Klausuren
1 KlausurJA 2012Fortgeschrittene
Masern-Party
Die Klausur thematisiert die strafrechtliche Relevanz einer sogenannten 'Masern-Party', bei der Eltern gezielt ein Kind der Ansteckung mit Masern aussetzen. Es werden Körperverletzungsdelikte, erfolgsqualifizierte Delikte und Fragen der rechtfertigenden Einwilligung, insbesondere bei Einwilligungsunfähigkeit, behandelt. Besonderes Augenmerk liegt auf der objektiven Zurechnung bei ärztlichem Fehlverhalten und der psychischen Beihilfe durch das Verhalten der Eltern.
Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGBKörperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGBRechtfertigungsgründe+4 weitere
Häufige Schwerpunkte
Die Klausuren von Sandra Maria Beckert prüfen besonders häufig Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB (1×), Rechtfertigungsgründe (1×) und Vorsätzliche Körperverletzung, § 223 StGB (1×).