Klausur behandelt eine Strafrechtsproblematik rund um einen Erpressungsfall, bei dem das Opfer den Erpresser nach Übergabe von Geld mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. Thematisiert werden Mordmerkmale, die sozialethische Einschränkung des Notwehrrechts sowie der Versuch und Rücktritt vom Versuch, insbesondere im Hinblick auf die Motivation und das Verhalten des Täters nach der Tat.

Dreher· JA 2005, 789· 120 Min
Mord, § 211 StGBRechtfertigungsgründeVersuch und Rücktritt+1 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

Die S-Bahn-Fahrt

Im Sachverhalt geht es um eine Gewalttat in einer S-Bahn, bei der A den O mit einem Schlagring verletzt. O sticht in einer Notsituation A mit einem Messer versehentlich in den Brustkorb. Zudem bleiben B und der Zivilpolizist P passive Zuschauer und unterlassen es, dem schwer verletzten A rechtzeitig zu helfen. Der Fall ist für eine Zwischenprüfung im Strafrecht konzipiert und behandelt primär Körperverletzungs-, Tötungsdelikte sowie das Unterlassen von Hilfeleistung.

Dr. Klaus Ellbogen, Diana Stage· JA 2005, 353· 120 Min
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBFahrlässige Tötung, § 222 StGBUnterlassen+4 weitere
JA 2005Fortgeschrittene

* "Alkoholgenuss, ein Unfall und die Folgen

Die Klausur behandelt eine typische Konstellation des Verkehrsstrafrechts: Nach leichtem Alkoholgenuss verursacht der Fahrer A beim Abbiegen einen Unfall und entfernt sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, stellt sich aber später der Polizei. Zu prüfen ist insbesondere die Strafbarkeit wegen Trunkenheit im Verkehr und unerlaubtem Entfernen vom Unfallort sowie die polizeilichen Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis.

Dr. Helmut Baier· JA 2005, 37· 60 Min
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGBUnerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB+3 weitere
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